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Vorwort zur 32. Auflage

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Die Novelle zur Landesbauordnung (LBO) vom 17. Juli 2019, die am 1. August 2019 in Kraft getreten ist, hatte umfangreiche Änderungen des Bauordnungsrechts mit sich gebracht. Die Novelle bedurfte noch der Konkretisierungen in zahlreichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. So mussten namentlich die Allgemeine Ausführungsverordnung, die Verfahrensverordnung, die Feuerungsverordnung und die Garagenverordnung wie auch die VwV Stellplätze teilweise umfangreich geändert und an die neue LBO angepasst werden. Der Abdruck dieser Vorschriften steht im Mittelpunkt dieser Auflage. Die Novellierung der VwV LBO-Vordrucke steht noch aus. Im Interesse der Aktualität der Textausgabe wurde in dieser Auflage auf den Abdruck verzichtet. Die VwV LBO-Vordrucke wird jedoch in der nächsten Auflage in neuester Fassung erneut abgedruckt. Berücksichtigt ist ferner das aktuelle Verzeichnis der unteren Baurechtsbehörden und unteren Denkmalschutzbehörden in Baden-Württemberg.

Stuttgart, im Dezember 2020

Volker Hornung

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

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