Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook
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Christian Jäger. Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook
Examens-Repetitorium. Strafrecht Allgemeiner Teil
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Vorwort
Vorwort zur 1. Auflage
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Klausurbearbeitung
I. Geschichtlicher Überblick[2]
II. Das gegenwärtige Sanktionssystem
III. Strafzwecke – Sinn und Zweck der Strafe
IV. Nullum crimen, nulla poena sine lege
1. Grundsatz: Territorialitätsprinzip
2. Ausnahmen vom Grundsatz
3. Strafrecht in den neuen Bundesländern
4. Sonderproblem: Mauerschützenprozesse[61]
VI. Die verschiedenen Handlungsbegriffe
1. Kausale Handlungslehre
2. Finale Handlungslehre
3. Soziale Handlungslehre
4. Personale Handlungslehre
§ 2 Die Zurechnung eines Erfolges zur Person des Täters
1. Die Ursächlichkeit der Täterhandlung für den eingetretenen Erfolg
2. Der rechtliche Zusammenhang zwischen Täterhandlung und Erfolg (objektive Zurechnung)
a) Risikoverringerung
b) Fehlen rechtlicher Relevanz
c) Erfolge außerhalb des Schutzbereichs der Norm
d) Rechtmäßiges Alternativverhalten
aa) Kritik an der Risikoerhöhungslehre
bb) Stellungnahme
e) Fremdverantwortung
aa) Drittverantwortung
bb) Opferverantwortung
3. Regressverbot[97]
II. Klausurprüfungsreihenfolge
§ 3 Die subjektive Zurechnung (Vorsatz)
1. Kenntnis der Tatumstände und ihres Bedeutungsgehaltes
2. Parallelwertung in der Laiensphäre
3. Sachgedankliches Mitbewusstsein
4. Keine Notwendigkeit einer objekts- und handlungsbezogenen Konkretisierung des Vorsatzes
5. Notwendigkeit einer zeitlichen Koinzidenz des Vorsatzes (sog. Simultaneitätsprinzip)[19]
II. Die Willensseite im Vorsatz (voluntatives Element)
1. Frank’sche Formel[52]
2. Wahrscheinlichkeitstheorie[53]
3. Möglichkeitstheorie[54]
4. Gleichgültigkeitstheorie[55]
5. Theorie von der unabgeschirmten Gefahr[56] (Herzberg)
6. Billigungstheorie[57]
7. Ernstnahmetheorie (h. L.)[58]
8. Gefährdungstheorie[59]
9. Zusatz: Der dolus eventualis in der Klausurbearbeitung
III. Irrtumsprobleme im Rahmen des subjektiven Tatbestandes
1. Wesentliche und unwesentliche Abweichungen vom Kausalverlauf
2. Aberratio ictus und error in persona vel obiecto
3. Abschlusshinweis zum Vorsatz
IV. Tatbestandsannex: Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
I. Allgemeines
II. Die notwehrfähigen Güter
1. Angriff
a) Fehlen der Rechtswidrigkeit bei Rechtfertigung des Angreifers
b) Fehlen der Rechtswidrigkeit bei sorgfaltsgemäßem Verhalten des Angreifers
3. Gegenwärtigkeit des rechtswidrigen Angriffs
4. Verteidigungshandlung
5. Erforderlichkeit
6. Gebotenheit (= sozialethisch bedingte Einschränkungen der Notwehr)[64]
a) Der Angriff von Schuldlosen oder gemindert Schuldfähigen
b) Der provozierte Angriff
c) Der geringfügige Angriff
d) Der Angriff innerhalb von Garantenbeziehungen
e) Der Erpressungsangriff (sog. Chantage)[91]
f) Der von Polizisten abzuwehrende Angriff
g) Der Angriff ohne körperliche Gewalt (Art. 2 IIa i. V. m. I S. 2 EMRK)
7. Verteidigungswille
8. Nothilfe, § 32 II Alt. 2 StGB
IV. Abschlussfälle
I. Vorbemerkung
1. Disponibilität des Rechtsguts (Verfügungsbefugnis des Einwilligenden über das Rechtsgut)
2. Zeitpunkt der Einwilligung
3. Freiheit und Ernstlichkeit der Einwilligung
4. Einsichtsfähigkeit des Einwilligenden
5. Subjektives Merkmal
C. Mutmaßliche Einwilligung
D. Hypothetische Einwilligung[239]
I. Prinzip des überwiegenden Interesses
II. Notstände nach bürgerlichem Recht gem. §§ 228, 904 BGB
1. Defensiver Notstand, § 228 BGB[251]
2. Aggressiver Notstand, § 904 BGB
III. Notstand nach § 34 StGB
1. Notstandslage
a) Rechtsgut
b) Gefahr
c) Gegenwärtigkeit
2. Erforderlichkeit der Notstandshandlung
a) Geeignetheit
b) Mildestes Mittel
3. Abwägung der widerstreitenden Interessen
4. Subjektives Rechtfertigungselement
5. Angemessenheit der Tat
I. Erlaubte Selbsthilfe nach §§ 229, 230 BGB[277]
II. Spezielle Selbsthilfevorschriften nach §§ 562b, 859, 860, 704 S. 2 BGB
III. § 241a BGB als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund
IV. Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Ehrverletzungen, § 193 StGB
V. Züchtigungsrecht
VI. Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO
A. Allgemeines
B. Schuldfähigkeit
1. Kinder
2. Jugendliche
1. Krankhaft seelische Störungen
2. Tiefgreifende Bewusstseinsstörungen[12]
3. Intelligenzminderung[18]
4. Schwere andere seelische Störungen[19]
1. Zur Tatzeit
2. Actio libera in causa
a) Vorsätzliche actio libera in causa bei Erfolgsdelikten
b) Fahrlässige actio libera in causa bei Erfolgsdelikten und vorsätzliche actio libera in causa bei eigenhändigen Delikten – Aufgabe durch BGHSt 42, 235
c) Prüfungsschema zur actio libera in causa
d) Insbesondere: § 323a StGB
I. Definition
II. Ausschlussgründe
D. Entschuldigungsgründe
I. Entschuldigender Notstand, § 35 I StGB
1. Notstandslage
2. Rettungshandlung
3. Ausnahmen
II. Überschreitung der Notwehr
1. Überschreitung der Grenzen der Notwehr = Notwehrexzess
2. Verwirrung, Furcht oder Schrecken
a) Sonderproblem 1: Bewusste Notwehrüberschreitung
b) Sonderproblem 2: Notwehrexzess bei provozierter Notwehrhandlung
c) Sonderproblem 3: Notwehrexzess bei fehlendem Verteidigungswillen
1. Gewissenstat
2. Übergesetzlicher entschuldigender Notstand (meist in Form des quantitativen Lebensnotstands)
a) Rechtliche Behandlung der Pflichtenkollision
b) Sonderproblem: Triage in der Coronapandemie
aa) Aufnahme-Triage bzw. Ex-ante-Konkurrenz
bb) Fortsetzungs-Triage bzw. Ex-post-Konkurrenz
(1) Rechtfertigungslösung
(2) Entschuldigungslösung: Der übergesetzliche Notstand
I. Irrtum über die Existenz oder die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes = Erlaubnis(grenz)irrtum
II. Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes = Erlaubnistatbestandsirrtum[145]
1. Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen[146]
2. Eingeschränkte Schuldtheorie[148]
3. Rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie[150]
4. Strenge Schuldtheorie[154]
III. Doppelirrtum
IV. Irrtum über sachliche Voraussetzungen eines Entschuldigungsgrundes
V. Sonderproblem: Gilt § 33 StGB beim sog. Putativnotwehrexzess?[162]
1. Irrtum über das „Ob“ des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs
2. Irrtum über das „Wie“ des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs
I. Unmittelbare Täterschaft
1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau der Mittäterschaft
a) Der gemeinsame Tatplan. aa) Allgemeines
bb) Sonderproblem 1: Error in persona bei Mittäterschaft
cc) Sonderproblem 2: Mittäterschaftlicher Mordversuch an sich selbst
b) Die gemeinsame Ausführungshandlung. aa) Allgemeines
(1) Tatherrschaftslehre (h. L.)
(2) Subjektive Theorie
(3) Normative Kombinationstheorie des BGH
(4) Stellungnahme
bb) Sonderproblem 1: Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium
cc) Sonderproblem 2: Sukzessive Mittäterschaft
III. Versuchte Tat in Mittäterschaft
1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau der mittelbaren Täterschaft
2. Einzelheiten zum objektiven Tatbestand der mittelbaren Täterschaft
a) Mittelbare Täterschaft kraft Nötigung (Nötigungsherrschaft)
b) Mittelbare Täterschaft kraft Irrtums (Irrtumsherrschaft)
aa) 1. Fallgruppe: Ausnutzung eines vorsatzausschließenden Irrtums des Vordermanns
bb) 2. Fallgruppe: Ausnutzung eines die Rechtswidrigkeit betreffenden Irrtums des Vordermanns
cc) 3. Fallgruppe: Ausnutzung eines Irrtums des Vordermanns über die Voraussetzungen eines Entschuldigungsgrundes
dd) 4. Fallgruppe: Ausnutzung eines Irrtums des Vordermanns über den konkreten Handlungssinn
ee) 5. Fallgruppe: Ausnutzung eines zur Selbstschädigung oder Selbsttötung führenden Irrtums des Vordermanns
c) Mittelbare Täterschaft kraft Benutzung von Unerwachsenen, Schuldunfähigen oder vermindert Schuldfähigen
d) Mittelbare Täterschaft kraft organisatorischer Machtapparate (Organisationsherrschaft)
e) Mittelbare Täterschaft bei sog. qualifikationslosem Werkzeug
f) Mittelbare Täterschaft durch Einsatz eines sog. absichtslosen dolosen Werkzeugs
a) Allgemeines
b) Sonderproblem: Irrtümer des Hintermanns über tatherrschaftsbegründende Umstände[120]
aa) Der Hintermann beherrscht den Vordermann objektiv, ohne dies subjektiv zu wissen
bb) Der Hintermann beherrscht den Vordermann objektiv nicht, glaubt aber subjektiv, ihn zu beherrschen
V. Versuchte Tat in mittelbarer Täterschaft
B. Teilnahme
1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau der Anstiftung
a) Objektiv und subjektiv tatbestandsmäßige und rechtswidrige fremde – mindestens versuchte – Haupttat[129]
b) Teilnahmebeitrag. aa) Bestimmen zur Tat
bb) Sonderproblem: Omnimodo facturus
3. Einzelheiten zum subjektiven Tatbestand der Anstiftung
a) Vorsatz des Anstifters bezüglich des Erfolgs der Haupttat. aa) Konkretisierung der Haupttat
bb) Sonderproblem: Der agent provocateur
cc) Sonderproblem: Die Auswirkungen des error in persona vel obiecto des Haupttäters auf den Anstifter
b) Vorsatz des Anstifters bezüglich eigener Anstiftung
1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau der Beihilfe
a) Objektiv und subjektiv tatbestandsmäßige und rechtswidrige fremde Haupttat
b) Teilnahmebeitrag. aa) Hilfeleisten zur Haupttat
bb) Psychische Beihilfe
cc) Sonderproblem: Beihilfe durch neutrale Handlungen
3. Einzelheiten zum subjektiven Tatbestand der Beihilfe
a) Vorsatz des Gehilfen bezüglich des Erfolgs der Haupttat
b) Vorsatz des Gehilfen bezüglich eigener Beihilfe
1. Allgemeines zur Klausurprüfung und zum Aufbau
2. Einzelheiten zum Tatentschluss bezüglich der Anstiftung
3. Einzelheiten zum unmittelbaren Ansetzen zur Anstiftung
4. Einzelheiten zum Rücktritt
II. Verbrechensverabredung und ähnliche Beteiligungsvorstufen, § 30 II StGB (zugleich Prüfungsschema für die Klausur)
III. Abgrenzung der einzelnen Tathandlungen des § 30 StGB
IV. Versuchte Beihilfe
§ 7 Der Versuch
I. Allgemeines
1. Inhalt
a) Unbedingter Handlungswille (vorbehaltloser Tatentschluss)
b) Strafbarkeit des untauglichen Versuchs im Falle des abergläubischen und grob unverständigen Versuchs
aa) Grundsatz der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs
bb) Grenzen der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs
c) Abgrenzung untauglicher Versuch – Wahndelikt
aa) Grundsatz
bb) Abgrenzung bei normativen Tatbestandsmerkmalen
3. Abgrenzung Vorbereitungshandlung[38] – Versuch
a) Versuchsbeginn beim Unterlassungsdelikt
b) Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft
c) Versuchsbeginn beim beendeten Versuch
d) Versuchsbeginn bei Mittäterschaft
I. Strafbefreiungsgrund
II. Rechtsnatur und Stellung im Deliktssystem
I. Festlegung des Versuchsstadiums
1. Fehlgeschlagener Versuch
2. Unbeendeter Versuch
3. Beendeter Versuch
a) Objektive Rücktrittsvoraussetzung: Aufgabe
b) Subjektive Rücktrittsvoraussetzung: Freiwilligkeit[33]
a) Objektive Rücktrittsvoraussetzung: Verhinderung der Vollendung (§ 24 I S. 1 Alt. 2 StGB) bzw. ernsthaftes Bemühen um Vollendungsverhinderung, sofern Erfolg unabhängig vom Zurücktretenden ausbleibt (§ 24 I S. 2 StGB) aa) Verhindern
bb) Ernsthaftes Verhinderungsbemühen
b) Subjektive Rücktrittsvoraussetzung: Freiwilligkeit
I. Rücktritt von wiederholter Ausführungshandlung
II. Die Abgrenzung der Rücktrittsalternative des § 24 I S. 1 Alt. 2 StGB einerseits von § 24 I S. 2 StGB andererseits
III. Rücktritt vom Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts nach Eintritt des Erfolges
IV. Rücktritt vom Unterlassungsversuch
D. Der Rücktritt vom Versuch nach § 24 II StGB (zugleich Prüfungsschema)[117]
I. Hinweise zur Einordnung des § 24 II StGB innerhalb der Deliktsprüfung
II. Allgemeine Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts nach § 24 II StGB
1. Objektive Rücktrittsvoraussetzungen
a) Die Vollendung der Tat ist nicht eingetreten
b) Die Vollendung der Tat ist unabhängig von dem früheren Tatbeitrag des Beteiligten eingetreten
2. Subjektive Rücktrittsvoraussetzung
A. Klausurprüfungsreihenfolge
I. Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen
II. Die Rechtsfigur des Unterlassens durch Tun
III. Kausalität des Unterlassens
IV. Schutzgaranten und Überwachungsgaranten
a) Garantenstellung aufgrund enger persönlicher Verbundenheit[58]
b) Garantenstellung aus Gefahrengemeinschaft
c) Garantenstellung aus tatsächlicher freiwilliger Übernahme von Schutz- und Beistandspflichten
a) Garantenstellung aus vorangegangenem gefährlichen Tun (= Ingerenz)
aa) Nahe adäquate Gefahr zwischen vorangegangenem Tun und daraus resultierendem Folgeschaden
bb) Rechtliche Qualität des Vorverhaltens
b) Garantenstellung aus der Herrschaft über bestimmte Gefahrenquellen (= Verkehrssicherungspflicht)
c) Garantenstellung aus verantwortlicher Stellung in bestimmten Räumlichkeiten[163]
d) Garantenstellung aufgrund der Verantwortlichkeit für fremdes Verhalten
C. Sonderproblem: Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt[172]
D. Exkurs: Ausgewählte echte Unterlassungsdelikte, §§ 138 und 323c StGB
I. Nichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGB
II. Unterlassene Hilfeleistung und Behinderung hilfeleistender Personen, § 323c StGB
1. Das fahrlässige Begehungsdelikt (zugleich Klausurprüfungsreihenfolge)
2. Das fahrlässige unechte Unterlassungsdelikt (zugleich Klausurprüfungsreihenfolge)
1. Das erfolgsqualifizierte Delikt im Klausurprüfungsaufbau
2. Einzelheiten zum erfolgsqualifizierten Delikt[16]
3. Der Versuch einer Erfolgsqualifikation
4. Die Anstiftung zur Erfolgsqualifikation
A. Konkurrenzen
I. Grundsatz: Handlungseinheit löst Tateinheit aus
II. Ausnahme: Keine Tateinheit bei Gesetzeskonkurrenz[8]
1. Spezialität
2. Subsidiarität
3. Konsumtion
III. Grundsatz: Handlungsmehrheit löst Tatmehrheit aus
IV. Ausnahme: Keine Tatmehrheit bei Gesetzeskonkurrenz
V. Sonderproblem: Dauerdelikte
VI. Abschaffung des Rechtsinstituts des Fortsetzungszusammenhangs
VII. Abschlussfall zu den Konkurrenzen
I. Allgemeines zur Wahlfeststellung
1. Gleichartige Wahlfeststellung (= unechte Wahlfeststellung)
2. Ungleichartige Wahlfeststellung (= echte Wahlfeststellung)
Sachverzeichnis
Отрывок из книги
UNIREP JURA
Herausgegeben von Prof. Dr. Mathias Habersack
.....
I. Irrtum über die Existenz oder die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes = Erlaubnis(grenz)irrtum288
II. Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes = Erlaubnistatbestandsirrtum289 – 298
.....