Recht für Radfahrer
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Dietmar Kettler. Recht für Radfahrer
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
Wie funktioniert Recht?
A.VERKEHRSREGELN ❑ Grundregeln (§ 1 StVO)
❑ Straßenbenutzung (§ 2 StVO)
Fahrbahnbenutzung und Rechtsfahrgebot
Einordnungsspuren
Hintereinander fahren
Radwegebenutzungspflicht
Kinder als Radfahrer
❑ Geschwindigkeit (§ 3 StVO)
❑ Abstand (§ 4 StVO)
❑ Überholen (§ 5 StVO)
Rechts überholen (§ 5 Abs. 8 StVO)
Überholen ermöglichen
Überholverbot
Fahrtrichtungsanzeige (§ 5 Abs. 4a StVO)
❑ Vorbeifahren (§ 6 StVO)
❑ Vorfahrt (§ 8 StVO)
❑ Abbiegen, Wenden (§ 9 StVO)
❑ Einfahren und Anfahren (§ 10 StVO)
❑ Besondere Verkehrslagen (§ 11 StVO)
❑ Halten und Parken (§ 12 StVO)
❑ Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (§ 13 StVO)
❑ Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (§ 14 StVO)
❑ Warnzeichen (§ 16 StVO)
❑ Beleuchtung (§ 17 StVO)
❑ Autobahnen und Kraftfahrstraßen (§ 18 StVO)
❑ Bahnübergänge (§ 19 StVO)
❑ Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (§ 20 StVO)
❑ Personenbeförderung (§ 21 StVO und Personenbeförderungsgesetz) StVO
Personenbeförderungsgesetz
❑ Ladung (§ 22 StVO)
❑ Sonstige Pflichten (§ 23 StVO)
❑ Besondere Fortbewegungsmittel (§ 24 StVO)
❑ Fußgänger (§ 25 StVO)
❑ Fußgängerüberwege (§ 26 StVO)
❑ Verbände (§ 27 StVO)
❑ Tiere (§ 28 StVO)
❑ Übermäßige Straßenbenutzung (§ 29 StVO)
❑ Sport und Spiel (§ 31 StVO)
❑ Verkehrshindernisse (§ 32 StVO)
❑ Unfall (§ 34 StVO)
❑ Sonderrechte (§ 35 StVO)
❑ Wechsellichtzeichen und Dauerlichtzeichen (§ 37 StVO)
❑ Blaues Blinklicht (§ 38 StVO)
❑ Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
❑ Gefahrzeichen (§ 40 StVO)
❑ Vorschriftszeichen (§ 41 StVO)
„Vorfahrt gewähren“ mit Zusatzschild „Radverkehr kreuzen“
Einbahnstraßen
Sonderwege
Verkehrsverbote und Streckenverbote
❑ Richtzeichen (§ 42 StVO)
❑ Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)
❑ Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen (§ 45 StVO)
❑ Ausnahmegenehmigungen (§ 46 StVO)
❑ Ordnungswidrigkeiten (§ 49 StVO)
❑ Sonderregelung für die Insel Helgoland (§ 50 StVO)
B.ZULASSUNG VON PERSONEN UND FAHRZEUGEN ZUM VERKEHR ❑ Eignungsvorschriften
❑ Zulassung von Fahrrädern und Allgemeine Betriebserlaubnis
❑ Ausrüstungsvorschriften (§ § 63-67 StVZO)
Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften (§ 63 StVZO)
Einrichtungen für Schallzeichen (§ 64a StVZO)
Bremsen (§ 65 StVZO)
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (§ 67 StVZO)
❑ Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (§ 22a StVZO)
❑ Mehrspurige Fahrräder
❑ Einschränkung und Entziehung der Zulassung
C.TRANSPORT VON FAHRRÄDERN
D.RECHT GEGENÜBER BEHÖRDEN: WEGERECHT, BAURECHT, SOZIALRECHT, ABFALLRECHT, FAHRERLAUBNISRECHT, SONSTIGES ❑ Recht gegenüber Behörden
❑ Straßenverkehrsrecht
❑ Wegerecht
❑ Kommunalabgabengesetze
❑ Radfahren im Wald und in freier Landschaft
❑ Baurecht
❑ Sozialrecht
❑ Abfallrecht
❑ Fahrerlaubnisrecht
❑ Sonstiges
E.ZIVILRECHT FÜR RADFAHRER ❑ Haftung
Haftung im Allgemeinen
Haftung für Unfallfolgen
Versicherungsschutz
Haftung Minderjähriger
Verkehrssicherungspflichten
❑ Kaufrecht
Produkthaftung
❑ Werkverträge
Reparaturverträge
Beförderungsverträge
❑ Mietverträge
❑ Fund und herrenlose Sachen
F.STRAFRECHT UND DAS RECHT DER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN FÜR RADFAHRER ❑ Strafrecht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
Betrug (§ 263 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Trunkenheitsfahrt auf dem Rad und Fahrerlaubnis
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Strafantrag (§ 158 StPO)
❑ Das Recht der Ordnungswidrigkeiten
❑ Die Anzeige
G.STEUERLICHES ❑ Einkommen und Dienstradprivileg (§ 8 Einkommensteuergesetz)
❑ Werbungskosten (§ 9 Einkommensteuergesetz)
H.RICHTIGES VERHALTEN NACH EINEM UNFALL
❑ Verhalten am Unfallort
❑ Ansprüche sichern und geltendmachen
Personenschaden
Sach- und Vermögensschäden:
I.VERSICHERUNGEN
❑ Haftpflichtversicherungen
❑ Diebstahlversicherungen
❑ Rechtsschutzversicherungen
❑ Krankenversicherungen
J.AUSLAND
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Dietmar Kettler
RECHT FÜR RADFAHRER
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Durch das vorliegende Buch möchte ich beim juristischen Laien die Kenntnis über die Rechtsregeln mehren und um Verständnis dafür werben. Es ist für ihn verständlich geschrieben. Manchem Leser, der mit wissenschaftlicher Literatur gar nicht vertraut ist, werden vielleicht die Urteils- und Literaturzitate lästig sein. Sie sollen dem Interessierten eine Vertiefung ermöglichen. Dadurch dient das Buch auch dem mit der Materie befassten Juristen als zuverlässiger Leitfaden durch die verschiedenen betroffenen Gesetze. Es enthält vor Gericht verwertbare Auslegungshilfen, Argumente und weiterführende Hinweise.
Der gezielte Zugang auf bestimmte Information findet sich über das Inhaltsverzeichnis und über das detaillierte Sachverzeichnis. Der überdurchschnittlich interessierte Laie sei darauf hingewiesen, dass die einschlägige juristische Literatur in manchen größeren öffentlichen Bibliotheken (und in Universitätsbibliotheken) zur Einsichtnahme vorhanden ist. Gesetzestexte können in Buchhandlungen gekauft werden.
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