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Vermögensmanagement ab 55: Kapital sichern

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Mit 55 kann man die Welt gelassener sehen. Die Karriere ist auf dem Höhepunkt. Entsprechend gut wird verdient. Die Kinder sind aus dem Haus und die Immobilie eventuell fast abgezahlt. Doch, wer nach vorne schaut weiß, dass die guten Jahre bald vorbei sein könnten. Sofern man nicht vorplant. Denn in der Rentenphase braucht man, um den Lebensstandard halten zu können, mehr als nur die betriebliche und gesetzliche Rente. Vor allem die so genannten Gutverdiener müssen in der Spätphase ihres Berufslebens ihr Anlageverhalten umstellen und den Einstieg in den Ruhestand gründlich und sorgfältig planen. Dies gilt besonders dann, wenn aus der Vermögenssubstanz anspruchsvolle Ziele wie ein langes Leben, eine Weltreise oder ein Haus in Südfrankreich finanziert werden sollen. Deswegen muss das Vermögen auf den neuen Lebensabschnitt ausgerichtet werden.

Gesetzliche Rentenversicherung: Nachzahlung sinnvoll?

Tatsächlich haben inzwischen viele Versicherte durch ihre Ausbildung Lücken im Versicherungsleben. Zeiten der Schul- oder Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr werden nur noch als unbewertete Anrechnungszeit anerkannt, und dies auch nur für einen Zeitraum von höchstens acht Jahren. Das heißt: Wer nach dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre an Schule oder Universität verbracht hat, bekommt die darüber hinausgehende Zeit nicht mehr als Wartezeit angerechnet. Manche wollen wegen langer Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeiten nachzahlen, andere wiederum scheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung aus und wollen nachversichert werden. Im wesentlichen ist es Ihnen freigestellt, welchen Beitrag Sie zahlen, allerdings gibt es Mindest- und Höchstgrenzen. Dabei werden die Gelder in Endgeldpunkte umgerechnet, wobei sich dies nach den entsprechenden Verrechnungsgrößen des jeweiligen Jahres oder Jahre richtet. Die Rentenversicherung lassen Zahlungen aber nur in bestimmten Fristen zu. Freiwillige Beiträge müssen bis spätestens 31. März eines Jahres für das Jahr davor gezahlt werden. Prinzipiell müssen zudem Nachzahlungsanträge gestellt werden, die maßgebend auch für die Höhe der Einzahlungsmöglichkeiten sind. All dies sollte immer in enger Absprache mit der Rentenversicherung geschehen, denn jeder Mensch und der Lebenslauf sind anders. Die Mitarbeiter unterstützen dabei und rechnen das Nötige für Sie aus und durch.

Der freiwillige Mindestbetrag beträgt in den alten und neuen Bundesländern im Monat um 80 Euro. Auch der Höchstbeitrag ist in ganz Deutschland einheitlich: um eintausend Euro.

Nicht mehr möglich ist allerdings eine Nachzahlung nach der rechtskräftigen Bewilligung einer Vollrente wegen Alters. Und nach dem 67. Lebensjahr können Sie nur noch dann freiwillige Beiträge entrichten, wenn Sie davor schon einmal Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben und Ihnen noch keine Vollrente wegen Alters bewilligt wurde.

Einzahlen ist selten sinnvoll

Die Zahlung freiwilliger Beiträge kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie sich dadurch die Anwartschaft für den Fall der Erwerbsminderung erhalten können. Sie können damit auch eine bestimmte Wartezeit erfüllen, sich einen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Rente sichern.

Wenn Sie sich zur Zahlung freiwilliger Beiträge entschließen, müssen Sie unbedingt darauf achten. welche Auswirkungen die Erhöhung der Rente auf andere Versorgungen hat. Negative Folgen sind beispielsweise möglich

auf die Höhe einer Betriebsrente,

auf die Höhe einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (zum Beispiel der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)

auf den krankenversicherungsrechtlichen Status (weil Sie aus der Familienkrankenversicherung herausfallen und ein eigenes Versicherungsverhältnis mit einem höheren Beitrag entsteht).

Letztlich lässt sich daher nur im persönlichen Beratungsgespräch klären, ob und in welcher Höhe Nachzahlungen sinnvoll sind.

In den meisten Fällen sind Nachzahlungen nur lukrativ, wenn erst durch die Nachzahlungen ein Rentenanspruch erworben wird. Würde in diesen Fällen nicht nachgezahlt, wären die übrigen Beiträge zudem vollkommen umsonst geleistet worden. Ist die Mindestwartezeit jedoch bereits anderweitig erfüllt, bringen die nachgezahlten Beiträge in aller Regel nur eine minimale Rentensteigerung. Nach Berechnungen der Rentenversicherungen muss zudem die Rente im Schnitt ungefähr 17 Jahre lang bezogen werden, damit sich die Investition in die Nachzahlungen zu rechnen beginnt.

Renteninformation und Rentenauskunft bieten den kompletten Überblick

Am 1. Juni 2002 verschickte die Deutsche Rentenversicherung erstmals Renteninformationen an ihre Versicherten. Die Renteninformation ist das entscheidende Informationsmedium, das jährlich an die gesetzlich Rentenversicherten zwischen 27 und 54 Jahren verschickt wird. Sie gibt Auskunft über den Stand der zu erwartenden gesetzliche Rente. Die Renteninformation soll ein Hilfsmittel für die Planung der Altersvorsorge sein, da sie über den aktuellen Stand des Rentenkontos informiert. Sie ist sozusagen der Kontoauszug Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche. Die Renteninformation gibt Auskunft über alle Beiträge, die bisher auf das persönliche Rentenkonto eingezahlt wurden sowie über alle Zeiten, die für die Ermittlung der Rente von Bedeutung sind. Voraussetzung ist, dass über diese Versicherungszeiten ein Nachweis vorliegt. Angezeigt werden zudem bisher erworbene Rentenansprüche und die Höhe der voraussichtlichen Rente. Durch die jährliche Zusendung können die Versicherten auch erfahren, wie sich ihre weiteren Beiträge auf ihre Ansprüche ausgewirkt haben. Aber: Dieser Kontoauszug löst keinen Rechtsanspruch aus. Unklarheiten oder mögliche Fehler können allerdings frühzeitig durch persönliche Beratung geklärt werden.

Ab 55 Jahren wird die Renteninformation durch die Rentenauskunft ersetzt.

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