Читать книгу 5 vor Mündliche Prüfung - Hans J. Nicolini - Страница 4
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keine Ergänzungsprüfung mehr möglich
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat1), wenn also – ggf. auch nach einer Wiederholung der Klausuren – insgesamt eine ausreichende Leistung erzielt worden ist. Weil keine Ergänzungsprüfungen möglich sind, müssen bei den schriftlichen Leistungen mindestens 50 Punkte (= „ausreichend“) erreicht worden sein. Die Punktzahl ergibt sich dabei als arithmetisches Mittel der Bewertungen der einzelnen Klausuren.
Abb. 1: Zusammensetzung der Note der schriftlichen Prüfung
Abb. 2: Bewertung
Hinweis
Die drei Klausuren der schriftlichen Prüfung sind als Einheit zu sehen. Sie müssen zusammen an einem Termin (Frühjahrs- oder Herbstprüfung) geschrieben werden. Es ist nicht möglich, einzelne Klausuren – z. B. wegen Krankheit – zu einem späteren Termin nachzuholen. Konsequent müssen alle drei Klausuren wiederholt werden, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist.
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Ziele der mündlichen Prüfung
Während die schriftliche Prüfung dem Nachweis der notwendigen Qualifikationen in den insgesamt sechs Handlungsbereichen dient, soll die mündliche Prüfung dem Prüfungsausschuss
eine abgesicherte Grundlage für die Beurteilung der fachlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, |
eine Vorstellung von den sozialen und kommunikativen Kompetenzen sowie |
einen Eindruck vom persönlichen Erscheinungsbild |
des Teilnehmers vermitteln. Die Teilnehmer sollen die mündliche Prüfung als selbstgesteuerte Aufgabe verstehen, die sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung eigenverantwortlich lösen.2)
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Bestandteile der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch.
Abb. 3: Bestandteile der mündlichen Prüfung
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Dauer der Präsentation
Die Prüfungsverordnung regelt eindeutig: „Die Präsentationszeit soll nicht länger als 15 Minuten dauern.“3)
Damit darf die Präsentation zwar kürzer, aber nicht länger sein als 15 Minuten. Allerdings ist dringend zu raten, die mögliche Zeit im eigenen Interesse auch auszunutzen. Die Präsentation wirkt sonst oberflächlich und unzureichend vorbereitet.
Tipp
Die Zeiteinteilung muss unbedingt geübt werden. Das geht nur, wenn vor Zuhörern vorgetragen wird: Ein gesprochener Text nimmt mehr Zeit in Anspruch als ein nur „in Gedanken“ vorgetragener.
Üben Sie Ihre Präsentation mehrfach vor Zuhörern.
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Dauer des Fachgesprächs
Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.4) „Soll“ bedeutet hier, dass die halbe Stunde genau eingehalten und auch protokolliert werden muss.6
Einladung
Etwa zehn bis 14 Tage vor ihrer mündlichen Prüfung erhalten die zugelassenen Teilnehmer eine Mitteilung über den genauen Termin und den Ort der Prüfung. Die oft als kurzfristig empfundene Benachrichtigung ist keine Willkür, sie ergibt sich durch die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen, die – auch im Interesse der Teilnehmer − sehr umfangreich sein können.7
Anreise
Erscheinen Sie pünktlich zur Prüfung. An diesem Tag finden mehrere Prüfungen statt und eine Verzögerung führt bei allen folgenden Teilnehmern zu unangenehmen Wartezeiten. Für die Anreise sollte ein genügend großer Zeitpuffer berücksichtigt werden. Die Nervosität steigt und die Konzentrationsfähigkeit leidet, wenn z. B. durch Staus oder die Suche nach einem Parkplatz das rechtzeitige Eintreffen gefährdet erscheint.
Verspätung
Die Prüfungsausschüsse reagieren aber im Allgemeinen verständnisvoll und versuchen, auch bei einer unverschuldeten Verspätung die Prüfung noch zu ermöglichen. Das kann aber dann auch zu einer späteren Uhrzeit sein als ursprünglich vorgesehen.
Tipp
Die mündlichen Prüfungen finden nicht in allen Fällen im Gebäude der IHK statt, manchmal werden zusätzliche Räume angemietet. Kontrollieren Sie deshalb die Einladung daraufhin, damit Sie nicht irrtümlich zu einem falschen Ort fahren und dadurch nicht nur Zeit verlieren, sondern auch unnötigen Stress aufbauen.
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Treffpunkt
Ein Warteraum steht in aller Regel nicht zur Verfügung, die Teilnehmer warten dann auf dem Flur vor dem angegebenen Prüfungsraum. Sie werden zum Prüfungsbeginn hineingebeten.9
Bestimmungsfaktoren
Der Ablauf der mündlichen Prüfung wird durch inhaltliche, methodische, organisatorische und rechtliche Faktoren bestimmt.5)
Abb. 4: Bestimmungsfaktoren der mündlichen Prüfung
Bei einer überzeugenden mündlichen Prüfung müssen alle vier Komponenten angemessen berücksichtigt werden.
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Thema selbst bestimmen
Das Thema der Präsentation muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen6). Die Teilnehmer können das Thema selbst bestimmen. Zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung muss es bei der IHK eingereicht werden.
Hinweis
Beachten Sie, dass Sie ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen sollen. Wenn Ihre Präsentation kein Problem betrifft, kann auch keins gelöst werden.
Das eingereichte Thema nehmen die Prüfungsausschüsse lediglich zur Kenntnis. Es gibt keinerlei Rückmeldung. Das gilt auch dann, wenn das eingereichte Thema den Anforderungen der Prüfungsverordnung nicht entspricht.
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visuelle Unterstützung
Bei einer Präsentation soll ein Vortrag mithilfe von Medien visuell unterstützt werden. Die Teilnehmer sollen ohne Unterbrechung vonseiten der Prüfer eine durchgehende Prüfungsleistung zeigen. Fragen oder gar fachliche Diskussionen dürfen die Leistung nicht stören, sie bleiben dem Fachgespräch vorbehalten.
Hinweis
Manche Prüfungsausschüsse bitten um Zustimmung, die beiden Prüfungsteile „Präsentation“ und „Fachgespräch“ nicht zu trennen, sondern bereits während der Präsentation Fragen stellen und diskutieren zu können. Sie sollten das höflich ablehnen, damit Sie Ihre Präsentation so vortragen können, wie sie von Ihnen vorbereitet worden ist.
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kein reines Abfragen
Das Fachgespräch soll kein reines Abfragen von auswendig gelerntem Wissen sein, der Charakter einer Ergänzungsprüfung muss vermieden werden. Im Idealfall entwickelt sich ein fachliches Gespräch „auf Augenhöhe“ unter Fachleuten.13
Prüfungsraum
Die Räume, in denen die Prüfungen stattfinden, sind naturgemäß sehr unterschiedlich. Größere IHKs haben oft eigene Prüfungsräume oder eigene Prüfungszentren, andere mieten Räume in Tagungshäusern oder ähnlichen Einrichtungen an.
Die Ausstattung ist im Allgemeinen sachlich mit üblichen Büromöbeln. Eine typische Anordnung zeigt die Skizze:
Abb. 5: Typischer Prüfungsraum
Hinweis
Hilfsmittel, die keinen Täuschungsversuch ermöglichen, können mit in den Prüfungsraum gebracht werden. Sinnvoll sind eine große Uhr und – abhängig von der Art der Präsentation – Stifte, Lineal und ein Laserpointer.
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§ 53 BBiG
Die Prüfung wird nach einer Verordnung durchgeführt, die am 26. 10. 2015 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung erlassen worden ist. Sie ist für die Industrie- und Handelskammern bindend wie ein Gesetz. Grundlage für die Prüfungsverordnung ist § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Literatur § 53 Abs. 1 BBiG: „Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung . . . nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung . . . Fortbildungsabschlüsse anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnung).“
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Identifizierung
Vor Beginn der Prüfung muss sich jeder Teilnehmer ausweisen, damit seine Identität festgestellt werden kann. Ein gültiger Ausweis und das Einladungsschreiben müssen vorgelegt werden. Es wird außerdem nach dem Gesundheitszustand gefragt, um späteren Anfechtungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen vorzubeugen.16
Belehrung
Die Teilnehmer werden vor Beginn der Prüfung über die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme belehrt.7)17
mindestens drei Prüfer
Die Prüfungsausschüsse sind ein Organ der Industrie- und Handelskammern, die zur verantwortlichen Ermittlung und Bewertung der Prüfungsleistungen errichtet werden. Sie bestehen aus mindesten drei Prüfern – und selten auch Prüferinnen. Das ergibt sich aus der Regelung, dass jedem Prüfungsausschuss Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Dozent eines Weiterbildungsträgers angehören.8) Aus diesem Grund müssen immer mindestens drei Prüfer anwesend sein.
18Größere Prüfungsausschüsse können gebildet werden, wenn es aus sachlichen Erwägungen sinnvoll erscheint, z. B. damit auch alle Fächer kompetent geprüft werden können.
Abb. 6: Zusammensetzung des Prüfungsausschusses9)
Hinweis
Gelegentlich entspricht die Zahl der Anwesenden trotzdem nicht den Darstellungen in der Abbildung. Dann ist i. d. R. ein Hospitant anwesend: Um neue Prüfer zu gewinnen und in die Arbeit einzuführen, ermöglichen die IHKs potenziellen Prüfern, zunächst einmal als Gast zuzuhören. Diese Personen dürfen nicht an den Beratungen und auch nicht an der Notenfindung teilnehmen. Die Teilnehmer müssen der Anwesenheit dieser Personen zustimmen.
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Ehrenamt
Die Prüfer (insgesamt mehr als 180.000 in ca. 50.000 Prüfungsausschüssen10)) sind ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung. Sie sind i. d. R. schon viele Jahre tätig, etwa die Hälfte haben schon mehr als zehn Jahre Erfahrung, d. h. sie haben bereits an mindestens 20 Prüfungsterminen teilgenommen.20
sachkundige Prüfer
Prüfer müssen „für die Prüfungsgebiete sachkundig“ sein, also über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Für „die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet“ ist,11) wer
berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse und Erfahrungen hat, |
über Bereitschaft zur Weiterbildung verfügt, |
menschliche Reife und Verantwortungsbewusstsein besitzt, |
Prüfungsergebnisse kompetent feststellen und bewerten kann, |
zeitlich ausreichend für die Prüfungstermine verfügbar und |
verschwiegen ist.12) |
Hinweis
Alle Prüfungsausschüsse prüfen großzügig und wohlwollend. Eine – von Teilnehmern immer wieder vermutete – vorgegebene Durchfallquote gibt es nicht.
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Protokoll
Über die Präsentation und das anschließende Fachgespräch fertigt der Prüfungsausschuss ein Protokoll an, das Bestandteil der Prüfungsakte wird. Darin werden stichwortartig die relevanten Aufgabenstellungen und die Leistungen des Prüfungsteilnehmers erfasst. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes ist ein Ergebnisprotokoll ausreichend, ein Wortprotokoll ist nicht erforderlich.13)
22Es hat drei hauptsächliche Funktionen:
Bei der Beratung zur Notenfindung sind nach der Prüfung der Verlauf und die fachlichen Aspekte leicht rekonstruierbar. Das führt in vielen Fällen zu einer besseren Einschätzung als aus dem Gedächtnis, weil man Fehler stärker in Erinnerung behält als die erwarteten richtigen Antworten. |
Das Prüfungsprotokoll ist Grundlage für den Prüfungsbescheid. Es muss von allen beteiligten Prüfern unterzeichnet werden. |
Im Falle eines Widerspruchs ist das Protokoll Grundlage für die rechtliche Würdigung. |
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Rücktritt
Die Teilnehmer sollen in einer körperlich und seelisch guten Verfassung sein, um ihre Fähigkeiten in der Prüfung zeigen zu können.14) Wenn jemand die Prüfung nicht antreten kann, muss zwar im Einzelfall über den Rücktritt entschieden werden, aber aus § 23 der Prüfungsverordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen15) ergeben sich eindeutige Regeln:24
vor der Prüfung
Vor Beginn der (gesamten) Prüfung ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung möglich. Der späteste Termin ist also am ersten Prüfungstag im Prüfungsraum, aber noch vor Beginn der Prüfung. Das ist folgenlos, die Prüfung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt abgelegt werden.16)25
nach Beginn der Prüfung
Nach Beginn der Prüfung führen Rücktritt oder Nichtteilnahme – wenn kein wichtiger Grund vorliegt − zum Nichtbestehen der Prüfung.26
wichtiger Grund
Liegt ein wichtiger Grund für einen Rücktritt vor, muss er unverzüglich mitgeteilt und auch nachgewiesen werden. Es wird dann eine Einzelfallentscheidung getroffen.
Der häufigste Fall ist Krankheit. Dann ist ein aussagefähiges ärztliches Attest17) erforderlich, in dem die objektive Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird. Bezüglich der Schwere und des Umfangs der körperlichen oder psychischen Auswirkungen (nicht aber bezüglich der Diagnose) muss dazu der Arzt von der Schweigepflicht befreit werden. Erfolgt der Rücktritt aus wichtigem Grund, wenn bereits selbstständige Prüfungsleistungen (z. B. Klausuren) erbracht worden sind, ist die Prüfung nur unterbrochen und kann später fortgesetzt werden. Die erbrachten Leistungen werden dann angerechnet.
Hinweis
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend.18)
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kein wichtiger Grund
Liegt kein wichtiger Grund vor, wird der Prüfungsteil bei Nichtteilnahme mit 0 Punkten gewertet und ist damit nicht bestanden. Teilnehmer müssen alles Zumutbare unternehmen, um an den festgesetzten Terminen an der Prüfung teilnehmen zu können.
Beispiele
Ein Stau bei der Anreise mit dem Pkw ist kein wichtiger Grund.19) Bei einem absehbaren Bahnstreik müssen andere Verkehrsmittel genutzt werden.20)
28In jedem Einzelfall ist die Zumutbarkeit für die Teilnehmer mit dem Aufwand für die Prüfer und die Organisation bei der IHK abzuwägen.
Hinweis
Ein Rücktritt muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.