Schutz von Kulturgut
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Daniela Vogt. Schutz von Kulturgut
[5]Inhaltsverzeichnis
[9]Kulturgut schützen
[13]1 Kultur und Kulturgut. 1.1 Bedeutung von Kultur und Kulturgut
1.2 Merkmale schützenswerten Kulturguts
1.3 Zur Definition von Kulturgut
[32]2 Bedrohung und Zerstörung von Kulturgut. 2.1 Gefährdungen im Alltag. 2.1.1 Alter und Abnutzung
2.1.2 Schädlings-, Pilz- oder Schimmelbefall und Schadstoffe
2.1.3 Licht und klimatische Bedingungen
[34]2.1.4 Feuer
2.1.5 Wasser
2.1.6 Diebstahl
2.1.7 Vandalismus
2.1.8 Unfälle
2.1.9 Stromausfall
2.2 Gefährdungen durch die Natur. 2.2.1 Unwetter
2.2.2 Überschwemmungen
2.2.3 Erdrutsche
2.2.4 Lawinen
2.2.5 Erdbeben
2.3 Gefährdungen durch bewaffnete Auseinandersetzungen
[45]3 Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Kulturgut. 3.1 Erhaltungsmaßnahmen. 3.1.1 Instandsetzung
3.1.2 Instandhaltung
3.2 Spezielle Schutzmaßnahmen. 3.2.1 Inventarisierung und Kennzeichnung
3.2.2 Schutz- und Sicherungsverfilmung
3.2.3 Lagerung und Schutzbauten
3.2.4 Dokumentation von Kulturgut zur Rekonstruktion
3.3 Handelsschutz. 3.3.1 Prävention
3.3.2 Eigentumsfragen
[56]3.3.3 NS-Raubkunst, Beutekunst und Restitutionen
3.3.4 Beispiele für internationale Restitutionen
[61]4 Vorgehen im Ereignisfall. 4.1 Listung und Priorisierung
4.2 Risiko- und Krisenmanagement im Kulturgutschutz
[64]4.2.1 Risikoidentifikation und -abschätzung: Die Risikoanalyse
[65]4.2.2 Reaktion auf ein Ereignis
4.2.3 Regeneration im Schadensfall
4.3 Notfallplan für Kultureinrichtungen
4.3.1 Mögliches Vorgehen zur Erarbeitung eines Notfallplans
4.4 Risiken und Sicherheit
[75]5 Rechtliche Grundlagen zum Schutz. 5.1 Kulturgutschutz im internationalen Völkerrecht. 5.1.1 Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten: Die Haager Konvention und die Protokolle (1954, 1999)
5.1.2 Schutz jenseits bewaffneter Konflikte: Die UNESCO Welterbekonvention von 1972
[89]5.1.3 UNESCO Kulturgutübereinkommen (1970): Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
5.1.4 UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter (1995)
[97]5.2 Kulturgutschutz im deutschen Recht. 5.2.1 Regelungen des Bundes
[103]5.2.2 Regelungen der Länder
5.3 Europäische Regelungen
5.4 Nationale Zuständigkeiten
[116]6 Schlussbemerkungen
[121]Literatur. Gesetzestexte
Allgemeine Literaturhinweise
[129]Anhang. Anhang 1: Glossar
[132]Anhang 2: Nationale Organisationen im nationalen Kulturgutschutz1
Отрывок из книги
Die Bilder sind noch immer allgegenwärtig: die Ruinen der im syrischen Bürgerkrieg zerstörten antiken Stätte Palmyra oder der Altstadt von Damaskus, der Einsturz der Brücke von Mostar im November 1993 und deren Wiederaufbau, ebenso wie die Zerstörungen in Mittelitalien oder Nepal durch schwere Erdbeben. Das Elbehochwasser hat in der Gemäldegalerie des Dresdner Zwingers immense Schäden verursacht. Durch Brände wie in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, wie in Notre Dame de Paris oder der Burg Shuri in Okinawa sind bedeutende Kulturgüter stark zerstört worden. Angesichts der umfangreichen Zerstörungen von Kulturgut [10]durch Terror, Krieg und illegalen Handel in Krisen- und Kriegsregionen, aber eben auch durch Naturkatastrophen und die zunehmenden Extremwetterereignisse infolge der Klimaveränderungen, erlangen der Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes der Menschheit höhere Relevanz und Dringlichkeit.
Bild 1: Diese Kirchenruine in Mittelitalien zeigt eindrucksvoll, dass Kulturgüter, die Jahrhunderte überdauert haben, innerhalb kürzester Zeit (hier aufgrund eines Erdbebens) nahezu vollständig vernichtet werden können.
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Dieses Buch wurde geschrieben, um einen schnellen Einstieg in die Thematik des Kulturgutschutzes – in Deutschland – zu ermöglichen. Gedacht als Handreichung, bietet es eine Zusammenstellung grundlegender Texte und Materialien. Im Vordergrund steht die Schaffung eines Problembewusstseins. Der Fokus liegt klar auf dem zivilen Bereich des Schutzes, wenngleich mit der Haager Konvention von 1954 [12]erstmals eine allgemeine Definition von Kulturgut aufkam, und das Abkommen zum Humanitären Völkerrecht zählt, behandelt es doch Mittel und Maßnahmen im Kriegsfall.
[16]Beispiel: Kultur als Teilsektor Kritischer Infrastrukturen
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