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Die drei Arten der Freiheit

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Der französische Existentialist Jean Paul Sartre sagt in seinem philosophischen Hauptwerk „Das Sein und das Nichts“ sinngemäß, er kenne nur zwei Arten von Freiheit:

die geistige Freiheit und die Handlungsfreiheit.

Ich selbst habe aber den Gedanken aufgegriffen, und diesen beiden Arten der Freiheit noch eine dritte hinzugefügt: Die Willensfreiheit. Damit sind es dann drei Arten von Freiheit:

die geistige Freiheit, die Willensfreiheit und die Handlungsfreiheit.

Meines Erachtens sind es diese drei, die die persönliche Freiheit des Menschen ausmachen. Das hätte Sartre allerdings auch schon so sagen können, denn genau besehen geht es Sartre in „Das Sein und das Nichts“ doch „gerade“ auch um die Willensfreiheit.

Sartre spitzt den Freiheitsbegriff in seinem philosophischen Hauptwerk, aber auch in seinem Kultroman „Der Ekel“ noch weiter zu, indem er sagt: Der Mensch ist „verurteilt“ zur Freiheit. Das finde ich persönlich etwas zu überspannt, und ich möchte es so gerne „nicht“ mitmachen, denn der Mensch kann theoretisch durchaus auch zur Unfreiheit verurteilt sein. Was aber klar sein muss ist, dass Sartre mit dem „Verurteilt zur Freiheit“ die geistige Freiheit meint, also das Denken als eines schöpferischen Prozesses, eine Freiheit, die niemandem genommen werden kann. Auch ein Mensch im Gefängnis ist in diesem Sinne frei. Das ist ja ein ganz wichtiges Moment, die geistige Freiheit im Denken zu sehen, etwas, das schon Rudolf Steiner sehr nachhaltig gesehen und formuliert hat.

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