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1.3.2.2 Durchlässigkeit des Bildungswesens

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Chancengleichheit setzt aber auch Durchlässigkeit der Bildungswege voraus.

Die Durchlässigkeit muss beim Übergang von einer schulischen in eine berufliche bzw. betriebliche Ausbildung beginnen.

Sie soll u. a. folgende weitere Übergänge und Verzahnungen ermöglichen:

Übergänge

>von der Einstiegsqualifizierung und von der Berufsausbildungsvorbereitung in die Berufsausbildung

>von der zweijährigen in eine dreijährige Berufsausbildung

>von der normalen Berufsausbildung in Zusatzqualifikationen

>von der Berufsausbildung in die Berufliche Oberschule

>von der Berufsausbildung in die berufliche Fortbildung

>von einer Fortbildung (Fortbildungsabschluss) in aufbauende Fortbildungsmaßnahmen und Abschlüsse

>von der Beruflichen Oberschule in die Fachhochschule oder Hochschule

>von der Berufsausbildung in die Fachhochschule oder Hochschule

>von der Beruflichen Oberschule zur Universität

>vom beruflichen Fortbildungsabschluss (z. B. Meisterprüfung) zur Fachhochschule, Hochschule oder Universität

>von bestimmten berufsbildenden Qualifikationen zur Hochschulzugangsberechtigung.

Anrechnung

Darüber hinaus sollten im beruflichen Bildungswesen erworbene Kompetenzen auf einschlägige Hochschulstudiengänge studienzeitverkürzend angerechnet werden. International gesehen sind bessere Übergänge zwischen den Bildungssystemen in der Europäischen Union anzustreben.

Berufs- und Arbeitspädagogik

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