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1.1 Haben ohne zu besitzen

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“Leasing eines mobilen Investitionsgutes“. Diese ökonomische Phrase könnte Ihr Traumauto beschreiben, denn Leasing ist wohl eine der bekanntesten Methoden, sein Traumauto zu fahren, ohne horrende Preise zu bezahlen. Dabei haben wir es hier eigentlich in keiner Weise mit einem Kauf zu tun.

Zivilrechtlich richtig formuliert sprechen wir hier von einem Nutzungsüberlassungsvertrag. Diese umständliche Formulierung meint eine Finanzierungsalternative, bei der ein Leasinggeber ein Leasingobjekt, also zum Beispiel ein Auto, für Sie beschafft. Sie sind dann der Leasingnehmer und nutzen das Objekt gegen eine stabile Leasingrate in einem festgesetzten Leasingzeitraum. Hier gibt es augenscheinliche Parallelen zu einem Mietvertrag. Aber da Sie beim Leasing die Verantwortung für das Fahrzeug haben, also selbst gewährleisten müssen, dass Reparaturen bei Schäden durchgeführt werden und mit dem PKW verantwortungsvoll umgegangen werden muss, können die Leasingraten jedoch niedriger ausfallen, als bei einer Abbezahlung von Kauf- oder Mietraten. Aber da wir von Ihrem Traumauto sprechen, ist wohl davon auszugehen, dass Sie das Fahrzeug gut behandeln werden.

Ökonomen und Juristen waren stets sehr vorsichtig, wenn es darum ging Leasing genau zu definieren. Aber zwischen 1971 und 1992 verabschiedete die Bundesregierung 4 Leasingerlasse, die genau dies versuchten. Zwei dieser Erlasse, befassen sich mit dem Leasen von Mobilien, also beweglichen Gütern wie Autos und LKWs. Dabei handelt es sich um den Teilmortisationserlass und den Vollmortisationserlass. Letzterer liegt vor, wenn im Leasingvertrag eine genaue Grund-Mietzeit abgeschlossen wird, in der weder Leasingnehmen noch Leasinggeber den Vertrag kündigen können und der Leasing-Nehmer mit den Raten zumindest die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten wie auch die Kosten für die Finanzierung des Leasing-Gebers abdeckt.

Beim Teilmortisationserlass geht es um die Grundmietzeit selbst. Sie greift, wenn die Grundmietzeit mehr als 40 Prozent und weniger als 90 Prozent der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Objekts andauert.

Würde ein Auto also gewöhnlich zehn Jahre gefahren werden, so müsste die Leasingdauer mindestens 4 Jahre und maximal 9 Jahre dauern. Alle Kosten des Leasinggebers, sprich Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Nebenkosten, müssen durch die Leasingraten nur teilweise gedeckt werden.

Untereinander treten bei den Leasingangeboten dennoch große Unterschiede auf, die schwer zu kalkulieren sind. Das folgende Grundgerüst wird Ihnen dabei helfen.

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