Читать книгу Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen - Daniela Schroeder - Страница 20
1. Teil Einführung
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Dieses Skript behandelt das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen. In der ersten Prüfung und im zweiten juristischen Staatsexamen gehört das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht zu den Pflichtfächern (vgl. §§ 11 Abs. 2 Nr. 13 lit. a; 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JAG NRW[1]) und ist regelmäßig Prüfungsgegenstand.
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Fallbearbeitungen aus dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht sind in Prüfungen beliebt. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht ist allgemeines Gefahrenabwehrrecht und steht als solches beispielhaft für den klassischen Bereich der Eingriffsverwaltung, der in einer Prüfung ohne Weiteres mit verfassungsrechtlichen Problemstellungen, insbesondere grundrechtlichen Fragen, verbunden werden kann.[2] Als Materie des besonderen Verwaltungsrechts baut das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht außerdem auf dem allgemeinen Verwaltungsrecht auf, so dass regelmäßig auch das allgemeine Verwaltungsrecht relevant ist. Dazu gehören vor allem auch verwaltungsvollstreckungsrechtliche Aspekte. Schließlich wird das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht mit Hilfe des Verwaltungsprozessrechts durchgesetzt. Prüfungen im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht haben daher regelmäßig einen prozessrechtlichen Aufhänger, so dass auch entsprechende verfahrensrechtliche Kenntnisse zur Lösung des Falls abverlangt werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht bei Ihrer Prüfungsvorbereitung daher unbedingt die entsprechende Aufmerksamkeit schenken!