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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,


ein Löschkonzept zu erstellen und umzusetzen erinnert oftmals an ungeliebte Aufräumarbeiten. Schließlich geht es darum, personenbezogene Daten, die nicht mehr benötigt werden bzw. nicht mehr verarbeitet werden dürfen, zu löschen bzw. zu vernichten.

Doch anders als bei der Ordnungsfindung, z. B. im privaten Kleiderschrank, können wir für die Entscheidung, wann personenbezogene Daten gelöscht oder vernichtet werden, nicht nach Marie Kondōs Aufräummethode vorgehen. Vielmehr brauchen wir hierfür klar formulierte Löschregeln, die präzise angeben, wann und wie wir personenbezogene Daten löschen.

So weit, so gut. Doch wie so oft, wird es bei der praktischen Umsetzung dann doch komplexer. Durch die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, auf deren Basis personenbezogene Daten in Organisationen verarbeitet werden, hilft hier keine Löschregel nach dem „One size fits all“-Ansatz. Vielmehr heißt es, für die einzelnen Verarbeitungstätigkeiten eigene Löschregeln aufzustellen und sicherzugehen, dass diese umgesetzt werden können.

Wie Ihnen dies in 33 Schritten gelingt, lesen Sie in diesem Praxisspezial.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und wertvolle Impulse für Ihre Datenschutzorganisation.

Ihre Monica Hochbauer Fachbereich Datenschutz und IT-Sicherheit Redaktion Datenschutz für Praktiker


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Das Löschkonzept – Realisierung und Nutzen


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Anonymisieren statt löschen?


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Das Vernichten von physischen Datenträgern und die DIN 66399


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Richtlinie Löschen & Entsorgen


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Löschkonzepte: Interview mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht

Löschkonzept nach DSGVO erstellen und anwenden

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