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Antarktis-Vertrag (AV)

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Die Antarktis ist ein staatsfreies Gebiet und untersteht einem völkerrechtlichen Vertragssystem, das die internationalen Beziehungen auf diesem Kontinent regelt. Grundlage ist der Antarktis-Vertrag (AV) von 1959, der am 23. Juni 1961 in Kraft getreten ist. Dem ~ gehören inzwischen 46 Staaten an, darunter die Bundesrepublik Deutschland seit 1979. Der ~ gilt für das Gebiet südlich von 60 Grad südlicher Breite. Er lässt die Nutzung der Antarktis nur für friedliche Zwecke zu und verbietet ausdrücklich alle Maßnahmen militärischer Art. Sein Ziel ist es, die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung zu gewährleisten und die internationale Zusammenarbeit zu diesem Zweck zu fördern. Er verbietet Atomtests und die Beseitigung radioaktiven Abfalls in der Antarktis. Die von sieben Mitgliedstaaten (Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen) auf Teile der Antarktis erhobenen Souveränitätsansprüche werden durch den Vertrag ausdrücklich offengelassen und gleichzeitig für die Geltungszeit des Vertrages »eingefroren« (vgl. Art. IV AV). Deutschland macht keine territorialen Ansprüche geltend.

Für einen umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt wurde 1991 das Umweltschutzprotokoll zum ~ mit seinen derzeit in Kraft stehenden fünf Anlagen erarbeitet, das für Deutschland zusammen mit dem deutschen Ausführungsgesetz (AUG) 1998 in Kraft getreten ist.

Eine sechste Anlage, die eine Haftungsregelung für umweltgefährdende Notfälle vorsieht, wurde 2005 auf dem Antarctic Treaty Consultative Meeting (ATCM) in Stockholm angenommen. Diese Anlage tritt erst in Kraft, wenn alle Konsultativstaaten sie innerstaatlich umgesetzt haben, was mehrere Jahre beanspruchen dürfte.

Zum Antarktis-Vertragssystem gehören auch das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben von 1972 (Convention for the Conservation of Antarctic Seals – CCAS) und das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis von 1980 (Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Ressources – CCAMLR).

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