Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook

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Описание книги

Das Repetitorium:  Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts verfolgt – wie das Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil – die Zielsetzung, den gesamten examensrelevanten Stoff konzentriert darzustellen und dabei nicht nur die systematischen Zusammenhänge hervortreten zu lassen, sondern auch die Anwendung der Einzelprobleme in der Falllösung zu veranschaulichen. Hierzu wird der Studierende mit allen prüfungswichtigen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und seinen Bezügen zum Besonderen Teil vertraut gemacht. Zahlreiche Hinweise und klausurtaktische Tipps dienen neben den Falllösungen der konkreten Umsetzung in Klausuren sowie der Befähigung, auch unbekannte Sachverhalte methodisch und orientiert am strafrechtlichen Gesamtsystem sicher zu lösen. Die 10. Auflage berücksichtigt u.a. den Hammerschlag-Fall, den Brutalraub-Fall, den Ku'dammraser-Fall, den Ecstasypillen-Fall, den Scheinauftragsmörder-Fall, den Lebensmittelerpresser-Fall, den Falschmedikations-Fall sowie den Berliner und Hamburger Suizidhilfe-Fall, die in der Neuauflage klausurmäßig gelöst sind. Zahlreiche weitere Fälle aus der jüngsten Judikatur wurden als Beispiele verarbeitet; aus der Vielzahl seien hier nur der Passauer Schläger-Fall und der Dopingboxer-Fall erwähnt. Über das Stichwortverzeichnis können die Fälle leicht aufgefunden werden. Zudem wurden auch alle examensrelevant erscheinenden neueren Entwicklungen im Bereich des Allgemeinen Teils einbezogen. Besonders hingewiesen sei hier auf die Problematik der Triage, die im Zuge der Coronapandemie eine intensive juristische Diskussion ausgelöst hat, die in diesem Band im Kontext der rechtfertigenden Pflichtenkollision ausführlich erörtert wird. Durch Umwandlung von älteren Fällen in Beispiele ist es im Übrigen gelungen, den bisherigen Umfang des Lehrbuchs ohne Informationsverlust beizubehalten. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.

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Christian Jäger. Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook

Examens-Repetitorium. Strafrecht Allgemeiner Teil

Herausgeber

Autor

Impressum

Vorwort

Vorwort zur 1. Auflage

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

A. Klausurbearbeitung

I. Geschichtlicher Überblick[2]

II. Das gegenwärtige Sanktionssystem

III. Strafzwecke – Sinn und Zweck der Strafe

IV. Nullum crimen, nulla poena sine lege

1. Grundsatz: Territorialitätsprinzip

2. Ausnahmen vom Grundsatz

3. Strafrecht in den neuen Bundesländern

4. Sonderproblem: Mauerschützenprozesse[61]

VI. Die verschiedenen Handlungsbegriffe

1. Kausale Handlungslehre

2. Finale Handlungslehre

3. Soziale Handlungslehre

4. Personale Handlungslehre

§ 2 Die Zurechnung eines Erfolges zur Person des Täters

1. Die Ursächlichkeit der Täterhandlung für den eingetretenen Erfolg

2. Der rechtliche Zusammenhang zwischen Täterhandlung und Erfolg (objektive Zurechnung)

a) Risikoverringerung

b) Fehlen rechtlicher Relevanz

c) Erfolge außerhalb des Schutzbereichs der Norm

d) Rechtmäßiges Alternativverhalten

aa) Kritik an der Risikoerhöhungslehre

bb) Stellungnahme

e) Fremdverantwortung

aa) Drittverantwortung

bb) Opferverantwortung

3. Regressverbot[97]

II. Klausurprüfungsreihenfolge

§ 3 Die subjektive Zurechnung (Vorsatz)

1. Kenntnis der Tatumstände und ihres Bedeutungsgehaltes

2. Parallelwertung in der Laiensphäre

3. Sachgedankliches Mitbewusstsein

4. Keine Notwendigkeit einer objekts- und handlungsbezogenen Konkretisierung des Vorsatzes

5. Notwendigkeit einer zeitlichen Koinzidenz des Vorsatzes (sog. Simultaneitätsprinzip)[19]

II. Die Willensseite im Vorsatz (voluntatives Element)

1. Frank’sche Formel[52]

2. Wahrscheinlichkeitstheorie[53]

3. Möglichkeitstheorie[54]

4. Gleichgültigkeitstheorie[55]

5. Theorie von der unabgeschirmten Gefahr[56] (Herzberg)

6. Billigungstheorie[57]

7. Ernstnahmetheorie (h. L.)[58]

8. Gefährdungstheorie[59]

9. Zusatz: Der dolus eventualis in der Klausurbearbeitung

III. Irrtumsprobleme im Rahmen des subjektiven Tatbestandes

1. Wesentliche und unwesentliche Abweichungen vom Kausalverlauf

2. Aberratio ictus und error in persona vel obiecto

3. Abschlusshinweis zum Vorsatz

IV. Tatbestandsannex: Objektive Bedingungen der Strafbarkeit

I. Allgemeines

II. Die notwehrfähigen Güter

1. Angriff

a) Fehlen der Rechtswidrigkeit bei Rechtfertigung des Angreifers

b) Fehlen der Rechtswidrigkeit bei sorgfaltsgemäßem Verhalten des Angreifers

3. Gegenwärtigkeit des rechtswidrigen Angriffs

4. Verteidigungshandlung

5. Erforderlichkeit

6. Gebotenheit (= sozialethisch bedingte Einschränkungen der Notwehr)[64]

a) Der Angriff von Schuldlosen oder gemindert Schuldfähigen

b) Der provozierte Angriff

c) Der geringfügige Angriff

d) Der Angriff innerhalb von Garantenbeziehungen

e) Der Erpressungsangriff (sog. Chantage)[91]

f) Der von Polizisten abzuwehrende Angriff

g) Der Angriff ohne körperliche Gewalt (Art. 2 IIa i. V. m. I S. 2 EMRK)

7. Verteidigungswille

8. Nothilfe, § 32 II Alt. 2 StGB

IV. Abschlussfälle

I. Vorbemerkung

1. Disponibilität des Rechtsguts (Verfügungsbefugnis des Einwilligenden über das Rechtsgut)

2. Zeitpunkt der Einwilligung

3. Freiheit und Ernstlichkeit der Einwilligung

4. Einsichtsfähigkeit des Einwilligenden

5. Subjektives Merkmal

C. Mutmaßliche Einwilligung

D. Hypothetische Einwilligung[239]

I. Prinzip des überwiegenden Interesses

II. Notstände nach bürgerlichem Recht gem. §§ 228, 904 BGB

1. Defensiver Notstand, § 228 BGB[251]

2. Aggressiver Notstand, § 904 BGB

III. Notstand nach § 34 StGB

1. Notstandslage

a) Rechtsgut

b) Gefahr

c) Gegenwärtigkeit

2. Erforderlichkeit der Notstandshandlung

a) Geeignetheit

b) Mildestes Mittel

3. Abwägung der widerstreitenden Interessen

4. Subjektives Rechtfertigungselement

5. Angemessenheit der Tat

I. Erlaubte Selbsthilfe nach §§ 229, 230 BGB[277]

II. Spezielle Selbsthilfevorschriften nach §§ 562b, 859, 860, 704 S. 2 BGB

III. § 241a BGB als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund

IV. Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Ehrverletzungen, § 193 StGB

V. Züchtigungsrecht

VI. Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO

A. Allgemeines

B. Schuldfähigkeit

1. Kinder

2. Jugendliche

1. Krankhaft seelische Störungen

2. Tiefgreifende Bewusstseinsstörungen[12]

3. Intelligenzminderung[18]

4. Schwere andere seelische Störungen[19]

1. Zur Tatzeit

2. Actio libera in causa

a) Vorsätzliche actio libera in causa bei Erfolgsdelikten

b) Fahrlässige actio libera in causa bei Erfolgsdelikten und vorsätzliche actio libera in causa bei eigenhändigen Delikten – Aufgabe durch BGHSt 42, 235

c) Prüfungsschema zur actio libera in causa

d) Insbesondere: § 323a StGB

I. Definition

II. Ausschlussgründe

D. Entschuldigungsgründe

I. Entschuldigender Notstand, § 35 I StGB

1. Notstandslage

2. Rettungshandlung

3. Ausnahmen

II. Überschreitung der Notwehr

1. Überschreitung der Grenzen der Notwehr = Notwehrexzess

2. Verwirrung, Furcht oder Schrecken

a) Sonderproblem 1: Bewusste Notwehrüberschreitung

b) Sonderproblem 2: Notwehrexzess bei provozierter Notwehrhandlung

c) Sonderproblem 3: Notwehrexzess bei fehlendem Verteidigungswillen

1. Gewissenstat

2. Übergesetzlicher entschuldigender Notstand (meist in Form des quantitativen Lebensnotstands)

a) Rechtliche Behandlung der Pflichtenkollision

b) Sonderproblem: Triage in der Coronapandemie

aa) Aufnahme-Triage bzw. Ex-ante-Konkurrenz

bb) Fortsetzungs-Triage bzw. Ex-post-Konkurrenz

(1) Rechtfertigungslösung

(2) Entschuldigungslösung: Der übergesetzliche Notstand

I. Irrtum über die Existenz oder die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes = Erlaubnis(grenz)irrtum

II. Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes = Erlaubnistatbestandsirrtum[145]

1. Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen[146]

2. Eingeschränkte Schuldtheorie[148]

3. Rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie[150]

4. Strenge Schuldtheorie[154]

III. Doppelirrtum

IV. Irrtum über sachliche Voraussetzungen eines Entschuldigungsgrundes

V. Sonderproblem: Gilt § 33 StGB beim sog. Putativnotwehrexzess?[162]

1. Irrtum über das „Ob“ des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs

2. Irrtum über das „Wie“ des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs

I. Unmittelbare Täterschaft

1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau der Mittäterschaft

a) Der gemeinsame Tatplan. aa) Allgemeines

bb) Sonderproblem 1: Error in persona bei Mittäterschaft

cc) Sonderproblem 2: Mittäterschaftlicher Mordversuch an sich selbst

b) Die gemeinsame Ausführungshandlung. aa) Allgemeines

(1) Tatherrschaftslehre (h. L.)

(2) Subjektive Theorie

(3) Normative Kombinationstheorie des BGH

(4) Stellungnahme

bb) Sonderproblem 1: Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium

cc) Sonderproblem 2: Sukzessive Mittäterschaft

III. Versuchte Tat in Mittäterschaft

1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau der mittelbaren Täterschaft

2. Einzelheiten zum objektiven Tatbestand der mittelbaren Täterschaft

a) Mittelbare Täterschaft kraft Nötigung (Nötigungsherrschaft)

b) Mittelbare Täterschaft kraft Irrtums (Irrtumsherrschaft)

aa) 1. Fallgruppe: Ausnutzung eines vorsatzausschließenden Irrtums des Vordermanns

bb) 2. Fallgruppe: Ausnutzung eines die Rechtswidrigkeit betreffenden Irrtums des Vordermanns

cc) 3. Fallgruppe: Ausnutzung eines Irrtums des Vordermanns über die Voraussetzungen eines Entschuldigungsgrundes

dd) 4. Fallgruppe: Ausnutzung eines Irrtums des Vordermanns über den konkreten Handlungssinn

ee) 5. Fallgruppe: Ausnutzung eines zur Selbstschädigung oder Selbsttötung führenden Irrtums des Vordermanns

c) Mittelbare Täterschaft kraft Benutzung von Unerwachsenen, Schuldunfähigen oder vermindert Schuldfähigen

d) Mittelbare Täterschaft kraft organisatorischer Machtapparate (Organisationsherrschaft)

e) Mittelbare Täterschaft bei sog. qualifikationslosem Werkzeug

f) Mittelbare Täterschaft durch Einsatz eines sog. absichtslosen dolosen Werkzeugs

a) Allgemeines

b) Sonderproblem: Irrtümer des Hintermanns über tatherrschaftsbegründende Umstände[120]

aa) Der Hintermann beherrscht den Vordermann objektiv, ohne dies subjektiv zu wissen

bb) Der Hintermann beherrscht den Vordermann objektiv nicht, glaubt aber subjektiv, ihn zu beherrschen

V. Versuchte Tat in mittelbarer Täterschaft

B. Teilnahme

1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau der Anstiftung

a) Objektiv und subjektiv tatbestandsmäßige und rechtswidrige fremde – mindestens versuchte – Haupttat[129]

b) Teilnahmebeitrag. aa) Bestimmen zur Tat

bb) Sonderproblem: Omnimodo facturus

3. Einzelheiten zum subjektiven Tatbestand der Anstiftung

a) Vorsatz des Anstifters bezüglich des Erfolgs der Haupttat. aa) Konkretisierung der Haupttat

bb) Sonderproblem: Der agent provocateur

cc) Sonderproblem: Die Auswirkungen des error in persona vel obiecto des Haupttäters auf den Anstifter

b) Vorsatz des Anstifters bezüglich eigener Anstiftung

1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau der Beihilfe

a) Objektiv und subjektiv tatbestandsmäßige und rechtswidrige fremde Haupttat

b) Teilnahmebeitrag. aa) Hilfeleisten zur Haupttat

bb) Psychische Beihilfe

cc) Sonderproblem: Beihilfe durch neutrale Handlungen

3. Einzelheiten zum subjektiven Tatbestand der Beihilfe

a) Vorsatz des Gehilfen bezüglich des Erfolgs der Haupttat

b) Vorsatz des Gehilfen bezüglich eigener Beihilfe

1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau

2. Einzelheiten zum Tatentschluss bezüglich der Anstiftung

3. Einzelheiten zum unmittelbaren Ansetzen zur Anstiftung

4. Einzelheiten zum Rücktritt

II. Verbrechensverabredung und ähnliche Beteiligungsvorstufen, § 30 II StGB (zugleich Prüfungsschema für die Klausur)

III. Abgrenzung der einzelnen Tathandlungen des § 30 StGB

IV. Versuchte Beihilfe

§ 7 Der Versuch

I. Allgemeines

1. Inhalt

a) Unbedingter Handlungswille (vorbehaltloser Tatentschluss)

b) Strafbarkeit des untauglichen Versuchs im Falle des abergläubischen und grob unverständigen Versuchs

aa) Grundsatz der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs

bb) Grenzen der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs

c) Abgrenzung untauglicher Versuch – Wahndelikt

aa) Grundsatz

bb) Abgrenzung bei normativen Tatbestandsmerkmalen

3. Abgrenzung Vorbereitungshandlung[38] – Versuch

a) Versuchsbeginn beim Unterlassungsdelikt

b) Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft

c) Versuchsbeginn beim beendeten Versuch

d) Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

I. Strafbefreiungsgrund

II. Rechtsnatur und Stellung im Deliktssystem

I. Festlegung des Versuchsstadiums

1. Fehlgeschlagener Versuch

2. Unbeendeter Versuch

3. Beendeter Versuch

a) Objektive Rücktrittsvoraussetzung: Aufgabe

b) Subjektive Rücktrittsvoraussetzung: Freiwilligkeit[33]

a) Objektive Rücktrittsvoraussetzung: Verhinderung der Vollendung (§ 24 I S. 1 Alt. 2 StGB) bzw. ernsthaftes Bemühen um Vollendungsverhinderung, sofern Erfolg unabhängig vom Zurücktretenden ausbleibt (§ 24 I S. 2 StGB) aa) Verhindern

bb) Ernsthaftes Verhinderungsbemühen

b) Subjektive Rücktrittsvoraussetzung: Freiwilligkeit

I. Rücktritt von wiederholter Ausführungshandlung

II. Die Abgrenzung der Rücktrittsalternative des § 24 I S. 1 Alt. 2 StGB einerseits von § 24 I S. 2 StGB andererseits

III. Rücktritt vom Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts nach Eintritt des Erfolges

IV. Rücktritt vom Unterlassungsversuch

D. Der Rücktritt vom Versuch nach § 24 II StGB (zugleich Prüfungsschema)[117]

I. Hinweise zur Einordnung des § 24 II StGB innerhalb der Deliktsprüfung

II. Allgemeine Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts nach § 24 II StGB

1. Objektive Rücktrittsvoraussetzungen

a) Die Vollendung der Tat ist nicht eingetreten

b) Die Vollendung der Tat ist unabhängig von dem früheren Tatbeitrag des Beteiligten eingetreten

2. Subjektive Rücktrittsvoraussetzung

A. Klausurprüfungsreihenfolge

I. Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen

II. Die Rechtsfigur des Unterlassens durch Tun

III. Kausalität des Unterlassens

IV. Schutzgaranten und Überwachungsgaranten

a) Garantenstellung aufgrund enger persönlicher Verbundenheit[58]

b) Garantenstellung aus Gefahrengemeinschaft

c) Garantenstellung aus tatsächlicher freiwilliger Übernahme von Schutz- und Beistandspflichten

a) Garantenstellung aus vorangegangenem gefährlichen Tun (= Ingerenz)

aa) Nahe adäquate Gefahr zwischen vorangegangenem Tun und daraus resultierendem Folgeschaden

bb) Rechtliche Qualität des Vorverhaltens

b) Garantenstellung aus der Herrschaft über bestimmte Gefahrenquellen (= Verkehrssicherungspflicht)

c) Garantenstellung aus verantwortlicher Stellung in bestimmten Räumlichkeiten[163]

d) Garantenstellung aufgrund der Verantwortlichkeit für fremdes Verhalten

C. Sonderproblem: Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt[172]

D. Exkurs: Ausgewählte echte Unterlassungsdelikte, §§ 138 und 323c StGB

I. Nichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGB

II. Unterlassene Hilfeleistung und Behinderung hilfeleistender Personen, § 323c StGB

1. Das fahrlässige Begehungsdelikt (zugleich Klausurprüfungsreihenfolge)

2. Das fahrlässige unechte Unterlassungsdelikt (zugleich Klausurprüfungsreihenfolge)

1. Das erfolgsqualifizierte Delikt im Klausurprüfungsaufbau

2. Einzelheiten zum erfolgsqualifizierten Delikt[16]

3. Der Versuch einer Erfolgsqualifikation

4. Die Anstiftung zur Erfolgsqualifikation

A. Konkurrenzen

I. Grundsatz: Handlungseinheit löst Tateinheit aus

II. Ausnahme: Keine Tateinheit bei Gesetzeskonkurrenz[8]

1. Spezialität

2. Subsidiarität

3. Konsumtion

III. Grundsatz: Handlungsmehrheit löst Tatmehrheit aus

IV. Ausnahme: Keine Tatmehrheit bei Gesetzeskonkurrenz

V. Sonderproblem: Dauerdelikte

VI. Abschaffung des Rechtsinstituts des Fortsetzungszusammenhangs

VII. Abschlussfall zu den Konkurrenzen

I. Allgemeines zur Wahlfeststellung

1. Gleichartige Wahlfeststellung (= unechte Wahlfeststellung)

2. Ungleichartige Wahlfeststellung (= echte Wahlfeststellung)

Sachverzeichnis

Отрывок из книги

UNIREP JURA

Herausgegeben von Prof. Dr. Mathias Habersack

.....

I. Irrtum über die Existenz oder die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes = Erlaubnis(grenz)irrtum288

II. Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes = Erlaubnistatbestandsirrtum289 – 298

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