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Hörensagen

Im Zeugenstand beim Amtsgericht

ein Bürger waltet seiner Pflicht.

Bevor das Recht nimmt seinen Lauf,

der Richter klärt den Zeugen auf:

„Sie haben hier nur auszusagen,

was sich hat wirklich zugetragen,

was Sie konkret gesehen haben,

nicht was Gerüchte so ergaben.

„Vom Hörensagen“ gilt hier nicht,

das hat, zu Recht, hier kein Gewicht.“

Der Zeuge nickt, sagt lapidar:

„Jawohl, Herr Richter, ist mir klar.“

Der Richter neu ergreift das Wort

und fährt in der Vernehmung fort:

„Wo, Zeuge, sind Sie wann geboren?“

Der Zeuge darauf unverfroren:

„Da können Sie noch lange fragen,

ich weiß das nur „vom Hörensagen.“

Witze in Versen

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