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2. Motive
ОглавлениеEs gibt vielfältige Motive, die der Übertragung von Immobilien zugrunde liegen. Schenkungsverträge (der Jurist sagt hierzu bei Immobilien: Übertragungsverträge) werden meistens zwischen den Eltern und den Kindern bzw. einem der Kinder abgeschlossen. Die Beweggründe hierfür sind unterschiedlich, die häufigsten in der Praxis zu beobachtenden Motive dafür sind:
•die Nutzung steuerlicher Vorteile, dadurch dass die Schenkungsteuerfreibeträge/Erbschaftsteuerfreibeträge alle 10 Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden können;
•durch eine lebzeitige Übertragung werden spätere Streitigkeiten zwischen den Kindern vermieden und weichende Geschwister abgefunden;
•die Schenkung eines Bauplatzes soll einem Kind den Weg in die eigene Immobilie erleichtern;
•Schenkung als Gegenleistung für das Versprechen des Kindes, die Eltern im Alter zu pflegen;
•durch die Verkleinerung des Nachlasses erhofft man sich die Pflichtteilsansprüche unliebsamer Kinder zu reduzieren;
•man möchte das Vermögen, insbesondere im Pflegefall, dem Zugriff der Sozialbehörden soweit wie möglich entziehen;
•Veräußerer mit wirtschaftlich risikobehafteter Tätigkeit (Unternehmer, etc.) möchten Vermögen vor einem etwaigen Zugriff der Gläubiger in Sicherheit bringen;
•Entlastung bei der Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie;
•einkommensteuerrechtliche Vorteile.
Diese Motive können natürlich auch nebeneinander vorliegen.