Читать книгу Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher - J. H. Schröder-Kay - Страница 64

Nr. 10a

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Für die Beglaubigung der von der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher selbst gefertigten Abschriften wird keine Beglaubigungsgebühr erhoben.

Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

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