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Wie sich Immobilien auszahlen

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Das gilt auch für Miet- und Pachteinnahmen. Wenn Sie einen zahlungsfähigen und -willigen Mieter und/oder Pächter haben, ist das kein Problem – Sie wissen, was Sie monatlich bekommen, und können das in den Einnahmen-Ausgaben-Vergleich eintragen. Denken Sie daran,

 Tilgung,

 Hypothekenzinsen,

 Nebenkosten,

 laufende Kosten und

 Steuern

abzuziehen.

Tragen Sie die Summe Ihrer Miet- und Pachteinnahmen in die Tabelle 1.3 Einnahmen-Ausgaben-Vergleich unter »Vermietung/Verpachtung« ein.

Rentenplaner für Dummies

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