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2. Motive

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Es gibt vielfältige Motive, die der Übertragung von Immobilien zugrunde liegen. Schenkungsverträge (der Jurist sagt hierzu bei Immobilien: Übertragungsverträge) werden meistens zwischen den Eltern und den Kindern bzw. einem der Kinder abgeschlossen. Die Beweggründe hierfür sind unterschiedlich, die häufigsten in der Praxis zu beobachtenden Motive dafür sind:

•die Nutzung steuerlicher Vorteile, dadurch dass die Schenkungsteuerfreibeträge/Erbschaftsteuerfreibeträge alle 10 Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden können;

•durch eine lebzeitige Übertragung werden spätere Streitigkeiten zwischen den Kindern vermieden und weichende Geschwister abgefunden;

•die Schenkung eines Bauplatzes soll einem Kind den Weg in die eigene Immobilie erleichtern;

•Schenkung als Gegenleistung für das Versprechen des Kindes, die Eltern im Alter zu pflegen;

•durch die Verkleinerung des Nachlasses erhofft man sich die Pflichtteilsansprüche unliebsamer Kinder zu reduzieren;

•man möchte das Vermögen, insbesondere im Pflegefall, dem Zugriff der Sozialbehörden soweit wie möglich entziehen;

•Veräußerer mit wirtschaftlich risikobehafteter Tätigkeit (Unternehmer, etc.) möchten Vermögen vor einem etwaigen Zugriff der Gläubiger in Sicherheit bringen;

•Entlastung bei der Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie;

•einkommensteuerrechtliche Vorteile.

Diese Motive können natürlich auch nebeneinander vorliegen.

Immobilienübertragung auf Kinder

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