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Eigentumsrechte von Ausländern
Оглавлениеexistieren nicht. Sie können als Ausländer legal in Thailand kein Eigentum (Immobilie, Firma etc.) halten oder registrieren lassen. Als Ausländer können Sie kein Bankkonto mehr eröffnen, selbst wenn Sie, z.B. als deutscher Rentner, legal im Land leben.
- Immobilien müssen immer im Namen von Thais registriert werden (oft Ihrer Frau, die Sie aus dem Barleben "befreit" haben, und die - bitte nicht vergessen – vor allem Ihr Geld will). Um Strohfraugeschäfte zu unterbinden, dürfen jetzt selbst Frauen von Ausländern kein Land mehr erwerben, genauso wenig wie die Kinder aus Mischehen. Wer sich hier an die Rassengesetze der Nazis erinnert fühlt, liegt nicht so weit daneben. Der kleine Beamte des örtlichen Registeramtes darf entscheiden, wer als Eigentümer akzeptiert wird: Das sind oft nur noch die Eltern Ihrer Frau, aber auch nur dann, wenn Sie als Ausländer schriftlich bestätigen, niemals einen Anspruch auf die Immobilie gelten zu machen. Um einen Verkauf oder eine Beleihung der Immobilie zu verhindern, sollten Sie den Eltern das Geld zum Kauf offiziell leihen und eine Hypothek eintragen lassen. Glauben Sie aber nicht, dass Sie im Streitfall eine Chance haben, einen Gerichtsprozess zu gewinnen...
- Natürlich kann auch Ihre Maus das Konto für Sie eröffnen und verwalten... Sie müssen dann immer nur freundlich bitten, damit sie von Ihrem Konto Geld abhebt und es Ihnen gibt... (wenn Sie sich auf so ein Abhängigkeitsverhältnis einlassen, verdienen Sie die volle Abzocke, die Sie nach einigen Wochen Testphase erleben werden, nachdem die größeren Guthaben auf das Konto transferiert sind)
- Eine Thai Firma, die Eigentümerin der Firma oder Immobilie werden könnte, muss sieben Aktionäre haben, vier Aktionäre (die Mehrheit) müssen Thai sein. Da Strohmann-Aktionäre mittlerweile illegal sind, werden hier oft Familienmitglieder Ihrer Frau eingesetzt (Familienmitglieder, die ihr Kind = Ihre Frau auf den Strich geschickt haben, um mit ihrem Geld Schulden, sehr oft Spielschulden, zahlen zu können). Die Aktionäre erhalten aber nur je einen Anteil und haben so auch kein Problem, den Kaufpreis nachzuweisen (z.B. 10 Euro), Ihre Frau zeichnet die restlichen Anteile bis zu 51% und Sie erhalten maximal 49%. Auch hier wird ein Darlehensvertrag mit Ihrer Frau abgeschlossen und die Anteile als Sicherheit verpfändet.
Ausnahme: Sie dürfen im eigenen Ausländernamen Eigentumswohnungen und Condos kaufen, wenn Sie den Kaufpreis nachweislich aus dem Ausland anweisen (Quittung und Transferbeleg aufbewahren!).
Da allerdings die Nebenkosten regelmäßig neu per Abstimmung von der Eigentümerversammlung bestimmt werden und der Betreiber der Anlage oft die Mehrheit hält, lassen sich diese trotz mangelhaftem Service beliebig in die Höhe treiben. Ein Betreiber kann sich sanieren, indem er die vereinbarten Gebühren kassiert, den eigenen Anteil stundet und dann nur mangelhaften Service bringt.
Auch ist es nicht selten, dass Anlagen, die nicht vollständig verkauft wurden, ihren Service aus angeblichen Geldmangel vollständig einstellen, es also keine Security, Poolreinigung, Strom oder Wasser mehr gibt. Wieviel ein solches Condo dann noch bei einem Verkauf bringen kann, ist offensichtlich. Wenn sich dann der Betreiber, der freundliche Makler oder deren Strohmann als Käufer und Retter anbieten (zu 5-10% des Condo-Wertes), wissen Sie, dass man Sie übervorteilt hat.
Lösung:
Es wird nicht investiert oder gekauft, sondern von Ihnen als Ausländer nur langfristig gemietet (derzeit 50 Jahre mit weiteren 50 Jahren als Option, soll gesetzlich auf maximal 30 Jahre reduziert werden). Das ist legal möglich. Wenn Sie den geplanten Kaufpreis festverzinslich anlegen (am besten außerhalb von Thailand), erzielen Sie oft ausreichend Zinseinnahmen, um die Miete zu zahlen, und sichern sich gleichzeitig noch unbezahlbare Flexibilität, d.h. Sie können jederzeit ohne großen finanziellen Verlust abreisen - sind so nicht erpressbar.
Vorsicht:
Insbesondere Bars (aber auch Wohnungen) werden mit Mietverträgen angeboten, die der tatsächlich registrierte Eigentümer (der im Hauspapier eingetragen ist) nicht unterschrieben hat, sondern nur ein Strohmann oder Anwalt.
Ein solcher Vertrag ist dann trotz Miet-, Abstands-, Renovierungs- und Kautionszahlung etc. ungültig. Sie können jederzeit hinaus geworfen werden. Oft der Fall, wenn Sie mit einer Kneipe unerwartet Erfolg haben und der Eigentümer risikolos übernehmen will, oder die Miete erhöhen möchte.
Insbesondere werden so Neuankömmlinge von "Experten" abgezockt. Wer dann treudeutsch klagt, beweist nur, dass er zu dumm fürs Ausland ist oder immer noch zu viel Geld hat.