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Vorwort

Vorwort

Das Besondere Verwaltungsrecht wandelt sich in noch stärkerem Maße als die meisten anderen Rechtsgebiete. Denn es geht um das konkrete Handeln der Exekutive in weit ausfächernden Bereichen, das auf sich häufig ändernde Sachlagen reagieren muss und immer neuen Vorgaben des Gesetzgebers ausgesetzt ist. Zudem ist die aktuelle Rechtsprechung einzubeziehen und dem Diskussionsstand im Schrifttum Rechnung zu tragen. Dem entsprechend ist die Rechtsentwicklung seit Erscheinen der 3. Auflage des Lehr- und Handbuchs erheblich voran geschritten. Dies hat eine Neuauflage erforderlich gemacht.

Die grundsätzliche Konzeption des Lehr- und Handbuchs ist unverändert geblieben. Auch im Kreis der Autorinnen und Autoren ist es nur zu wenigen Wechseln gekommen. Wiederum wird das Werk in drei Bänden erscheinen. Band 1 zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht ist bereits erschienen. Hiermit wird Band 2 vorgelegt. Band 3 folgt in Kürze.

Die Manuskripte für den zweiten Band wurden überwiegend Ende Mai 2020 abgegeben. Die umfangreichen redaktionellen Arbeiten sind von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls von Michael Fehling für Öffentliches Recht mit Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School Hamburg durchgeführt worden. Ihnen allen sei nochmals sehr herzlich gedankt.

Wie Bücher im Allgemeinen, leben auch Lehr- und Handbücher davon, dass sie auf Resonanz stoßen. Gerade auch kritische Stimmen sind willkommen, weil sie zu künftigen Verbesserungen beitragen können. Herausgeber, Autorinnen und Autoren freuen sich über alle Stellungnahmen und Hinweise. Sie können auch den Herausgebern wie bisher auf elektronischem Wege übermittelt werden (Band 1: ehlersd@uni-muenster.de; Band 2: michael.fehling@law-school.de; Band 3: hermann.puender@law-school.de).

Münster und Hamburg, im Juli 2020

Dirk Ehlers

Michael Fehling

Hermann Pünder

Besonderes Verwaltungsrecht

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