Читать книгу Kürschners Handbuch Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen - Группа авторов - Страница 72
Artikel 57
ОглавлениеDie Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.