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Ueberblick der Geschichte.

Zur Römerzeit war die Stelle, wo Frankfurt liegt, nicht bewohnbar. Auf der Hochebene zwischen Main und Nidda, bei Heddernheim, trafen die Militärstrassen von Mainz, Friedberg und der Saalburg zusammen. Die Dörfer auf dieser Hochebene werden früher erwähnt als Frankfurt, welches zuerst 793 urkundlich genannt wird, aber schon als bedeutender Ort, als eine Villa, wo Karl der Grosse den Winter zugebracht. — Frankfurt lag im Niedgau, auf des Reiches Boden. Schon 794 wird es locus celeber genannt, es befindet sich daselbst ein königlicher Palast (palatium) und der Ort bietet Raum für eine grosse Reichs- und Kirchenversammlung. — Die günstige Lage von Frankfurt an der Fürth des Maines bewirkte sein rasches Aufblühen; 876 wird es als Hauptstadt der Ostfranken (principalis sedes orientalis regni) bezeichnet; 994 wird es von König Otto castellum genannt, erscheint also als ein befestigter Ort, 1147 fand die erste Königswahl hier statt.

Im 12. Jahrhundert wird die Stadt bereits bis an die Strassen erweitert, welche heute die Namen „Graben“ führen (Hirschgraben, Holzgraben, Baugraben, Wollgraben) und 1333 bis an die Anlagen.

Die erste Urkunde über die Herbstmesse ist von 1227, das Privilegium der Ostermesse gab Ludwig der Baier 1330. Die goldene Bulle bestimmt 1356 als ein Grundgesetz des Reiches, dass die Königswahl hier geschehen müsse.

Wie Frankfurt aus der Verfassung einer königlichen Villa und Pfalz zur städtischen Verfassung überging, ist nicht näher bekannt. 1193 wird zuerst der Schultheiss daselbst erwähnt als oberster Herrschaftsbeamter und Stellvertreter des Königs. 1219 erscheint das städtische Gemeinwesen vollständig ausgebildet, indem neben dem Schultheiss auch Schöffen vorkommen, welche dem Stand der Burgenses angehören, während der kaiserliche Vogt von nun an verschwindet. Als Bewohner von Frankfurt erscheinen in dieser Zeit:

a) die Milites oder ritterlichen Geschlechter, noch 1272 als Ministeriales imperii bezeichnet, welche allmählich bis auf eine Familie (Praunheim-Sachsenhausen) verschwinden;

b) die Burgenses oder Grossbürger, welche vom Grundbesitz und der Kaufmannschaft leben;

c) die Kleinbürger, als Handwerker, Gärtner und sonstige Arbeiter, aus den alten Hofhörigen hervorgegangen.

In dem späteren Mittelalter zerfiel die Bevölkerung in zwei Klassen: die Gemeinde und die Handwerker, daneben bildete sich das städtische Patriciat aus. — Als weitere Bewohner der Stadt in gesonderten Stellungen sind noch die Geistlichen und die Juden zu erwähnen. Die Stadt gehörte zur Erzdiöcese Mainz; das Bartholomäus-Stift wurde 880 von König Ludwig bestätigt, später wurden noch zwei Stifter (St. Leonhards- und Liebfrauen-Stift) und mehrere Klöster (Dominicaner, Karmeliter, Minoriten oder Barfüsser) gegründet. Die Juden bildeten eine eigene Gemeinde, besassen Grundeigenthum, wohnten vermischt mit andern Einwohnern in der Nähe der Pfarrkirche und wurden als Bürger bezeichnet; erst in späterer Zeit ward ihre Lage eine gedrückte. Die erste Judenverfolgung fand am 24. Juli 1240 statt, die zweite 1349. Unter Friedrich III. wurden sie 1458 von der früheren Stelle vertrieben und seit 1460 die Judengasse am Wollgraben erbaut. Bei steigender Bedeutung der Stadt vermehrte sich der städtische Beirath des Schultheissen. 1266 werden Consules zuerst erwähnt und so entstand nach dem Vorgang der grossen bischöflichen Städte der Rath (consilium), an dessen Spitze zwei auf je ein Jahr gewählte Bürgermeister standen. 1372 erwarb auch die Stadt das schon lange verpfändete Schultheissen—Amt von Kaiser Karl IV. durch Kauf und brachte damit ihre reichsstädtische Selbständigkeit zum Abschluss. Die Stadt konnte Kriege führen und Bündnisse schliessen, die Reichstage beschicken und Unterthanen erwerben.

Der Aufstand der Zünfte von 1355 — 66 brachte keine dauernde Verfassungsänderung zu Wege. Die Niederläge der Bürger bei Eschborn gegen die Raubritter des Taunus und den Pfalzgrafen Ruprecht am 14. Mai 1389 brachte eine grosse Schädigung des Wohlstandes der Stadt.

Nachdem eine gleichzeitig mit dem Bauernkrieg 1525 in Frankfurt ausgebrochene Erhebung der Handwerker nach anfänglichem Sieg durch die Niederlage der Bauern ohne Resultat verlaufen war, gelangte 1533 die lutherische Reformation zum Siege. 1536 trat die Stadt in den schmalkaldischen Bund. Vom 17. Juli bis 8. August 1552 wurde die von den Kaiserlichen besetzte Stadt vergebens von den verbündeten protestantischen Fürsten belagert. 1554 wurde eine französisch- und eine deutsch-reformirte Gemeinde gegründet, doch blieb die Staatskirche lutherisch.

Der erste Kaiser, welcher in Frankfurt nicht nur gewählt, sondern auch gekrönt wurde, war Maximilian II. am 30. November 1562.

Die Missbräuche des Patricier-Regiments, welches ohne Controle der Bürger die Finanzen verwaltete, riefen im Juli 1612 gelegentlich der Krönung des Kaisers Matthias einen Aufstand hervor, welcher gegen Ende des Jahres durch den „Bürgervertrag“ vom 31. December 1612 zu einem glücklichen Ausgleich führte. Aber durch die Ausschreitungen der Demagogen, an deren Spitze Vincenz Fettmilch stand, wurde eine kaiserliche Commission nothwendig, und schliesslich trat eine Reaction ein, durch welche der alte Zustand wieder hergestellt wurde. Sieben der Rädelsführer, worunter V. Fettmilch, wurden am 28. Februar 1616 hingerichtet, dagegen unterblieb die versprochene Bestrafung der schuldigen Magistratspersonen. Während dieser Unruhen wurde am 22. August 1614 die Judengasse geplündert. Im dreissigjährigen Kriege zog Gustav Adolf am 17. November 1631 hier durch. Die Stadt blieb bis zum Prager Frieden 1635 in schwedischem Besitz \ die schwedische Besatzung von Sachsenhausen wurde am 9. August 1635 nach heftigem Kampfe von den Kaiserlichen vertrieben.

Die Verfassungskämpfe erneuerten sich 1705 gelegentlich der Huldigung für den Kaiser Joseph I. Es kam 1713 wieder zu einer kaiserlichen Commission, welche 1725, 1726 und 1732 eine neue Verfassung einführte mit Vertretung der Bürgerschaft und Controle der Finanzverwaltung durch dieselbe. Frankfurt hatte zu dieser Zeit im reichsstädtischen Collegium seinen Sitz auf der rheinischen Bank und war ein Stand des oberrheinischen Kreises.

Zwei grosse Brände schädigten am Anfang des 18. Jahrhunderts die Stadt: der sogenannte „Judenbrand“ am 11. Januar 1711, welcher die Judengasse in Schutt legte, und der „Christenbrand“ am 14. und 15. Juni 1719, welcher 400 Häuser im Mittelpunkt der Stadt verzehrte.

Im siebenjährigen Kriege wurde Frankfurt am 2. Januar 1759 von den Franzosen überfallen und bis zum Friedensschluss besetzt gehalten.

Nachdem am 14. Juli 1792 die letzte Kaiserkrönung, die von Franz II., in Frankfurt stattgefunden hatte, besetzten am 22. October die von Mainz kommenden Franzosen unter General Custine die Stadt und legten ihr schwere Brandschatzung auf; am 2. December wurde die Stadt von den Deutschen wieder erobert.

In der Nacht vom 12. — 13. Juli 1796 wurde die von den Oesterreichern besetzte Stadt von den Franzosen unter Kleber beschossen, wobei auch der grösste Theil der Judengasse in Flammen aufging.

Frankfurt gehörte zu den sechs Reichsstädten, die nach dem Lüneviller Frieden (1801) noch übrig blieben und denen durch den Reichs deputationshauptbeschluss von 1803 selbst in Reichskriegen Neutralität zugesichert war. Gleichzeitig wurden die in der Stadt gelegenen Stifter und Klöster säcularisirt und mit ihrem, auch auswärtigen, Besitz der Stadt zugewiesen.

Als aber 1806 der Rheinische Bund geschlossen und der Kurfürst Erzkanzler zum Fürsten Primas desselben bestimmt wurde, verlor (am 18. August 1806) auch Frankfurt seine Selbständigkeit, doch blieb die städtische Verfassung vorläufig bestehen, nur mit der Aenderung, dass die Mitglieder der drei christlichen Religionen von keinem öffentlichen Amt ausgeschlossen waren.

Der Primas residirte in Regensburg, doch war Frankfurt Sitz des rheinischen Bundestages. Am 2. Januar 1807 wurde dem Fürsten gehuldigt, bald folgte die neue Justizverfassung. Am 22. October 1808 wurden die Thore der Judengasse niedergelegt und am 28. December 1811 die Juden gegen Zahlung von 440.000 fl. zu Bürgern erklärt. Am 16. Februar 1810 wurde das Grossherzogthum Frankfurt gebildet und am 16. August 1810 neu organisirt, der Code Napoleon, Landstände und ein Staatsrath eingeführt.

Die Schlacht bei Leipzig machte dem Grossherzogthum Frankfurt ein Ende. Nachdem am 1. November 1813 Napoleon mit seinem geschlagenen Heere durchgezogen war, kam am 2. die Vorhut der verbündeten Truppen. Die Stadt wurde das Hauptquartier der alliirten Monarchen, welche am Jahresschluss die frühere Municipalverfassung der Stadt herstellten.

Die deutsche Bundesacte vom 8. Juni 1815 erklärte Frankfurt für ein selbständiges Glied des deutschen Bundes und den Sitz der Bundesversammlung, welche am 5. November 1816 eröffnet wurde.

Die am 18. October 1816 beschworene neue Verfassung („Constitutions-Ergänzungs-Acte“) knüpfte an das Alte an, trug aber auch den neuen Ideen Rechnung. Die Hoheitsrechte der Stadt standen danach der christlichen Bürgerschaft zu, welche sie durch die gesetzgebende Versammlung, den Senat als obrigkeitliches Collegium und den ständischen Bürgerausschuss ausübte.

Die Aufregung in Folge der Julirevolution führte zu der Erstürmung der Hauptwache und Constablerwache am 3. April 1833 durch eine Schaar, welche ihrem Kern nach aus Studenten bestand. In Folge dieses Ereignisses wurde die Stadt von Bundestruppen besetzt, welche bis October 1842 hier blieben.

Frankfurt trat mit dem 1. Januar 1836 in den Zollverein; 1839 wurde die erste Theilstrecke der Taunusbahn eröffnet; bis 1848 waren alle Hauptlinien nach den vier Weltgegenden und auf beiden Mainufern vollendet.

Nach der französischen Februarrevolution von 1848 wurde Frankfurt nicht nur der Schauplatz der auf Verfassungsänderung für Deutschland zielenden, sondern gleichzeitig auch der einer specifisch frankfurtischen politischen Bewegung. Was die erste betrifft, so trat das Vorparlament am 31. März in der Paulskirche zusammen; seine letzte Sitzung hielt dasselbe am 3. April; mit dem 4. April trat der von dem Vorparlament ins Leben gerufene Fünfziger Ausschuss zusammen; er löste sich mit dem Zusammentritt des deutschen Parlaments am 18. Mai auf. Das deutsche Parlament hielt seine letzte (230.) Sitzung vor der Uebersiedelung nach Stuttgart am 30. Mai 1849. Am 12. Juli 1848 wurde die deutsche Bundesversammlung aufgelöst und die Centralgewalt eingesetzt.

Am 20. December 1849 wurde die Centralgewalt aufgelöst und trat das „Interim“ an ihre Stelle. Endlich am 12. Mai 1851 wurde die Bundesversammlung wieder eröffnet.

Was die Frankfurter Verfassungsreform betrifft, so wurde zu diesem Zwecke am 19. October 1848 eine constituirende Versammlung berufen, welche ein Gesetz über die staatsbürgerliche Gleichheit aller Staatsangehörigen entwarf, das am 20. Februar 1849 vom Senat genehmigt, am 5. October 1852 jedoch von der Bundesversammlung wieder ausser Kraft gesetzt wurde. Dagegen wurde durch das organische Gesetz vom 12. September 1853 eine Erweiterung der staatsbürgerlichen Rechte der Landbewohner und Israeliten herbeigeführt und durch ein solches vom 16. September 1856 eine wichtige Aenderung der Verfassung getroffen. Der Senat wurde auf 21 Mitglieder vermindert, die Besetzung der Gerichte durch Mitglieder des Senats aufgehoben und eine andere Zusammensetzung der gesetzgebenden Versammlung angeordnet.

Ein neuer vergeblicher Versuch der Reform der Verfassung des deutschen Bundes fand 1863 statt durch den vom 16. August bis 1. September hier abgehaltenen Fürstentag.

Am 12. Januar 1864 wurde ein Gesetz über den freien Gewerbebetrieb erlassen und die Mehrzahl der gewerblichen Realgerechtigkeiten aufgehoben, auch die Stadtthore beseitigt.

In Folge des zwischen Oesterreich und Preussen ausgebrochenen Conflictes verliessen am 14. Juli 1866 die Mitglieder der Bundesversammlung die Stadt; am 16. Juli zog die preussische Mainarmee, von Aschaffenburg kommend, in Frankfurt ein. Die bisherige Verfassung wurde aufgehoben, obgleich die Behörden bald darauf als blosse Communalbehörden provisorisch restaurirt wurden. Am 26. Juli wurde ein Civilgouverneur ernannt, durch Patent vom 3. October die Einverleibung von Frankfurt in das Königreich Preussen ausgesprochen und am 8. October im Kaisersaal vollzogen. Die letzte Sitzung der gesetzgebenden Versammlung fand am 10. September 1866 statt; die neue Stadtverfassung wurde am 25. März 1867 eingeführt. Nach deren Bestimmungen wurden die Stadtverordneten am 18. Juli 1867 gewählt und die Versammlung am 25. September eröffnet. Die letzte Sitzung des Senats fand am 27. Februar 1868 statt; an seine Stelle trat sogleich der von den Stadtverordneten gewählte Magistrat, aus besoldeten und unbesoldeten Mitgliedern bestehend, mit zwei auf 12 Jahre gewählten Bürgermeistern an der Spitze.

Der Recess, welcher nach langen Verhandlungen das städtische Vermögen von dem staatlichen schied, wurde am 26. Februar 1869 abgeschlossen.

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