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ОглавлениеVorwort
Während im Verfassungsrecht mit dem „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ ein monumentales Referenzwerk in dritter Auflage vorliegt, fehlt es im Verwaltungsrecht bislang an einer vergleichbaren Gesamtdarstellung. Dem will das Handbuch des Verwaltungsrechts (HVwR) abhelfen. Sein Ziel ist zum einen die gesamthaft-repräsentative Erfassung des in immer mehr Einzelrichtungen auseinanderströmenden deutschen Verwaltungsrechts, um dieses wieder in seiner Vielfalt an einem zentralen Ort zusammenzuführen, in seinen Grundstrukturen zu erläutern und so seine Sichtbarkeit – auch als „Visitenkarte“ der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft im Ausland – zu erhöhen. Anliegen des Handbuchs ist zum anderen die systematische Verarbeitung der Verflechtungen des deutschen Verwaltungsrechts mit anderen Rechtsebenen und Rechtsschichten, insbesondere dem Europa- und Völkerrecht.
Das Handbuch des Verwaltungsrechts ist ein Gemeinschaftswerk der beiden Herausgeber und der am Ende mehr als 250 Autorinnen und Autoren bei inspirierender Beratung durch einen aus acht Hochschullehrerinnen und -lehrern bestehenden Wissenschaftlichen Beirat. Bei der Gewinnung der Autorinnen und Autoren stand die Gewährleistung größtmöglicher Pluralität im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund soll es beim Handbuch des Verwaltungsrechts gerade nicht darum gehen, eine bestimmte programmatische Richtung zu begründen, sondern verschiedene Zugriffe miteinander zu verknüpfen, seien diese stärker an der juristischen Methode oder an Steuerungs- und Governance-Ansätzen orientiert. Die Auswahl der Beteiligten erfolgt allein nach fachlicher Qualität. Andere Gesichtspunkte wie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schule, der methodische Ansatz oder die politische Ausrichtung spielen keine Rolle.
Adressatinnen und Adressaten des Handbuchs sind gleichermaßen die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Es bereitet primär für die im Öffentlichen Recht tätigen inländischen Juristinnen und Juristen, aber auch für interessierte Verwaltungsrechtler/-innen anderer Staaten, den Rechtsstoff enzyklopädisch auf, erschließt die Zusammenhänge und Strukturen in der Fülle der Referenzgebiete und führt auseinanderstrebende Detailforschung zusammen. Dabei stellt das Handbuch die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren für das heutige Verständnis wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht ihre inter- und supranationale Verzahnung. Um die Rezeption auch im Ausland zu erleichtern, schließt jeder Beitrag mit einem ausführlichen englischsprachigen Abstract.
Neben den Merkmalen einer systematischen Ordnung des Stoffes und integrativen Themenbehandlung in der Verbundperspektive weist das Handbuch noch eine Reihe von sonstigen konzeptionellen Charakteristika auf, die sein Profil prägen. Dazu gehören vor allem die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht sowie die Vernetzung von materiellem und formellem Recht (insbesondere Prozessrecht). Aktuelle, querschnittsartige Entwicklungen wie die Digitalisierung, die Herausbildung eines Pandemie(folgen-)rechts oder die Bewältigung der Klimakrise und des demografischen Wandels sind „rote Fäden“, die an verschiedenen Stellen des Werks „hervorgezogen“ werden.
Der methodische Ansatz des Handbuchs ist ein grundsätzlich juristisch-dogmatischer, aber stets an die Theorie rückgebundener. Der Interdisziplinarität trägt das Handbuch eingehend Rechnung. Ihr sind zunächst zahlreiche Beiträge in den ersten beiden Bänden gewidmet. In den weiteren Bänden erfolgt sodann eine punktuelle Öffnung schwerpunktmäßig juristischer Beiträge, soweit Fragen mit Bezug zu anderen Fächern in Rede stehen. Paradigmatisch für die Intradisziplinarität steht das Ergänzungsverhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht. Im Handbuch wird dieser Wechselbezüglichkeit sowohl eigenständig in Band VI („Verwaltungsrecht und Privatrecht“) als auch integrativ in den übrigen Bänden Rechnung getragen.
Insgesamt ist das Handbuch des Verwaltungsrechts auf zwölf Bände angelegt, die im Jahresrhythmus erscheinen sollen. Der vorliegende erste Band handelt von den Grundstrukturen des deutschen Verwaltungsrechts. Er setzt ein mit den historischen Entwicklungslinien vom frühneuzeitlichen Policeystaat des 17. und 18. Jahrhunderts bis hin zur Verwaltung im wiedervereinigten Deutschland. Sodann werden die unterschiedlichen Rechtsebenen und Rechtsquellen des Verwaltungsrechts beleuchtet, bevor die grundlegenden Begriffe und Bezüge eine Entfaltung erfahren. Im Weiteren wendet sich der Band der Typologie des Verwaltungshandelns sowie den Methoden und Nachbardisziplinen zu. Abrundend werden die mit der Digitalisierung, dem demografischen Wandel und der überstaatlichen Verflechtung verbundenen Herausforderungen in den Blick genommen.
Das Projekt „Handbuch des Verwaltungsrechts“ wäre ohne Unterstützer/-innen, die hinter der Idee unseres Gemeinschaftswerkes stehen, nicht möglich. Wir sind daher der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung zu tiefem Dank nicht nur für die großzügige Förderung der wissenschaftlichen Vorbereitung dieses Bandes, sondern auch für vielfältige Anregungen und eine stets angenehme und unbürokratische Zusammenarbeit verpflichtet. Namentlich richtet sich unser Dank insbesondere an Herrn Dr. Thomas Kempf und Herrn Dr. Ingomar Lorch.
Dank gebührt weiter dem C.F. Müller Verlag für die Aufnahme des Handbuchs in sein Programm und Frau Alexandra Burrer für die hervorragende Betreuung. Die Redaktion des vorliegenden Bandes lag vor allem in den Händen engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Band I waren Herr Tobias Pascher und Frau Ann-Kathrin Schneider in Würzburg hauptverantwortlich, die insbesondere durch Frau Dorit Boeger, Frau Charlotte Lorenz, Herrn Johannes Steinker und Frau Patricia Zentgraf unterstützt wurden. Der Austausch mit dem Heidelberger Team um Herrn Dr. Torben Ellerbrok, mag. rer. publ. war dabei von größtem Wert. Die englischsprachigen Abstracts wurden von Dr. Naomi Shulman lektoriert.
Ein besonderes Anliegen ist es uns schließlich, Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Josef Isensee und Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof unseren Dank abzustatten. Sie haben das Handbuch des Verwaltungsrechts von Anfang an nicht nur mit Wohlwollen, sondern mit ermutigendem Zuspruch und höchst wertvollem Rat begleitet.
Heidelberg und Würzburg, im März 2021
Wolfgang Kahl Markus Ludwigs