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TEIL 1

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Die Existenzgründung


Die “Ich-AG”

Seit dem 01.01.2003 können Gründer einer Ich-AG einen

Existenzgründungszuschuss erhalten. Während des Bezugs dieser

Leistung sind die Gründer der Ich-AG in den Schutz der gesetzlichen

Rentenversicherung einbezogen und haben Zugang zur gesetzli-

chen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.


Als Alternative zur Ich-AG mit Existenzgründungszuschuss kann die Aufnahme einer

selbständigen Tätigkeit durch Gewährung eines Überbrückungsgeldes unterstützt werden.

Beide Leistungen werden allerdings nicht gleichzeitig gewährt.

Die örtlichen Arbeitsämter sind für die Beratung und Förderung der Arbeitslosen zu diesen

zwei Leistungen zuständig. Die Förderung des Arbeitsamtes ist unabhängig von weiteren

möglichen Förderungen von Existenzgründern. Im nächsten Kapitel erfahren Sie mehr dazu.


Welche Tätigkeiten darf eine Ich-AG ausüben?


Dem mit dem Existenzgründungszuschuss geförderten Gründern

stehen alle Tätigkeiten offen, die auch sonst selbständig ausgeübt

werden können. Wie bei jeder Selbständigkeit sind auch bei der Ich-

AG die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Gewerberecht,

Handwerksordnung etc.) zu beachten.

Eine selbständige Tätigkeit im Ausland wird nicht mit dem

Existenzgründungszuschuss gefördert.


Voraussetzungen für die Förderung der Ich-AG


Gefördert wird grundsätzlich, wenn durch die Aufnahme einer

selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet wird

(regelmäßige Ausübung von mindestens 15 Stunden wöchent-

lich).


Gefördert wird,


wer in einem engen zeitlichen Zusammenhang vor

Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatz-

leistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe



Die Existenzgründung


oder Unterhaltsgeld bezogen hat, oder zuvor als Arbeitnehmer in einer

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt gewesen

ist.


Bei der Ich-AG darf nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit während eines Jahres das

Arbeitseinkommen 25.000 Euro nicht übersteigen. Für die Ich-AG-Gründer erfolgt die Ge-

winnermittlung in der Regel über eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.


Wie lange wird die Förderung gewähr t?


Der Existenzgründerzuschuss wird monatlich gewährt und zunächst für ein Jahr bewilligt.

Die Förderung ist auf längstens drei Jahre begrenzt, wenn die Voraussetzungen noch erfüllt

sind.


Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro

und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Dieser Zuschuss ist steuerfreie Einnahme.


Was geschieht, wenn die Einkommensgrenze von

25.000 Euro überschritten wird?


Wird dieser Betrag wider Erwarten im Bewilligungsjahr überschritten, fällt der

Existenzgründerzuschuss für die Zukunft weg. Der für die jeweils zurückliegenden zwölf

Monate gezahlte Zuschuss muss nicht zugezahlt werden. Diese Regelung gibt Planungssi-

cherheit für die Existenzgründer.


Sind weitere Nebeneinkünfte erlaubt?


Wenn der Gründer weitere abhängige Beschäftigungen aufnimmt, so werden die daraus

erzielten Einkünfte mit dem Arbeitseinkommen der Ich-AG zusammengerechnet. Dieses

Gesamteinkommen wird bei der Überprüfung der Obergrenze von 25.000 Euro im Jahr

berücksichtigt.


Scheinselbständigkeit

Wer bei seiner selbständigen Tätigkeit nicht im eigenen Namen und auf eigenes Risiko

auftritt, sondern an Weisungen gebunden ist und bei seinenTätigkeiten die Arbeitszeit nicht

selbst bestimmen kann, ist abhängig beschäftigt und nicht selbständig.


Zweifel an der Selbständigkeit müssen bei Antragstellung auf Existenzgründerzuschuss

geklärt werden.



Die Existenzgründung


Der soziale Schutz der Ich-AG:

Gesetzliche Rentenversicherung


Die Ich-AG-Gründer sind versicherungspflichtig, so lange sie den Existenzgründerzuschuss

beziehen.

Der Beitrag kann auf Antrag einkommensgerecht auf das monatliche Einkommen entrichtet

werden.


Gesetzliche Krankenversicherung


Die Ich-AG-Gründer können bei Vorliegen der Vorbeschäftigungszeiten eine freiwillige

Mitgliedschaft eingehen. Der Mindestbeitrag beträgt zur Zeit bei einem Beitragssatz von

14 % monatlich 170 Euro.


Soziale Pflegeversicherung


Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind versicherungspflichtig

in der Pflegeversicherung. Sie können sich aber davon befreien lassen, wenn Sie privat gegen

Pflegebedürftigkeit versichert sind. Der monatliche Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung

liegt bei ca. 20 Euro.


Scheitern der Ich-AG : wieder Arbeitslosengeld?


Die Zeiten einer selbständigen Tätigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld

oder auf andere beitragsabhängige Leistungen.


Ausnahmen:

Nach der Regelung zum Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs kann die Restdauer des

Arbeitslosengeldes bis zu vier Jahre nach der Entstehung des Leistungsanspruchs wieder

geltend gemacht werden.


Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, können den

Leistungsanspruch bis zu drei Jahre nach dem letzten Bezugstag geltend machen.

(Quelle: BMWA – Stand 07/03)






Die Existenzgründung


Weitere Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer


Die Existenzgründung als Versandhändler gilt als Kleingründung, die mit bis zu 50.000 Euro

gefördert werden kann. Der Vorteil ist, dass ein nebenberuflicher Einstieg möglich und auch

erstrebenswert zur Risikominimierung ist.


Das Startgeld der DtA fördert mit maximal 50.000 Euro speziell Kleingründungen. Eine

Kombination mit anderen Existenzgründungsprogrammen ist nicht möglich. Eine Förderung

ist auch dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst im Nebenerwerb geführt

wird. Mittelfristig wird allerdings ein Vollerwerbsbetrieb erwartet.


Laufzeit: 10 Jahre mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren

Zins nominal 6,95 %, effektiv 8,02 %

Auszahlung: 96 %

Bereitstellungsprovision: 0,25% p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat

nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.

Sicherheiten: Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Aber: 80%

Haftungsfreistellung obligatorisch. Deren Kosten sind bereits im Zinssatz

berücksichtigt.

Höchstbetrag: 50.000 Euro


Das DtA-Mikro-Darlehen unterstützt ebenfalls Kleinstgründungen sowie Betriebe, die nicht

älter als drei Jahre sind. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 25.000 Euro.


Laufzeit bis zu 5 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei

Zinssatz: Festzins für die gesamte Laufzeit (z.Zt. nominal 8,9 %, effektiv 9,2 %)

Auszahlung: 100 %

Sicherheiten: Banküblich, soweit vorhanden (80%-ige Haftungsfreistellung

obligatorisch)

Höchstbetrag: 25.000 Euro


Bei der Beantragung des Darlehens müssen Sie folgendes vorlegen:


 Investitionsplan

 Kapitalbedarfsplan

 Umsatzplan

 Umsatz- und Ergebnispläne für drei Jahre

 Liquiditätsplan

 Tabellarischer Lebenslauf des Gründers

Ausführliche Hinweise zu den Inhalten eines Business-Plans erhalten Sie im Internet unter

www.bmwi-softwarepaket.de



Die Existenzgründung


Unternehmensformen für Ihre Gr ündung


Nach dem Steuergesetz entscheidet auch die Rechtsform darüber, ob ein Unternehmen

buchführungspflichtig ist oder nicht.


Für Versandhändler kommen wohl nur zwei Rechtsformen zur Auswahl.


Einzelunternehmen:

Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn Sie allein ein Geschäft eröffnen. Es gibt

nur einen Betriebsinhaber. Diese Rechtsform eignet sich zum Einstieg.


Kein Partner schreibt Ihnen vor, wie viel Startkapital Sie mitbringen müssen.

Niemand redet Ihnen in Ihre Pläne und Geschäfte rein.

Sie haften mit Ihrem Privatvermögen.


Als Einzelunternehmer können Sie klein anfangen, als so genannter Kleingewerbetreibender.

Das heißt, Ihre Umsätze und Ihr Geschäftsverkehr erfordern keine aufwändige Buchhaltung,

sondern in der Regel die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.


Die Ein-Personen-GmbH:

Ein Einzelunternehmer kann seinen Betrieb durch eine notariell beurkundete Erklärung in

eine GmbH umwandeln.


Kapitaleinlage mindestens 25.000 Euro (auch Sachwerte).


In dieser sogenannten Ein-Mann-GmbH sind die Vorteile eines Einzelunternehmers mit

denen der GmbH vereint: Sie haften nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens, nicht mit

Ihrem Privatvermögen.


Die Gründungskosten betragen ca. 1300 Euro.


Mit welchen Steuern müssen Sie als

Versandhändler rechnen:


Einkommenssteuer:

Jeder Unternehmer zahlt Einkommenssteuer. Sie richtet

sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie

nach Abzug aller Betriebsausgaben (Anschaf-

fungskosten, Abschreibungen, Leasingraten

etc.) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften.


Umsatzsteuer/Vorsteuer:

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) müssen Sie auf

alle Rechnungsbeträge aufschlagen. Sie beträgt

derzeit 16 %. Für eine Reihe von Erzeugnissen und

Dienstleistungen (Lebensmittel, Bücher,

Zeitschriften) beträgt die Umsatzsteuer 7 %. Die

Summe der Umsatzsteuern, die Sie Ihren Kunden

berechnet haben, müssen Sie regelmäßig an das

Finanzamt abführen. Von diesem Betrag können Sie

vorher die Umsatzsteuern (Vorsteuern) abziehen, die Sie

im selben Zeitraum an Ihre Lieferanten bezahlt haben.


Befreiung von der Umsatzsteuer

Ein Kleinunternehmer, dessen Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 €

nicht übersteigen wird und der im Jahr zuvor nicht mehr als 17.000 € Umsatz gemacht hat

(Stand: 2003), darf sich entscheiden: Er kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Gleichzeitig muss er alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer stellen und kann folglich auch

keine Vorsteuer mehr geltend machen. Sinn macht die Umsatzsteuerbefreiung daher vor

allem dann, wenn keine hohen Investitions-Aufwendungen mit hohem Vorsteueranteil

anfallen. Der Vorteil: ein geringerer Verwaltungsaufwand mit dem Finanzamt für das

Unternehmen.


Als Neugründer werden Sie sich bei der Masse der Steuerbestimmungen und Formalitäten

kaum zurechtfinden. Folgenschwere Fehler lassen sich vermeiden, wenn Sie sich anfangs

von einem Steuerberater beraten lassen.


Wie Sie die Kosten für Ihren Steuerberater senken


In wirtschaftlich schweren Zeiten kommen alle Kosten auf den Prüfstand. Prüfen Sie in

diesem Zusammenhang auch, ob Sie die Kosten für Ihren Steuerberater, z.B. durch mehr

Eigenleistung, senken können. Sprechen Sie bei Ihrem Steuerberater diese Punkte an:


Fragen Sie, wie er aus der Gebührenordnung den Rechnungsbetrag ermittelt. Lassen Sie es

sich begründen, wenn er mehr als die Mittelgebühr von Ihnen verlangt.

Fragen Sie, wie Sie Ihre Unterlagen so vorbereiten können, dass sein Zeitaufwand und damit

der Rechnungsbetrag fällt.


Überlegen Sie mit ihm gemeinsam, ob Sie manche Arbeiten nicht selbst erledigen können.

Evtl. braucht er für Sie nur die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den Jahresabschluss

durchzuführen. Rechnen Sie nach, ob Sie mit einem Pauschalhonorar besser da stehen.

Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die zu erledigenden Tätigkeiten und die

anfallenden Kosten. Regeln Sie auch eine eventuelle Beendigung der Zusammenarbeit.



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