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Sporthallenbau

Sporthalle, Geräteturnhalle und Sporträume

Sport besitzt einen hohen, gesellschaftlichen Stellenwert, verbessert die Lebensqualität und fördert die Gesundheit. Die Anforderungen an eine moderne Sporthalle und deren Ausstattung sind dabei vielfältig und sehr komplex. Auf die Entwicklung der Bevölkerung (unter Berücksichtigung des demografischen Wandels), die veränderten Freizeitbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und die zunehmend ältere Generation ist bei der Wahl der geeigneten Sporthalle genauso einzugehen wie auf die Belange des Schul-, Wettkampf- und Vereinssports.

Die Grundlagen für eine optimierte Auslastung der Sporthalle liegen in einer sorgfältigen Bedarfsanalyse der einzelnen Nutzergruppen. Der Bedarf an nutzbarer Sportfläche (gemeint ist die hindernisfreie Sport- und Übungsfläche einer Sporthalle) wird mit ca. 0,265 m2 je Einwohner als Mindestforderung angegeben. Die zweite Bemessungsgröße ergibt sich durch den abzusichernden Schulsport (Sportstunden pro Woche).

Gültige Regelwerke und Richtlinien (Auszug)

Die DIN-Normen, z. B. die DIN 18032 Teil 1 bis 6, fassen die „anerkannten Regeln der Technik“ zusammen und sind wichtige Planungsgrundlagen. Eine Anwendungspflicht kann sich aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen ergeben, ersetzen aber nicht die Verantwortung des eigenen Handelns der Planer und Beteiligten. Insofern sollte die Anwendung der DIN das Gerüst der umzusetzenden Mindestanforderungen, aber auch eine Aufforderung zur kreativen Mehrarbeit für die konkrete, individuelle Lösung sein.

Auszug der wichtigsten Normen, Verordnungen und Empfehlungen:

• DIN 18032-1 Sporthallen – Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung

• DIN V 18032-2 Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung – Teil 2: Sportböden; Anforderungen, Prüfungen

• DIN 18032-3 Sporthallen – Hallen für Turnen und Spielen und Mehrzwecknutzung – Teil 3: Prüfung der Ballwurfsicherheit

• DIN 18032-4 Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung – Teil 4: Doppelschalige Trennvorhänge

• DIN 18032-5 Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung – Teil 5: Ausziehbare Tribünen

• DIN 18032-6 Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 6: Bauliche Maßnahmen für Einbau und Verankerung von Sportgeräten

• DIN EN 14904 Sportböden – Mehrzweck-Sporthallenböden – Anforderungen

• DIN 58125 Schulbau – Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen

• DIN 13779 Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme

• DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen

• DIN 4109 Schallschutz im Hochbau

• DIN EN 12665 Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung

• DIN 67526-3 Sportstättenbeleuchtung; Richtlinien für die Beleuchtung mit Tageslicht

• DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

• DIN EN 12572 Künstliche Kletteranlagen

• DIN EN 13200 (Teil 1, 3 und 7) Zuschaueranlagen

• DIN V 18559 Energetische Bewertung von Gebäuden

• VstättVO (Versammlungsstättenverordnungen) der einzelnen Bundesländer

• BGI/GUV-SI 8468 Informationen zu Schulsportstätten der Unfallkasse Sachsen

Grundstück, Zugänge und Parkplätze

Die Erreichbarkeit der Sporthalle, der Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz und die Verfügbarkeit von Parkflächen unter dem Aspekt der städtebaulichen Einordnung und des Lärmschutzes sind wesentliche Entscheidungskriterien für den Neubau einer Sporthalle.

Schulsportanlagen sollten nicht weiter als fünf Gehminuten von der Schule entfernt sein. Zuwegungen sind nach den zu erwartenden Fahrzeug- und Personenfrequenzen in der Länge, Breite, Tragfähigkeit und Sicherheit zu konzipieren. Unmittelbar vor dem Eingang ist auf die entsprechende Rutschfestigkeit (R10 V4 oder R11, Rampen R12) und auf die Schmutzanfälligkeit zu achten. Befestigte Wege mit Betonpflaster ohne Splittfugen, Asphalt o. Ä. vermindern den Schmutzeintrag in die Sporthalle.

Der barrierefreie Zugang zur Sporthalle gem. DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist zu gewährleisten:

□ Die Zuwegung sollte klar und übersichtlich mit Orientierungshinweisen gekennzeichnet sein.

□ Gehwege (mind. 1,5 m breit) sind getrennt von Straße und Radweg anzuordnen.

□ Rampen sind wie folgt auszubilden:

– Breite mind. 1,2 m zwischen den Handläufen

– Gefälle längs max. 6 %, quer max. 2 %

– Länge max. 6 m

– je nach Topografie mit Zwischenpodesten von mind. 1,5 m Länge

□ Rampen sind durch Treppen zu ergänzen.

□ Bordsteine als Trennlinie und Radabweiser sollten mind. 5 cm hoch sein. Sie sollten farblich gestaltet werden.

□ Bei längeren Zuwegungen sind ausreichend Bänke mit einer Sitzhöhe von 0,45 m zu planen, möglichst mit einer Lehne und freien Ruheplätzen für Rollstühle oder Rollatoren.

□ Mind. 2 bzw. 1 % der vorhandenen Parkplätze sind als Behindertenparkplätze mit 3,5 m Breite auszuweisen. Diese sollten unmittelbar an den Eingängen (max. 25 m entfernt) liegen und mit einem internationalen Hinweisschild/Piktogramm gekennzeichnet sein.

Typenraster und Maße

Typenraster von Sporthallen

Das Typenraster der Sportraumgrößen nach DIN 18032-1 resultiert aus der Wettkampftauglichkeit und den Belangen des Schul- und Vereinssports. Demgegenüber stehen richtlinienunabhängige Sporträume, die aus veränderten Sport- und Bewegungsbedürfnissen resultieren, z. B. für Gymnastik, Fitness oder Klettern. Alle Angaben beziehen sich auf die lichten Innenraummaße.

Das Typenraster kann je nach Eignung durch kleinteilige Module, z. B. 10 x 10 bis 15 x 15 m, Höhe 4–5,5 m, erweitert werden.


Tab. 1: Typenraster von Sporthallen nach DIN 18032-1

Der Bedarf der Grundstücksfläche ist ein Erfahrungswert und beinhaltet keine Parkplätze. Die Hallenhöhe kann in den Randbereichen bei Zweifach- und Dreifachhallen auf 5,5 m verringert werden, wenn die vorgesehene Sportnutzung es zulässt.

Typenraster von Sporthallen (Altbestand Ostdeutschland)

Von den ca. 2.000 errichteten Typensporthallen entfallen ca. 70 % auf die Sporthallen:

KT 60 Kleinturnhalle (60 Umkleideplätze)Maße:14 x 23 x 5 m Fläche: 322 m2
MT 90 Mittlere Turnhalle (90 Umkleideplätze)Maße: 18 x 36 x 6 m Fläche: 648 m2

Weitere Sporthallen wurden mit den Maßen 18 x 36 m, 24 x 42 m und 27 x 48 m gebaut. Aufgrund der nicht DIN-gerechten Innenmaße der Sporthallen sowie der zu knapp bemessenen Sanitär-, Umkleide- und Nebenräume sind diese Sporthallen generell zu klein. Deshalb werden die vorhandenen Sporthallen überwiegend als Turnmehrzweckhallen genutzt.

Sporthallen mit Mehrzwecknutzung

Die Raumgröße einer Sporthalle mit Mehrzwecknutzung wird bestimmt durch die Bedürfnisse der einzelnen Nutzergruppen. Das Typenraster der Sporthallen wird dafür durch zusätzliche Ausstattung oder Räume ergänzt. Kleinteiligere, sich modular ergänzende Raumeinheiten sind flexibel und wirtschaftlich. Als Zusatzausstattung können bei Mehrzwecknutzung hinzukommen:

• Leerrohre in Boden und Wand für Multicore-Systeme (Bildu. Tontechnik) und Verbindung zum Regieraum, Anschlüsse für mobile Beleuchtung und Beschallungsanlagen, wenn z. B. Musikveranstaltungen geplant sind

• Gastronomie, Umnutzung von Geräteräumen als Theke, Garderobe

• Zuschauergalerien und Tribünenanlagen

• Spezielle Sportgeräteausstattungen entsprechend den Einbaurichtlinien

• Mobile Sportböden für die Bestuhlung

• Computer Aided Facility Management (CAFM-System)

Turnmehrzweckhallen für Gymnastik, Kindersport, Fitness

Turnmehrzweckhallen umfassen meist kleine Flächeneinheiten für Bewegungssportarten und Mehrzwecknutzung, die miteinander kombinierbar sind. Diese Einheiten eignen sich für den Vereins-, Freizeit- und Gesundheitssport bis hin zu kommerziell genutzten Räumen. Durch die individuelle Gestaltung der Räume und die nutzerspezifische Ausstattung ergeben sich Bewegungsräume mit besonderer Raumatmosphäre.

• Grundeinheit:15 x 15 x 5,5 m (225 m2)
• modulare Bewegungsräume:10 x 10 m bis 15 x 15 m
• Konditions- und Kraftsportraum:ca. 35–80 m2, Höhe 3,5 m

Bild 1: Teilung von Turnmehrzweckhallen (Quelle: Planungsbüro Sasse & Fröde)

Kompaktes Praxiswissen zum Sporthallenbau

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