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ОглавлениеBEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM OPFERGOTTESDIENST (Reinheitsvorschriften; Kapitel 11–15)
Welche Tiere die Israeliten essen dürfen und welche nicht
Lev 11
1-3Der HERR befahl Mose und Aaron, den Leuten von Israel zu sagen:
»Folgende Tiere dürft ihr essen: Von den großen Landtieren sind euch alle erlaubt, die deutlich gespaltene Klauen haben und zugleich ihre Nahrung wiederkäuen. 4-6Dagegen sollt ihr Kamele, Hasen und Klippdachse meiden. Sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen. 7Auch das Schwein ist für euch verboten. Es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. 8Esst keins von diesen Tieren und berührt sie auch nicht, wenn sie verendet sind. Sie alle gelten für euch als unrein.
9-12Von den Tieren, die im Wasser leben, in Flüssen, Seen und Meeren, dürft ihr nur die essen, die Flossen und Schuppen haben, die übrigen sollen euch als ungenießbar gelten. Esst keins von diesen Tieren und wendet euch voll Ekel davon ab, wenn ihr irgendwo ein verendetes findet.
13-19Folgende Vögel dürft ihr auf keinen Fall essen; sie sollen euch als ungenießbar gelten: Adler, Geier, Eulen und alle anderen Raubvögel, außerdem Krähen, Strauße, Schwalben, Möwen, Störche, Reiher, Wiedehopfe und Fledermäuse.
20Auch alle vierfüßigen geflügelten Insekten sollt ihr verabscheuen, 21mit Ausnahme derer, die Sprungbeine haben und damit auf der Erde hüpfen können. 22Ihr dürft also alle Heuschreckenarten essen; 23aber alles andere Ungeziefer mit Flügeln und Füßen ist für euch ungenießbar.
24-28Die folgenden Tiere dürft ihr nicht berühren, wenn sie verendet sind: alle großen Landtiere, die nicht deutlich gespaltene Hufe haben und zugleich Wiederkäuer sind, und alle Tiere, die vier Füße haben und auf Tatzen gehen. Wer eines dieser Tiere berührt, ist unrein bis zum Abend, und wer das Aas eines solchen Tieres wegschafft, muss außerdem noch seine Kleider waschen.
29-31Von den kleinen Landtieren, die auf der Erde kriechen, gelten für euch als unrein die Mäuse und Maulwürfe, alle Eidechsenarten und das Chamäleon. Wer sie berührt, nachdem sie verendet sind, ist bis zum Abend unrein.
32Alle Gegenstände, auf die ein totes Tier dieser Art fällt, werden unrein, gleichgültig, ob sie aus Holz, Leinen, Leder oder Ziegenhaar sind, und gleichgültig, wofür sie gebraucht werden. Sie müssen sogleich in Wasser getaucht werden und bleiben unrein bis zum Abend.
33Fällt ein totes Tier dieser Art in ein Tongefäß, so wird dessen Inhalt unrein und ihr müsst das Gefäß zerschlagen. 34Jede Speise, die mit Wasser aus solch einem Gefäß zubereitet wird, ist unrein, und auch alle Getränke sind unrein, die aus solch einem Gefäß getrunken werden.
35Wenn das tote Tier auf einen Herd oder Backofen fällt, muss er eingerissen werden; er ist unrein und für immer unbenutzbar geworden. 36Jedoch ein Brunnen oder eine wassergefüllte Zisterne bleibt rein. Unrein wird nur, wer das tote Tier herausholt.
37Fällt Aas auf Saatgut, das gerade ausgesät werden soll, so bleibt das Saatgut rein; 38war es aber zum Vorkeimen in Wasser gelegt worden, so wird es unrein.
39Wenn ein Tier, das ihr eigentlich essen dürft, verendet, darf es nicht berührt werden; wer es berührt, wird bis zum Abend unrein. 40Wer das verendete Tier wegträgt oder etwas davon isst, muss außerdem seine Kleider waschen.
41-42Alle kleinen Landtiere müsst ihr verabscheuen und dürft sie auf keinen Fall essen, gleichgültig, ob sie auf dem Bauch kriechen oder sich auf vier oder mehr Füßen fortbewegen. 43Sonst werdet ihr unrein und erregt meinen Abscheu. 44Ich bin der HERR, euer Gott! Ich bin heilig, deshalb sollt auch ihr rein und heilig sein. Verunreinigt euch nicht durch irgendetwas, was auf der Erde kriecht.
45Ich bin der HERR, der euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ihr sollt heilig sein, weil ich heilig bin.«
46Dies sind die Anweisungen zur Beurteilung der verschiedenen Tierarten. 47Sie sind gegeben, damit unterschieden wird zwischen rein und unrein, zwischen Tieren, die gegessen werden dürfen, und solchen, die nicht gegessen werden dürfen.