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Der Strukturplan des VdM
Die öffentliche Musikschule: Konzept, Aufbau und Struktur
Der Strukturplan beschreibt das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule in der Kommunalen Bildungslandschaft. Auf ihn beziehen sich die VdM-Rahmenlehrpläne bzw. Bildungspläne für sämtliche Unterrichtsfächer. Um einen vergleichbaren Qualitätsstandard des Musikschulangebots in ganz Deutschland zu gewährleisten, ist der Strukturplan gemäß Beschluss der Bundesversammlung vom 14. Mai 2009 für alle Mitgliedschulen im VdM verbindlich.
Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen voneinander.
Die öffentliche Musikschule legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Sie eröffnet ihren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemein bildenden Schule, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Laienmusizierens. Besonders begabte Schülerinnen und Schülern erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann.
Bestimmten Zielgruppen wendet sich die Musikschule z. T. mit speziellen Angeboten zu, z. B. Erwachsenen1, Menschen mit Behinderung2, Mitbürgern mit Migrationshintergrund3, sozial Benachteiligten4. Sie kommt unterschiedlichen Musikinteressen und Lernwünschen entgegen. Die Musikschule schlägt – besonders im Bereich der Ensemble- und Ergänzungsfächer und in Form von Projekten – Brücken zu anderen Künsten und kulturellen Aktivitäten. Durch ihre Kooperationsbereitschaft mit anderen Einrichtungen am Ort schafft sie für ihre SchülerInnen Kontakte und bereichert das musikalische Leben des Gemeinwesens.
Die Musikschule ist das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Erziehung der Kommunalen Bildungslandschaft. Dabei können die Lernorte ihres musikalischen Bil dungsangebots sowohl innerhalb der Musikschule als auch bei anderen Einrichtungen im kommunalen Kontext angesiedelt sein. Hier kommt den Kooperationen mit Kindertagesstätten, Schulen, Laienmusikvereinigungen und vielfältigen weiteren Einrichtungen und Akteuren in der Kommune besondere Bedeutung zu.
Die Aufgaben der Musikschule sind die musikalische Grundbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie ggf. die Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Hinführung zum aktiven Musizieren korrespondiert mit Freude am Lernen, am eigenen Tun, an der Leistung und am Erfolg. In der öffentlichen Musikschule ist besonders das Musizieren im Ensemble in Unter-, Mittel- und Oberstufe regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung.
Der Strukturplan zeigt das vollständige Angebot der öffentlichen Musikschule auf. Es ist zugangsoffen, dies im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher Musikschularbeit, und es folgt bundesweiten Qualitätsstandards.
Der Unterricht der Musikschule ist in vier Stufen gegliedert. Er wird je nach Fach und Stufe sowie nach pädagogischen Erwägungen als Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. Für jedes Unterrichts- und Ensemblefach gibt es Rahmenlehrpläne bzw. Bildungspläne, die Ziele und Inhalte der Ausbildung formulieren. Eine regelmäßige Feststellung der Fortschritte soll Schülerinnen und Schülern, Eltern und Musikschule den individuellen Entwicklungsprozess aufzeigen.
Die Elementarstufe / Grundstufe umfasst vor allem das frühe Lebensalter über den gesamten Vorschulbereich bis in das Grundschulalter hinein. In ihr wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung vermittelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht in Unter-, Mittel- und Oberstufe schafft. Das Ensemblemusizieren ist in jeder Stufe der Ausbildung integriert. Instrumental-, Vokal- und Ensembleunterricht verbinden von Anfang an den individuellen Fortschritt mit gemeinsamer Musizierpraxis als eine verbindliche Qualität der öffentlichen Musikschularbeit.
Öffentliche Musikschulen bieten außerdem Ergänzungsfächer, Programme, Kurse und Projekte verschiedener Art an.
Die Stufen und ihre Lernziele
Rahmenlehrpläne
Für alle Unterrichtsfächer der Musikschule gibt es Rahmenlehrpläne (bzw. Bildungspläne), die Ziele und Inhalte der Ausbildung formulieren. Mehrjähriger, kontinuierlicher Unterricht führt zu einem Ergebnis, das – den Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler entsprechend – den Anforderungen eines sinnerfüllten Musizierens besonders gerecht wird und die persönlichkeitsbildende Wirkung des aktiven Musizierens zum Tragen kommen lässt. Die jeweils angegebene Zeitdauer ist ein Mittelwert zur Orientierung. Sie gilt für zielgruppenspezifische Angebote nur eingeschränkt.
Elementarfächer / Grundfächer
Grundfächer bilden das Unterrichtsangebot der Musikschule in der Elementarstufe / Grundstufe. Sie können ohne besondere Voraussetzungen besucht werden. Hier steht die bildende Begegnung mit den elementaren musikalischen Erlebnis- und Ausdrucksweisen im Mittelpunkt: Sensibilisierung der Wahrnehmung – insbesondere des Gehörs –, das Erleben und Kennenlernen einer Vielzahl von Musikstücken und Instrumenten, der Umgang mit der Stimme und das Singen, die Erfahrung des Zusammenhangs von Musik und Bewegung, erstes Spiel mit Instrumenten sowie erste Einsichten in musikalische Zusammenhänge und der Umgang mit grundlegenden Elementen der Musiklehre.
Die Elementarfächer / Grundfächer dienen als Regelangebot der Musikschulen im Grundstufenbereich und umfassen neben der Musikalischen Früherziehung weitere altersgerechte Formen, die aufbauend angeboten werden. Der Unterricht fördert individuelle musikalische Fähigkeiten und schafft die Grundlage für vielfältige musikalische Entwicklungen. Die Musikschule gewährleistet dabei eine fachkompetente pädagogische Betreuung, Beratung und Begabungsfindung. Der Besuch der Grundstufe ist in der Regel Voraussetzung für den nachfolgenden Instrumental- oder Vokalunterricht.
Die Elementarstufe / Grundstufe kann zusätzlich Angebote für bestimmte Zielgruppen beinhalten, z. B. für ältere Anfänger, Erwachsene, Senioren u. a. Als Übergang zwischen Grund- und Unterstufe können Orientierungsangebote eingerichtet werden, in denen Grundlagen vertieft, einzelne Instrumente erprobt und persönliche Neigungen und Begabungen festgestellt werden können.
Instrumental- / Vokalfächer
Mit einem breiten Fächerspektrum ermöglicht die Musikschule ihren Schülerinnen und Schülern, eine eigene musikalische Ausdrucksweise mit einem Instrument oder der Stimme zu erlernen und zu entwickeln. Instrumental- und Vokalfächer stehen im Mittelpunkt des weiterführenden Unterrichts der Musikschule. Die auf die Unter-, Mittel- und Oberstufe abgestimmten Lehrpläne gewährleisten einen dem Alter und der persönlichen Entwicklung gemäßen Aufbau eines Lern- und Erlebnisprozesses, in dem musikalische und technische Herausforderungen miteinander harmonieren. In jeder Stufe können Einzelunterricht und eine der vielen Formen von Gruppenunterricht sinnvoll sein. Darüber entscheidet die Musikschule im Sinne einer optimalen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Lehrpläne formulieren die Inhalte und Lernziele des Unterrichts an Musikschulen und geben damit den Lehrkräften eine Orientierung, ohne die Freiheit der Methode einzuschränken. Wesentliches Kennzeichen der Arbeit einer Musikschule ist die sorgfältige Abstimmung der praktischen, theoretischen, der allgemein-musikalischen und der speziellen instrumentalen oder vokalen Ausbildung.
Eine zentrale Aufgabe der Musikschularbeit ist das gemeinsame Musizieren von Anfang an. Musizieren mit anderen ermöglicht die Anwendung des Gelernten, gibt Anregungen für die nächsten Schritte, schult Ohr und Reaktionsfähigkeit, steigert die Motivation und vermittelt soziale Kompetenz. Regelmäßiges Vorspielen / -singen fördert Selbstbewusstsein und Kritikfähigkeit und macht mit der Möglichkeit vertraut, sich über Musik mitzuteilen. Erst ein mehrjähriger kontinuierlicher Unterricht kann SchülerInnen in die Lage versetzen, ihre individuellen musikalischen Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln und das aktive Musizieren als bedeutsam für ihr Leben wahrzunehmen.
Die VdM-Rahmenlehrpläne sind so konzipiert, dass leistungsbereite Schülerinnen und Schüler die empfohlenen Lernziele von Unter- und Mittelstufe in jeweils etwa vier Jahren erreichen können. Schülerinnen und Schüler der Musikschule und ihre Eltern haben Anspruch auf qualifizierte und umfassende Beratung. Die Empfehlungen der Musikschule basieren auf der Einschätzung der Fachlehrkraft und dem Rat eines Teams erfahrener Kolleginnen und Kollegen.
Unterstufe
Das erste Begreifen des Instruments, die Erkundung seiner klanglichen Möglichkeiten und eine entspannte Grundhaltung schaffen die Basis für eine Einheit von Körper und Instrument, von Klangvorstellung und Technik. Wichtige Anknüpfungspunkte bilden Erkenntnisse und Erlebnisse aus der Grundstufe. Die Beherrschung der Grundlagen des Umgangs mit Instrument oder Stimme ermöglicht das Erkennen formaler, harmonischer sowie struktureller Grundelemente, Improvisation und gemeinsames Musizieren sowie das niveaugerechte Spielen einfacher Stücke.
Mittelstufe
Ein gewachsenes musikalisches Vorstellungsvermögen erfordert eine entsprechende Weiterentwicklung der Technik. Diese ermöglicht den differenzierteren Umgang mit verschiedenen Epochen, Stilen und Formen der Musik. Im musikalischen Zusammenspiel ist bereits die Mitwirkung an großen Werken der Musik möglich. Unterricht in Theoriefächern fördert die Erkenntnis und Reflexion musikalischer Zusammenhänge.
Oberstufe
Die Auseinandersetzung mit musikalisch anspruchsvollen und technisch schwierigen Werken motiviert bei besonderer Begabung und Leistungsbereitschaft dazu, die technischen und klanglichen Möglichkeiten zu perfektionieren. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind unverzichtbare Mitglieder in den Ensembles der Musikschule und übernehmen dabei auch solistische Aufgaben.
Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Musikschulen bieten als intensive Förderung besonders begabten und interessierten Schülerinnen und Schüler, die ein musikalisches Berufsstudium (z. B. als Orchestermusiker, Musikpädagoge, Kirchenmusiker, Tontechniker o. a.) an einer Musikhochschule oder eineranderen Ausbildungsstätte für Musikberufe anstreben, eine Studienvorbereitende Ausbildung an.
Ensemblefächer
Ensemblefächer sind in allen Leistungsstufen integraler Bestandteil des ganzheitlichen Bildungskonzepts der öffentlichen Musikschule. Das Zusammenspiel muss in seinen Techniken und Regeln ebenso erlernt und geübt werden wie Instrumentalspiel und Singen selbst. Erst die Befähigung dazu ermöglicht eine eigenständige Beteiligung am aktiven Musikleben. Im gemeinsamen Musizieren werden kommunikative und soziale Kräfte, die zum Wesen der Musik gehören, erlebbar, wirksam und lernbar. Kontinuierliche Ensemblearbeit bildet daher an der Musikschule mit dem Unterricht im Instrumental- bzw. Vokalfach eine aufeinander abgestimmte Einheit und stellt ein herausragendes Merkmal öffentlicher Musikschularbeit dar. Eine Vielzahl vokaler und instrumentaler Ensembles unterschiedlicher Besetzungen und stilistischer Prägung gehört daher zum verbindlichen Unterrichtsangebot der Musikschule.
Ergänzungsfächer
Ergänzungsfächer sind zum einen kontinuierliche Unterrichtsfächer, die zur inhaltlichen Bereicherung des instrumentalen und vokalen Bildungsangebots der Musikschule dienen. Insbesondere das Fach Hörerziehung / Musiklehre soll im Rahmen der Musikschulausbildung belegt werden. Weitere Ergänzungsfächer sind beispielsweise Musikgeschichte, Akustik / Instrumentenkunde, Improvisation, Komposition oder Korrepetition. Zum andern stellen sie auch eine Ergänzung des Musikschulangebotes dar, wie z. B. Musik und Bewegung, Tanz, Musiktheater, Darstellendes Spiel oder Rhythmik.
Kooperationen
Kooperationen mit Partnern in der Kommunalen Bildungslandschaft unterstützen einerseits die Bildungsarbeit in Kindertagesstätten und Schulen sowie bei weiteren Kooperationspartnern (z. B. Laienmusik). Andererseits eröffnen sie breitere Zugänge zum Bildungsangebot der Musikschule. Kooperationen können auf vielfältige Weise erfolgen. Hier sind neben der Zusammenarbeit mit den allgemein bildenden Schulen im Ganztagsbereich zahlreiche weitere Kooperationsformen gängige Praxis. Sie führen musikalische Kräfte und andere Ressourcen zusammen und sind eine sinnvolle Möglichkeit kommunaler Netzwerkbildung. Projekte können eine praktikable Einstiegsebene für Kooperationen darstellen.
Projekte
Projekte sind zusätzliche musikpädagogische Angebote einer Musikschule. Sie sind zeitlich begrenzt und zumeist inhaltlich abgeschlossen. Mit Kursen, Workshops, Exkursionen, Kooperationen und anderen geeigneten Organisationsformen eröffnen sie einen Raum für besondere Aktivitäten der Musikschule. Projekte gehen flexibel auf Nachfragen nach speziellen, fachlich geleiteten Angeboten ein, erweitern das Angebot für die eigenen Schülerinnen und Schülern, gewinnen neue Zielgruppen und ermöglichen die Erprobung neuer Angebote.
Elementarstufe / Grundstufe
1) Eltern-Kind-Gruppen | 2) Elementare Musikpädagogik (EMP) in Kindertagesstätten (Kooperation) | |
Alter | bis 3 Jahre | bis 6 Jahre |
Voraussetzungen | keine | keine |
Unterrichtsform | Gruppen / Großgruppen | Gruppen / Großgruppen |
Unterrichtseinheiten | 1–2 | 1–2 |
Dauer | ca. 2 Jahre | programmbezogen, örtlich bestimmt, flexibel |
In Zusammenarbeit mit KiTas oder ähnlichen Einrichtungen sind Angebote in der Elementaren Musikpädagogik (EMP) zunehmende Praxis in der Kommunalen Bildungslandschaft. Angebote für das Alter von Dreijährigen schaffen den Übergang von Eltern-Kind-Gruppen zur Musikalischen Früherziehung.
3) Musikalische Früherziehung / EMP | 4) Musikalische Grundausbildung / EMP / Singklassen | |
Alter | zwischen 3 bzw. 4 und 6 Jahren | zwischen 5 bzw. 6 und 8 Jahren |
Voraussetzungen | keine | keine |
Unterrichtsform | Großgruppen | Großgruppen |
Unterrichtseinheiten | 1–2 | 1–2 |
Dauer | ca. 2 Jahre | 1–2 Jahre |
Die Elementarstufe / Grundstufe kann weitere Grundfächer und Angebote für bestimmte Zielgruppen beinhalten. Dabei liegen qualitätvolle Formen der Elementaren Musikpädagogik allen Angeboten in der Elementarstufe / Grundstufe zugrunde.
5) Orientierungsangebote* | 6) Musikalische Kooperationsprogramme (Grundschulalter)** | |
Alter | ab 5 Jahre | 6–9 Jahre |
Voraussetzungen | möglichst Nr. 2–4 | keine |
Unterrichtsform | Gruppen / Großgruppen | Klassen / Gruppen / Großgruppen |
Unterrichtseinheiten | 1–2 | 1–2 |
Dauer | ca. 1 Jahr | programmbezogen |
* Zu 5. Orientierungsangebote
Orientierungsangebote ermöglichen in erster Linie eine gesicherte Auswahl und Entscheidung über das Fach / die Fächer für den Instrumental- / Vokalunterricht. Soweit Orientierungsangebote als direkter Einstieg in die Instrumental- / Vokalausbildung genutzt werden, sollen sie kontinuierlich angelegt sein und wesentliche Anteile Elementarer Musikpädagogik enthalten.
** Zu 6. Musikalische Kooperationsprogramme
Breite Zugänge zur Musik und zum aktiven Musizieren werden vielfach als landesspezifische Programme angeboten, die zumeist in Kooperation zwischen Musikschule und allgemein bildender Schule vollzogen werden. Sie sind weitgehend im Grundschulalter angesiedelt und können sich auch auf den Bereich der Sekundarstufe erstrecken.
Unterstufe | |
Instrumental- / Vokalfächer | |
Alter | ohne Beschränkung |
Voraussetzungen | i. d. R. Besuch der Elementarstufe / Grundstufe |
Unterrichtsform | Gruppen- / Einzelunterricht |
Unterrichtseinheiten | 1 |
Dauer | ca. 4 Jahre |
Ensemblefach / -fächer | |
Voraussetzungen | dem Lehrplan entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumental- / Vokalfach |
Unterrichtsform | ensemblespezifisch |
Unterrichtseinheiten | 1–2 |
Mittelstufe | |
Instrumental- / Vokalfächer | |
Alter | ohne Beschränkung |
Voraussetzungen | Fortschritte entsprechend dem Lehrplan |
Unterrichtsform | Gruppen- / Einzelunterricht |
Unterrichtseinheiten | 1 |
Dauer | ca. 4 Jahre |
Ensemblefach / -fächer | |
Voraussetzungen | dem Lehrplan entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumental- / Vokalfach |
Unterrichtsform | ensemblespezifisch |
Unterrichtseinheiten | 1–2 |
Oberstufe | |
Instrumental- / Vokalfächer | |
Alter | ohne Beschränkung |
Voraussetzungen | Fortschritte entsprechend dem Lehrplan und besondere Begabung / Leistung |
Unterrichtsform | Einzelunterricht |
Unterrichtseinheiten | 1 |
Dauer | ohne Begrenzung |
Ensemblefach / -fächer | |
Voraussetzungen | dem Lehrplan entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumental- / Vokalfach |
Unterrichtsform | ensemblespezifisch |
Unterrichtseinheiten | 1–2 |
Die jeweils angegebene Zeitdauer ist ein Mittelwert zur Orientierung.
Gruppenunterricht im Instrumental- / Vokalfach ist kein Ensemblefach im Sinne des Strukturplans. Für die Studienvorbereitende Ausbildung (ab Mittelstufe) an Musikschulen gelten besondere Bestimmungen.
Unterrichtsfächer
Musikschulen erteilen im Rahmen des Strukturplans folgenden Unterricht:
Elementarstufe / Grundstufe:
Eltern-Kind-Gruppen + Angebote für Dreijährige
Elementare Musikpädagogik (EMP) in der KiTa
Musikalische Früherziehung / EMP
Musikalische Grundausbildung / EMP / Singklassen
Orientierungsangebot
Musikalische Kooperationsprogramme
Unter-, Mittel- und Oberstufe:
a) ein breitgefächertes Angebot an Instrumental- / Vokalfächern aus den Fachbereichen:
Streichinstrumente
Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gambe u. a.
Zupfinstrumente
Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Mandoline, Zither, Harfe, Bağlama u. a.
Holzblasinstrumente
Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon u. a.
Blechblasinstrumente
Trompete, Posaune, Horn, Tuba u. a.
Tasteninstrumente
Klavier, Cembalo, Orgel, Akkordeon, Keyboard u. a.
Schlaginstrumente
Schlagzeug, Pauken, Mallets, Percussion u. a.
Gesang
Singen in unterschiedlichen Stilrichtungen, Stimmbildung u. a.
b) eine Vielfalt von Ensemblefächern unterschiedlicher Besetzungen und Stilistiken:
Sing- und Spielgruppen, Chöre, Streichorchester, Kammerorchester, Sinfonieorchester, Zupforchester, Blasorchester, Kapellen, Akkordeonorchester, Kammermusik, Spielkreise, Instrumentalgruppen, Big Bands, Combos, Jazz-, Rock- und Pop-Bands, Salonorchester, Folkloregruppen, Volksmusik, Musiktheater, Musical u. v. m.
c) Ergänzungsfächer
Allgemeine Musiklehre, Musiktheorie, Hörerziehung, Musikgeschichte, Akustik, Instrumentenkunde, Improvisation, Komposition, Arrangement, Solfège, Solmisation, Sprecherziehung, Musik und Bewegung, Tanz, Ballett, Musiktheater, Darstellendes Spiel, Rhythmik, Musik und Computer, Multi-Media u. v. m.
Das Mindestangebot einer öffentlichen Musikschule ist in den Richtlinien für die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen beschrieben.
Weitere Aufgaben der Musikschularbeit
Musikerziehung und Musikunterricht für Menschen mit Behinderung
Ein besonderes Programm stellt bei öffentlichen Musikschulen und im Verband deutscher Musikschulen die integrative Arbeit bzw. die Arbeit mit Menschen mit Behinderung dar, die sich an den individuellen Möglichkeiten orientiert und somit eine über das normale Maß hinausgehende Differenzierung erfordert. Ziel ist das gemeinsame sowie das individuelle Musizieren. Die Arbeit in integrativen Gruppen steht hierbei gleichberechtigt neben behinderungsspezifischem Einzel- und Gruppenunterricht. Angebote für Menschen mit Behinderung sind somit ein selbstverständlicher Teil des Auftrages öffentlicher Musikschulen.
Unterrichtsform | Klassenunterricht, Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Kurse, Workshops u. v. m. |
Angebote für Erwachsene und Senioren
In Form von Unterricht, Kursen, Workshops oder Projekten können für diese Altersgruppen spezifische, örtlich oder situativ unterschiedliche musikpädagogische, musikalische oder musikbezogene Angebote der Musikschule gemacht werden, auch in Kooperation mit Senioreneinrichtungen oder -vereinigungen.
Unterrichtsform | Klassenunterricht, Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Kurse, Workshops, Musiziergruppen, Exkursionen, Produktionen, Clubs, offene Angebote u. v. m. |
Veranstaltungen
Veranstaltungen gehören zum pädagogischen Auftrag und zum individuellen Erscheinungsbild einer Musikschule. Vorspiele und Konzerte sind für Schülerinnen und Schüler eine unverzichtbare Lernerfahrung, ein motivierendes Übe- und Probenziel – als ein Ergebnis ihres Unterrichts im Instrumental- oder Vokalfach wie auch im Ensemblefach. Auftrittslernen ist eine fachlich notwendige Ergänzung des Unterrichts und stellt eine wesentliche Dimension des Musikerlebnisses dar, wendet sich Musik doch als künstlerische Kommunikation an ein Publikum.
Öffentliche Veranstaltungen, auch gemeinsam mit Kooperationspartnern, sind ein ständiges Arbeitsfeld der Musikschule. Sie gibt dadurch Einblick in ihre Arbeit, beweist damit ihre Qualität, trägt aktiv zum Musikleben ihres Gemeinwesens bei und gewährleistet somit kulturelle Teilhabe in der Kommune im Bereich der Musik.
Veranstaltungsformen | Schülervorspiele, Konzerte, öffentliche Veranstaltungen, Tage der offenen Tür, Mitwirkung in kommunalen Veranstaltungen, Kooperationen mit Vereinen u. v. m. |
Weitere Angebote
In Form von Unterricht, Kursen oder Projekten können zusätzliche musikpädagogische, musikalische oder musikbezogene Angebote der Musikschule erfolgen (z. B. Musikfreizeiten, Begegnungskonzerte, Musikreisen, internationaler Austausch). Musiktherapie kann als Förder- und Unterstützungsmaßnahme angeboten werden.
Angebotsform | Unterricht, Kurse, Workshops, Weiterbildung, therapeutische Angebote u. v. m. |
Integration in der öffentlichen Musikschule
Die öffentliche Musikschule ist offen für Musik und musikalische Praxen anderer Kulturen. Wenn sich unterschiedliche Kulturen hören und beim gemeinsamen Musizieren begegnen, entsteht die Basis für Verständnis, Respekt, gegenseitige Wertschätzung und gesellschaftliche Integration.
Musizieren
Musizieren, für sich, in der Familie, in der allgemein bildenden Schule, in Musikvereinigungen, in Kirche und in vielfältigen freien Gruppierungen – dazu bildet die Musikschule Schülerinnen und Schüler jeden Alters und auf jedem Leistungsstand aus. Das eigene Musizieren trägt zudem hervorragend dazu bei, eine musikalische Urteils- und Orientierungsfähigkeit zu entwickeln. Dadurch können das aktive Musikhören, der Besuch von Konzerten oder die intellektuelle Beschäftigung mit musikalischen Werken zum Erkenntnisgewinn beitragen. Der Eigenwert der Musik als Kunstdisziplin kann sich vollenden. Zugleich wird ein Bildungsprozess gefördert, der zum ganzheitlichen Verständnis des Einzelnen in der Welt und zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung beiträgt. Auf dem Fundament der langjährigen Ausbildung an der Musikschule können sich neben den musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weitere Kompetenzen wie z. B. Konzentrations- und Gestaltungsvermögen, Kreativität, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz oder Teamfähigkeit als wichtige Schlüsselqualifikationen ausgezeichnet entfalten.
Musizieren macht stark für ein gelingendes Leben.
Lehrpläne und Unterrichtsgestaltung
Lehrpläne
Mit dem vorliegenden Lehrplan möchte der VdM seinen Lehrkräften konkrete Anregungen und Hilfestellungen anbieten, um sie bei den vielseitigen musikpädagogischen Aufgaben in der öffentlichen Musikschule zu unterstützen. Der Lehrplan möchte zur planvollen eigenschöpferischen Arbeit und zur methodischen Flexibilität anregen, ohne die Freiheit in der Auswahl und Einteilung des Unterrichtsmaterials einzuschränken.
Im Mittelpunkt steht der Schüler bzw. die Schülerin mit seinen individuellen Bedürfnissen: Die Berücksichtigung seines sozialen Umfeldes und seines Lernprofils (z. B. kognitives Lernen, imitatorisches Lernen, emotionales Lernen, experimentelles Lernen, selbstgesteuertes Lernen, assoziatives Lernen) schafft die Voraussetzung zu einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen LehrerInnen und SchülerInnen, der unverzichtbaren Basis für jeden erfolgreichen Unterricht. Dies bedeutet die gemeinsame Arbeit an der Entwicklung von musikalischem Ausdrucks- und Gestaltungswillen sowie der damit verbundenen instrumentalen Spieltechnik.
Unterrichtsgestaltung
Die Unterrichtsgestaltung beginnt mit der Wahl der Unterrichtsform: Einzel-, Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht stehen in jeder öffentlichen Musikschule zur Verfügung. Miteinander lernen erweist sich in vielfacher Hinsicht als anregende Unterrichtsform. Gemeinsame Schulung der Hör- und Beobachtungsfähigkeit, Improvisationsübungen und experimentelle Musiziererlebnisse bereichern den Unterricht und regen Fantasie und Kreativität an.
Sinnvoller Unterricht in einer Gruppe erfordert:
□ eine dem gemeinsamen Lernen zuträgliche Zusammensetzung der Gruppe nach Alter und Entwicklungsstand
□ die Möglichkeit zur Veränderung in der Zusammensetzung der Gruppe
□ die Möglichkeit zusätzlichen Einzelunterrichts nach Bedarf.
Neben dem Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht bleibt der Einzelunterricht eine unverzichtbare Unterrichtsform der Musikschularbeit. Ungeachtet der jeweiligen Unterrichtsform ist das Ziel, die SchülerInnen zu ausdrucksstarkem und lebendigem Musizieren zu führen. Dieses erfordert ein intensives feinfühliges Eingehen auf die jeweilige SchülerInnen persönlichkeit. Um optimale Unterrichtsergebnisse zu ermöglichen, müssen für jede Unterrichtsform entsprechende organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Der Großgruppen- oder Klassenunterricht, wie er in der Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen angeboten wird (z. B. Bläser- und Streicherklassen, „JeKi“-Modell), erfordert eine besondere Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte.
Die zu Beginn des Unterrichts beim Schüler vorgefundene individuelle musikalische Erfahrung ist die Basis, auf der Hörfähigkeit differenziert weiterentwickelt werden kann. Der Unterricht kann zum Beispiel auch ohne Noten erfolgen, damit sich SchülerInnen auf das Hören konzentrieren können. Die Entdeckung diverser Möglichkeiten von Klangerzeugung beim experimentellen Umgang mit dem Instrument führt zu selbst entwickelten Stücken, Klanggeschichten und Improvisationen, die grafisch notiert werden können. Dieser Zugang fördert Offenheit und Neugier für neue Kompositionstechniken und Notationsweisen. Der traditionelle Weg, Melodien und Lieder in instrumentenspezifischen Tonräumen nach Gehör zu spielen, kann auch für das Erlernen der Notenschrift behilflich sein.
Blattspiel, Auswendigspiel und Singen sind weitere wichtige Bestandteile des Unterrichts. Besondere Sorgfalt ist der Anleitung zum systematischen Üben zu widmen. In diesem Zusammenhang sei auf das Informationsblatt des VdM Empfehlungen für das instrumentale Üben hingewiesen.
Entscheidend für den Lernerfolg ist in allen Stadien des Unterrichts die Motivation der SchülerInnen. Hierbei ist die Vielfalt der verfügbaren Unterrichtsmethoden der Lehrerinnen und Lehrer von zentraler Bedeutung. Dazu sollte mit den SchülerInnen und Eltern ein Konsens über Lernziele hergestellt werden. Je jünger die SchülerInnen sind, umso wichtiger ist es, dass die Aufgabenstellung in für sie überschaubarer Zeit zum Erfolg führen kann. Im Unterricht ist stets für klare und umsetzbare musikalische Zielvorstellungen zu sorgen. Regelmäßiges Zusammenspiel schon von Anfang an mit dem Lehrer, den Gruppenpartnern (die Zahl von 2 bis 4 SchülerInnen hat sich als besonders günstig erwiesen) und im Ensemble sowie Vorspiele und die damit verbundenen Erfolgserlebnisse wirken ebenfalls motivationsfördernd. Als notwendig und zweckmäßig hat sich für die SchülerInnen die Führung eines Aufgabenheftes gezeigt, in das auch die Lehrkräfte Arbeitsanweisungen und Übungsvorschläge eintragen.
Elternmitarbeit
Für den Unterrichtserfolg ist, insbesondere bei jüngeren SchülerInnen, die Mitwirkung und Unterstützung der Eltern unabdingbar. Daher ist ein regelmäßiger Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften wichtig, um zu einer Übereinstimmung von Erwartungshaltung und Zielsetzung zu kommen. Für die Lehrkraft ist es ebenfalls von Bedeutung, die Lebensumstände und das soziale Umfeld der SchülerInnen zu kennen, um ihr Unterrichtskonzept und ihre Leistungsanforderungen individuell zu gestalten.
Leistungs- und Zwischenprüfungen
Schülerinnen und Schüler der Musikschule und ihre Eltern haben Anspruch auf eine qualifizierte und umfassende Beratung. Grundlage hierfür bildet eine regelmäßige Feststellung der Fortschritte als Bestandteil des pädagogischen Prozesses. Damit gründen die Empfehlungen der Musikschule auf der Einschätzung der Fachlehrkraft und dem Rat eines Teams erfahrener KollegInnen.
Musizieren ohne Leistung ist ein Widerspruch in sich: Jedes Musizieren ist durch eine Reihe von unterschiedlichen (Leistungs-)Faktoren definiert.
Eine planvolle und vielseitige Ausbildung berücksichtigt auch, dass der Eigenanspruch auf Leistungsverbesserung der SchülerInnen durch die Rezeption von Konzerten und perfektionierten Tonträgern beeinflusst wird. Eingeschlossen ist auch die Vorbereitung auf Wettbewerbe (z. B. Jugend musiziert).
Der Strukturplan des VdM sieht motivierend gestaltete Leistungs- und Zwischenprüfungen in regelmäßigen Abständen vor, insbesondere beim Übergang von der Unter- zur Mittelstufe und von der Mittel- zur Oberstufe. Verschiedene Modelle werden vom VdM empfohlen (siehe Empfehlungen zur Leistungsüberprüfung an Musikschulen).
Studienvorbereitende Ausbildung
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und Leistungsbereitschaft bietet eine Anzahl von Musikschulen eine spezielle Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) an. Sie kann mit der Mittelstufe einsetzen und ist mit besonderen Anforderungen und Fördermaßnahmen verbunden. Die SVA dient der Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe (vgl. Richtlinien für eine Studienvorbereitende Ausbildung [SVA] als Abteilung an Musikschulen des VdM).
Neue Musik und Jazz-, Pop- und Rockmusik
Neben den traditionellen Inhalten haben die Neue Musik (20./21. Jahrhundert) und auch Bereiche wie Jazz-, Pop- und Rockmusik ihren festen Platz im Musikschulunterricht gefunden. In diesen Stilrichtungen kommt dem Spiel nach Gehör und der Improvisation besondere Bedeutung zu, sie sind daher eine wichtige Ergänzung des traditionellen, auf Werkerarbeitung ausgerichteten Unterrichts. In einigen Lehrplänen finden sich spezielle instrumentaltechnische und stilistische Hinweise. Auch in den Literaturverzeichnissen gibt es entsprechende Ergänzungen.
Ausführlichere Informationen sind in den Lehrplänen Jazz und Jazzensemble und Keyboard zu finden.
1 Der VdM hat als Ergänzung zu den Lehrplänen „Handreichungen zum Erwachsenenunterricht an Musikschulen“ als Arbeitshilfen für die Lehrkräfte herausgegeben.
2 Für Lehrkräfte, die sich dem Unterricht mit behinderten SchülerInnen widmen, bietet der VdM berufsbegleitende Lehrgänge (mit Zertifikat) und andere fachliche Arbeitshilfen an.
3 Aus einem Modellversuch des VdM „Musik verstehen – Verstehen durch Musik“, der für Kinder aus Migrantenfamilien konzipiert war, sind Unterrichtsmaterialien für die Grundstufe entwickelt worden.
4 Musikschulen im VdM gewähren z. B. Gebührenermäßigungen verschiedener Art und Staffelung.