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TEIL 1
ОглавлениеDie Existenzgründung
Die “Ich-AG”
Seit dem 01.01.2003 können Gründer einer Ich-AG einen
Existenzgründungszuschuss erhalten. Während des Bezugs dieser
Leistung sind die Gründer der Ich-AG in den Schutz der gesetzlichen
Rentenversicherung einbezogen und haben Zugang zur gesetzli-
chen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
Als Alternative zur Ich-AG mit Existenzgründungszuschuss kann die Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit durch Gewährung eines Überbrückungsgeldes unterstützt werden.
Beide Leistungen werden allerdings nicht gleichzeitig gewährt.
Die örtlichen Arbeitsämter sind für die Beratung und Förderung der Arbeitslosen zu diesen
zwei Leistungen zuständig. Die Förderung des Arbeitsamtes ist unabhängig von weiteren
möglichen Förderungen von Existenzgründern. Im nächsten Kapitel erfahren Sie mehr dazu.
Welche Tätigkeiten darf eine Ich-AG ausüben?
Dem mit dem Existenzgründungszuschuss geförderten Gründern
stehen alle Tätigkeiten offen, die auch sonst selbständig ausgeübt
werden können. Wie bei jeder Selbständigkeit sind auch bei der Ich-
AG die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Gewerberecht,
Handwerksordnung etc.) zu beachten.
Eine selbständige Tätigkeit im Ausland wird nicht mit dem
Existenzgründungszuschuss gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung der Ich-AG
Gefördert wird grundsätzlich, wenn durch die Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet wird
(regelmäßige Ausübung von mindestens 15 Stunden wöchent-
lich).
Gefördert wird,
wer in einem engen zeitlichen Zusammenhang vor
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatz-
leistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
Die Existenzgründung
oder Unterhaltsgeld bezogen hat, oder zuvor als Arbeitnehmer in einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt gewesen
ist.
Bei der Ich-AG darf nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit während eines Jahres das
Arbeitseinkommen 25.000 Euro nicht übersteigen. Für die Ich-AG-Gründer erfolgt die Ge-
winnermittlung in der Regel über eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Wie lange wird die Förderung gewähr t?
Der Existenzgründerzuschuss wird monatlich gewährt und zunächst für ein Jahr bewilligt.
Die Förderung ist auf längstens drei Jahre begrenzt, wenn die Voraussetzungen noch erfüllt
sind.
Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro
und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Dieser Zuschuss ist steuerfreie Einnahme.
Was geschieht, wenn die Einkommensgrenze von
25.000 Euro überschritten wird?
Wird dieser Betrag wider Erwarten im Bewilligungsjahr überschritten, fällt der
Existenzgründerzuschuss für die Zukunft weg. Der für die jeweils zurückliegenden zwölf
Monate gezahlte Zuschuss muss nicht zugezahlt werden. Diese Regelung gibt Planungssi-
cherheit für die Existenzgründer.
Sind weitere Nebeneinkünfte erlaubt?
Wenn der Gründer weitere abhängige Beschäftigungen aufnimmt, so werden die daraus
erzielten Einkünfte mit dem Arbeitseinkommen der Ich-AG zusammengerechnet. Dieses
Gesamteinkommen wird bei der Überprüfung der Obergrenze von 25.000 Euro im Jahr
berücksichtigt.
Scheinselbständigkeit
Wer bei seiner selbständigen Tätigkeit nicht im eigenen Namen und auf eigenes Risiko
auftritt, sondern an Weisungen gebunden ist und bei seinenTätigkeiten die Arbeitszeit nicht
selbst bestimmen kann, ist abhängig beschäftigt und nicht selbständig.
Zweifel an der Selbständigkeit müssen bei Antragstellung auf Existenzgründerzuschuss
geklärt werden.
Die Existenzgründung
Der soziale Schutz der Ich-AG:
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Ich-AG-Gründer sind versicherungspflichtig, so lange sie den Existenzgründerzuschuss
beziehen.
Der Beitrag kann auf Antrag einkommensgerecht auf das monatliche Einkommen entrichtet
werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Ich-AG-Gründer können bei Vorliegen der Vorbeschäftigungszeiten eine freiwillige
Mitgliedschaft eingehen. Der Mindestbeitrag beträgt zur Zeit bei einem Beitragssatz von
14 % monatlich 170 Euro.
Soziale Pflegeversicherung
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind versicherungspflichtig
in der Pflegeversicherung. Sie können sich aber davon befreien lassen, wenn Sie privat gegen
Pflegebedürftigkeit versichert sind. Der monatliche Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung
liegt bei ca. 20 Euro.
Scheitern der Ich-AG : wieder Arbeitslosengeld?
Die Zeiten einer selbständigen Tätigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
oder auf andere beitragsabhängige Leistungen.
Ausnahmen:
Nach der Regelung zum Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs kann die Restdauer des
Arbeitslosengeldes bis zu vier Jahre nach der Entstehung des Leistungsanspruchs wieder
geltend gemacht werden.
Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, können den
Leistungsanspruch bis zu drei Jahre nach dem letzten Bezugstag geltend machen.
(Quelle: BMWA – Stand 07/03)
Die Existenzgründung
Weitere Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer
Die Existenzgründung als Versandhändler gilt als Kleingründung, die mit bis zu 50.000 Euro
gefördert werden kann. Der Vorteil ist, dass ein nebenberuflicher Einstieg möglich und auch
erstrebenswert zur Risikominimierung ist.
Das Startgeld der DtA fördert mit maximal 50.000 Euro speziell Kleingründungen. Eine
Kombination mit anderen Existenzgründungsprogrammen ist nicht möglich. Eine Förderung
ist auch dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst im Nebenerwerb geführt
wird. Mittelfristig wird allerdings ein Vollerwerbsbetrieb erwartet.
Laufzeit: 10 Jahre mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
Zins nominal 6,95 %, effektiv 8,02 %
Auszahlung: 96 %
Bereitstellungsprovision: 0,25% p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat
nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
Sicherheiten: Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Aber: 80%
Haftungsfreistellung obligatorisch. Deren Kosten sind bereits im Zinssatz
berücksichtigt.
Höchstbetrag: 50.000 Euro
Das DtA-Mikro-Darlehen unterstützt ebenfalls Kleinstgründungen sowie Betriebe, die nicht
älter als drei Jahre sind. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 25.000 Euro.
Laufzeit bis zu 5 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei
Zinssatz: Festzins für die gesamte Laufzeit (z.Zt. nominal 8,9 %, effektiv 9,2 %)
Auszahlung: 100 %
Sicherheiten: Banküblich, soweit vorhanden (80%-ige Haftungsfreistellung
obligatorisch)
Höchstbetrag: 25.000 Euro
Bei der Beantragung des Darlehens müssen Sie folgendes vorlegen:
Investitionsplan
Kapitalbedarfsplan
Umsatzplan
Umsatz- und Ergebnispläne für drei Jahre
Liquiditätsplan
Tabellarischer Lebenslauf des Gründers
Ausführliche Hinweise zu den Inhalten eines Business-Plans erhalten Sie im Internet unter
www.bmwi-softwarepaket.de
Die Existenzgründung
Unternehmensformen für Ihre Gr ündung
Nach dem Steuergesetz entscheidet auch die Rechtsform darüber, ob ein Unternehmen
buchführungspflichtig ist oder nicht.
Für Versandhändler kommen wohl nur zwei Rechtsformen zur Auswahl.
Einzelunternehmen:
Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn Sie allein ein Geschäft eröffnen. Es gibt
nur einen Betriebsinhaber. Diese Rechtsform eignet sich zum Einstieg.
Kein Partner schreibt Ihnen vor, wie viel Startkapital Sie mitbringen müssen.
Niemand redet Ihnen in Ihre Pläne und Geschäfte rein.
Sie haften mit Ihrem Privatvermögen.
Als Einzelunternehmer können Sie klein anfangen, als so genannter Kleingewerbetreibender.
Das heißt, Ihre Umsätze und Ihr Geschäftsverkehr erfordern keine aufwändige Buchhaltung,
sondern in der Regel die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Die Ein-Personen-GmbH:
Ein Einzelunternehmer kann seinen Betrieb durch eine notariell beurkundete Erklärung in
eine GmbH umwandeln.
Kapitaleinlage mindestens 25.000 Euro (auch Sachwerte).
In dieser sogenannten Ein-Mann-GmbH sind die Vorteile eines Einzelunternehmers mit
denen der GmbH vereint: Sie haften nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens, nicht mit
Ihrem Privatvermögen.
Die Gründungskosten betragen ca. 1300 Euro.
Mit welchen Steuern müssen Sie als
Versandhändler rechnen:
Einkommenssteuer:
Jeder Unternehmer zahlt Einkommenssteuer. Sie richtet
sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie
nach Abzug aller Betriebsausgaben (Anschaf-
fungskosten, Abschreibungen, Leasingraten
etc.) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften.
Umsatzsteuer/Vorsteuer:
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) müssen Sie auf
alle Rechnungsbeträge aufschlagen. Sie beträgt
derzeit 16 %. Für eine Reihe von Erzeugnissen und
Dienstleistungen (Lebensmittel, Bücher,
Zeitschriften) beträgt die Umsatzsteuer 7 %. Die
Summe der Umsatzsteuern, die Sie Ihren Kunden
berechnet haben, müssen Sie regelmäßig an das
Finanzamt abführen. Von diesem Betrag können Sie
vorher die Umsatzsteuern (Vorsteuern) abziehen, die Sie
im selben Zeitraum an Ihre Lieferanten bezahlt haben.
Befreiung von der Umsatzsteuer
Ein Kleinunternehmer, dessen Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 €
nicht übersteigen wird und der im Jahr zuvor nicht mehr als 17.000 € Umsatz gemacht hat
(Stand: 2003), darf sich entscheiden: Er kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Gleichzeitig muss er alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer stellen und kann folglich auch
keine Vorsteuer mehr geltend machen. Sinn macht die Umsatzsteuerbefreiung daher vor
allem dann, wenn keine hohen Investitions-Aufwendungen mit hohem Vorsteueranteil
anfallen. Der Vorteil: ein geringerer Verwaltungsaufwand mit dem Finanzamt für das
Unternehmen.
Als Neugründer werden Sie sich bei der Masse der Steuerbestimmungen und Formalitäten
kaum zurechtfinden. Folgenschwere Fehler lassen sich vermeiden, wenn Sie sich anfangs
von einem Steuerberater beraten lassen.
Wie Sie die Kosten für Ihren Steuerberater senken
In wirtschaftlich schweren Zeiten kommen alle Kosten auf den Prüfstand. Prüfen Sie in
diesem Zusammenhang auch, ob Sie die Kosten für Ihren Steuerberater, z.B. durch mehr
Eigenleistung, senken können. Sprechen Sie bei Ihrem Steuerberater diese Punkte an:
Fragen Sie, wie er aus der Gebührenordnung den Rechnungsbetrag ermittelt. Lassen Sie es
sich begründen, wenn er mehr als die Mittelgebühr von Ihnen verlangt.
Fragen Sie, wie Sie Ihre Unterlagen so vorbereiten können, dass sein Zeitaufwand und damit
der Rechnungsbetrag fällt.
Überlegen Sie mit ihm gemeinsam, ob Sie manche Arbeiten nicht selbst erledigen können.
Evtl. braucht er für Sie nur die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den Jahresabschluss
durchzuführen. Rechnen Sie nach, ob Sie mit einem Pauschalhonorar besser da stehen.
Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die zu erledigenden Tätigkeiten und die
anfallenden Kosten. Regeln Sie auch eine eventuelle Beendigung der Zusammenarbeit.