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In großer Erregung umstehen Bauersleute, Knechte und Mägde das Gehöft des Servaz Amareller, Bauers im Hemmernmoos, und besprechen den unerhörten Fall eines großen Gelddiebstahles. Nach den im Jammerton immer wieder vorgebrachten Beteuerungen des dürren, kleinen Amarellers ist eine Brieftasche mit über fünfhundert Gulden, dem Betrag für verkauftes Vieh, aus einer gut versperrt gewesenen Truhe gestohlen, ganz rätselhaft entwendet worden. Gestern noch überzeugte sich Servaz Amareller durch Abzählen der Noten von dem Vorhandensein des Geldbetrages worauf die Truhe wieder sorglich verschlossen und der Schlüssel im Ofenloch versteckt wurde. Heute ist das Geld verschwunden, wiewohl niemand Fremdes im Hause gesehen und der Schlüssel im Aschenversteck vorgefunden wurde. Die Nachbarn, von der überraschenden Neuigkeit verständigt, stimmen dem jammernden Bestohlenen zu, daß nur eines von den Hausleuten selbst den Diebstahl habe vollführen können, weil sich weder an der Hausthüre noch an den mit Eisenstäben vergitterten Fenstern Spuren eines gewaltsamen Eindringens vorfinden lassen. Schon zweimal haben die Bauern die Front sowie die Seiten des Gehöftes in Bezug auf Anzeichen eines Einbruches von Außen untersucht, es ist nicht das Geringste zu entdecken. Das Geld ist aber fort, die Truhe aufgesprengt. Amarellers Jüngster mußte sogleich nach der Entdeckung des Diebstahles hinaus zur Gendarmerie zur Anzeige, und jeden Augenblick steht die Ankunft eines Gendarmen zu erwarten.

Die Bauern erörtern in lebhafter Weise die Frage, wer solcher, in Tirol unerhörter Frevelthat genügend verdächtig sein könnte. Die Inwohner sind durchaus ehrliche Leute, wenigstens bis gestern seit Jahren gewesen; ohne äußere Anzeichen eines Eindringens kann es nicht anders sein, als daß einer der Dienstboten schuldig des Diebstahls ist. Aber wer?

Einer der Nachbarn warf die Frage auf, ob denn der Hund des Amareller gar nichts gemeldet habe. Der dürre Servaz beteuerte: „Sell ischt frei aus der Weis'! No nia hat si' a Dörcher zurwig'wagg und grad heunt Nacht muß selle Frevelthat passiren! Ich versteh' 's nuit, wie sall öpper hat zuageahn können! Suscht so a scharfer Hund, und grad heunt Nacht laßt er aus, der Saggrasultan! I kann's selm nuit verstiahn!“

Die andern verstehen den Fall, daß der als scharf und bissig bekannte Hofhund einen Dieb eingelassen haben soll, auch nicht.

Der Falgerbauer folgerte daraus, daß der Dieb entweder eine Wurst für den Sultan mitgebracht oder sich in Abwesenheit des Hundes eingeschlichen haben mußte.

Wohl an zwei Stunden sprachen die Leute über den rätselhaften Diebstahl und tranken dabei von Amarellers bereitwillig kredenztem Röthel, weil so ein erregter Diskurs soviel Durst erzeugt.

Als aber die Gestalt des heranrückenden Gendarmen sichtbar wurde, schickte man Flasche und Gläser sogleich ins Haus zurück, wobei Amareller sagte, es schicke sich nicht, vor der Obrigkeit Wein zu trinken, besonders nicht, wenn einem über fünfhundert Gulden Bargeld gestohlen worden sind. Könnte das Steueramt erfahren, daß einer trotz des Diebstahles noch Wein im Keller habe, wie leicht könnte es sein, daß das Steueramt einen dafür höher einschätzt in der Steuer.

Der Falger stimmte zu. „Ischt wohr oh und a Gendarm braucht kan Röthel!“

Kurz fiel die Begrüßung des Sicherheitsmannes aus, der nun nach Vorschrift und Pflicht den Thatbestand aufnahm und sich vom Amareller den Fall erzählen ließ. Das verschlang eine weitere Stunde, es ging auf Essenszeit und gar lieblich dufteten die Schmalznudeln aus dem Hause. Solcher Mahnung wollten die Nachbarn nun folgen und sich nach Hause begeben, allein der Gendarm erklärte, daß der Herr Bezirksrichter als Untersuchungsrichter jeden Augenblick mit der Kommission eintreffen könne, daher die Leute schon dableiben müßten.

Jetzt wollte aber keiner der Bauern, die bisher nicht genug über den rätselhaften Diebstahl schwätzen konnten, mehr bleiben, und unverhohlen sagten sie, mit dem Gericht wollen sie nichts zu thun haben. Nun befahl aber der Gendarm das Verbleiben bis zur Ankunft des Richters, und die Bauern blieben vor dem Hemmernmooshof, jetzt still und verschlossen.

Bald darauf kam der Richter mit dem Protokollführer angefahren, stumm gegrüßt von den nun zaghaften, scheu gewordenen Bauern. Nach dem Rapport des Gendarmen ging der Richter, eine hohe Gestalt mit merkwürdig scharfen, durchbohrenden Augen und einer hohen Stirne, zum Amtsgeschäft über, indem er den Amareller als Bestohlenen einem Verhör unterzog. Servaz hatte noch keine zehn Sätze gesprochen, da unterbrach ihn der Richter mit der Frage: „Ischt der Hofhund männlichen Geschlechts?“

Überrascht stammelte Amareller. „Wird wohl decht so sein!“

Laut, allen Anwesenden vernehmlich sprach der Richter: „Das ischt eben die alte und ewig dumme Geschichte. Ihr Bauern haltet immer männliche Hunde, Dörcher und fahrendes Volk immer Weibchen. Und da wundert ihr Bauern euch dann, und könnt nicht begreifen, daß eure Hofhunde fremde Leute lautlos einlassen! Geschieht euch ganz recht! Also der Hofhund hat nicht gemeldet, gut. Habt ihr irgend ein Anzeichen an den Außenseiten gefunden?“

Servaz verneinte diese Frage und verwies auf die völlig intakt gebliebenen Fenstergitter.

Langsam ging der Richter von Fenster zu Fenster des Erdgeschosses und zog einen zusammenlegbaren Maßstab aus der Tasche, mit welchem er die Sprossenentfernung im Gitter maß.

Staunend sagte Amareller. „Mit Verlaub, Herr Richter, durch selle Gitter wird decht keiner durchschlupfen können!“

„Du schweigst, bis du wieder gefragt wirst!“ erwiderte der Richter, namens Ehrenstraßer und prüfte dann die Vergitterung auf etwaige Konstruktionsfehler, worauf der Befehl erfolgte, es sollen sich alle Anwesenden in den Flur des Hauses begeben. Nun widmete der Richter seine ganze Aufmerksamkeit dem Boden rings um das Gehöfte, und suchte nach Spuren und Fußabdrücken. Um das Haus ist der Boden kiesig, fest, nichts zu finden. Doch schon in geringer Entfernung wird der Boden, entsprechend dem bezeichnenden Gehöftnamen (Hemmern = Nißwurz, moos-sumpfiger Grund) weich, und der Richter hatte nicht lange zu suchen, da stieß er auch schon auf Abdrücke von Schuhen im moosigen Boden, eine Fährte von überraschenden Eigenschaften. Einmal finden sich die Abdrücke stark nach auswärts gerichtet, wodurch der Richter kombinierte, daß der Erzeuger dieser Fährte Plattfüße habe. Die nächste Prüfung der Fährte warf aber die Vermutung, daß sie vom Diebe herrühren könnte, über den Haufen, denn die Fährte geht gemäß den Abdrücken im weichen Boden auf das Haus zu, nicht von demselben weg.

Der Richter wurde von diesem Faktum einigermaßen überrascht und ging der Fährte entgegen, weiter in den Moorboden hinein, bis sie sich auf den zur Sicherung der Passanten gelegten Pfadbrettern verlor.

Ist diese Fährte nun die zum Hause führende, so muß jene, welche vom Hause wegzieht, gefunden werden. Mit der größten Sorgfalt und Gründlichkeit suchte der Richter nach der Weggangsspur, er mühte sich ab, und verwendete alle seine Amtserfahrung für diese Suche, doch vermochte er nicht einen vom Hause führenden Fußabdruck zu finden. So kehrte Ehrenstraßer denn zur zuführenden Spur zurück, und hob mehrere Abdrücke mit charakteristischen Nägeleindrücken aus dem Boden aus, um sie mit größter Sorgfalt zwischen mitgeführten Pappendeckeln zu verwahren, und eingebunden der Feldtasche einzuverleiben, die der Untersuchungsrichter ähnlich wie die Offiziere solche umgehängt tragen, an der linken Hüftenseite trägt.

Nun wurde der Protokollführer gerufen und demselben alles Einschlägige über die gemachten Wahrnehmungen diktiert. Zur größten Verwunderung der Bauern ließ sie der Richter nun einzeln vor das Haus treten, wobei Ehrenstraßer scharf auf die Formation der Füße achtete. Nicht einer von den Leuten, auch nicht vom Gesinde, hat Plattfüße.

Der Richter schickte die überflüssig gewordenen Nachbarn nach Hause und nahm nun die Dienstboten einzeln vor, welche nach der Meinung des Amareller verdächtig sein müssen, weil die Fenstergitter unbeschädigt geblieben sind.

Gleich dem ersten Knecht maß der Richter mit dem Zollstab das Querdurchmaß des Kopfes, das zur Hälfte der Mund des grenzenlos Überraschten betrug.

„Abtreten! Der nächste vor!“ lautete der Befehl. Ein schmächtig gebauter junger Bursche trat heran, der nun den rechten Arm über den Kopf emporstrecken mußte. Rasch wurde nun dem Burschen der Kopf nebst dem emporgestreckten Arme in der Quere gemessen, und das Resultat machte den Richter stutzig, denn es betrug der Kopfdurchmesser inklusive Arm genau 14 cm und dieselbe Distanz weisen die Sprossenentfernungen auf. Für den Untersuchungsrichter ist dadurch klargelegt, daß dieser Bursche durch die Gittersprossendistanz durchschlüpfen kann und daß das Gitter mit 14 cm Sprossenentfernung kein Hindernis für ein Eindringen von außen bildet. Ist der Bursche daher der Dieb, so brauchte er nicht von außen einzusteigen.

Eine Kopfmessung der übrigen erachtete der Richter zwecklos, nachdem die Gittersprossenentfernung die Möglichkeit eines Eindringens von außen gewährleistet. Die Untersuchung wurde nun auf das Haus im Innern und die Truhe ausgedehnt.

Viel bot der Lokalaugenschein nicht. Der Richter fand, daß die Truhe wie ein Koffer geöffnet werden konnte, wenn man den Deckel aufschlug. Rostig und alt war das Schloß; kaum geeignet, einen besonderen Widerstand zu leisten; ebenso alt und morsch war das Truhenholz. Ehrenstraßer besah sich die Stelle genau, wo der unbekannte Dieb mit einem Instrument eingesetzt haben mußte, um den Deckel aufzusprengen. Deutlich ist zu sehen, daß ein Stemmeisen knapp neben dem Schlosse zwischen dem obersten Rand der Vorderwand und dem Deckel eingeführt wurde, das Holz zeigt den betreffenden Abdruck des Werkzeuges und läßt erkennen, daß auf das Heft des Werkzeuges ein Druck nach unten ausgeübt worden sein mußte. Das Eisen hat also gleichzeitig in die Vorderwand der Truhe hinunter, mit dem Schneidende aber auch hinauf auf den Innenteil des Truhendeckels gedrückt und sohin die Öffnung des Deckels erzielt.

Diese Wahrnehmung ergänzte eine weitere Nachforschung, welche ergab, daß um das Mal, welches das Eisen in das Brett drückte, das Holz sehr stark im Gefüge war. Der Eindruck läßt erkennen, daß das Eisen vorne schmäler gewesen sein muß.

Sorgfältig prüfte der Untersuchungsrichter nun auch die Innenseite des aufgesprengten Deckels und fand, daß an der Wirkungsstelle, wo das Eisenende den Druck ausübte, eine Figuration vorhanden ist, die zackig nach abwärts läuft. Sofort kombinierte der Richter, daß das Werkzeug kein normales Stemmeisen gewesen sein könne, eher eine Art Schraubenzieher, dessen eine Ecke an der Schneide abgebrochen sein mußte. Dieses Eckenteilchen war aber nicht zu finden, so sehr sich Ehrenstraßer auch abmühte. Nun wurden die Entfernungen der Druckstellen gemessen und die Resultate dem Protokollführer diktiert. Ohne das Instrument selbst zu haben, ist zu konstatieren, daß die Schneide jetzt 38 mm breit ist, daß sie vor dem Abbrechen der Ecke 41 mm breit war und daß das Stemmeisen 94 mm von der Schneide gegen das Heft hin gemessen, eine Breite von 54 mm haben mußte.

Weitere Erfolge konnten nicht erzielt werden. Gleichwohl nahm der gewissenhafte Richter nun noch die Verhöre der Dienstboten vor und zwar wurde zunächst die Küchenmagd Gretl, eine kräftige junge Person, citiert, die zitternd in der Verhörstube erschien.

Ehrenstraßer richtete die üblichen Vorfragen an die Person in hochdeutscher Sprache, bekam aber keine Antwort, daher er die Fragen im Dialekt wiederholte. Jetzt verstand ihn die Magd und gab ihr Nationale an.

„Hast du in der vergangenen Nacht etwas Besonderes wahrgenommen?“ frug der Richter.

Die Magd wechselte die Farbe, ward bleich, dann wieder rot, ein Beben lief durch den ganzen Körper, eine unverkennbare Angst war vom Gesicht abzulesen. Stotternd beteuerte Gretl: „Ich hab' ganz gewiß nichts g'stohlen!“

„Das glaub' ich ja auch! Aber du mußt mir schon sagen, was du in dieser Nacht beobachtet hast. Ischt jemand eingestiegen?“

„Sall woaß ich nuit!“

„Ischt jemand an deiner Thür' vorbei?“

„Sall schon!“

„Und was ischt dann geschehen?“

„Ich kann's nicht sagen, ich hab' zu fest g'schlafen und bin erst wach worden, wie's vorbei war!“

„Was war vorbei?“

Zögernd und in großer Scheu gestand die Dirn, daß sie beim Erwachen einen Strohkranz um den Kopf hatte.

„Hast du einen Burschen in der letzten Zeit abgewiesen?“

Gretl nickte.

„Welcher Bursch' war das?“

„Der Seppel, seller, der heute von Enk gemessen worden ischt mit'm Kopf und Arm!“

„Also ischt jener Seppl dir aufsässig, er verfolgt dich?“

„Ja, sall ischt schon so!“

„Liegst du allein in der Schlafkammer?“

„Es liegt noch die Stalldirn drinnen in der Nacht!“

„Und diese hat auch nichts gehört?“

„Nein!“

„Hast nichts gefunden, was der Seppl in der Schlafkammer zurückgelassen hat?“

„Decht wohl! Ein rotes Tüchel hat er vergessen!“

Jetzt wußte der erfahrene Richter den Sachverhalt genau, den er der Dirne aufzählte: „Der abgewiesene Seppel wollte sich an dir rächen! Er ischt heute Nacht mit einer rot verhüllten Laterne1 in die Kammer geschlichen und ihr Dirnen habt fest geschlafen. Zum Hohn und Spott hat der Seppel dir den Strohkranz auf den Kopf gelegt, den du beim Erwachen vorgefunden hast.“

„Sall ischt richtig! Ich bitt', gnä' Herr, verzählen Sie's nicht weiter, die Schand' ischt zu groß!“ bat die Dirne flehentlich.

„Schon gut! Vom Einbruch hast du nichts wahrgenommen?“

„Nichts, gnä' Herr!“

Das Verhör der Stalldirne ergab nur die Bestätigung, daß der Strohkranz vorgefunden wurde. Vom Einbrecher selbst fehlt jede Spur. Die Untersuchung wie das Protokoll wurden geschlossen und die Gerichtskommission verließ den Hemmernmooshof und dessen laut um sein verlorenes Geld jammernden Besitzer.

In seiner kahlen, dürftig mit den allernotwendigsten Geräten, wie Tisch, Stuhl, kleines Waschservice und Aktenständer möblierten Kanzlei im kleinen Gerichtsgebäude des Bergstädtchens präparierte der Bezirksrichter Ehrenstraßer sorgfältig die zu Amt gebrachten, ausgehobenen Spuren, die inzwischen eingetrocknet sind, doch die Nägel und Schuheiseneindrücke deutlich zeigen. Sie werden dem Akt einverleibt, der nun ruhen muß, bis der berühmte Zufall seine ersehnte Rolle zu spielen beliebt. Schon wollte der Richter den Akt dem Rubrum „Buchstabe A“ einverleiben, da fiel Ehrenstraßer ein, die Angelegenheit doch nicht mit der heutigen, nahezu ergebnislosen Untersuchung auf sich beruhen zu lassen. Der Amtsdiener Perathoner, ein kugelrundes Männchen, das in der Körperfülle im schreienden Gegensatz zur mageren Gage stand, erhielt Befehl, den Gendarmeriewachtmeister zu holen, und geschäftig wie immer, eilte der Diener zur Kaserne.

Ehrenstraßer erledigte inzwischen einen Citoakt in seiner ruhigen, gewissenhaften Weise. So still ist's in dem kahlen, schlechtgetünchten Raum, daß das Kritzeln der Feder auf dem ziemlich rauhen Aktenpapier, sowie das Summen einiger nach Freiheit lüsternen Fliegen an den geschlossenen, vorhanglosen Fenstern das einzige Geräusch geben.

Ganz in die Arbeit versunken, überhörte der Richter das leise Klopfen sowie das Aufklinken des Thürschlosses. Erst als eine silberhelle Mädchenstimme rief: „Lieber Papa!“ hob Ehrenstraßer den Kopf und blickte auf.

„Ah, mein Herzensschatz! Tritt nur ein, Emmy! Was führt dich zur Amtszeit zu mir?“

Verlegen, lieblich errötend steht die etwa zwanzigjährige blonde Tochter aus erster Ehe vor dem Papa, eine hübsche Erscheinung, und in der Kopfbildung wie in den Augen von unverkennbarer Ähnlichkeit mit dem Vater. Ob der leisen Rüge, die Emmy in der Frage Papas sogleich empfand, bat die Tochter, das Eindringen in die Kanzlei zur Amtszeit gütigst entschuldigen zu wollen.

„Schon gut, Emmy! Du weißt, daß ich während der Amtsstunden ausschließlich meinem Berufe angehöre und hier Störungen in Privatangelegenheiten vermieden wissen will. Es muß sonach deinem Besuch ein besonderes Ereignis zu Grunde liegen! Sprich, mein Kind: Was führt dich hierher?“

Ehrenstraßer hatte sich erhoben und trat seiner Tochter näher, die plötzlich die Arme ausbreitete, dem überraschten Vater um den Hals fiel und an seiner Brust zu weinen begann.

„Emmy Kind! Was soll denn das bedeuten?“

Unter Thränen schluchzte die Tochter: „Verzeih, lieber Papa! Laß mich weinen an deiner treuen Vaterbrust!“

„Um Gotteswillen! Was bewegt dich so sehr? Was ischt denn vorgefallen?“

Das Mädchen erbebte und weinte heftig, ohne eine Antwort zu geben.

Forschend richtete der Richter seine scharfen Blicke auf die Tochter, deren Verhalten ihm völlig unfaßbar erscheint.

„Hat es zu Hause Verdruß gegeben, Emmy?“

Die Tochter schüttelte den Blondkopf.

„Ischt dir jemand zu nahe getreten? Ich kann das bei den ruhigen Verhältnissen in unserm Städtchen nicht glauben. Sprich, mein Kind! Und vergiß nicht: Ich bin zur Arbeit hier verpflichtet! Sprich!“

„Ich kann nicht, lieber Papa!“ stammelte Emmy.

„O, Weiber! Widerspruch über Widerspruch! Da kommst du mir in die Kanzlei in einem Zustande, der an Fassungslosigkeit grenzt, suchst eine Aussprache mit deinem Vater und nun du reden darfst, und sollst, heißt es: Ich kann nicht reden! Das verstehe, wer will; ich verstehe es nicht!“

„Verzeihe, guter, lieber Papa!“

Der Richter wurde stutzig und wiederholte die Worte: „Verzeihe, guter, lieber Papa! Das klingt gewissermaßen verdächtig! Ist im Herzkämmerchen etwas nicht in der Alltagsordnung, was?“

In großer Verwirrung flüsterte Emmy unter erneuter Umarmung dem Vater zu: „Verzeih' mir, süßer Papa! Ich kann nichts dafür – Franz!“

Jetzt löste Ehrenstraßer die Umarmung und ernst sprach er: „Was muß ich hören? Wer ischt Franz? Wie kommt meine engelreine Tochter zu einem Franz? Wer ischt das? Was hat es gegeben? Ich will nicht hoffen – —“

Abwehrend rief Emmy: „Nein, nein, lieber Papa, wie kannst du nur denken! Ich kenne meine Pflicht! Aber —“

„Was aber?“

Verwirrt stammelte Emmy: „Franz, der Sohn des Cementfabrikanten Ratschiller, hat mich begleitet auf dem üblichen Spaziergang und hat mich —“

„Nun?“

„..... hat mich gefragt, ob ich seine Frau werden möchte! Verzeihe mir, lieber Papa!“

„So? Das ischt ja das Allerneuste! Und der junge Mann scheint nicht zu wissen, bei wem man zuerst in solchen Angelegenheiten anfrägt?“

Errötend lispelte Emmy: „Verzeihe, Papa! Franz wollte zuerst meine Meinung wissen, er kommt dann gewiß zu dir, um deinen Segen zu erbitten!“

„Ei, der Tausend! Also perfectum est! Ich muß sagen: Eine solche Selbständigkeit hätte ich meiner sanften Emmy gar nicht zugetraut! Du hast dem Cementmenschen also schlankweg dein Jawort gegeben?“

„Doch nicht, lieber Papa! Ich habe nur gesagt, Franz solle um deinen Segen bitten!“

„Ach, du liebe Einfalt vom Lande!“ lachte der Richter auf.

„Bitte, bitte, lieber Herzenspapa, sei nicht böse, und gieb uns deine Einwilligung!“ flehte in holder Verwirrung die Tochter.

„Adagio, lento tempo, Kind! Ein alter Jurist überstürzt nichts! Und im tempo furioso wird nicht geheiratet. Der alte, goldene Juristenspruch: „Quis, quid, ubi, quibus auxilius, cur quomodo, quando“ gilt auch in diesem Falle!“

„Papa, ich verstehe kein Wort von dem gelehrten Zeug!“

Ehrenstraßer lächelte. „Das glaub' ich gern! Doch genug nun von der überraschenden Sache! Geh' heim, Emmy, wir werden darüber schon noch reden!“

„Bitte, Herzensväterchen, bitte schön!“ schmeichelte das Mädchen.

„Nur nicht pressieren, Kind! Ich höre Stimmen im Warteraum, es wird der citierte Wachtmeister kommen! Verlaß mich nun, Kind, mich ruft die Pflicht! Adieu, Emmy!“

Das Mädchen küßte Papa herzhaft und wirbelte dann zur Thüre hinaus.

„Eine schöne Bescheerung! Aber ein gutes Kind ischt Emmy doch, denn von dem Werber weg ischt sie zum Vater gelaufen! Eigentlich ganz natürlich, ich bin ihr ja der einzige und nächste, hm, der einzige dürfte ich gewesen sein!“ murmelte der Richter und klingelte dann.

„Herr Bezirksrichter befehlen?“ fragte der eintretende Diener.

„Ischt der Wachtmeister da? Soll eintreten!“

„Zu Befehl, Herr Bezirksrichter!“ rief Perathoner und schob seine Kugelgestalt ins Vorzimmer hinaus.

Gleich darauf trat der stämmige Gendarmeriewachtmeister, der wohl in Uniform war, jedoch nur das Seitengewehr und statt des Federnhutes das gewöhnliche Dienstkäppi trug, salutierend ein und stellte sich militärisch stramm vor dem Richter auf. „Herr Bezirksrichter befehlen?“

„Mein lieber Wachtmeister! Sie werden vom Gendarmen, der heute mit auf Kommission beim Amareller war, bereits erfahren haben, daß wir nicht viel Erfolg hatten. Ich will den Akt nun nicht schlummern lassen, vielleicht kann seitens der Gendarmerie gelegentlich eine wertvolle Wahrnehmung gemacht werden. Ich möchte Sie daher dahin verständigen, daß nach dem Befund der erbrochenen Truhe im Hemmernmooshofe das gebrauchte Werkzeug sehr wahrscheinlich ein Schraubenzieher mit einer abgebrochenen Ecke gewesen ischt. Achten Sie und die Ihnen unterstellte Mannschaft bei Requisitionen, Besuchen und sonstigen Patrouillen auf ähnlich beschaffene derartige Werkzeuge und erstatten Sie mir dann sogleich Anzeige.“

„Sehr wohl! Haben Herr Bezirksrichter sonst noch Befehle für mich?“

„Nein! Ich danke Ihnen!“

Mit militärischem Gruß trat der Wachtmeister ab. Der Richter wollte sich weiter seiner Arbeit widmen, doch parierten die Gedanken nimmer, die sich mit der überraschend gekommenen Verlobung beschäftigten. So quälte sich Ehrenstraßer ab, einen Akt fertig zum Expedit zu stellen und endlich legte er die Feder nieder und ging nach Hause.

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Vergl. das geniale Werk von Prof. Dr. Groß: „Handbuch für Untersuchungsrichter.“ Im Gebirge existiert ein Brauch, daß Burschen mit rotverhängten Laternen in die Schlafstuben der Dirnen schleichen und die derbsten Scherze verüben. Es wird behauptet, daß das rote Licht die Leute eher schlafen mache, als daß es dieselben aufwecke.

Bergrichters Erdenwallen

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