Читать книгу König Rudolf I. und der Aufstieg des Hauses Habsburg im Mittelalter - Группа авторов - Страница 13
ANDREAS BÜTTNER daz Riche im Besitz der Habsburger? Königtum und Reichskleinodien unter Rudolf, Albrecht und Friedrich (1273–1324)
ОглавлениеEs gehört zu einer der zahlreichen Ironien der Geschichte, dass die Habsburger erst dann in den fortdauernden Besitz der Reichskleinodien1 gelangten, als sich das dazugehörige Reich bereits in Auflösung befand: In Folge des Vordringens französischer Revolutionstruppen kamen die in Aachen und Nürnberg aufbewahrten Insignien 1800/01 nach Wien, wo sie heute in der Schatzkammer der Hofburg besichtigt werden können. Mit dem Ende des alten Reichs endete auch ihre aktive Verwendung als Zeichen monarchischer Herrschaft: Nicht die Karl dem Großen zugeschriebene mittelalterliche Krone, sondern die Privatkrone Kaiser Rudolfs II. vom Beginn des 17. Jahrhunderts wurde 1804 die österreichische Kaiserkrone.
Über ein halbes Jahrtausend zuvor standen die Insignien dem ersten habsburgischen König unmittelbar nach seiner Wahl hingegen nicht zur Verfügung: Als Rudolf die Belehnungen der Kurfürsten vornehmen wollte, so überliefert es die Fortsetzung der Annalen von Niederaltaich, hätten sich die Kurfürsten zunächst verweigert, da das Zepter gefehlt habe. Der König griff jedoch nach einem Kreuz, küsste es, und schritt mit den Worten „Seht das Zeichen, in dem wir und die ganze Welt erlöst sind. Dieses Zeichen gebrauchen wir anstelle des Zepters“ zur Lehnsvergabe.2 Die hier zum Ausdruck kommende Pragmatik sollte bald vom Streben Rudolfs und seiner Nachkommen, die Reichskleinodien faktisch in ihren Besitz zu bringen, abgelöst werden. Ganz in diesem Sinne überliefert die Colmarer Chronik eine Vision, in der die Kurfürsten um die goldene Königskrone (corona regis aurea) standen und übereinkamen, dass derjenige von ihnen, der sie aufheben könne, König sein solle. Jeder von ihnen habe es vergeblich versucht (auch die geistlichen Fürsten?, fragt man sich), worauf Rudolf erschienen sei, diese aufgehoben und sich selbst mit ihr gekrönt habe.3
Ausgehend von diesen stilisierten Darstellungen des ersten habsburgischen Königs soll im Folgenden danach gefragt werden, welche Bedeutung den Reichskleinodien unter Rudolf, Albrecht und Friedrich zukam. Es geht dabei um ihre Verwendung bei Herrschaftsritualen (insbesondere der Krönung), ihre legitimatorische Wirkung und ihren Einsatz als politische Verhandlungsmasse. Im Zentrum stehen diejenigen Stücke unterschiedlichen Alters und Herkunft, die von 1424 bis 1796 in Nürnberg aufbewahrt wurden,4 also einerseits Reichskrone, Apfel, Zepter, Reichs- und Zeremonienschwert und mehrere Kleidungsstücke und andererseits das Reichskreuz, die Heilige Lanze und diverse Reliquien. Zur Differenzierung dieser zusammenfassend als „Reichskleinodien“ (so der allgemeine Sprachgebrauch der Forschung) bezeichneten Bestandteile wird – wo aufgrund der Quellen möglich oder analytisch nötig – zwischen den Reichsinsignien und den Reichsreliquien unterschieden.5
Die rechts- und verfassungsgeschichtlich ausgerichtete Forschung konzentrierte sich vor allem auf die Verwendung der Reichsinsignien bei der Krönung. Lange Zeit als ein zentrales Kriterium der Legitimation angesehen, wurde diese Bedeutungszuschreibung Anfang der 1990er Jahre durch Jürgen Petersohn als „Forschungsstereotyp“ entlarvt.6 Wichtig war der Gebrauch von Insignien im Allgemeinen, nicht von den Reichsinsignien im Besonderen: „die Benutzung der Reichsinsignien [konnte] einer Krönung nichts hinzuzufügen, ihr Fehlen ihr nichts nehmen“.7 Petersohn wies ebenfalls darauf hin, dass den Reichsinsignien noch im Spätmittelalter eine herrschaftslegitimierende Funktion zukam, nur eben nicht am Herrschaftsbeginn, sondern im weiteren Verlauf und im Hinblick auf die angestrebte Kaiserkrönung.8 Allerdings sei „die herrschaftszusichernde Kraft der Reichsinsignien insgesamt im Vorfeld verbindlicher Rechtsgrundsätze“ geblieben, mit ihnen habe sich „auf einer irrationalen Verständnisebene an Gruppenmentalitäten und politische Zusammengehörigkeitsgefühle“ appellieren lassen.
Zu diskutieren wäre allerdings, ob im späteren Mittelalter und insbesondere während der Thronkämpfe nicht doch die „Argumente von eher anspruchshaft-propagandistischem Charakter“ eine größere Wirkung entfalteten als ihre nicht gegebene „juristische Verbindlichkeit“ dies verhinderte.9 Wie im Folgenden gezeigt werden soll, war auch die Erlangung der Reichskleinodien nach der Königserhebung keineswegs ein Automatismus,10 sondern sie waren ein Gegenstand politischer Verhandlungen, der durchaus seinen Preis hatte.
Rudolf: Ein Neuanfang unter der Reichskrone
Über die Vorgänger Rudolfs berichtet die Colmarer Chronik, dass sie anders als dieser die Reichskleinodien „mit sehr viel Geld“ nicht oder kaum (je nach Handschrift) erlangen konnten.11 Noch weiter ging der Minnesänger Rumelant von Sachsen: Seit Friedrich II. habe keiner der fünf Könige vor Rudolf auf dem Thron Karls des Großen gesessen und die Reichskleinodien erhalten, so viel finanziellen Aufwand sie auch betrieben hätten.12 In Wirklichkeit hatte jedoch Wilhelm von Holland nach dem Tod Konrads IV. die Kontrolle über die Burg Trifels mit den dort verwahrten Reichskleinodien erlangt.13 Auch Richard von Cornwall konnte zum Zeitpunkt seiner Krönung über sie verfügen,14 nachdem er zuvor dem für ihre Verwahrung zuständigen Reichsministerialen Philipp von Falkenstein vier Mark gegeben hatte.15
Bei der Wahl Rudolfs 1273 befanden sich die Insignien in der Obhut Reinhards von Hoheneck. Dieser versprach zehn Tage später Pfalzgraf Ludwig II., die Reichskleinodien dem König auf dessen Aufforderung hin sofort zu übergeben. Im Gegenzug sicherte der Pfalzgraf die Zahlung von 1000 Mark Silber innerhalb von zweieinhalb Monaten zu.16 Reinhard verpflichtete sich außerdem für den Fall, dass der König vorzeitig versterben sollte, den eventuell bereits empfangenen Teil des Betrags zurückzuerstatten und die Bürgen von ihren Verpflichtungen zu lösen. Sollte er sich entscheiden, das Geld zu behalten, musste der Pfalzgraf ihm auch den Rest bezahlen, wofür er die Reichskleinodien und dessen Pflegschaft (procuratio mea, Burg Trifels sowie Burg und Stadt Lautern) erhielt.17 Der Pfalzgraf sicherte sich also einerseits gegen den Verlust seiner Auslagen ab und wahrte sich andererseits die Chance, selbst über die Reichskleinodien verfügen zu können.18 Dass gerade er in dieser Sache tätig wurde, ließe sich durch die Lage des Trifels wie durch die von ihm beanspruchte Stellung als Vikar für die Dauer der Reichsvakanz erklären.19
Die ausführlichen Bestimmungen verwundern angesichts der Tatsache, dass die Übergabe etwa eine Woche später in Mainz erfolgte,20 die Aufforderung Rudolfs also sehr bald nach dem Abkommen ergangen sein muss. Es ist denkbar, dass sich der Pfalzgraf nur für alle Eventualitäten absichern wollte. Die detaillierte Regelung für den Todesfall Rudolfs lassen jedoch auch die Vermutung zu, dass mit der Übergabe erst zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet wurde.21 Rudolf legte jedoch großen Wert darauf, nicht nur mit seiner Frau,22 sondern auch mit den Reichskleinodien nach Aachen zu ziehen und dort gekrönt zu werden. Für die Krönung selbst lässt die große Mehrheit der historiographischen Quellen nicht erkennen, dass die Verwendung der Reichsinsignien bekannt oder erwähnenswert war.23 Die Sächsische Weltchronik hebt allerdings die Krönung mit der heiligen Romischin cronen hervor und betont die Einzigartigkeit dieses Vorgangs seit Karl dem Großen.24
Auch das Königspaar selbst führte in einer am Krönungstag ausgestellten Urkunde aus, sie seien mit den Fürsten „nach Aachen gekommen, um dort die Insignien unserer Krönung zu empfangen“.25 Dies sollte nicht als blumigere Variante des im unmittelbaren Anschluss bloß als coronatio bezeichneten Akts abgetan, sondern als Hervorhebung der Insignien – in diesem Fall eben der Reichsinsignien – gewertet werden.
Deren besondere Wertschätzung durch Rudolf zeigen die Datierungsgewohnheiten in den ersten Jahren seiner Herrschaft. Rudolfs Vorgänger Wilhelm und Richard hatten ihre Regierungsjahre von der Krönung an gezählt.26 Unter Rudolf bezog man sich auf den Tag der Wahl, der sich jedoch erst nach 1279 gegenüber der Krönung als Epochentag durchsetzte.27 Im Jahr nach der Herrschererhebung kam hingegen einem anderer Termin entscheidende Bedeutung zu: Die Erhöhung des Regierungsjahres fand in mehreren Urkunden zu einem Zeitpunkt statt, der nach dem Wahltag (1. Oktober), aber noch vor dem Krönungstag (24. Oktober) lag. Während die Urkunden vom 15. und 16. Oktober 1274 noch die Datierung regni nostri anno primo aufweisen,28 haben diejenigen des 18. und 23. Oktobers bereits anno secundo.29 Die Umstellung erfolgte folglich zum 17. oder 18. Oktober, also just dann, als Rudolf ein Jahr zuvor die Reichskleinodien übergeben worden waren. Statt wie noch Oswald Redlich von einer „nachlässigkeit der kanzlei“ auszugehen,30 muss daher betont werden, dass zumindest zu Beginn der Regierung Rudolfs die Erlangung der Herrschaftszeichen und nicht Wahl oder Krönung als der Zeitpunkt angesehen wurde, an dem die Königsherrschaft des Habsburgers begonnen hatte.
Das weitere Schicksal der Reichskleinodien ist, trotz der in der Forschung zumeist unhinterfragt angenommenen Verwahrung auf der Kyburg, alles andere als sicher.31 Nach seiner Krönung hatte Rudolf Erzbischof Siegfried von Köln wohl als Pfand eine Krone überlassen müssen, bei der es sich vielleicht um die Reichskrone selbst handelte.32 Wenn dies der Fall war, befand sie sich wohl spätestens 1284 wieder in seinem Besitz und wurde auf der Burg Stein im Rhein (bei Rheinfelden) verwahrt. Der dortige Burggraf Hartmann von Baldegg führte nämlich in diesem Jahr als ersten seiner Titel die Bezeichnung ein gehalter des heiligen Richez.33 Für Anfang 1291 nennen die Sindelfinger Annalen ebenfalls diesen Aufbewahrungsort.34 Wenn sich der Vogt der Kyburg in einer Urkunde aus dem Jahr 1289 hovemeister der phallenze des Romeshen Chunges Rudolfes nennt und man dies als Hinweis auf die dortige Verwahrung der Reichskleinodien bezieht,35 hätten diese also mehrfach den Ort gewechselt.
Albrecht: Verhandlungsmasse und unsichere Überlieferung
Nach Rudolfs Tod besaß sein Sohn Albrecht die Reichskleinodien, doch bleibt unklar, wie es dazu kam. Nach Johann von Viktring, dem die Forschung gerne folgt,36 hatte Rudolf noch zu Lebzeiten seinem Sohn die Reichskleinodien überantwortet (so in einer der beiden Rezensionen), die auf der Kyburg verwahrt wurden (so beide Rezensionen).37 Hier dürfte jedoch Ottokars Österreichischer Reimchronik der Vorzug zu geben sein,38 wonach Herzog Albrecht nach dem Tod seines Vaters Boten zum Trifels geschickt und so die Insignien erlangt habe, die Rudolf dort deponiert hatte, als er seine Kräfte schwinden spürte.39
Denkbar wäre, dass Albrecht nach dem Tod seines Vaters die kurzzeitig auf dem Trifels verwahrten Reichskleinodien in seinen Besitz brachte und auf die Kyburg bringen ließ.40 Für Anfang 1291 berichten nämlich die Annalen aus Sindelfingen, dass diese auf der Burg Stein im Rhein (bei Rheinfelden) verwahrt wurden.41 Die Königin könnte sie daher (im Einklang mit Ottokars Darstellung) mit sich geführt haben, als sie sich zu ihrem Mann nach Speyer begab,42 falls sie nicht (mit Johann von Viktring) nur von der Burg Stein zur Kyburg gebracht wurden. Sollte der Weg der Reichskleinodien über den Trifels geführt haben, erhielt Albrecht bei der Erlangung möglicherweise die Unterstützung des Pfalzgrafen Ludwig II.: Er war nicht nur beim Begräbnis Rudolfs in Speyer zugegen gewesen, auch im darauffolgenden Herbst kam Albrecht mit ihm in München zusammen.43 Ludwig hatte zudem schon zwei Jahrzehnte zuvor für Rudolf die Reichskleinodien beschafft und nach dessen Tod als einziger Kurfürst dezidiert für Albrechts Nachfolge Position bezogen.44
Die Insignien blieben jedoch nicht lange in den habsburgischen Stammlanden: Ein halbes Jahr nach Wahl und Krönung Adolfs von Nassaus kam Albrecht Ende November 1292 nach Hagenau zum neuen König. Möglicherweise hatten schon im Juni durch den Erzbischof von Mainz Verhandlungen stattgefunden,45 die nun zum Abschluss kamen: Herzog Albrecht übergab König Adolf die Reichskleinodien und erhielt die Belehnung mit den Reichslehen.46 Von den verschiedenen Quellen erwähnen wiederum nur Ottokar und Johann von Viktring die Insignienübergabe, letzterer nur in sehr kurzer Form.47 Ottokar überliefert dagegen eine ausführliche Ermahnung an Albrecht, dass es Unrecht sei, wenn jemand anderes als der König über die Reichskleinodien verfüge und so „das Reich gefangen halte“ (der hiete daz rîch gevangen).48 Die heraufbeschworene allgemeine Gefahr (des wær manigem missegangen/an lîbe und an guote) war für den Herzog durchaus real, hatte der König doch mit Wenzel II. von Böhmen ein Ehebündnis geschlossen und ein Entgegenkommen hinsichtlich der strittigen Herzogtümer Österreich, Steiermark und Kärnten signalisiert.49 Albrecht konnte und musste daher neben seiner Anerkennung Adolfs auch die Reichskleinodien als Verhandlungsmasse einbringen, um drohendes Unheil von der noch vergleichsweise jungen Herrschaft der Habsburger im Osten abzuwenden.
Adolf ließ die Reichskleinodien erneut auf den Trifels bringen, wie sich aus einer Urkunde von 1296 für das nahe gelegene Zisterzienserkloster Eußerthal ergibt.50 Ob Albrecht nach seinem Sieg über Adolf in der Schlacht von Göllheim am 2. Juli 1298 in den Besitz der Reichskleinodien kam ist nicht überliefert. Auffallend ist jedoch, dass sich Albrecht nach seiner zweiten Wahl in Frankfurt zunächst nach Straßburg und dann erst den Rhein hinab nach Aachen begab.51 Ein Aufsuchen des Trifels ist daher gut möglich und würde erklären, warum Albrecht vor seiner Krönung zunächst 200×Kilometer nach Süden zum Bischof von Straßburg zog, um bei seinem treuen Verbündeten Belehnungen vorzunehmen.52
Die Quellen zur Krönung selbst sind aufgrund ihres summarischen Charakters nicht in der Lage diese Annahme zu bestätigen.53 Einzig Jean de Hocsem weicht mit dem Verweis auf die „Krone des deutschen Reichs“ (regni Alamanie dyadema) von den sonstigen Formulierungen ab.54 Im Allgemeinen bleibt auch Albrechts Aussage vier Jahre später, er sei in Aachen „mit den königlichen Insignien versehen worden“.55
Ähnlich verhält es sich mit Albrechts erstem Hoftag im November 1298, an dem alle sieben Kurfürsten teilnahmen und seine Frau Elisabeth gekrönt wurde.56 Die zahlreichen Quellen geben keinen eindeutigen Hinweis auf die Verwendung der Reichsinsignien, obgleich die vom König getragene Krone mehrfach hervorgehoben und die Belehnung mit dem Zepter berichtet wird.57 Es liegt jedoch nahe, dass Albrecht bei der Demonstration seines allgemein anerkannten Königtums nicht auf die Reichsinsignien verzichtete, zumal bei dem Festessen, dem das Königspaar gekrönt beiwohnte,58 die Kurfürsten erstmals ihre Tischdienste leisteten.59
Die anschließende Aufbewahrung der Reichskleinodien ist nicht eindeutig zu klären. Für den Trifels spricht, dass eine Übergabe an Heinrich VII. nach Albrechts Tod nicht überliefert ist. 60 Hinzu kommt, dass Albrecht im Januar 1303 dem Kloster Eußerthal dessen Privilegien bestätigte, in denen zuvor Adolf auf die Sorge um die Reichskleinodien verwiesen hatte. 61 Allerdings bezog Albrecht die Obhut nicht auf seine eigene Herrschaft, sondern bestätigte lediglich die entsprechende Urkunde. 62
In der Forschung überwiegt dagegen die Ansicht, dass erneut die Kyburg als Aufbewahrungsort diente.63 Noch Mitte des 15. Jahrhunderts befand sich dort eine Truhe, in der die Reichskleinodien einst gelegen haben sollen,64 und auch der Umbau der Burgkappelle unter Albrechts Tochter Agnes wird mit der Aufbewahrung der Insignien in Verbindung gebracht.65 Die Zuweisung dieser aus deutlich späterer Zeit stammenden Lokaltradition in die Regierungszeit König Albrechts bleibt jedoch fraglich.66
Dies gilt auch für die Urkunde der Witwe des kyburgischen Vogts Rudolf von Landenberg vom 4. Dezember 1316, in der sich diese mit Herzog Leopold auf die Begleichung ausstehender Schulden einigte. Hierzu gehörten 20 Mark Silber, der er mir schuldig was von der koste wegen do daz rich bi mir ze Kyburg was.67 Da Rudolf von Landenberg nur zwischen Sommer 1314 und November 1315 als Vogt fungierte,68 kann sich dies weder auf die Regierungszeit König Albrechts69 noch auf die Zeit seines Nachfolgers Heinrich VII. beziehen. Hinzu kommt, dass Rudolfs Witwe Margarethe hier von sich in der ersten Person sprach, für andere Zahlungen aber auf weitere Urkunden verwies und noch ausstehende Gelder für die Burghut explizit ihrem Mann zuordnete.70 Offenbar lag nur ein Teil der Schulden länger zurück, nicht aber die besagten 20 Mark. Diese beziehen sich möglicherweise eher auf eine kurzfristige als auf eine permanente Verwahrung auf der Kyburg,71 die auch erst nach dem Tod des Vogts geschehen sein kann.
Friedrich: Die Reichskleinodien als Ausweis des wahren Königs
Eine Aufbewahrung der Reichskleinodien auf der Kyburg ist folglich erst für die Frühzeit des Königtums Friedrichs „des Schönen“ anzunehmen. Dieser hatte nach dem Tod seines Vaters zusammen mit seinem Bruder Leopold die Führung des habsburgischen Hauses übernommen und war als einer der zahlreichen Kandidaten für Albrechts Nachfolge gehandelt worden. Die Kurfürsten entschieden sich letztlich jedoch für den Luxemburger Heinrich VII.,72 der schon im Vorfeld der Wahl den Ausgleich mit den Habsburgern gesucht hatte: Als eine seiner ersten Regierungshandlungen drei Tage nach der Wahl versicherte er diesen, alle ihre Reichslehen bestätigen zu wollen.73
Zum persönlichen Zusammentreffen kam es erst neuen Monate später im August 1309 auf dem Hoftag in Speyer,74 als Heinrich die Leichname seiner beiden Vorgänger Adolf und Albrecht dort feierlich beisetzen ließ.75 Zwei Wochen später erfolgte die Belehnung Friedrichs und seiner Brüder, die dem König zuvor finanzielle und militärische Unterstützung zugesagt hatten. Im Gegenzug verpfändete dieser ihnen die Markgrafschaft Mähren für 50.000 Mark Silber und versprach die Verfolgung der Mörder ihres Vaters.76 Der auffällig große Zeitraum zwischen der feierlichen Beisetzung Albrechts und der Belehnung seiner Söhne ist erklärungsbedürftig77 und wirft die Frage auf, ob man vielleicht erst das Eintreffen der Reichskleinodien abwarten musste, bevor die zuvor erzielte Einigung in die Tat umgesetzt wurde.
Gewisse Parallelen zwischen Speyer 1309 und Hagenau 1292 sind nicht zu verkennen. Die historiographischen Quellen selbst ziehen diese jedoch nicht, was gerade bei Ottokar und Johann von Viktring bemerkenswert ist, die beide über die vertraglichen Vereinbarungen des Jahres 1309 gut unterrichtet waren: Bei Ottokar ist die Überführung und Beisetzung Albrechts das leitende Motiv,78 während Johann in seiner deutlich kürzeren Darstellung die monetäre Gegenleistung der Habsburger erwähnt,79 von deren Forderung er schon zu 1292 berichtete.80 Wahrscheinlicher ist daher, dass nicht die Übergabe der Reichskleinodien, sondern die intensiven Verhandlungen über die zukünftigen gegenseitigen Verpflichtungen dafür verantwortlich waren, dass die Belehnung erst Mitte September erfolgte.81
Hinzu kommt, dass zwischen Heinrichs Wahl und Krönung etwas mehr als ein Monat verging, für den keine urkundlichen und nur sehr wenige historiographische Nachrichten vorliegen.82 Wurde in diesem Zeitraum mit den Habsburgern oder mit den Reichsministerialen auf dem Trifels über die Herausgabe der Reichskleinodien verhandelt? Eine Antwort könnten die Quellen zur Aachener Krönung liefern,83 die immerhin von der „Krone Karls des Großen“ (corona magnifici Karoli; corona Karoli) beziehungsweise der „Reichskrone“ (corona regni) sprechen.84 Während Albert Huyskens die tatsächliche Verwendung der Reichsinsignien annahm,85 wurden von Petersohn bezüglich jeder der drei Nachrichten Zweifel vorgebracht.86 Fehler, Abhängigkeiten oder Rückprojektionen sind in der Tat nicht ausgeschlossen. Auffallen muss jedoch, dass diese Angaben eben nur für Heinrich VII. und nicht für seine beiden Vorgänger überliefert sind, während sich für Rudolf, bei dem das Verfügen über die Reichskleinodien gesichert ist, eine entsprechende Nachricht in den Quellen findet.
Auszuschließen ist hingegen, dass Heinrich VII. die Reichsinsignien auf seinem Italienzug mitführte.87 Die Berichte und Urkunden erlauben zwar auch hier keine eindeutigen Aussagen.88 Klarheit schafft jedoch ein Verzeichnis, das drei Tage nach dem Tod des Kaisers über dessen Wertgegenstände (inventorium de iocalibus et clenodiis) angefertigt wurde. An erster Stelle nennt es einen goldenen Apfel mit goldenem Kreuz, an zweiter ein goldenes Zepter mit einem Adler darauf. Als drittes Herrschaftszeichen folgt eine „kleine goldene Krone mit Lilienformen“ und verschiedenen Edelsteinen,89 womit unmöglich die ‚Wiener‘ Reichskrone gemeint sein kann. Eine gewisse Übereinstimmung ergibt sich hingegen mit der in der Bilderchronik Balduins von Trier90 dargestellten Kaiserkrone91 und dem Reichsapfel, während das dortige Zepter an seiner Spitze nicht einen Adler, sondern eine Lilie trägt.92 Ein Vergleich mit der bei der Krönung in Aachen verwendeten deutschen Königskrone und der italienischen ‚Eisernen‘ Krone zeigt jedoch, dass bei den diesbezüglichen Darstellungen nicht von einem engen Bezug auf die realen Insignien auszugehen ist, sondern diese vor allem den gegenwärtigen Status Heinrichs anzeigen.93
Eine deutlichere Übereinstimmung besteht hingegen mit den ‚Aachener‘ Insignien: Richard von Cornwall hatte der Aachener Marienkirche ein Adlerzepter, einen Reichsapfel und eine Krone geschenkt, die mit ähnlichen Edelsteinen versehen war.94 Eine edelsteinbesetzte Lilienkrone (ohne Bügel) wurde allerdings auch Heinrich mit ins Grab gegeben, ebenso wie ein goldener Reichsapfel und ein Blattzepter.95 Letzteres wiederum weist gewisse Ähnlichkeiten zur Darstellung in der Bilderchronik auf, kann jedoch mit keinem der beiden im Inventar genannten Zepter gleichgesetzt werden. Heinrich führte also eine größere Anzahl an Insignien mit sich, jedoch nicht die (‚Wiener‘) Reichsinsignien.96
Auch nach Heinrichs Tod fehlen für den Verbleib der Reichskleinodien zunächst eindeutige Hinweise.97 So mag der Kaisersohn Johann von Böhmen, der als Konkurrent Friedrichs von Habsburg um das Königtum auftrat, im Februar 1314 für seine erhoffte Krönung mit der „Krone des Römischen Reichs“ an die Reichsinsignien gedacht haben.98 Andererseits umschrieb Friedrichs Frau Isabella/Elisabeth Ende Juni desselben Jahres gegenüber ihrem Vater die Hoffnung ihres Mannes auf die Herrschaft gerade mit der Erlangung der Insignien des Königs- und dann des Kaiserreichs.99 Eine ähnliche Formulierung gebrauchte auch die Stadt Barcelona gegenüber Friedrich bezüglich seiner Königwahl, während dieser selbst bezeichnenderweise hierauf verzichtet hatte.100 Hier war also – anders als möglicherweise 1273101 – nicht an konkrete Insignien, sondern an die Herrschaft selbst gedacht.102
Eindeutig anders verhält es sich mit einem Abkommen, das Friedrich Mitte November 1314 mit dem Grafen von Geldern schloss: Etwa einen Monat nach seiner Wahl und eine Woche vor der geplanten Krönung versprach er diesem, er wolle sich wenn möglich im Insula Dei genannten Ort krönen lassen und dort die Reichskleinodien aufbewahren.103 Da Friedrich eine solche Zusage kaum gemacht hätte, wenn er nicht faktisch im Besitz der Insignien war, muss er sie irgendwann nach dem Tod Heinrichs erhalten haben. Dies geschah möglicherweise im Frühjahr 1314, als sein Bruder Leopold an den Rhein gereist war, um möglichst viele Kurfürsten für die Wahl Friedrichs zu gewinnen.104 Dabei traf er auch in Speyer und Bacharach Pfalzgraf Rudolf I.105 Sollte dieser, wie sein Vater vier Jahrzehnte zuvor, für den Habsburger die Reichskleinodien erlangt haben? Quellen hierzu fehlen, doch sind auch die Vorgänge von 1273 nur durch eine Urkunde des zuständigen Reichsministerialen überliefert, während die des Pfalzgrafen verloren ist.106 Die Beschaffung im Vorfeld der Wahl scheint außerdem wahrscheinlicher als unmittelbar nach der Doppelwahl. Leopold könnte die Reichskleinodien anschließend in die habsburgischen Stammlanden gebracht haben, wo sie für die mit Nachdruck betriebene Königserhebung seines Bruders zur Verfügung standen.
Ob sie bei Friedrichs Krönung in Bonn am 25. November tatsächlich verwendet wurden, ist von der Forschung meist bejaht worden.107 Die hiermit verbundene Bedeutungszuschreibung der Rechtmäßigkeit108 findet jedoch keine Entsprechung in den Quellen, in denen allein Ort und Koronator für die Legitimierung herangezogen werden.109 Dem Bezug auf die „königliche Krone“ (corona regia; dyadema regale) in Briefen Friedrichs110 steht bei Ludwig IV. dieselbe (corona regia; dyadema regia) in einem Schreiben und die „gebührende Krone“ (debita corona) in einer Chronik gegenüber.111 Dies verdeutlicht, wie wenig eindeutig solche Formulierungen im Hinblick auf konkrete Insignien sein können. Hinzu kommt, dass der Transport der Reichsinsignien nach Bonn wegen der Doppelwahl ein erhebliches Risiko bedeutet hätte. Schon vor Frankfurt hatte Ludwig bei der Versorgung seines zahlenmäßig etwas größeren Heeres die Oberhand gehabt, so dass Friedrich einen großen Teil seiner Streitmacht nach Hause schicken musste.112 Er dürfte daher die Gefahr, die Reichskleinodien zu verlieren, höher eingeschätzt haben als ihren Nut-zen bei der Krönung.
Im März 1315 folgte das Aufeinandertreffen der beiden Könige bei Speyer, das mit dem kampflosen Abzugs Ludwigs endete. Hiermit fielen das Elsass und Schwaben weitgehend an Friedrich, der seinen Erfolg durch einen Hoftag in Basel an Pfingsten (11. Mai) abrundete.113 Hier fand die Krönung der Königin statt, wie es der Kölner Erzbischof schon Anfang April ihrem Vater Jakob II. von Aragón angekündigt hatte. Die Formulierung, dies werde „mit den für diese Festlichkeit gebührenden und festgesetzten Insignien“ geschehen,114 lässt an die Reichsinsignien denken. Weitere Schreiben, die kurz nach dem Ereignis verfasst wurden, heben jedoch allein den Vollzug der Weihe durch den Kölner Erzbischof hervor.115 Die historiographischen Quellen schreiben sogar Friedrich die Hauptrolle zu, ebenfalls ohne den Reichsinsignien zu gedenken.116
Diese wurden also nicht bei der Krönung verwendet,117 wohl aber öffentlich zur Schau gestellt: Der Andrang bei dieser Heiltumsweisung (sanctuariorum insignia que ‚regnum‘ dicuntur) war offenbar so groß, dass das hierfür eigens konstruierte Gerüst zusammenbrach und etliche Menschen zu Tode kamen.118 Eine königliche Dienerin berichtet, der Kölner Erzbischofs habe hierzu gepredigt, dass nur dem Besitzer der Reichskleinodien die Königsherrschaft zustehe, während der, der sie nicht besitze, sich nicht König nennen dürfe (e qui no les te, negun hom nol deu apellar rey).119
Friedrich setzte die Reichskleinodien also gezielt zur Legitimierung ein: Sie verliehen seinem ersten Hoftag und der Weihe seiner Frau besonderen Glanz und wurden von einem der Kurfürsten als entscheidendes Kriterium für die Rechtmäßigkeit der Herrschaft deklariert. In diesem Sinne schrieb auch die königliche Dienerin nach Hause, Friedrich habe den größeren Anspruch auf die Herrschaft, weil er über „die Reliquien des Reichs“ verfüge.120 In der Historiographie wurde den Insignien jedoch kaum gedacht, und auch der König selbst ließ sie in der Schilderung seines Herrschaftsantritts einschließlich des Hoftags unerwähnt.121 Dass die Insignien schließlich nicht bei der Krönung der Königin Verwendung fanden, könnte bedeuten, dass Friedrich seiner Frau nicht zugestehen wollte, was ihm selbst versagt geblieben war. So hebt auch die Dienerin der Königin hinsichtlich Friedrichs Krönung allein den Erzbischof von Köln als Koronator hervor, während sie die Insignien nur auf den anschließenden Hoftag in Basel bezog.122 Auch der Erzbischof von Köln hätte ansonsten wohl in seinen Schreiben zur Bonner Krönung123 in der Weise argumentiert, wie er es später in der öffentlichen Predigt in Basel tat.
Der Basler Hoftag mag Friedrichs Herrschaft in der Region gefestigt haben, einen allgemeinen Abfall von Ludwig löste er nicht aus. Die Entscheidung des Thronstreits brachten erst der Sieg Ludwigs auf dem Schlachtfeld und die Gefangennahme Friedrichs. In den anschließenden Verhandlungen soll Ludwig gegenüber Herzog Leopold die Auslieferung der Reichskleinodien zur Bedingung für Gespräche gemacht haben.124 Laut Johann von Viktring habe Leopold dies verweigert, so dass die Insignien erst im Zuge der Trausnitzer Sühne vom März 1325 übergeben wurden.125 Dem widerspricht jedoch nicht nur die Darstellung bei Mathias von Neuenburg,126 sondern auch die zwar parteiische, aber bestens informierte Fürstenchronik aus Fürstenfeld: Die Reichskleinodien wurden Ludwig in Nürnberg ausgehändigt, wo dieser sie vor einer bewusst hergestellten großen Öffentlichkeit in Empfang nahm. Anschließend wurden sie nach München gebracht, wo seitdem vier Mönche des Klosters in ihrer Gegenwart täglich Mes-sen lasen.127
Als Zeitpunkt der Übergabe nahm die ältere Forschung das Jahresende 1323 an,128 was sich noch in aktuellen Darstellungen findet.129 Dagegen konnte schon Georg Leidinger zeigen, dass die Übergabe der Reichskleinodien im Juni/Juli 1324 in Nürnberg stattfand, worauf Ludwig sie noch einmal in Regensburg zeigen ließ.130 Anders als in früheren Fällen wurde durch die Übergabe eine Verständigung und Einigung nicht sofort erreicht,131 erst neun Monate später wurde Friedrich freigelassen.132
Zusammenfassung und Ausblick
Die Habsburger als Besitzer der Reichskleinodien: Was als eine Geschichte Jahrhunderte langer Kontinuität von Rudolf bis zu seinen Nachfahren im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert erscheint, ist in Wirklichkeit ein auf eben jene Anfangs- und Endpunkte beschränktes Phänomen. Der Zugriff, der den ersten drei habsburgischen Königen auf die Reichskleinodien gelang, sollte nach der Niederlage Friedrichs im Thronstreit mit Ludwig IV. keine Fortsetzung finden. Und auch für diese frühe Zeit treten die Reichskleinodien in unterschiedlichem Maß und Form in Erscheinung, so dass feste Wegmarken und hypothetische Annahmen nebeneinanderstehen. Fügt man diese einzelnen Mosaiksteine zu seinem Gesamtbild zusammen, lassen sich fragwürdige Annahmen der Forschung korrigieren, unsicher scheinende Überlegungen auf festeren Boden stellen und neue Thesen vorbringen.133
Am Beginn des habsburgischen Aufstiegs von Grafen zu Königen spielten die Reichskleinodien eine besondere Rolle: Sie dienten dazu, der neuen Herrschaft eine besondere Aura zu verschaffen und an die staufischen Herrscher vor dem Interregnum anzubinden.134 So bemühte sich Rudolf sofort nach seiner Wahl durch den Pfalzgrafen darum, die Reichskleinodien nicht nur in seine prinzipielle Verfügungsgewalt, sondern in seinen unmittelbaren Besitz zu bringen: Er führte sie mit sich zu seiner Krönung nach Aachen, um dort mit der heiligen Romischin cronen gekrönt zu werden. Während ein Chronist die Außergewöhnlichkeit dieses Aktes hervorhob (daz ni konige geschach, so man sait, sidder konige Karle deme grossin), erhob für andere – in bewusster oder unbewusster Verzerrung der jüngeren Vergangenheit – das Verfügen über die Reichskleinodien an sich den Habsburger über seine unmittelbaren Vorgänger. Auch Rudolf selbst scheint dies so gesehen zu haben: Nicht Wahl oder Krönung, sondern die Erlangung der Reichskleinodien markierten zunächst den Zeitpunkt seines Herrschaftsbeginns.
Der Verbleib der Reichskleinodien unter Rudolf ist unklar, alle expliziten diesbezüglichen Nachrichten beziehen sich auf das Ende seiner Herrschaft. Als er den Zisterziensern von Eußerthal im Sommer 1274 frühere Privilegien bestätigte, geschah dies ohne Erwähnung der von ihnen ausgeübten Hut der Insignien.135 Aus dem Schweigen lassen sich keine eindeutigen Schlüsse ziehen,136 doch erscheint es fraglich, wieso Rudolf anders als Adolf zwei Jahrzehnte später hierauf hätte verzichten sollen. Wahrscheinlicher ist, dass die Eußerthaler Mönche diesen Passus 1296 aufnehmen ließen, um ihren zeitweise übergangenen Ansprüchen neue Legitimation für die Zukunft zu geben.
Sollten die Reichskleinodien zu Rudolfs Lebensende zunächst zu diesem nach Speyer und dann auf den Trifels gebracht worden sein, spielte möglicherweise erneut Pfalzgraf Ludwig II. die entscheidende Rolle bei deren Beschaffung für die Habsburger. Wenn die Indizien in Form von Itinerar und Analogieschluss sich nicht durch urkundliche Belege erhärten lassen, so gilt es zu bedenken, dass die pfalzgräfliche Urkunde von 1273 ebenfalls nicht erhalten ist, sondern nur die diesbezügliche Erklärung des Reichsministerialen. Sollte die Erlangung 1291 ohne Geldzahlung geschehen sein, die aufgrund der Begleichung in Raten Eventualbestimmungen für den Fall des vorzeitigen Todes des Königs notwendig machten, wäre damit auch die Notwendigkeit einer urkundlichen Fixierung hinfällig geworden.
Wenig später musste Albrecht die Reichskleinodien an den neuen König Adolf ausliefern, wofür er die Belehnung mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark erlangte. Nach seinem Schlachtensieg 1298 dürfte Albrecht die wieder auf dem Trifels verwahrten Reichskleinodien möglicherweise noch vor seiner Krönung in seine Gewalt gebracht haben, obgleich für die Folgezeit keine eindeutigen Hinweise über die Verwendung der Reichsinsignien vorliegen. Glaubt man der vom Dominikaner Felix Fabri in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts überlieferten Lokaltradition, befanden sich diese für längere Zeit auf der Kyburg, wo Albrechts Tochter Agnes von Ungarn für sie die Burgkapelle umbauen ließ. Dies dürfte allerdings nicht wie bisher angenommen während der Regierungszeit ihres Vaters geschehen sein, sondern erst unter dessen Sohn König Friedrich. Wahrscheinlicher als eine Herausgabe an Heinrich VII. ist daher, dass die Reichskleinodien sowohl unter Albrecht als auch unter Heinrich auf dem Trifels blieben.137 Nach Heinrichs Tod sicherten die Habsburger sich die Reichskleinodien wohl bereits im Vorfeld der Königserhebung Friedrichs, um sie dann beim Hoftag in Basel gezielt für die Legitimierung des Königtums einzusetzen. Da Friedrichs Frau Elisabeth (wie seine gleichnamige Mutter 1298) zunächst in den sicheren Stammlanden verblieben war, bot ihre Krönung den Anlass eines Hoftags und dem damit verbundenen Zeigen der Reichskleinodien. Friedrich holte nun nach, was ihm bei seiner Krönung in Bonn verwehrt geblieben war. Dass er offenbar nicht bereit war, das Risiko eines Verlusts einzugehen, unterstreicht die von Petersohn herausgestellte Bedeutungslosigkeit der Reichsinsignien für die Königskrönung, gleichzeitig aber auch die hohe Bedeutung ihres Besitzes.
Dies zeigen auch die Bemühungen Ludwigs IV., nach seinem Sieg bei Mühldorf die Aushändigung zu erreichen und so sein umstrittenes Königtum abzusichern – erst anschließend war eine Freilassung Friedrich möglich. In diesem Sinne führte der Italiener Albertino Mussato unter den verschiedenen Faktoren, die für Ludwigs legitime Herrschaft sprächen, auch den Besitz der Reichskleinodien an, beziehungsweise genauer: „die Reliquien unseres Herrn Jesu Christi, nämlich die Lanze und die Nägel, die gleichsam als gewisses Unterpfand für einen wahren Kaiser und römischen König angesehen werden“.138
Dass hier gerade die Heilige Lanze herausgegriffen wurde, verweist auf die religiöse Komponente der Reichskleinodien, die durch den Fokus auf die hierzu gehörenden Insignien gelegentlich in den Hintergrund zu treten scheint. Die Urkunde Adolfs für die Zisterzienser in Eußerthal macht jedoch deutlich, dass der weltlichen Hut der Reichskleinodien stets eine geistliche Hut zur Seite stand, wie es schon für die salische und staufische Zeit belegt ist.139 Wie auf dem Trifels140 wurden sie daher auf der Kyburg in einer Kapelle aufbewahrt, und es kann kein Zufall sein, dass die Heiltumsweisung 1315 gerade von einem Zisterzienser durchgeführt wurde. Dementsprechend sollte in der Diskussion um die Bedeutung der Reichskleinodien stets ihre Zusammensetzung aus Insignien und Reliquien bedacht werden,141 wobei durch die Zuschreibung zahlreicher Stücke an Karl den Großen eine Verschränkung eintrat. Der Doppelcharakter des Reichsschatzes wurde Mitte des 14. Jahrhunderts in der Paarung das heiligtum und dy cleynot des heiligen Reichs zum Ausdruck gebracht, mit den Insignien eindeutig in der untergeordneten Rolle (reliquiae sacri imperii una cum aliis adiunctis cimeliis).142
Das Verfügen über die Reichskleinodien bedeutete den Besitz des durch sie symbolisierten Reichs: Daher konnte man Albrecht 1292 vorhalten, bei Verweigerung der Herausgabe hielte er „das Reich gefangen“. Daher war ihre Herausgabe nach 1322 die Voraussetzung für die Freilassung Friedrichs und eine gütliche Einigung mit Ludwig IV. Gleichzeitig verfügte der König mit den Reichskleinodien über exzeptionelle Reliquien, die ihn in besondere Verbindung zu Gott brachten, vergleichbar mit der Dornenkrone, die Ludwig IX. (ebenso wie die Lanzenspitze des Longinus, den heiligen Schwamm und einen Großteil des heiligen Kreuzes) für das französische Königtum erwarb.143 Die in Gegenwart der Reichskleinodien gefeierten Messen werden die Bitte um das Wohl des Herrschers enthalten haben, was für die Zeitgenossen einen besonderen Ertrag hatte, der über die moderne analytische Erfassung als symbolisches Kapital weit hinausging. Wenn die Rolle der Reichskleinodien nur vereinzelt explizit hervorgehoben wurde, dürfte damit also nur die Spitze des Eisbergs fassbar werden – nicht unbedingt oder vornehmlich was die Überlieferung betrifft, wohl aber was die zugeschriebene Wirkung und Bedeutung für das Königtum angeht.
Mit der Übergabe der Reichskleinodien an die Wittelsbacher nach der Schlacht von Mühldorf endete vorerst die von den Habsburgern angestrebte feste Verbindung mit den Reichkleinodien wie mit der diesbezüglichen Herrschaft.144 In der Folgezeit versuchte sich Herzog Rudolf IV. eigene Insignien zu schaffen, um den besonderen Rang seiner Familie und seine Ambitionen auf das Königtum zu untermauern. Er scheiterte damit jedoch am Widerstand Karls IV.145 Erst etwa ein Jahrhundert später sollte mit Friedrich III. wieder ein Habsburger mit den Reichskleinodien in Kontakt kommen. Diese gingen jedoch nicht mehr wie noch unter den luxemburgischen Vorgängern in die Verfügungsgewalt des Königs über, sondern verblieben – trotz intensiver Bemühungen Friedrichs – in der Reichsstadt Nürnberg.146 Das Reich als Abstraktum wie als symbolische Repräsentation in seinen Insignien, die nun zusammen mit dem Ornat dem heiligen Karl dem Großen zugeschrieben wurden,147 hatte sich endgültig von seinem Herrscher gelöst.
Erst in dieser Zeit erlangten die Reichsinsignien bei der Krönung besondere Bedeutung, jetzt allerdings getrennt von den Reichsreliquien. Letztere waren während der Krönungsfahrt Friedrichs III. im Sommer 1441 auf Verlangen des Königs in Nürnberg gezeigt worden.148 Für die Aachener Krönung ein Jahr später ist hingegen nur die Verwendung von die cron, dalmatica, die alben, die stolen, sandalia, die schuch, auch das swert, das cepter und der apfel überliefert,149 die der Nürnberger Rat nach mehrfacher Aufforderung übersandt hatte.150 Dieser Teil der Reichskleinodien fand auch bei der Kaiserkrönung Friedrichs 1452 und bei der Königskrönung Maximilians 1486 Verwendung, ebenso wie bei Karl V. 1520 und Ferdinand I. 1531.151 An die Stelle der in Nürnberg belassenen Reliquien traten nun die Aachener Heiltümer, die – wie schon Sigismund 1414 durchgesetzt hatte – anlässlich der Krönung außerhalb ihres üblichen Siebenjahresrhythmus gezeigt wurden.152 So behielt die Krönung auch ohne die in Nürnberg verbleibenden Reichsreliquien eine zusätzliche sakrale Dimension, zumindest bis zu ihrer Verlegung nach Frankfurt im 16. Jahrhundert.153
1 Maßgebliche Arbeiten stammen von Hermann FILLITZ, beispielsweise Die Insignien und Kleinodien des Heiligen Römischen Reiches, Wien/München 1954; Die Schatzkammer in Wien. Symbole abendländischen Kaisertums, Salzburg/Wien 1986. Für einen Überblick über die Literatur bis in die 1960er Jahre (einschließlich des späteren Mittelalters) vgl. Nikolaus GRASS, Reichskleinodien. Studien aus rechtshistorischer Sicht (Sitzungsberichte. Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse 248,4), Wien 1965, S. 5–16. Die Reichskleinodien werden in zahlreichen Publikationen berührt, und auch mehrere Sammelbände widmen sich ihnen explizit, beispielsweise Die Reichskleinodien. Herrschaftszeichen des Heiligen Römischen Reiches, hg. von der Gesellschaft für staufische Geschichte e.V. (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst 16), Göppingen 1997; Nobiles Officinae. Die königlichen Hofwerkstätten zu Palermo zur Zeit der Normannen und Staufer im 12. und 13. Jahrhundert. Eine Ausstellung des Kunsthistorischen Museums Wien und der Regione Siciliana, hg. von Wilfried SEIPEL, Wien 2004; „…die keyserlichen zeychen…“. Die Reichskleinodien – Herrschaftszeichen des Heiligen Römischen Reiches, hg. von Jan KEUPP et al., Regensburg 2009. Gerade die Reichskrone und die strittige Frage ihrer Datierung erfuhr besondere Aufmerksamkeit, vgl. Hermann FILLITZ, Bemerkungen zur Datierung und Lokalisierung der Reichskrone, in: Zeitschrift für Kunstgeschichte 56, 1993, S. 331–334; Arno MENTZEL-REUTERS, Die goldene Krone. Entwicklungslinien mittelalterlicher Herrschaftssymbolik, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 60, 2004, S. 135–182; Sebastian SCHOLZ, Die Wiener Reichskrone: Eine Krone aus der Zeit Konrads III.?, in: Grafen, Herzöge, Könige. Der Aufstieg der frühen Staufer und das Reich (1079–1152), hg. von Hubertus SEIBERT/Jürgen DENDORFER (Mittelalter-Forschungen 18), Ostfildern 2005, S. 341–362.
2 Hermanni Altahensis Annales. Continuatio Altahensis, hg. von Philipp JAFFÉ, in: MGH. Scriptores, Bd. 17, Hannover 1861, S. 408–416, hier S. 408. Die Darstellung könnte trotz der Stilisierung auf wahren Begebenheiten beruhen, vgl. Andreas BÜTTNER, Der Weg zur Krone. Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich (Mittelalter-Forschungen 35), Ostfildern 2012, S. 208.
3 Chronicon Colmariense, hg. von Philipp JAFFÉ, in: MGH. Scriptores, Bd. 17, Hannover 1861, S. 240–270, hier S. 243. Zu Erzählungen und Prophezeiungen über Rudolfs Königserhebung vgl. Annette KEHNEL, Rudolf von Habsburg im Geschichtswerk der Colmarer Dominikaner, in: Studia monastica. Beiträge zum klösterlichen Leben im Mittelalter, Gert Melville zum 60. Geburtstag, hg. von Reinhardt BUTZ/Jörg OBERSTE (Vita regularis 22), Münster 2004, S. 211–234, hier S. 224–227.
4 Weitere Insignien und Reliquien befanden sich in Aachen, von denen das so genannte Krönungsevangeliar, die Stephansbursa und der Karl dem Großen zugeschriebene Säbel später nach Wien gelangten.
5 Vgl. zum mittelalterlichen Sprachgebrauch schon Ferdinand FRENSDORFF, Zur Geschichte der deutschen Reichsinsignien, in: Nachrichten von der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen. Philologisch-Historische Klasse 1897, S. 43–86, hier S. 61–63, mit dem Hinweis, dass die Bezeichnung „Kleinodien, Reichskleinodien“ sich erst nach der Reformation gegenüber anderen Begriffen durchsetze, die den Fokus auf den Reliquiencharakter bzw. -anteil legten (vgl. dazu auch unten bei Anm. 142). Zu prüfen wäre allerdings, wie oft bei der Bezeichnung als heil(ig)tum o.ä. tatsächlich nur Reliquien und nicht auch Insignien gemeint waren. Der beide Elemente vereinende Quellenbegriff „das Reich“ (dat rike, das [heilige] reich etc.) lässt sich ebenso wie „Reichszeichen“ (als Bildung nach signa regalia/imperialia bzw. die kaiserlichen zeichen) aufgrund naheliegender Missverständnisse nicht als analytischer Sammelbegriff verwenden.
6 Jürgen PETERSOHN, „Echte“ und „falsche“ Insignien im deutschen Krönungsbrauch des Mittelalters? Kritik eines Forschungsstereotyps (Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johannes-Goethe-Universität Frankfurt am Main 30,3), Stuttgart 1993, mit mehreren Folgepublikationen: Jürgen PETERSOHN, Die Reichsinsignien im Herrscherzeremoniell und Herrschaftsdenken des Mittelalters, in: Die Reichskleinodien. Herrschaftszeichen des Heiligen Römischen Reiches (wie Anm. 1), S. 162–183; Jürgen PETERSOHN, Über monarchische Insignien und ihre Funktion im mittelalterlichen Reich, in: Historische Zeitschrift 266, 1998, S. 47–96; Jürgen PETERSOHN, Die Reichsinsignien im Krönungsbrauch und Herrschaftszeremoniell des Mittelalters, in: Krönungen. Könige in Aachen – Geschichte und Mythos, hg. von Mario KRAMP, Mainz 2000, Bd. 1, S. 151–160. Petersohn konnte sich für seine Studie auf die umfassende Zusammenstellung von Albert HUYSKENS, Die Aachener Krone der Goldenen Bulle, das Symbol des alten deutschen Reiches, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 2, 1938, S. 401–497, hier S. 417–479, stützen. Für die Rezeption Petersohns vgl. beispielsweise Dankwart LEISTIKOW, Aufbewahrungsorte der Reichskleinodien in staufischer Zeit, in: Selbstbewusstsein und Politik der Staufer. Vorträge der Göppinger Staufertage in den Jahren 1972, 1973 und 1975, hg. von der Gesellschaft für staufische Geschichte e.V. (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst 3), Göppingen 1977, S. 41–62, hier S. 41, mit Dankwart LEISTIKOW, Die Aufbewahrungsorte der Reichskleinodien – vom Trifels bis Nürnberg, in: Die Reichskleinodien. Herrschaftszeichen des Heiligen Römischen Reiches (wie Anm. 1), S. 184–213, hier S. 185.
7 PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 112.
8 Ebenda, S. 110: „Für den Krönungsakt in Rom waren die Reichsinsignien rechtlich belanglos. Erstrebenswert war ihr Besitz, um auszudrücken, daß die Position des betreffenden Königs politisch hinreichend gefestigt sei, um die deutsche Königswürde um den Kaisertitel zu erweitern.“
9 Ebenda, S. 110f.
10 Dagegen PETERSOHN, Herrscherzeremoniell (wie Anm. 6), S. 182: „Nicht Besitz oder Benutzung der Reichsinsignien machten den König, sondern die Königswürde und die angestammten Herrschaftszeichen fielen demjenigen zu, der durch Wahl und Erfolg seine Idoneität bewies.“
11 Chronicon Colmariense (wie Anm. 3), S. 243: Venit rex in Mogunciam, ibique presentantur ei signa regalia que predecessores sui reges cum pecunia maxima vix [Lesart: non] poterant obtinere.
12 Rumelant von Sachsen, Edition – Übersetzung – Kommentar, hg. von Holger RUNOW (Hermaea N.F. 121), Berlin/New York 2011, V,7, S. 109 (Kommentar S. 247f.): Nu sêt, daz wunder Got vermac:/sper unde krône ûf Drivels was vil manigen tac/behalten, ê sich ieman sîn vermæze./nâch keiser Vriderîches zît/wâren kuninge viunve, der nie keiner sît/zu Âke, wæn ich, kuninges stuol besæze./swie vil sie trugen arebeit/mit kost, mit koufe unde ouch mit gâbe,/daz rîche was in unbereit./nu hab ez im von Havekesburch der grâbe,/der milte Ruodolf unverzaget./în alsô grôzen êren wart nie kuninc betaget./kum heil dem gotes ûz erwelten Swâbe! Vgl. zu dieser Edition, die eine sprachliche Angleichung zu einem normalisierten Mittelhochdeutsch vornimmt, diejenige von Peter Kern: Die Sangspruchdichtung Rumelants von Sachsen. Edition – Übersetzung – Kommentar, hg. von Peter KERN, Berlin/Boston 2014, V,7, S. 150 (Kommentar S. 497–500).
13 Die Urkunden Heinrich Raspes und Wilhelms von Holland 1246–1252, bearbeitet von Dieter HÄGERMANN/Jaap G. KRUISHEER (MGH. Diplomata regum et imperatorum Germaniae 18,1), Hannover 1989, Nr. 356, S. 424: quod castrum Driesvelt et insignia imperialia, dyadema videlicet cum multis sanctuariis et ornatu ineffabili, lanceam etiam et coronam in nostro dominio iam habemus et pacifice possidemus.
14 Ob er sie bei der Krönung verwendete, muss offen bleiben. Die Urteile der Forschung hängen letztlich davon ab, welchen Stellenwert man dem Gebrauch der Reichsinsignien bei der Krönung zumisst: Kam Philipp von Falkenstein nach Aachen, um Richard den Besitz der auf dem Trifels belassenen Reichsinsignien zu versichern oder brachte er diese dorthin mit? Vgl. zur Überlieferung BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 197f., ergänzend die Überlegungen bei Fritz TRAUTZ, Zur Reichsministerialität im pfälzischen Raum im späteren 13. Jahrhundert, in: Geschichtliche Landeskunde 17, 1978, S. 20–37, hier S. 32–34.
15 Wormser Chronik von Friedrich Zorn. Mit den Zusätzen von Franz Bertholds von Flersheim, hg. von Wilhelm Christoph Friedrich ARNOLD (Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart 43), Stuttgart 1857, S. 105: der zeit hat ihm die königlichen regalia Philips von Falkenstein, dem sie Wilhelm vertraut hatte, der gab sie Richarden, als er ihme 4 mark verehret hat. Mit der nicht näher spezifizierten Mark dürfte dem allgemeinen Sprachgebrauch der Chronik wohl die Mark Silber gemeint sein; vgl. insbesondere S. 85. Zur Glaubwürdigkeit der Nachricht vgl. HUYSKENS, Aachener Krone (wie Anm. 5), S. 430 mit Anm. 1, zur Zeit der Staufer und des Interregnums insgesamt besonders LEISTIKOW, Aufbewahrungsorte der Reichskleinodien in staufischer Zeit (wie Anm. 6); TRAUTZ, Zur Reichsministerialität im pfälzischen Raum im späteren 13. Jahrhundert (wie Anm. 14), S. 21–35.
16 MGH. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Bd. 3: 1273–1298, hg. von Jakob SCHWALM, Hannover 1904–1906, Nr. 11, S. 14: recepta ab eodem caucione de mille marcis argenti, quas michi in festo nativitatis Domini et ante persolvet, sicut in privilegio super hoc confecto plenius continetur, promisi fide data, quandocunque super hoc litteras domini mei regis recepero, sine mora et captione qualibet insignia imperialia assignare sic integre et conplete, sicut michi sunt a domino Ritschardo rege recolende memorie assignata. Die diesbezügliche Urkunde, die nicht erhalten ist, sah also die Zahlung von Raten vor. Die Ausgaben des Pfalzgrafen dürfte Rudolf diesem durch einen Aufschlag auf die übliche Mitgift erstattet haben, die der König ihm für die bei der Krönung geschlossene Ehe mit seiner Tochter entrichtete; Nürnberger Urkundenbuch, Bd. 1, bearb. von Stadtarchiv Nürnberg (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Nürnberg 1), Nürnberg 1959, Nr. 462, S. 287f.
17 MGH. Constitutiones, Bd. 3 (wie Anm. 16), Nr. 11, S. 14, mit den ausführlichen Bestimmungen, auf die HUYSKENS, Aachener Krone (wie Anm. 5), S. 434, nicht weiter eingeht.
18 Die Entscheidung lag jedoch nach Ausweis der Urkunde bei Reinhard von Hoheneck: Si vero peccuniam michi datam reservare volo; MGH. Constitutiones, Bd. 3 (wie Anm. 16), Nr. 11, S. 14. Siehe dagegen Vincenz SAMANEK, Studien zur Geschichte König Adolfs. Vorarbeiten zu den Regesta imperii VI 2 (1292–1298) (Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften in Wien. Philosophisch-historische Klasse 207,2), Wien/Leipzig 1930, S. 71: Der Pfalzgraf „hätte die Befugnis gehabt, bei etwa früherem Ableben des Königs Burg und Insignien selber für diese Summe an sich zu bringen“. Anders Jörg PELTZER, Der Rang der Pfalzgrafen bei Rhein. Die Gestaltung der politisch-sozialen Ordnung des Reichs im 13. und 14. Jahrhundert (RANK. Politisch-soziale Ordnungen im mittelalterlichen Europa 2), Ostfildern 2013, S. 75f., der neben der Aussicht, sich „weiterer Krongüter zu bemächtigen“, vor allem den Versuch, sich für eine neue Königswahl zu positionieren und „am symbolischen Kapital des Königtums zu partizipieren“, hervorhebt.
19 Vgl. zur Stellung als Vikar Anuschka HOLSTE-MASSOTH, Ludwig II., Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern (1229–1294). Felder fürstlichen Handelns in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, Diss. Heidelberg 2017, S. 228–249.
20 Zur Diskussion über Zeitpunkt und Ort der Übergabe vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 210f. sowie unten, Anm. 30. Die ältere Forschung war mehrheitlich von einer Übergabe zu einem etwas früheren Zeitpunkt in Boppard ausgegangen. Die beiden Zeugnisse sind: Sächsische Weltchronik. Sächsische Fortsetzung, hg. von Ludwig WEILAND, in: MGH. Deutsche Chroniken, Bd. 2, Hannover 1877, S. 280–287, hier S. 286 (wart ime geentwert daz heilige sper unde die crone zu Bobarden. Da fur der konig zu Ache […]); Chronicon Colmariense (wie Anm. 3), S. 243 (siehe oben, Anm. 11).
21 Andererseits deutet der explizite Verweis auf einen Teilbetrag des Geldes (si quit de predicta recepi peccunia; MGH. Constitutiones, Bd. 3 [wie Anm. 16], Nr. 11, S. 14) darauf hin, dass man von einer Übergabe bis Weihnachten 1273, dem Termin für die letzte Rate, ausging.
22 Diese war nach der Wahl mit großem Gefolge den Rhein hinab zu ihm gereist; BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 210.
23 Zur Krönung vgl. ebenda, S. 212–219. Die Darstellung des etwa siebzig Jahre später schreibenden Johanns von Viktring ließe sich in diesem Sinne lesen. Iohannis abbatis Victoriensis Liber certarum historiarum, hg. von Fedor SCHNEIDER (MGH. Scriptores rerum Germanicarum [36]), 2 Bde., Hannover/Leipzig 1909–1910, Bd. 1, Rec. B. D. A2, l. II, c. 1, S. 268: cum regina de palacio, sceptro, paludamento et palla ac aliis insigniis et regalibus decoratus, in sedem locatus Karoli coronatur (ähnlich Rec. A, l. II, c. 3, S. 217f.: Rex autem cum regina paludamento sceptro, palla ac aliis insigniis regalibus exornatus de palacio ad ecclesiam beate virginis producitur, corona ei sollempniter imponitur). PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), erwähnt diese Stelle nicht.
24 Sächsische Weltchronik. Sächsische Fortsetzung (wie Anm. 20), S. 286: Da fur der konig zu Ache unde wart gewihet zu konige unde sin wip Anne zu einer koniginne von dem bischofe Engelbrechte von Colne des andern tages sente Severines mit der heiligen Romischin cronen, daz ni konige geschach, so man sait, sidder konige Karle deme grossin. PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 96, Anm. 115, übergeht den Hinweis auf die zugeschriebene Einzigartigkeit der Insignienverwendung.
25 MGH. Constitutiones, Bd. 3 (wie Anm. 16), Nr. 12, S. 15: Cum nos ad oppidum Aquense cum principibus nostris dilectis ad recipiendum coronacionis nostre insignia venissemus et coronacione nostra felici cum debita celebritate peracta […]. Anlass der Urkunde war der Sitzstreit zwischen den Erzbischöfen von Mainz und Köln. Eine gleichlautende Formulierung findet sich in der Urkunde des Pfalzgrafen über dieselbe Angelegenheit (ebenda, Nr. 13, S. 16).
26 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 705f. Die ungekrönten Könige Heinrich Raspe (in nur einer Urkunde) und Alfons von Kastilien datierten hingegen von der Wahl an, Konrad IV. nach dem Tod seines Vaters von diesem Ereignis an.
27 Vgl. ebenda, S. 706f.
28 Joseph Frhr. VON HORMAYR VON HORTENBURG, Die goldene Chronik von Hohenschwangau der Burg der Welfen, der Hohenstauffen und der Scheyren, München 1842, Urkunden Nr. 8, S. 11; Johann Christian LÜNIG, Das teutsche Reichs-Archiv. Aus den berühmtesten Scribenten, raren Manuscriptis, und durch kostbare Correspondez zusammen getragen, Bd. 18, Leipzig 1720, S. 328, Nr. 7 (= Johann Friedrich BÖHMER, Regesta Imperii VI. Die Regesten des Kaiserreiches unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273–1313, Abt. 1 (Rudolf), neubearb. von Oswald REDLICH, Innsbruck 1898, Nr. 235 und 237, ebenso Nr. 236 und 238 nach unedierter Quelle).
29 Regesta Imperii VI,1 (wie Anm. 28), Nr. 240 und 241.
30 Ebenda, Nr. 238: „Wahrscheinlich ist dieser umsatz nur auf nachlässigkeit der kanzlei zurückzuführen, sonst liesse sich diese epoche höchstens mit dem 16. oct. 1273 in beziehung bringen, wo Rudolf die reichsinsignien übernahm.“ Die Umstellung zeigt jedoch gerade, dass die Übergabe nicht am 16. Oktober in Boppard erfolgte, sondern erst kurz darauf in Mainz.
31 Vgl. z.B. Arpad WEIXLGÄRTNER, Geschichte im Widerschein der Reichskleinodien. Historisches Geleite durch die Wiener Schatzkammer, Baden bei Wien 1938, S. 47: „Er ward mit ihnen […] gekrönt und ließ sie dann auf seine Veste Kyburg bei Winterthur bringen“; Hans REITHER, Aufbewahrungsorte der Reichskleinodien, in: „…die keyserlichen zeychen…“ (wie Anm. 1), S. 97–105, hier S. 100, unter der Überschrift „Kyburg 1273“: „Nach seiner Wahl ließ König Rudolf von Habsburg die Reichsinsignien auf die Kyburg in der Schweiz bringen“. Die Problematik solcher Aussagen liegt nicht zuletzt darin, dass Nachrichten vom Lebensende Rudolfs auf die gesamte Regierungszeit ausgedehnt werden. Fratri Felicis Fabri Descriptio Sveviae, hg. von Hermann ESCHER, in: Conradi Türst De situ confoederatorum descriptio […] (Quellen zur Schweizer Geschichte 6), Basel 1884, S. 107–229, hier c. 13, S. 147f., berichtet im Kontext von Rudolfs Herrschaftsantritt, jedoch erst etwa zwei Jahrhunderte später und ohne genauere Datierung: Electus autem in regem, tradita sunt ei insignia imperialia cum imperii reliquiis, quae omnia transtulit in castrum suum Kiburg, ubi hodie capsa bene ferrata est, in qua aliquamdiu cunclusa manserunt. Von der in der älteren Forschung angeführten Nachricht der Annalen von Colmar, die Insignien seien 1290 auf die Kyburg gekommen (so Hermann von LIEBENAU, Hundert Urkunden zu der Geschichte der Königin Agnes, Witwe von Ungarn 1280–1364, Regensburg 1869, S. 31), findet sich hingegen nichts in dieser Quelle; vgl. Annales Colmarienses maiores, hg. von Philipp JAFFÉ, in: MGH. Scriptores, Bd. 17, Hannover 1861, S. 202–232, hier S. 217f.
32 Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Bd. 3, bearb. von Richard KNIPPING (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 21), Bonn 1913, Nr. 2690, S. 84, über die Weiterverpfändung wohl im Jahr 1276 für 1050 Mark. Der hohe Betrag und die Bezeichnung als corona Romani regis können als Indiz dafür gewertet werden, dass es sich hierbei um die Reichskrone selbst handelte. Zurückhaltender SAMANEK, Studien zur Geschichte König Adolfs (wie Anm. 18), S. 44 („wissen wir nicht“). HUYSKENS, Aachener Krone (wie Anm. 5), S. 435, Anm. 3, will die Verpfändung in die Zeit Adolfs verlegen, ohne aber mit seiner Argumentation über die Wahlversprechen überzeugen zu können.
33 Joseph Eutych KOPP, Geschichte der eidgenössischen Bünde. Mit Urkunden. Bd. 2: König Rudolf und seine Zeit. Zweite Abtheilung: Die besonderen Zustände der obern Lande. Erste Hälfte, Leipzig 1847, Nr. 28, S. 734 (26. Oktober 1284). Im Januar 1275 nannte er sich hingegen Burggraf von Rheinfelden, Vogt von Basel und procurator R. dei gracia Romanorum regis; ebenda, Nr. 23, S. 729. In diesem Sinne auch die Interpretation bei LIEBENAU, Hundert Urkunden zu der Geschichte der Königin Agnes (wie Anm. 31), S. 30f. Vgl. zum Zeitpunkt der Rückgabe die Vermutung bei SAMANEK, Studien zur Geschichte König Adolfs (wie Anm. 18), S. 44, dies könne im Zuge der Sühne von 1282 geschehen sei (zu dieser vgl. Regesten der Erzbischöfe von Köln, Bd. 3 [wie Anm. 32], Nr. 2947, S. 126–129, jedoch ohne Hinweis auf eine solche Übergabe).
34 Siehe unten, Anm. 41.
35 So die Auslegung bei LIEBENAU, Hundert Urkunden zu der Geschichte der Königin Agnes (wie Anm. 31), S. 30. Die Urkunde bei KOPP, Geschichte der eidgenössischen Bünde, Bd. 2 (wie Anm. 33), Nr. 32, S. 736.
36 Arnold BUSSON, Beiträge zur Kritik der steyerischen Reimchronik und zur Reichsgeschichte im XIII. und XIV. Jahrhundert. Teil 2: Die Wahl Adolfs von Nassau, in: Sitzungsberichte der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Classe 114, 1887, S. 9–85, hier S. 62; REITHER, Aufbewahrungsorte der Reichskleinodien (wie Anm. 31), S. 100.
37 Iohannis abbatis Victoriensis Liber certarum historiarum (wie Anm. 23), Bd. 1, Rec A., l. III, c. 2, S. 310f., mit dem Aufbewahrungsort als Randeintrag: Adolfus autem ad Albertum nuncios destinavit, postulans imperialia sibi restitui insignia, que sibi a patre fuerant ad custodiam consignata et in castro, quod Kyburch dicitur habebantur. Rec. B. D. A2, S. 268, l. III, c. 1, S. 347: Insignia imperialia, que in castro Kibruch fuerant, Adolfus peciit ab Alberto, quibus redditis et hominio, sicut dicitur, regi facto feodisque susceptis, in illis partibus negocia sua fecit.
38 Hierfür sprechen neben der späteren Abfassungszeit schon die beiden unterschiedlichen Rezensionen. Johann, für den Ottokar eine wichtige Vorlage bildete (vgl. Helmut WEIHNACHT, Ottokar von Steiermark [O. aus der Geul], in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, Bd. 7, Berlin/New York 1989, Sp. 238–245, hier S. 243f.), berichtet hiervon außerdem erst – gewissermaßen als Erklärung – zur späteren Aufforderung König Adolfs nach der Herausgabe der Reichskleinodien.
39 Ottokars Österreichische Reimchronik, hg. von Joseph SEEMÜLLER (MGH. Deutsche Chroniken 5), Hannover 1893, S. 511, Vers 39281–39294: der herzog Albreht/boten ûf sant,/Trivels er sich underwant:/kriuze, sper unde nagel,/unsers ungeluckes hagel,/Karles swert und krône,/des hete man vil schône/dâ gephlegen die stunt,/sît dem kunic wart kunt/sînes lîbes âmaht.
40 Vgl. in diesem Sinne auch eine Züricher Chronik vom Beginn des 15. Jahrhunderts, die zum Tod Rudolfs vermerkt: In dem selben jare do was das heilig rich uf dem hus zů Kiburg; Chronik der Stadt Zürich, hg. von Johannes DIERAUER (Quellen zur Schweizer Geschichte 18), Basel 1900, S. 33, Anm. b, Handschrift 8. Vgl. zur Darstellung in anderen Fassungen (Handschrift 4 und 5: Ouch ist Zúrich die statt damit geeret, das das heilig rich Zúrich was uf dem hof, krúz und sper, und ließ man es da offenlich schowen und sechen. Darnach gehielt man es uf Kibúrg die vesti) Karl GRUNDER, Die Kyburg zur Zeit der Habsburger: 1264–1424, in: Kunst + Architektur in der Schweiz = Art + architecture en Suisse = Arte + architettura in Svizzera 47, 1996, S. 137–151, hier S. 149, Anm. 31.
41 Annales Sindelfingenses. 1083–1482, hg. von Hermann WEISERT, Sindelfingen 1981, S. 62, nach Schilderung der einzelnen Etappen der gemeinsamen Reise von Rudolf und seiner Frau: Et tunc reliquit reginam Rinvelden, ubi regalia regni servata sunt. Zur Lokalisierung vgl. Albert BÜHLER, Zur Geschichte der deutschen Reichskleinodien, in: Das Münster. Zeitschrift für christliche Kunst und Kunstwissenschaft 27, 1974, S. 405–409, hier S. 407.
42 Annales Sindelfingenses (wie Anm. 41), S. 66: rex Rudolfus venit ad civitatem Spiram, et regina et filii uxor, soror regis Boemi, et dux Ludovicus de Bauwaria et multi alii barones cum eo venerunt.
43 Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 1, bearb. von Adolf KOCH/Jakob WILLE, Innsbruck 1894, Nr. 1239 und Nr. 1262, S. 73f.
44 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 223.
45 Gerhard II. von Mainz befand sich noch bis mindestens zum 10. Mai beim König in Frankfurt und spätestens ab dem 24. Juni wieder bei diesem in Aachen. Am 3. Juni ist er hingegen in Speyer nachweisbar, was zu Albrechts Aufenthalt im Elsass Mitte bis spätestens Ende Mai passen würde; Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289–1396, Bd. 1,1, bearb. von Ernst VOGT, Leipzig 1913, Nr. 261, 263, 265, S. 44f. Zu den Verhandlungen siehe Ottokars Österreichische Reimchronik (wie Anm. 39), S. 798f., Vers 60021–60054.
46 Vgl. Johann Friedrich BÖHMER, Regesta Imperii VI. Die Regesten des Kaiserreichs unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1272–1313. Abt. 2. Die Regesten des Kaiserreiches unter Adolf von Nassau: 1291–1298, neubearb. von Vincenz SAMANEK, Innsbruck 1948, Nr. 130; ausführlich SAMANEK, Studien zur Geschichte König Adolfs (wie Anm. 18), S. 68–79.
47 Siehe oben, Anm. 37.
48 Ottokars Österreichische Reimchronik (wie Anm. 39), S. 800f., Vers 60200–60230, wo das Treffen in Oppenheim stattfindet: ouch wart verriht sider,/swaz zwischen in lac uneben,/sô daz dem kunic wart gegeben/daz rîch und alle die veste,/die man gehôrende weste/von alter dem rîche zuo,/wand man spâte unde fruo/sagte in sîn ôr/dem herzogen vor,/für daz der ersturbe,/der mit rehte daz erwurbe,/daz er des hordes solde phlegen,/der ûf Trivels ist gelegen,/sper, nagel unde krône/vil wirdiclieh und schône,/ob ez iemen ander het,/daz er unrehte tet,/swer sîn niht ze rehte wielte/und ez darüber inne hielte;/der hiete daz rîch gevangen:/des wær manigem missegangen/an lîbe und an guote./daz er sich dâvor huote,/dem herzogen wart gerâten./sîn beste friunde daz tâten,/die ez verrihten sâ,/daz im der kunic dâ/lêch Stîr und Ôsterrîche/und swaz er het von dem rîche,/swâ daz gelegen wære,/an alle gevære. Die nicht leicht zu deutende Ansprache, die an den Herzog gerichtet worden sein soll, ist meines Wissens bisher noch nicht näher behandelt worden. Eine alternative Interpretation wäre, dass im Wissen um die späteren Ereignisse die Herausgabe als Vorzeichen auf Albrechts späteres Königtum präsentiert wurde.
49 Vgl. Alois GERLICH, Adolf von Nassau (1292–1298). Aufstieg und Sturz eines Königs, Herrscheramt und Kurfürstenfronde, in: Territorium, Reich und Kirche. Ausgewählte Beiträge zur mittelrheinischen Landesgeschichte. Festgabe zum 80. Geburtstag, hg. von Christiane HEINEMANN/Regina SCHÄFER/Sigrid SCHMITT (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 74), Wiesbaden 2005, S. 564–640, hier S. 592.
50 Nova Subsidia Diplomatica Ad Selecta Iuris Ecclesiastici Germaniae Et Historiarum Capita Elucidanda, hg. von Stephan Alexander WÜRDTWEIN, Bd. 12, Heidelberg 1789, Nr. 129, S. 270: quod religiosi viri abbas et conventus predicti regalibus obsequiis et imperialium insigniorum custodiis ab antiquo a nostris predecessoribus atque nobis sunt specialiter deputati.
51 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 246–250. PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 116, geht in seinem Exkurs „Zu Besitz und Gebrauch der Reichskrone unter Albrecht I. und Heinrich VII.“ hierauf nicht ein.
52 Bei Alfred HESSEL, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Albrecht I. von Habsburg (Jahrbücher der Deutschen Geschichte), München 1931, S. 63, heißt es hierzu lediglich: „Der Wahl folgte die Krönung. Vorher stattete der König noch dem getreuen Straßburg einen Besuch ab.“ Hiernach Otto VOLK, Von Grenzen ungestört – auf dem Weg nach Aachen. Die Krönungsfahrten der deutschen Könige im späten Mittelalter, in: Grenzen erkennen – Begrenzungen überwinden. Festschrift für Reinhard Schneider zur Vollendung seines 65. Lebensjahrs, hg. von Wolfgang HAUBRICHS/Kurt-Ulrich JÄSCHKE/Michael OBERWEIS, Sigmaringen 1999, S. 263–297, hier S. 266.
53 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 247f., mit Nachweisen.
54 La Chronique de Jean de Hocsem, hg. von Godefroid KURTH (Recueil de textes pour servir à l’étude de l’histoire de Belgique), Brüssel 1927, c. 22, S. 67: Igitur monoculus iste eodem anno in festo beati Bartholomei Aquisgrani suscipit regni Alamanie dyadema.
55 MGH. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Bd. 4: 1298–1313, hg. von Jakob SCHWALM, Hannover/Leipzig 1906–1911, Nr. 116, S. 94, § 7, im Schreiben an Papst Bonifaz VIII., in dem Albrecht um die Rechtfertigung seines Herrschaftsantritts bemüht war: Cui eleccioni devotis electorum supplicacionibus annuentes assensimus ac postmodum per eos Aquisgrani iuxta morem regiis insigniis insigniti regnum et regiminis curam suscepimus.
56 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 252–260.
57 Bemerkenswert ist, dass die Urkunde Albrechts für die Belehnung seiner Söhne mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark gegenüber der Verwendung der Fahnen (cum vexillis) in der Vorurkunde den Zusatz ac ipsos ceptro regio investivimus de eisdem aufweist; MGH. Constitutiones, Bd. 4 (wie Anm. 55), Nr. 41, S. 35, § 2 (21.11.1298). Vgl. hierzu MGH. Constitutiones, Bd. 3 (wie Anm. 16), Nr. 339, S. 325, § 2 (27.12.1282), doch findet sich der Zusatz schon in späteren diesbezüglichen Urkunden Rudolfs; ebenda, Nr. 343, S. 328 (29.12.1282; ohne Fahnen), erneuert Nr. 413, S. 407 (26.04.1288). Auch spätere Herrscher folgten diesem Sprachgebrauch, während ansonsten die Verwendung des Zepters und insbesondere des „königlichen“ Zepters nur gelegentlich und zumeist in außergewöhnlichen Fällen vorkommt (z.B. bei der Erhebung Kärntens oder Savoyens zum Fürstentum); vgl. die Zusammenstellung bei Julius BRUCKAUF, Fahnlehn und Fahnenbelehnung im alten deutschen Reiche, Leipzig 1907, S. 51f. und 64f.
58 MGH. Constitutiones, Bd. 4 (wie Anm. 55), Nr. 35, S. 32, Urkunde Albrechts: nobis […] sedentibus in corona. Ottokars Österreichische Reimchronik (wie Anm. 39), S. 969, Vers 73451–73452: dâ der kunic nû was gesezzen/und gekrônet wolde ezzen. Johannes Stetter, Chronik, hg. von Philipp RUPPERT, in: Die Chroniken der Stadt Konstanz, Konstanz 1891, S. 1–269, hier S. 37: do ward gekrönt und gewicht die römisch küngin Elisabet, und sassent baide mit iren kronen uff iren höptern ze tisch des selbigen tags.
59 Vgl. so auch HUYSKENS, Aachener Krone (wie Anm. 5), S. 436f. Die prinzipiell richtige Vorsicht bei PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 116, scheint mir in diesem Fall zu weit zu gehen.
60 HUYSKENS, Aachener Krone (wie Anm. 5), S. 437; PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 116.
61 Siehe oben, Anm. 50.
62 Nova Subsidia Diplomatica, Bd. 12 (wie Anm. 50), Nr. 137, S. 281 (1303). So verfuhr auch Heinrich VII. im März 1309 mit der Urkunde Albrechts; ebenda, Nr. 141, S. 286f., siehe dazu Johann Friedrich BÖHMER, Regesta Imperii VI. Die Regesten des Kaiserreichs unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273–1313. Abt. 4. Heinrich VII. 1288/1308–1313, 1. Lief.: 1288/1308 – August 1309, bearb. von Kurt-Ulrich JÄSCHKE/Peter THORAU, Köln/Weimar/Wien 2006, Nr. 88.
63 Vgl. z.B. Heinrich ZELLER-WERDMÜLLER, Mittelalterliche Burganlagen der Ostschweiz (Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich 23,5), Leipzig 1893, S. 332 („zur Zeit der Könige Rudolf und Albrecht“); LEISTIKOW, Die Aufbewahrungsorte der Reichskleinodien – vom Trifels bis Nürnberg (wie Anm. 6), S. 197f. Siehe auch unten, Anm. 66. Zum angeblichen Aufenthalt in Wien vgl. schon die berechtigte Skepsis bei WEIXLGÄRTNER, Geschichte im Widerschein der Reichskleinodien (wie Anm. 31), S. 101f.
64 Siehe oben, Anm. 31.
65 Fratri Felicis Fabri Descriptio Sveviae (wie Anm. 31), c. 13, S. 152: Hanc capellam construxit propter imperiales reliquias, quae hodie Nurembergae conservantur, quae tunc in Kiburg servabantur tanquam in loco tutissimo. Zur Glaubwürdigkeit vgl. GRUNDER, Die Kyburg zur Zeit der Habsburger (wie Anm. 40), S. 150, Anm. 33. Noch 1792 wurde die Burgkapelle als „Reichskammer“ bezeichnet; ZELLER-WERDMÜLLER, Mittelalterliche Burganlagen der Ostschweiz (wie Anm. 63), S. 332, ohne Nachweis, nach diesem die spätere Literatur. Bezeichnenderweise spricht die Quelle von einem Neubau der Kapelle (construxit), während die Forschung eher eine Erweiterung und Ausschmückung annimmt (so schon WEIXLGÄRTNER, Geschichte im Widerschein der Reichskleinodien [wie Anm. 31], S. 102).
66 GRUNDER, Die Kyburg zur Zeit der Habsburger (wie Anm. 40), S. 141, datiert den Umbau „zwischen 1301 und 1308“, doch steht nur das erste Datum durch den Tod von Agnes’ Ehemann Andreas III. von Ungarn fest. Grunder selbst bemerkt S. 150, Anm. 33: „Leider liegt die Baugeschichte der Kapelle bis ins 15. Jahrhundert beinahe völlig im Dunkeln.“ Hans Martin GUBLER, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich. Bd. 3: Die Bezirke Pfäffikon und Uster (Die Kunstdenkmäler der Schweiz), Basel 1978, S. 177, nennt als Datum ohne genauere Begründung „um 1308“. ZELLER-WERDMÜLLER, Mittelalterliche Burganlagen der Ostschweiz (wie Anm. 63), S. 332, sprach zuvor nur allgemein von „zu Anfang des XIV. Jahrhunderts“, WEIXLGÄRTNER, Geschichte im Widerschein der Reichskleinodien (wie Anm. 31), S. 47, von „wahrscheinlich im Jahr 1307“.
67 Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 9, bearb. von Jakob ESCHER, Zürich 1915, Nr. 3443, S. 288. Zuvor: Urkunden zur Schweizer Geschichte aus österreichischen Archiven, Bd. 1, hg. von Rudolf THOMMEN, Basel 1899, Nr. 248, S. 147.
68 Vgl. Werner MEYER, Die Verwaltungsorganisation des Reiches und des Hauses Habsburg-Österreich im Gebiete der Ostschweiz 1263–1460, Diss. Zürich 1933, S. 290. Die dortigen Verweise auf die bloßen Jahreszahlen lassen sich wie folgt präzisieren: Ein nicht näher spezifizierter Nikolaus ist nicht nur für 1302, sondern auch für November 1304 nachweisbar (Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 8, bearb. von Jakob ESCHER, Zürich 1911, Nr. 2763, S. 31). Am 30. Dezember 1312 wird Rudolf von Trostberg als Vogt genannt (ebenda, Bd. 9 [wie Anm. 67], Nr. 3184, S. 55), im Juni und August 1314 dann Eberhard von Eppenstein (ebenda, Nr. 3287, S. 152; Nr. 3302, S. 168; erneut belegt ab Oktober 1324: ebenda, Bd. 10, bearb. von Jakob ESCHER, Zürich 1916, Nr. 3913, S. 278). Rudolf von Alten-Landenberg ist im September 1315 bei König Friedrich und Herzog Leopold nachweisbar, am 15. November fiel er in der Schlacht am Morgarten; Ernst DIENER, Das Haus Landenberg im Mittelalter. Mit besonderer Berücksichtigung des 14. Jahrhunderts, Zürich 1898, S. 23, der S. 24, Anm. 2, in Betracht zieht, dass Rudolf von Alten-Landenberg nur der Stellenvertreter Eberhards von Eppenstein gewesen sein könnte.
69 So die Zuordnung bei GRUNDER, Die Kyburg zur Zeit der Habsburger (wie Anm. 40), S. 141 („zwischen 1303 und 1313“), seltsamerweise gerade unter Bezugnahme auf MEYER, Verwaltungsorganisation (wie Anm. 68). Möglicherweise übersah Grundner die Unterscheidung zwischen „Rudolf v. Trostberg“ (nach 1303, 1313) und „Rudolf v. Alten-Landenberg“ (vor 1315).
70 Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 9 (wie Anm. 67), Nr. 3443, S. 288: hundert und zweinzig march silbers, darumb ich von dem vorgenanten minem herren brgen und briefe hatte. Ich han in och lidig verlan sechzig march silbers, darumbe ich och sine briefe hatte. […, zu den Reichsinsignien, siehe oben bei Anm. 67] Ich han in och lidig gelassen drndert phunt phenninge Zricher mntze, die man minem wirte seligen solte ze burghůte uf die burg ze Kyburg.
71 Vgl. so auch die Vermutung bei Regesta Habsburgica. Regesten der Grafen von Habsburg und der Herzoge von Österreich aus dem Hause Habsburg. III. Abteilung: Die Regesten der Herzoge von Österreich sowie Friedrichs des Schönen als deutschen Königs von 1314–1330, bearb. von Lothar GROSS (Publikationen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung), Innsbruck 1922–1924, Nr. 536, S. 68, wo die Stelle allerdings auf einen Aufenthalt Friedrichs (und nicht nur der Reichsinsignien) auf der Kyburg bezogen wird, für den Ende 1315 als wahrscheinlichstes Datum angenommen wird.
72 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 269–283.
73 Regesta Imperii VI,4,1 (wie Anm. 62), Nr. 6, eine Woche nach der Königskrönung unter Majestätssiegel erneuert (Nr. 17).
74 Vgl. auch zur Datierung ebenda, Nr. 260.
75 Ebenda, Nr. 275#. Vgl. Rudolf J. MEYER, Königs- und Kaiserbegräbnisse im Spätmittelalter. Von Rudolf von Habsburg bis zu Friedrich III. (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 19), Köln/Weimar/Wien 2000, S. 45–47 und S. 51f. sowie den Beitrag von Manuel KAMENZIN in diesem Band.
76 Johann Friedrich BÖHMER, Regesta Imperii VI. Die Regesten des Kaiserreichs unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273–1313. Abt. 4. Heinrich VII. 1288/1308–1313, 2. Lief.: 1. September 1309 – 23. Oktober 1310, bearb. von Kurt-Ulrich JÄSCHKE/Peter THORAU, Köln/Weimar/Wien 2014, Nr. 292–300.
77 Vgl. ebenda, Nr. 293, mit Verweis auf den Konflikt Heinrichs VII. mit Eberhard I. von Württemberg und Kontakten des aufständischen Wiens mit dem König.
78 Ottokars Österreichische Reimchronik (wie Anm. 39), S. 1262–1272, Vers 97435–98171, verbunden mit dem Aufstand der Wiener (ab S. 1266, Vers 97746). Auf die Insignien wird nur allgemein bezüglich der drei an einem Ort vereinten Könige und ihrer Ehefrauen Bezug genommen: zwâr ez was ouch wunderlich/under ander wunder zal,/daz ze einem mâl/rômischer kunige drî,/die des niht wâren frî,/si heten bî iren tagen/des rîches krône tragen,/mit einander sach man die/ze Spîre in dem munster hie:/den einen sach man gên,/die zwêne ûf gebârt stên./ouch sach man hie ensamt,/die wîle man begie daz amt,/ir aller drî frouwen,/der ieglich sich hât lâzen schouwen/vor den fursten schône/gekrônet mit des rîches krône (S. 1265, Vers 97665–97681). Wie bei Johann von Viktring wird außerdem der große habsburgische Anhang von mehreren hundert Rittern hervorgehoben.
79 Iohannis abbatis Victoriensis Liber certarum historiarum (wie Anm. 23), Bd. 2, Rec A., l. IV, c. 5, S. 11; Rec. B. D. A2, l. IV, c. 2, S. 35.
80 Ebenda, Bd. 1, Rec A., l. III, c. 3, S. 312f.; Rec. B. D. A2, l. III, c. 2, S. 348f., inhaltlich nicht gänzlich gleich, als Forderungen König Adolfs gegen Albrecht von Habsburg und Meinhard II. von Kärnten. Parallelquellen hierzu existieren nicht, vgl. SAMANEK, Studien zur Geschichte König Adolfs (wie Anm. 18), S. 75.
81 Vgl. Alphons LHOTSKY, Geschichte Österreichs seit der Mitte des 13. Jahrhunderts (1281–1358) (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte Österreichs 1; Geschichte Österreichs 2,1), Wien 1967, S. 190f., gestützt auf Ottokars Österreichische Reimchronik.
82 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 281–283.
83 Vgl. zu dieser ebenda, S. 283–290.
84 Imperator Heinricus, hg. von Kurt-Ulrich JÄSCHKE, in: Imperator Heinricus. Ein spätmittelalterlicher Text über Kaiser Heinrich VII. in kritischer Beleuchtung (Hémecht. Beiheft), Luxemburg 1998, S. 117–131, hier § 3, S. 118 (corona magnifici Karoli); Bilderchronik Balduins von Trier: Der Weg zur Kaiserkrone. Der Romzug Heinrichs VII. in der Darstellung Erzbischofs Balduins von Trier, hg. von Michel MARGUE et al. (Publications du Centre Luxembourgeois de Documentation et d’Études Médiévales [CLUDEM] 24), Trier 2009, S. 41 (corona Karoli); Gesta Baldewini, hg. von Johann H. WYTTENBACH/Michael F. J. MÜLLER, in: Gesta Trevirorum. Integra lectionis varietate et animadversionibus illustrata ac indice duplici instructa. Bd. 2: Ab anno 1259 usque ad mortem archiepiscopi Richardi a Greifenclau anno 1531, Trier 1838, S. 179–271, hier l. II, c. 2, S. 205: cum corona regni fuerat solemniter coronatus.
85 Siehe z.B. HUYSKENS, Aachener Krone (wie Anm. 5), S. 437, aufgrund der Nennung der corona Karoli in der Bilderchronik Balduins von Trier, deren bildliche Darstellung allerdings keinen Bezug zur ‚Wiener‘ Reichskrone aufweist (siehe unten, Anm. 93). Aloys SCHULTE, Die Kaiser- und Königskrönungen zu Aachen. 813–1531 (Rheinische Neujahrsblätter 3), Bonn 1924, S. 34, und WEIXLGÄRTNER, Geschichte im Widerschein der Reichskleinodien (wie Anm. 31), S. 48, vertreten hingegen die Ansicht, dass die Reichskleinodien nie an Heinrich VII. übergeben wurden.
86 Vgl. PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 116f., bes. Anm. 203–205.
87 Vgl. so auch ebenda, S. 117f., mit Beschränkung auf die Reichskrone. Anders HUYSKENS, Aachener Krone (wie Anm. 5), S. 438 (Mitführung „wahrscheinlich“).
88 Vgl. PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 117, Anm. 209.
89 MGH. Constitutiones, Bd. 4 (wie Anm. 55), Nr. 1050, S. 1089, § 1–3: Primo pomum aureum cum cruce aurea. Item ceptrum aureum cum aquila superstante. Item unam parvam coronam auream cum formis lilyorum et safiris, esmeraldis et margaritis, balays.
90 Vgl. zu Werk und Datierung Christoph WINTERER, Die kunsthistorische Einordnung der Bilderchronik, in: Der Weg zur Kaiserkrone (wie Anm. 84), S. 23–32, anders Verena KESSEL, Il manoscritto del „Viaggio a Roma“ dell’imperatore Enrico VII, in: Il viaggio di Enrico VII in Italia, hg. von Mauro TOSTI-CROCE, Città di Castello 1993, S. 13–27; Wolfgang SCHMID, Kaiser Heinrichs Romfahrt. Zur Inszenierung von Politik in einer Trierer Bilderhandschrift des 14. Jahrhunderts, in: Kaiser Heinrichs Romfahrt. Zur Inszenierung von Politik in einer Trierer Bilderhandschrift des 14. Jahrhunderts, hg. von Wolfgang SCHMID (Mittelrheinische Hefte 21), Koblenz 2000, S. 23–127.
91 PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 117, Anm. 209, vergleicht die abgebildete Krone hingegen nur mit der Reichskrone, mit dem Schluss, die Darstellung sei „eher utopisch als realitätsabbildend zu verstehen“. Zur Krönung siehe jetzt Knut GÖRICH, Die Kaiserkrönung Heinrichs VII. Tradition und Improvisation, in: Rom 1312. Die Kaiserkrönung Heinrichs VII. und die Folgen. Die Luxemburger als Herrscherdynastie von gesamteuropäischer Bedeutung, hg. von Peter THORAU/Sabine PENTH (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 40), Köln/Weimar/Wien 2016, S. 75–111, ohne näheres Eingehen auf die verwendeten Insignien.
92 Der Weg zur Kaiserkrone (wie Anm. 84), S. 81. Vgl. dagegen auch das zweite im Inventar erwähnte Stabsymbol: Item unam virgam argenteam esmaltata, cum aquila lapidis preciosi blavi in capite; MGH. Constitutiones, Bd. 4 (wie Anm. 55), Nr. 1050, S. 1089, § 5.
93 Alle drei Kronen sind als Lilienkronen dargestellt, die durch die Farbgebung (deutsche Königskrone: golden; italienische Königskrone: silbern) beziehungsweise durch die sonstige Gestalt (Königskrone: ohne Bügel; Kaiserkrone: mit Bügel) eindeutig voneinander abgegrenzt sind. Während die eiserne Krone (corona ferrea), die Heinrich in Mailand empfing, nur zu diesem Anlass dargestellt wird (Der Weg zur Kaiserkrone [wie Anm. 84], S. 51), trägt Heinrich ansonsten immer als König die goldene Lilienkrone, die bei und seit seiner Kaiserkrönung mit einem Bügel und – nur in einzelnen, detaillierten Darstellungen – mit Edelsteinen versehen ist (ebenda, S. 81 gegenüber den Juden nach der Kaiserkrönung, S. 103 beim Tod und S. 107 bei der Grablege). Auch der Reichsapfel tritt nach der Kaiserkrönung einmalig in Erscheinung (ebenda, S. 81). Zu der bei Heinrichs Krönung in Mailand verwendeten Krone vgl. Hannelore ZUG TUCCI, Henricus coronatur corona ferrea, in: Il viaggio di Enrico VII in Italia (wie Anm. 90), S. 29–42, hier S. 36. Die Eiserne Krone, die in Monza aufbewahrt wurde, war bei Heinrichs Krönung nicht auffindbar, weshalb der König eine neue anfertigen ließ. Diese war tatsächlich aus Eisen und nicht aus Gold, allerdings in Form eines Lorbeerkranzes und mit Perlen verziert. Das Urteil von Wolfgang SCHMID, Zur Inszenierung von Politik in der Bilderhandschrift, in: Der Weg zur Kaiserkrone (wie Anm. 84), S. 139–152, S. 149, es gebe „schwerverständliche ‚Fehler‘ wie die falschen Kronen“ dürfte der Intention der Darstellungen nicht gerecht werden.
94 Heinrich SCHIFFERS, Die deutsche Königskrönung und die Insignien des Richard von Cornwallis (Veröffentlichungen des Bischöflichen Diözesanarchivs Aachen 2), Aachen 1936, S. 85f., aus der Urkunde Richards von 1262: una corona aurea cum rubinis, smaragdis, saffiris, margaritis et aliis preciosissimis lapidibus pulcherrime ornata. Vgl. zu den Schenkungen Richards besonders ebenda, S. 85–98 und 131–144. Obgleich gewisse Zweifel an manchen Thesen geäußert wurde (zum Beispiel zur Gleichsetzung der von Richard gestifteten Krone mit der heute noch erhaltenen Krone der Karlsbüste; MENTZEL-REUTERS, Die goldene Krone (wie Anm. 1), S. 136, Anm. 4), so berührt dies nicht die Tatsache der von Richard getätigten Stiftung.
95 Vgl. zur Öffnung des Grabmals 2013 die Pressemitteilung der Università di Pisa, samt Video und Fotos: https://www.unipi.it/index.php/tutte-le-news/item/4198-un-tesoromedievale-nella-tomba-di-arrigo-vii (letzter Zugriff: 16.08.2018). Zur Öffnung von 1920/21 vgl. Friedrich SCHNEIDER, Die Öffnung des Grabmales Kaiser Heinrichs VII. in Pisa 1920/21, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 41, 1926, S. 136–140, zu den Insignien jedoch nur kurz S. 137.
96 Seine Krone (oder eine seiner Kronen) musste Heinrich in Rom zeitweise für 2500 Floren verpfänden: Item a Rustic le XX. jour d’Aoust en deniers de Sezile a Rome, qui furent delivret a Gile par Baduin canon de Nivelle a Tybre pour rachater une corone IIMVC flor.; Nr. 1155, S. 1191: Item que li tresoriers delivrat pour rachater une corone a Rome IIMVC flor; MGH. Constitutiones, Bd. 4 (wie Anm. 55), Nr. 1154, S. 1187.
97 Die These, Herzog Leopold von Österreich habe diese nach dem Tod des Kaisers in seinen Besitz gebracht, wurde schon von PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 118, zurückgewiesen, ohne jedoch zu erklären, wie diese stattdessen in den Besitz der Habsburger gelangten.
98 MGH. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Bd. 5: 1313–1324, hg. von Jakob SCHWALM, Hannover/Leipzig 1909–1913, Nr. 18, S. 15, in einem Abkommen mit dem Grafen von Berg bezüglich des Zeitpunkts der Zahlung des Restbetrags: postquam corona regni Romani Aquis coronati fuerimus.
99 MGH. Constitutiones, Bd. 5 (wie Anm. 98), Nr. 44, S. 42: sic quod speratur firmiter, quod ad insignia dicti regni et postea imperii deveniet feliciter auctore Domino pro constanti. So auch das Antwortschreiben Jakobs II. von Aragón: Nr. 83, S. 79, § 2.
100 Vgl. ebenda, Nr. 229, S. 201 (Magnificentie vestre litteras recepimus continentes, quod […] electus canonice ad prefati regni insignia extitistis) mit Nr. 210, S. 187f. (ad idem regnum canonice fuissemus electi).
101 Siehe oben, Anm. 25.
102 So auch PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 118, Anm. 212.
103 MGH. Constitutiones, Bd. 5 (wie Anm. 98), Nr. 117, S. 113, § 8: Et si commode et absque preiudicio iuris nostri fieri poterit, in eodem loco Insula Dei volumus coronari quodque ibidem corona et lancea cum imperialibus insignibus reponantur. Zur Lokalisierung BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 314, Anm. 750.
104 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 297.
105 Für das Itinerar der beiden Fürsten siehe Regesta Imperii inde ab anno 1246 usque ad annum 1313. Die Regesten des Kaiserreiches unter Heinrich Raspe, Wilhelm, Richard, Rudolf, Adolf, Albrecht und Heinrich VII. Zweites Ergänzungsheft, bearb. von Johann Friedrich BÖHMER, Stuttgart 1857, S. 512; Regesten der Pfalzgrafen am Rhein (wie Anm. 43), Bd. 1, Nr. 1731–1733, S. 104.
106 Siehe oben, Anm. 16.
107 Als sicher nehmen dies beispielsweise an: HUYSKENS, Aachener Krone (wie Anm. 5), S. 438; Grass, Reichskleinodien (wie Anm. 1), S. 24; PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 83, Anm. 47 („mit größter Wahrscheinlichkeit“). Vgl. auch die folgende Anmerkung.
108 Siehe z.B. LHOTSKY, Geschichte Österreichs seit der Mitte des 13. Jahrhunderts (wie Anm. 81), S. 227 („Ludwig […] ohne die die geheiligten Insignien, Friedrich […] mit den echten Reichskleinodien“); Ernst SCHUBERT, Die deutsche Königswahl zur Zeit Johanns von Böhmen, in: Johann der Blinde. Graf von Luxemburg, König von Böhmen, 1296–1346. Tagungsband der 9es Journées Lotharingiennes, 22.–26. Oktober 1996, Centre Universitaire de Luxembourg, hg. von Michel PAULY (Publications de la Section Historique de l’Institut G.-D. de Luxembourg 115; Publications du CLUDEM 14), Luxemburg 1997, S. 135–166, hier S. 146 („Die Krönung Ludwigs […] ohne die Reichsinsignien […], die Friedrichs […] mit den wahren Reichsinsignien“).
109 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 317–328; Andreas BÜTTNER, Rituale der Königserhebung im Konflikt. Die Doppelwahl von 1314 – Verlauf, Deutung und Folgen, in: Die Königserhebung Friedrichs des Schönen im Jahr 1314. Krönung, Krieg und Kompromiss, hg. von Matthias BECHER/Harald WOLTER-VON DEM KNESEBECK, Köln/Weimar/Wien 2017, S. 27–66, hier S. 37–48.
110 MGH. Constitutiones, Bd. 5 (wie Anm. 98), Nr. 172, S. 164; Nr. 210, S. 188; aufgegriffen im Antwortschreiben Barcelonas, Nr. 229, S. 201.
111 Ebenda, Nr. 824, S. 644f., § 13 und 14 (allerdings erst von 1323); Chronica Ludovici imperatoris quarti, hg. von Georg LEIDINGER, in: Bayerische Chroniken des XIV. Jahrhunderts, in: MGH. Scriptores rerum Germanicarum Bd. [19], Hannover 1918, S. 105–138, hier S. 125.
112 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 305 und 313f. Nach der Sächsischen Weltchronik. Erste Bairische Fortsetzung, hg. von Ludwig WEILAND, in: MGH. Deutsche Chroniken, Bd. 2, Hannover 1877, S. 319–336, hier c. 28, S. 336, führte Friedrichs Bruder Leopold die abziehenden habsburgischen Truppen an. In der Tat ist er im November zunächst in Ulm und dann in Diessenhofen nachweisbar; Regesta Imperii inde ab anno 1246 usque ad annum 1313. Zweites Ergänzungsheft (wie Anm. 105), S. 512.
113 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 328f. Zuvor hatte Friedrich in Ravensburg erneut die Hochzeit mit seiner Gemahlin Elisabeth gefeiert, was ursprünglich erst für den Basler Hoftag geplant gewesen war. In Basel wurden dann Friedrichs Bruder Leopold und Katharina von Savoyen vermählt.
114 MGH. Constitutiones, Bd. 5 (wie Anm. 98), Nr. 254, S. 218, § 3: Insuper noverit excellencia vestra, quod in instanti festo Penthecostes illustrissimam dominam nostram dominam Elizabet filiam vestram cum debitis et preordinatis ad hoc festivitatum insigniis in Basiliensi coronabimus in reginam Romanorum.
115 Ebenda, Nr. 281, S. 241, § 1 (Friedrich an Jakob von Aragón): Et prefatam conthoralem nostram ibidem in die sancto Pentecoste per manus venerabilis Henrici sancte Coloniensis ecclesie archiepiscopi principis nostri dilecti, cui soli hoc de iure competit, procuravimus cum sollempnitatibus consuetis et debitis coronari. Fast gleichlautend die Königin an ihren Vater, mit dem Zusatz et pertinet, adhibitis omnibus solempnitatibus consuetis et debitis coronate nach competit; Acta Aragonensia. Quellen zur deutschen, italienischen, französischen, spanischen, zur Kirchen- und Kulturgeschichte aus der diplomatischen Korrespondenz Jaymes II. (1291–1327), hg. von Heinrich FINKE, 3 Bde., Berlin/Leipzig 1908–1922, hier Bd. 3, Nr. 127, S. 287. Eine Dienerin der Königin legte den Fokus hingegen auf die Anwesenheit zahlreicher Adeliger: la senyora nostra fo coronada en publich devant tuyt, sowie: fo coronada la seyora nostra ab gran solemnitat e ab grans gens, qui foren a la cort, comptes e duchs e prelats e daltres moltes gens; Ebenda, Nr. 126, S. 285f., ähnlich Bd. 1, Nr. 242, S. 362 = MGH. Constitutiones, Bd. 5 (wie Anm. 98), Nr. 291, S. 254f.
116 Größere Basler Annalen (238–1416), hg. von August BERNOULLI, in: Basler Chroniken, Bd. 5, Leipzig 1895, S. 15–41, hier S. 18: Anno 1315 hielt hertzog Friderich von Osterrich, ein erwelter Romscher kung, hoff zů Basel und liesz sin husfrow, frow Elisabeth des kung Jocob von Arrigonia dochter, zů Basel zů einer kungenen cronen; Iohannis abbatis Victoriensis Liber certarum historiarum (wie Anm. 23), Bd. 2, l. V, c. 1, Rec. B. D. A2, S. 106 und 107: Fridericus consortem suam in Basileam vexit ibique […] eam cum maximo tripudio populorum circumquaque confluencium coronavit (verkürzt Rec. A, S. 66: eaque in civitate Basilensium cum magno tripudio coronata).
117 So hingegen WEIXLGÄRTNER, Geschichte im Widerschein der Reichskleinodien (wie Anm. 31), S. 48: „Die echten Insignien wurden auch bei der Krönung seiner jungen Frau Elisabeth von Aragon in Basel benützt.“
118 Die Chronik des Mathias von Neuenburg, hg. von Adolf HOFMEISTER (MGH. Scriptores rerum Germanicarum, Nova Series 4), Berlin 1924–1940, c. 38, S. 100f.: Monstrabantur autem inibi sanctuariorum insignia, que ‚regnum‘ dicuntur, scilicet lancea, clavus, pars crucis Salvatoris, corona Karoli, gladii et alia per quendam Cisterciensem, et cecidit machina pre multitudine hominum, ex quo plurimi sunt oppressi. Die auch für die Turniere errichteten Tribünen scheinen generell von mangelhafter Qualität gewesen zu sein, heißt es hierzu doch ebenda: Cecidit et tempore hastiludii alia machina, ubi lese sunt plurime dominarum, multaque clenodia sunt subtracta.
119 Acta Aragonensia (wie Anm. 115), Bd. 3, Nr. 126, S. 285: E ha preycat lo archabisbe de Colunya devant tuyt, que aquell, qui te les reliquies de nostre senyor, quis pertanyen al regne, aquell deu esser e es rey, e qui no les te, negun hom nol deu apellar rey, e si u fa, es vedat (verkürzt im Fragment Bd. 1, Nr. 242, S. 361 = MGH. Constitutiones, Bd. 5 [wie Anm. 98], Nr. 291, S. 254). Die Liste der Reichskleinodien ist hier vollständiger als bei Mathias von Neuenburg: lo ferre de la lansa, ab que nostre senyor fo ferit al costat, e la corona del rey Carles e la espaa, qui fo tramesa per langel a Carles, e la espaa de sent Mauriç, e la I clau daquells, que fo crucificat nostre senyor, e I troç de la vera creu de nostre senyor ben gran e I dent de sent Johan Batiste.
120 Acta Aragonensia (wie Anm. 115), Bd. 3, Nr. 126, S. 285: Item ha major part en lo emperi, per ço com ell te les reliquies del emperi e ha les mostrades a les corts en la ciutat de Basilea, on la senyora nostra fo coronada en publich devant tuyt.
121 MGH. Constitutiones, Bd. 5 (wie Anm. 98), Nr. 281, S. 241f., an seinen Schwiegervater Jakob von Aragón (siehe bes. oben, Anm. 115).
122 Acta Aragonensia (wie Anm. 115), Bd. 3, Nr. 126, S. 285: que aquest nostre ha melor elecio hauda, per ço com ell es coronat per lo archabisbe de Colunya, qui ha poder ab cartes, lonch de temps ha, per tots los papes confermades, que ell puga coronar e no altre, e encara que ha aytants de veus com laltre, e laltre es se coronat per I abat, per la qual cosa no val la sua coronacio.
123 Vgl. BÜTTNER, Rituale der Königserhebung im Konflikt (wie Anm. 109), S. 37–41.
124 Chronica de gestis principum, hg. von Georg LEIDINGER, in: Bayerische Chroniken des XIV. Jahrhunderts, in: MGH. Scriptores rerum Germanicarum Bd. [19], Hannover 1918, S. 1–104, hier S. 98: Leupoldus […] sciens difficile fore contra stimulum calcitrare convertit gladium in vaginam et apud regem temptat pro fratre suo placitare. Qui super eo ipsum audire noluit, sed prius sibi regni insignia resignaret.
125 Iohannis abbatis Victoriensis Liber certarum historiarum (wie Anm. 23), Bd. 2, Rec. B. D. A2, l. V, c. 5, S. 121, zu 1323: Leupoldus spirans adhuc minarum et cedis imperialia insignia reddere recusavit et necdum se victum propter fratrum angariam affimiavit. Ebenda, S. 125, zu 1325: Officium sacre misse prior celebrat et ambos sacra communione de una hostia corroborat, sacramento Fridericum Ludewico ac pacis osculo conciliat, per pacta subiectionis et obedicionis fratres implicat, ut imperialia insignia restituant et regnum amplius non offendant. Ebenso ebenda, Rec. A, l. V, c. 6, S. 87, zur Sühne hingegen ohne Erwähnung der Reichsinsignien: […] sacramento Fridericum Lůdewico ac pacis osculo conciliat. Per pacta subiectionis et voluntarie obedicionis fratres ad idem implicat, per eos amplius regnum non offendatur, et ut civitates in reliquum Ludewico pareant, eas a iuramentis debitis sibi laxat (ebenda, S. 91).
126 Die Chronik des Mathias von Neuenburg (wie Anm. 118), c. 52, S. 130: Tractabatur autem sepe de liberacione Friderici, et impediente liberacionem, quod dux insignia sanctuariorum imperii, lanceam videlicet et alia, noluit resignare, dicentibusque suis, quod frater eius esset captivus, dux prenoscens astuciam Ludowici dixit tractatoribus: ‚Ecce, ne hic michi inpingatur a vobis, trado vobis ea, et scio, quod nec adhuc, prout tractastis, fratrem habebo.‘ Quod et cum factum esset […].
127 Chronica de gestis principum (wie Anm. 124), S. 98f.: Ideo habito super eo maturo consilio omni cum reverencia transmisit ei ad civitatem Nrmberch. Ubi rex accepit ea in potestatem suam omni cum honore et multis milibus hominum illic confluentibus, ut viderent ea. Viderunt et gavisi sunt pariter et compuncti. Post hec delata sunt in Bawariam, ubi in civitate Monacensi loco tutissimo servantur, quatuor monachis de cenobio Frstenvelt presentibus iuxta sacrosancta sacramenta, divino cultui dediti, qui preter alia pia obsequia singulis diebus missarum sollempnia solvere non obmittunt.
128 Vgl. so auch Regesta Habsburgica (wie Anm. 71), Nr. 1325, S. 163.
129 Siehe beispielsweise Alois NIEDERSTÄTTER, Österreichische Geschichte 1278–1411: Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter, Wien 2001, S. 127, basierend auf den Regesta Habsburgica.
130 Chronica de gestis principum (wie Anm. 124), S. 98, Anm. 6. Insofern könnte die ursprüngliche Darstellung Johanns von Viktring (siehe oben, Anm. 125, Rec. A.) durchaus korrekt sein, berichtet dieser doch nur zu 1323 von einer Weigerung Leopolds.
131 Die Chronica de gestis principum (wie Anm. 124), S. 99f., führt dies auf die von Ludwig nach der Übergabe als weitere Bedingung für Friedensverhandlungen erhobene Forderung zurück, Leopold solle die Reichstädte, die ihm gehuldigt hatten, von ihrem Eid entbinden. Darauf soll dieser zornig erwidert haben: ‚Si integre […] non fuerint adimpleta, que michi promissa sunt, quando regni insignia resignavi, non erit pax nec concordia, quamdiu eius carebo et necdum frater meus de captivitate fuerit liberatus‘.
132 Regesta Habsburgica (wie Anm. 71), Nr. 1512, S. 187. Vgl. hierzu Claudia GARNIER, Im Zeichen von Krieg und Kompromiss. Formen der symbolischen Kommunikation im frühen 14. Jahrhundert, in: Die Königserhebung Friedrichs des Schönen im Jahr 1314 (wie Anm. 109), S. 229–253, hier S. 243–253.
133 Dies gilt nicht zuletzt für die anzunehmenden Aufbewahrungsorte der Reichskleinodien, wie sie beispielsweise bei Albert BÜHLER, Reichskleinodien – Geschichte im Überblick, Karlsruhe 1953, S. 4f., Leistikow, Die Aufbewahrungsorte der Reichskleinodien – vom Trifels bis Nürnberg (wie Anm. 6), S. 197f., oder REITHER, Aufbewahrungsorte der Reichskleinodien (wie Anm. 31), S. 100f., dargestellt sind. Gegenüber PETERSOHN, Krönungsbrauch (wie Anm. 6), S. 118, sei die Hoffnung geäußert, dass für die Zeit Albrechts und Heinrichs VII. zwar nicht durch „neue Quellenfunde“, wohl aber nur eine neue Kombination der Belege unter Ausweitung des Betrachtungszeitraums etwas Licht in das „Dickicht“ „der zahlreichen Unklarheiten und widersprüchlichen Hypothesen“ gebracht werden konnte.
134 Vgl. hierzu allgemein Franz-Reiner ERKENS, Zwischen staufischer Tradition und dynastischer Orientierung: Das Königtum Rudolfs von Habsburg, in: Rudolf von Habsburg 1273–1291. Eine Königsherrschaft zwischen Tradition und Wandel, hg. von Egon BOSHOF/Franz-Reiner ERKENS (Passauer historische Forschungen 7), Köln/Weimar/Wien 1993, S. 33–58.
135 Nova Subsidia Diplomatica, Bd. 12 (wie Anm. 50), Nr. 94, S. 206–208 (= Regesta Imperii VI,1 [wie Anm. 28], Nr. 187; vgl. auch Nr. 2223).
136 Auch die von Rudolf bestätigten Privilegien Friedrichs I. und Heinrichs (VII.), die sich allerdings auf konkrete Rechtsstreite beziehen, erhalten keinen solchen Verweis (Johann Friedrich BÖHMER, Regesta Imperii IV. Lothar III. und ältere Staufer 1125–1197. 2. Abt.: Die Regesten des Kaiserreichs unter Friedrich I. 1152 (1122)–1190. 4. Lief.: 1181–1190, bearb. von Ferdinand OPLL, Köln/Weimar/Wien 2011, Nr. 3026; Johann Friedrich BÖHMER, Regesta Imperii V. Jüngere Staufer 1198–1272. Die Regesten des Kaiserreichs unter Philipp, Otto IV, Friedrich II, Heinrich (VII), Conrad IV, Heinrich Raspe, Wilhelm und Richard. 1198–1272, 3 Bde., bearb. von Julius FICKER/Eduard WINKELMANN, Innsbruck 1881–1901, hier Bd. V,1,2, Nr. 4127).
137 Für die engen Beziehungen des Eußerthaler Abtes Heinrich zu beiden Herrschern (u.a. 1303 Gesandter an die Kurie, 1309 Kanzler) vgl. Martin ARMGART/Heribert FELDHAUS, Eußerthal, St. Maria, Zisterzienserabtei, zeitweise Zisterzienserpriorat, in: Pfälzisches Klosterlexikon (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 26), Kaiserslautern 2014, Bd. 1, S. 405–461, hier S. 412f.
138 Albertino Mussato, Ludovicus Bavarus, hg. von Johann F. BÖHMER, in: Fontes rerum Germanicarum, Bd. 1, Stuttgart 1843, S. 170–192, hier S. 188: Reliquiasque domini nostri Iesu Christi, lanceam scilicet et clavos, que veluti pignora quedam veri imperatoris et Romani regis habentur, ab illo [= Fridericus Austrie dux] eodem bello quesita potenter, sicut vera sunt, indubitanter asserimus.
139 Vgl. Max BUCHNER, Die Hut der Krönungsinsignien in Frankreich und in Deutschland im Mittelalter, in: Festschrift Eduard Eichmann zum 70. Geburtstag. Dargebracht von seinen Freunden und Schülern in Verbindung mit Wilhelm Laforet, hg. von Martin GRABMANN/Karl HOFMANN, Paderborn 1940, S. 21–67, hier S. 62–64; GRASS, Reichskleinodien (wie Anm. 1), S. 19–23.
140 Vgl. Ulrich BURKHART, Burgkapellen in der Pfalz, in: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 107, 2009, S. 615–663, hier S. 659–661.
141 FILLITZ, Die Insignien und Kleinodien des Heiligen Römischen Reiches (wie Anm. 1), S. 37–43, beispielsweise thematisiert „Reliquien und Reliquiencharakter“ der Reichskleinodien und vertritt dabei für das Spätmittelalter die Ansicht, „die staatspolitische Bedeutung der Reliquien“ sei „zur Gänze ihrem religiösen Charakter“ gewichen (S. 39). Dies dürfte für die Reichsreliquien zutreffen, nicht jedoch für die bei der Krönung verwendeten Reichsinsignien.
142 So in den beiden Urkunden über die Aushändigung der Reichskleinodien an Karl IV. im März 1350 durch die Wittelsbacher. Zuerst wird das Kreuz mit der Heiligen Lanze, einem Teil des Heiligen Kreuzes, einem Zahn des heiligen Johannes des Täufers und einem Arm der heiligen Anna genannt, dann die beiden Schwerter des heiligen Mauritius und des heiligen Karls des Großen, dann beginnend mit der Krone die übrigen Insignien und anschließend der Ornat; MGH. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Bd. 10: Dokumente zur Geschichte des deutschen Reiches und seiner Verfassung 1350–1353, bearb. von Margarete KÜHN, Weimar 1979–1991, Nr. 68, S. 51f. (Karl IV., deutsch); Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, hg. von Adolph Friedrich RIEDEL, 2. Teil, Bd. 2, Berlin 1843, Nr. 926, S. 294 (Markgrafen Ludwig von Brandenburg, lateinisch). Mathias von Neuenburg nahm hingegen zu 1315 noch keine solche Scheidung vor, obgleich auch er unter den sanctuariorum insignia, que ‚regnum‘ dicuntur zuerst die Reliquien nannte (siehe oben, Anm. 118). Bei der Heiltumsweisung in Nürnberg wurden die Insignien (mit der Krone in qua recluse sunt diverse reliquie zu Beginn) und Kleidungsstücke im zweiten Umgang gezeigt, die Kreuzpartikel, die Heilige Lanze und das Reichskreuz (zusammen mit anderen Herrenreliquien) hingegen im dritten Umgang; siehe den Ausrufzettel, zwischen 1438 und 1459 im Gebrauch, im Anhang bei Julia SCHNELBÖGL, Die Reichskleinodien in Nürnberg. 1424–1523, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 51, 1962, S. 78–159, hier S. 154–159, das Zitat S. 158. Dies übersieht MENTZEL-REUTERS, Die goldene Krone (wie Anm. 1), S. 179 („Der erste Transitus präsentierte die Zeugnisse aus der Kindheit Jesu, der zweite die Reichskleinodien und der dritte die Reliquien des Leidens Christi.“). Ein eigenes Fest war seit 1354 der Heiligen Lanze und der Nägel vom Kreuz Christi gewidmet, während die diesbezügliche päpstliche Bulle die übrigen Reichskleinodien nur kursorisch erwähnte; vgl. SCHNELBÖGL, Die Reichskleinodien in Nürnberg (wie diese Anm.), S. 85.
143 Guillaume de Nangis, Vita Sancti Ludovici Regis Franciae, hg. von Pierre-Claude-François DAUNOU/Joseph NAUDET, in: Recueil des historiens des Gaules et de la France, Bd. 20, Paris 1840, S. 310–465, hier S. 326. Vgl. Jacques Le GOFF, Ludwig der Heilige, Stuttgart 2000, S. 119–125.
144 Die ältere Forschung sah die Abkehr vom Trifels als Aufbewahrungsort unter Rudolf als Rettung der Reichsinsignien aus den Händen egoistischer und geldgieriger Reichsministerialen (HUYSKENS, Aachener Krone [wie Anm. 5], S. 435, in diesem Sinne abgeschwächt auch GRASS, Reichskleinodien [wie Anm. 1], S. 24). Die Motive Rudolfs dürften freilich keineswegs rein selbstloser Natur gewesen sein. Die Deutung im Sinne eines hiermit verbundenen Versuchs, mit der Kontrolle über die Reichsinsignien den Anspruch seiner Nachkommen auf die Königsherrschaft zu festigen, hängt jedoch wesentlich davon ab, wie man die Ereignisse an seinem Lebensende rekonstruiert und deutet (vgl. oben bei Anm. 37–44).
145 Vgl. ERKENS, Thronfolge und Herrschersakralität (wie Anm. 141), S. 433f., mit weiterer Literatur; zu Rudolf IV. insgesamt Lukas WOLFINGER, Die Herrschaftsinszenierung Rudolfs IV. von Österreich. Strategien, Publikum, Rezeption (Symbolische Kommunikation in der Vormoderne), Köln/Weimar/Wien 2018.
146 Vgl. FRENSDORFF, Zur Geschichte der deutschen Reichsinsignien (wie Anm. 5), S. 67–86; SCHNELBÖGL, Die Reichskleinodien in Nürnberg (wie Anm. 142); Rudolf ENDRES, Nürnberg. „Carissima civitas“ – Kaiserstadt und Aufbewahrungsort der Reichsinsignien, in: Hauptstadt. Zentren, Residenzen, Metropolen in der deutschen Geschichte, hg. von Bodo-Michael BAUMUNK, Köln 1989, S. 72–87, hier S. 79–85, einschließlich der Frühen Neuzeit.
147 Siehe so beispielsweise zu 1442: Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Friedrich III. Zweite Abteilung 1441–1442, hg. von Hermann HERRE/Ludwig QUIDDE (Deutsche Reichstagsakten 16), Stuttgart/Gotha 1928, Nr. 111, S. 203f.: keiser Karls gotlicher gedechtnuß klennet, die zu zirheit eins Romischen kung gehoren, so er in seiner majestat sizet; Nr. 107, S. 189, § 3e: la sainte coronne Charlemagne. Eine solche Zuschreibung findet sich vereinzelt bereits zu Heinrich VII. und Friedrich von Habsburg, vgl. oben, Anm. 84, 118 und 119. Auch 1350 wurden zahlreiche Stücke Karl dem Großen zugeordnet; MGH. Constitutiones, Bd. 10 (wie Anm. 142), Nr. 68, S. 51f.; Codex diplomaticus Brandenburgensis, 2. Teil, Bd. 2 (wie Anm. 142), Nr. 926, S. 295.
148 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 531f.
149 Deutsche Reichstagsakten 16 (wie Anm. 147), Nr. 111, S. 204.
150 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 549. Friedrich hatte dies neben der bloßen Notwendigkeit (der bis zur Krönung nicht rechtzeitigen Fertigstellung seines in Nürnberg in Auftrag gegebenen clennet) mit seiner besonderen Verehrung begründet (wan er besunder andacht zu denselben clennetten hette; Deutsche Reichstagsakten 16 [wie Anm. 147], Nr. 111, S. 204).
151 Vgl. FRENSDORFF, Zur Geschichte der deutschen Reichsinsignien (wie Anm. 5), S. 77f. (1452) und S. 80 (fälschlich mit „1530“); BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 600 (zu 1486); Paul-Joachim HEINIG, Die letzten Aachener Krönungen: Maximilian I., Karl V. und Ferdinand I., in: Krönungen. Könige in Aachen (wie Anm. 6), Bd. 2, S. 563–572, hier S. 564 und 568 (zu 1486 und 1520); SCHNELBÖGL, Die Reichskleinodien in Nürnberg (wie Anm. 142), S. 102–105 (1452, 1486, fälschlich mit „1521“).
152 Vgl. BÜTTNER, Weg zur Krone (wie Anm. 2), S. 688f.
153 Zur Diskussion um die Auswirkungen der Reformation in Nürnberg auf die Reichsinsignien vgl. Harriet RUDOLPH, Kontinuität und Dynamik – Ritual und Zeremoniell bei Krönungsakten im Alten Reich. Maximilian II., Rudolf II. und Matthias in vergleichender Perspektive, in: Investitur- und Krönungsrituale. Herrschaftseinsetzungen im kulturellen Vergleich, hg. von Marion STEINICKE/Stefan WEINFURTER, Köln/Weimar/Wien 2005, S. 377–399, hier S. 389f. Allerdings wurden aus Aachen neben dem Säbel und dem ‚Krönungsevangeliar‘ auch die Stephansbursa, die angeblich mit dem Blut des heiligen Stephan getränkte Erde enthielt, nach Frankfurt gebracht. Zur Rolle Aachens und Nürnbergs im 17. und 18. Jahrhundert und dem Streit um die Aufbewahrung der Insignien vgl. Hans Joachim BERBIG, Der Krönungsritus im Alten Reich 1648-1806, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 38, 1975, S. 639–700, hier S. 642–649.