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Rechtliche Problematik des Tauschens im Internet

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Grundsätzlich sei vorweg geschickt, dass weder der Dateientausch über das Internet mittels Tauschbörsen, noch die Verwendung der dazu notwendigen Software illegal sind. So werden z.B. das Betriebssystem Linux sowie zahlreiche Lieder noch unbekannter Bands im Wege des Filesharings ganz legal verbreitet. Unzulässig ist jedoch die Verbreitung und Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne eine entsprechende Zustimmung des Rechteinhabers. Welches Werk nun geschützt ist und welches nicht, ist für den durchschnittlichen Nutzer auf den ersten Blick leider nicht ohne weiteres erkennbar.

Handelt es sich um ein geschütztes Werk, ist die Vervielfältigung und Nutzung ohne die Zustimmung des Rechteinhabers illegal. Dazu gehört auch der Beginn des Downloadprozesses. Denn ob eine Verfolgbarkeit dieses Verstoßes davon abhängt, dass der Download der Datei überhaupt ein abspielbares Stadium erreicht hat, kann verschiedentlich beurteilt werden. Dieses Problem stellt sich regelmäßig beim Download einer Vielzahl von Dateien gleichzeitig, wie es beispielsweise bei den sogenannten Top-100-Chartcontainern der Fall ist. Bei diesen Dateien, die meist in einer Zip-Datei verpackt angeboten werden, ist das Abspielen einzelner Titel zwar erst möglich, wenn der komplette Ordner, also die komplette Zip-Datei geladen und entpackt wurde, aber dennoch können schon Vervielfältigungen von Werken vorliegen. Ob damit bereits ein Verstoß gegen ein Urheberrecht vorliegt, muss dann im Zweifelsfall auf jede Datei einzeln hin überprüft werden. Im Ergebnis ist ein solcher Verstoß aber jedenfalls dann zu verneinen, wenn noch nicht einmal Sequenzen eines einzelnen Liedes abspielbar sind – gerichtlich entschieden wurde dies jedoch noch nicht. Vertiefte Hinweise zu diesem Thema finden Sie von Solmecke/Bärenfänger in der MMR 09/2011, S. 567 f..

Aktuelle Informationen zum Thema Filesharing finden Sie übrigens im Internet unter www.wbs-law.de

Handbuch Filesharing Abmahnung

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