Читать книгу Kürschners Handbuch Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen - Группа авторов - Страница 57
Artikel 45b
ОглавлениеZum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.