Friedrich von Holstein
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Helmut H. Schulz. Friedrich von Holstein
Erster Teil: EIN SYSTEM DER ÜBERWACHUNG
Zweiter Teil: DER UNTERNEHMER
Dritter Teil: DIE CAUSA ARNIM
Vierter Teil: KULTURKAMPF
Fünfter Teil: ARNIMS STURZ
Sechster Teil: HOLSTEINS GROSSES SPIEL
Siebenter Teil: HOLSTEINS VOLLENDUNG
Achter Teil: DIE CAUSA EULENBURG
Neunter Teil: DAS ENDE DER DINGE
Benutzte Literatur
Impressum
Отрывок из книги
Titel
Erster Teil: EIN SYSTEM DER ÜBERWACHUNG
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Betont werden in den schriftlichen Äußerungen über Holsteins Charakter seine Vorzüge im persönlichen Umgang, einmal von seiner Freundin, Helene von Lebbin, und von seiner alten Haushälterin, einem treuen Faktotum. Die Frauen blieben ihm ergeben, und er ihnen freundlich zugetan. Zu Lebzeiten des Friedrich Karl von Lebbin, er war wie Holstein Vortragender Rat, allerdings im Ministerium des Inneren, standen die Lebbins der Politik Bismarcks zurückhaltend gegenüber, was ihrer Freundschaft zu Holsteins keinen Abbruch tat. Und Freundschaft mit Holstein, das war eine heikle Sache, ein eigen Ding. Er konnte von einem auf den anderen Augenblick alle Beziehungen zu alten Freunden schroff beenden, ohne Gründe zu nennen. Der Titel »graue Eminenz« blieb ihm auch nach seiner Entlassung erhalten; er mag ihm letzten Endes sogar angenehm und grimmig genug in den Ohren geklungen haben. Seine Entfernung aus dem Amt bedeutete nicht, dass die erweiterte Öffentlichkeit, die Diplomaten und die Presse und schließlich die Historiker nachfragten, welche Rolle dieser Mann denn nun eigentlich, über einen so langen Zeitraum von vierzig Jahren gespielt hat, vor der Reichsgründung 1871, und mehr noch danach, bis in das neue Jahrhundert hinein. Holstein hat nie aus dem fragwürdigen Dunst des Beraterstatus in den Glanz eines Botschafterpostens herausgewollt, wohl wissend, dass ihm der Hintergrund fehlte, um als unabhängiger Resident im Ausland auftreten zu können. Dass dem zweiten Mann alle Fehler in der Politik vorgehalten wurden, versteht sich, indessen die Verdienste dem Kanzler zugutekamen. Der kaiserliche Botschafter jener Zeit kam für seine finanziellen Aufwände größtenteils selbst auf. Um zu repräsentieren musste er die Mittel besitzen oder sie sich verschaffen. Meist entstammte er dem Hochadel, oder war zumindest aus alter Familie, einer Beamtendynastie, wurde früh protegiert und ergraute auf verschiedenen Posten im Ausland bis zur ehrenvollen Pension. Abgesehen von den mit diesem Amt verbundenen Leistungen aus Steuermitteln, verfügte der Gesandte über einen oder mehrere Sonderfonds.
Die Reichkanzler, Bismarck, Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow waren zuvor alle Geschäftsträger des Reiches im Ausland gewesen; sie besaßen Erfahrung in der Außenpolitik und vor allem Landeskenntnis. Caprivi bildete die Ausnahme. Jedes Bundesland hatte überdies seinen Botschafter mit kleinem Beraterstab in Berlin; umgekehrt wurde der Botschafter des Bundes am Hauptort des jeweiligen Bundesstaates akkreditiert. Holstein hatte ebenfalls an vielen Städten und Residenzen als Referendar in den Botschaften gewirkt und hätte doch nie den Platz des Botschafters einnehmen können. Aber es ist auch kaum möglich, sich diesen Legationsrat als Botschafter des Kaiserreiches vorzustellen. Er war kein Redner und bei freier Rede gehemmt. Unter Bismarck und seinem Sohn Herbert wurden die Dinge heftig und laut ausgetragen; diese Form, sich an ein zu lösendes Problem heranzureden, heranzuschreien, dürfte dem Legationsrat gelegen haben. Mit konkreten Aufträgen und Direktiven versehen, ging er an die Schreibtischarbeit. Er hinterließ eine enorme Menge Briefe und Konzepte; einen oder mehrere Schreibgehilfen, denen er diktieren konnte, hatte er nicht.
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