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Artikel 1 grund gesetz
Оглавление(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu
unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechten
als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens
und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung
als unmittelbar geltendes Recht.
da sie diese ein deutige vor gabe nicht verwirkliche
also dass kein nach rangiges gesetz
diese menschen rechte nichtig machen könne !
also entsprechend >>>
Artikel 19 grund gesetz
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in
seinem Wesensgehalt angetastet werden.
warum dann ? § 93 bvfg gesetz
(1) Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats
zu erheben und zu begründen.
(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz
oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg
nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde
nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten
des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes
erhoben werden.
warum dann ? § 93a
(1) Die Verfassungsbeschwerde
bedarf der Annahme zur Entscheidung
warum dann ? § 93d
(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht
ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar.
Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde
bedarf keiner Begründung.