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Prävention: Zuschuss der Krankenkasse - Fitnessstudio auf Rezept?

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Das kürzlich verabschiedete Präventionsgesetz fördert und unterstützt Gesundheitsprogramme in Fitnessstudios auf eine neue Weise und bringt für das sportbegeisterte Fitnessstudio-Mitglied somit einige Vorteile!

Seit 2016 ist das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention, kurz Präventionsgesetz, in Kraft. Es sieht vor, die Gesundheitsförderung und die Prävention sowohl im unmittelbaren Alltag der Bürger zu stärken, wie auch individuelle Leistungen zur Gesundheitsförderung zu unterstützen. Dabei geht es vor allem darum, die Bewegungsgewohnheiten der Menschen zu verbessern und diese Idee auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Künftig werden für dieses Ziel die Krankenkassen - die von einer gesünderen Bevölkerung ja immens profitieren - stärker in die Pflicht genommen, wovon letztlich alle Versicherten Vorteile haben können.

Neuer Stellenwert für Fitnessstudios

Fitnessstudios bekommen nach dem neuen Gesetz einen viel höheren Stellenwert eingeräumt als vorher, da sie zum wichtigsten Partner der Krankenkassen werden bei dem Ziel, die Gesundheit und die Bewegungsgewohnheiten der Bevölkerung zu verbessern. Fitnessstudios fördern regelmäßige körperliche Aktivität und tragen dadurch dazu bei, dass bei einzelnen die sog. vermeidbaren Zivilisationskrankheiten (wie z.B. Übergewicht, Diabetes Typ 2, diverse Herz-Kreislauf-Erkrankungen etc.), deren Ursache häufig im individuellen bewegungsarmen Lebensstil zu finden ist, reduziert werden können. Die Krankenkassen haben nach dem neuen Gesetz nun die Pflicht, diese Leistungen zur Gesundheitsförderung für die Versicherten bereitzustellen, und müssen deshalb enger mit den bestehenden Sportanbietern zusammen arbeiten.

Gestiegene Richtwerte und neue Kooperationen

Waren es bis 2015 lediglich 3,17 Euro, die eine Krankenkasse jährlich für einen Versicherten für gesundheitsfördernde Präventionsmaßnahmen entrichten musste, wurde dieser Beitrag mit dem neuen Gesetz mehr als verdoppelt und auf 7,00 Euro erhöht - damit beträgt das Gesamtvolumen für diesen Bereich nun circa 490 Millionen Euro pro Jahr. Der Vorteil für die Fitnessbranche liegt dabei klar auf der Hand: Durch die gestiegenen Pflichtausgaben der Krankenkassen ist zu erwarten, Das Krankenkassen zukünftig enger mit Fitnessstudios kooperieren, qualitätsgeprüfte Kurs-Konzepte fördern und bezuschussen und dadurch das Angebot an gesundheitsfördernden Kursen, die von den Krankenkassen finanziert werden, entsprechend steigt.

Die meisten Fitnessstudios bieten bereits seit langem Kurse an, die die Gesundheit fördern und damit präventiv ein Beitrag zur Verbesserung des Lebensstils leistet. Wenn diese Bewegungskonzepte nun den Qualitätskriterien der Krankenkassen entsprechen und dadurch als „qualitätsgesichert“ gelten, können diese von den Krankenkassen mit finanziert und auch explizit als Konzepte zur Verbesserung der gesundheitlichen Verhaltensweisen empfohlen werden.

Drei Kriterien sind dafür ausschlaggebend, dass ein Kurs von der Krankenkasse finanziert werden kann: Die Qualifikation des Kursleiters, die Zertifizierung der Fitnesseinrichtung und die Umsetzung eines leitfadenkonformen, standardisierten Kursprogramms. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann das entsprechende Bewegungsangebot von der Krankenkasse bezuschusst und dir als Mitglied des Fitnessstudios kostengünstig oder kostenfrei zu Verfügung gestellt werden.

Ärztliche Empfehlungen

Noch eine weitere Neuheit hat das Präventionsgesetz mit sich gebracht: Ärzte sollen künftig Präventionsempfehlungen aussprechen, z.B. Hinweise auf qualitätsgesicherte Kurzangebote in Fitnessstudios geben. Dadurch sollen den Menschen, die auf anderem Wege den Zugang zum Fitnessstudio nicht gefunden hätten, zu einem bewegungsreicheren, gesünderen Lebensstil motiviert und angeleitet werden.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Dass durch das neue Gesetz die Bereitstellung an bezuschussten und dadurch günstigen Bewegungsprogrammen zur Gesundheitsförderung in Fitnessstudios erheblich unterstützt und vorangetrieben wird. Auch sollen der Zugang zu diesen Programmen und die Informationen zu diesem Thema künftig vereinfacht werden, unter anderem durch entsprechende ärztliche Empfehlungen.

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