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Wo gibt es Extra-Geld für Studis?

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Zahlreiche Stipendien erleichtern das Studieren in Deutschland. Ob die Wirtschaft, politische Parteien oder einzelne Privatpersonen, Stiftungen, Unternehmen und Organisationen, eins ist aber allen gemeinsam: Man muss mit seinen Leistungen schon herausragen und ein Auswahlverfahren durchlaufen. Auf jeden Fall sollte man einen solchen Versuch nicht ungenutzt lassen. Sowohl die Schulen, an denen man sein Abitur gemacht hat, wie auch im Internet erschließen sich dem angehenden Studenten viele Zusatz-Möglichkeiten. Aber Achtung: Ein solches Antragsverfahren für ein Stipendium kann lange dauern. Deshalb sollte man sich mindestens ein halbes Jahr vorher informieren. Auch Auslandssemester werden von vielen Organisationen gefördert. Zwischen dem amerikanischen Kongress und dem Deutschen Bundestag gibt es ein Abkommen, nach dem jährlich Bundestagsabgeordnete aller Parteien eine Reihe von Schülern und angehenden Studenten für ein Jahr in die Staaten schicken können. In deutschen Städten und Gemeinden gibt es darüber hinaus zahlreiche Stipendien-Angebote – meistens von dankbaren früheren Schülern oder reichen Ehrenbürgern testamentarisch verfügt. Es lohnt sich also auf jeden Fall, auch über Stipendien einmal näher nachzudenken und sich über das komplette Angebot schlau zu machen. Aber auch Stipendiaten werden nicht umhin kommen, nebenbei Geld zu verdienen. Auch sie begeben sich in der Regel auf Jobsuche, wenn auch vielleicht nicht mit dem Druck einer kompletten Finanzierung über den Nebenjob.


Halbwaisen-/Vollwaisenrente, BAFöG, Kindergeld

Stirbt ein Elternteil (oder gar beide) vor dem Beginn des Studiums, steht dem Studenten eine Halb- oder Vollwaisenrente so lange zu, bis er auf eigenen Füßen stehen kann, längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Denn in der Regel reicht die Hinterbliebenenrente (60 Prozent) nicht, um auch noch ein Studium davon zu finanzieren. Manchmal reicht sie nicht einmal für den eigenen Unterhalt des Hinterbliebenen. Sterben beide Elternteile frühzeitig, ist der Nachwuchs nicht rentenberechtigt, muss also vom Staat gefördert werden. Manchmal sehen sogar die Zusatzpensionskassen der Haupternährer eigens private Waisen- oder Halbwaisenrenten für den Nachwuchs vor. Das ist in der Regel bei Beamten und leitenden Angestellten. Ansonsten müssten Hinterbliebene ohne Ausbildung oder eigenes Einkommen über die Sozialhilfe unterstützt werden. Hier springt auch der Begriff des elternunabhängigen BAFöG in die Bresche. Denn normalerweise ist Zahlung von Ausbildungsförderung einkommensabhängig, und zwar vom Elterneinkommen. Sind die Eltern durch Tod oder Leben im entfernten Ausland (China zum Beispiel) nicht greifbar, kann der Student einen eigenständigen Antrag stellen. Das gilt auch dann, wenn Eltern und Kinder so verfeindet sind, dass Eltern Angaben über ihre Einkommensverhältnisse nicht rausrücken. Hier streckt das BAFöG-Amt Gelder vor, die es sich unter Umständen bei den Eltern dann wieder holt. Insofern sollten angehende Studenten immer alle Möglichkeiten ins Auge fassen und ausschöpfen.

Natürlich sollte man grundsätzlich immer auch seine Ansprüche nach dem Bundesausbildungs-Förderungsgesetz prüfen. Viele verzichten hier einfach auch auf kleine Beträge. Zugegeben, der Antrag ist nicht gerade einfach, und was einem da alles an Auskünften abverlangt wird, ist schon bis hin zu peinlich. Letztendlich müssen Eltern ihren Kindern gegenüber „voll die Hose runterlassen“. Manche Eltern verzichten deshalb von vornherein – auch mit Blick auf die schwachen oder bescheidenen Aussichten – und zahlen aus der eigenen Tasche. BAFöG stellt hohe Hürden, ist aber gerade für Studenten aus sozial schwachen Familien oft ein letzter Rettungsanker, um überhaupt studieren zu können. Die BAFöG-Ämter helfen bei der Antragstellung.

Studenten sollten auch über Wohngeld nachdenken. Wenn die Unterstützung so knapp oder gar nicht vorhanden ist, dann kann ebenfalls ein Zuschuss zur Studentenbude samt Nebenkosten durchaus Sinn machen. Bei der Sozialhilfe unter einem engen Rahmen ist sogar die Finanzierung einer (bescheidenen) Wohnungseinrichtung möglich wie auch Zuschüsse zu Winterkleidung oder für den Ersatz eines defekten Kühlschranks. Kindergeld gibt es übrigens bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind noch in Ausbildung (Studium) steht und keine eigenen Einkünfte über etwa 8.000 Euro im Jahr hat.

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