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Einleitung Die Wissenschaft als juristisches Streitobjekt
ОглавлениеWissenschaftler (und natürlich ebenso Wissenschaftlerinnen) sind ja eigentlich auch nur Menschen mit den üblichen Fehlern und Schwächen und deshalb ist es nicht besonders verwunderlich, dass einige von ihnen auch mal mit den Gesetzen mehr oder minder heftig in Konflikt kommen. Daher kann man sich durchaus die Frage stellen, ob das Thema „Wissenschaft im Kreuzverhör“ ausreichend ergiebig ist, um darüber ein ganzes Buch zu schreiben. Die Antwort ist aus Sicht des Autors ein klares „Ja“. Einer der wichtigsten Gründe dafür liegt in der rechtlichen Sonderstellung, die der wissenschaftliche Bereich durch den Artikel 5 (Absatz 3, Satz 1) des Grundgesetzes genießt. Er weist die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre als ein besonders geschütztes Grundrecht aus und stellt sie mit der Freiheit der Kunst auf eine Stufe. Über die Frage, wo die wissenschaftliche Freiheit endet, weil sie mit anderen Rechtsgütern kollidiert, lässt sich trefflich streiten.
Der Autor ist außerdem der Meinung, dass Wissenschaftler sich oft mit anderen juristischen Problemen konfrontiert sehen als die Durchschnittsbevölkerung. Beispielsweise spielen Fragen des geistigen Eigentums im wissenschaftlichen Bereich eine ganz zentrale Rolle, während normale Bürger damit wohl eher selten Probleme haben. Auch dürften in der Forschung tätige Menschen häufiger als andere in die Versuchung kommen, sich durch die Fälschung von Ergebnissen ungerechtfertigte Vorteile gegenüber ihren Konkurrenten zu verschaffen. Wissenschaftler stehen außerdem vergleichsweise oft vor der Frage, ob ihre Arbeit ethisch noch vertretbar ist. Diese Problematik tritt wohl besonders häufig im Bereich der naturwissenschaftlichen und medizinischen Forschung auf und führt manchmal sogar dazu, dass neue Gesetze erlassen werden müssen, um die Grenzen des Erlaubten abzustecken. Besondere Gefahren lauern vor allem in den Bereichen der Wissenschaft, in denen nicht nur der reine Forscherdrang das Geschehen bestimmt, sondern wo es auch um viel Geld geht. Hier entstehen leicht Interessenskonflikte, die durchaus auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können, ohne dass Tatbestände wie Bestechung oder Bestechlichkeit eindeutig erfüllt sind. Zu all diesen Problemfeldern stellt der Autor interessante Einzelbeispiele vor, die unter anderem auch deutlich machen, wie schwierig es sein kann, diese Fälle mit den allgemein üblichen juristischen Maßstäben zu bewerten.
Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit sind in dem vorliegenden Buch die Fallbeschreibungen grob nach Wissenschaftsbereichen geordnet, wobei die Zuordnung jedoch notgedrungen manchmal etwas willkürlich ist. Da ich selbst kein Jurist bin, habe ich mich in dieser Hinsicht von meinem Bruder Peter Zankl beraten lassen, der lange Jahre als Rechtsanwalt und Justitiar einer großen Firma tätig gewesen ist. Für seine vielen wertvollen Ratschläge möchte ich ihm an dieser Stelle herzlich danken. Ein besonderer Dank gebührt auch meiner Frau Dr. med. Merve Zankl, die sich wieder als kritische Korrekturleserin sehr bewährt hat. Von Seiten der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft hat insbesondere Herr Dr. Rainer Aschemeier das Buchprojekt lange wohlwollend und hilfreich begleitet, wofür ich mich bei ihm ausdrücklich bedanke. Nach seinem Weggang hat Herr Dr. Jens Seeling das Projekt in dankenswerter Weise weiter betreut.
Frühjahr 2011 | Heinrich Zankl |