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Die Kategorien und die Urteile bei Aristoteles

Ich lasse nun einen Abschnitt aus dem Werk „Kleine Weltgeschichte der Philosophie“ von Hans Joachim Störig folgen (S.197-198):

„Es gibt Begriffe von höherer und geringerer Allgemeinheit. Lebewesen zum Beispiel ist ein allgemeinerer Begriff, als Mensch oder Hund, da es neben diesen noch andere Lebewesen gibt. Man kann, indem man von einem Begriff höherer Allgemeinheit (Gattungsbegriff)ausgeht, durch Hinzunahme immer weiterer „spezifischer Unterschiede“ zu engeren Begriffen (Artbegriffen) herabsteigen und von diesen weiter zu Begriffen, die so eng sind, dass sie sich nicht mehr in weitere Unterarten aufspalten lassen, sondern nur noch Einzelwesen unter sich begreifen: Lebewesen – Säugetier – Hund – Dackel – Langhaardackel – brauner Langhaardackel – „dieser“ braune Langhaardackel. Die Begriffslehre des Aristoteles legt größten Wert darauf, dass das Absteigen vom Allgemeinen zum Besonderen und das umgekehrte Aufsteigen sich in der richtigen, stufenweisen, kein Zwischenglied auslassenden Reihenfolge vollziehe.

Kategorie

Dieser Ausdruck ist von Aristoteles eingeführt. Aristoteles greift zunächst wahllos Begriffe heraus und prüft, ob diese sich nicht von übergeordneten Gattungsbegriffen ableiten lassen oder nicht. Auf diese Weise kommt er zu zehn Kategorien, von denen er annimmt, dass sie keinen gemeinsamen Oberbegriff mehr haben, also ursprüngliche oder Grundbegriffe aller anderen sind. Diese Kategorien bezeichnen gleichsam die verschiedenen möglichen Gesichtspunkte, unter denen sich ein Ding überhaupt betrachten lässt.

Die zehn Kategorien des Aristoteles sind: Substanz, Quantität (Menge), Qualität (Beschaffenheit), Relation (Beziehung), Ort, Zeitpunkt, Lage, Haben, Wirken, Leiden.

In späteren Aufzählungen hat Aristoteles noch einige Kategorien weggelassen. Auch sind ihm nicht alle gleichwertig. Die ersten vier sind am wichtigsten, unter diesen aber die Substanz. Es ist klar, dass sich hierüber streiten lässt. Das ist auch genugsam geschehen und wird uns noch beschäftigen. In der Neuzeit hat Immanuel Kant einen bedeutenden Versuch unternommen, eine „Tafel“ der Kategorien zu schaffen.

Urteil

Begriffe verknüpfen wir zu Sätzen oder Urteilen (im logischen, nicht etwa im juristischen Sinne). In jedem Urteil werden (mindestens) zwei Begriffe miteinander verbunden. Subjekt heißt der Begriff, über den etwas ausgesagt wird. Prädikat heißt die Aussage, die über das Subjekt gemacht wird. (...)

Aristoteles versucht Urteile in verschiedene Klassen einzuteilen. Er unterscheidet das bejahende Urteil: Diese Nelke ist Rot, von verneinenden: Diese Nelke ist nicht rot. Er unterscheidet das allgemeine Urteil: Alle Nelken welken – vom besonderen: Einige Nelken duften nicht - und vom Einzelurteil: Diese Nelke ist gelb. Er unterscheidet schließlich Urteile, die ein Sein aussagen: Diese Nelke blüht – von solchen, die ein Notwendigsein aussagen: Diese Nelke muss heute aufblühen – und solchen, die ein bloßes Möglichsein aussagen: Diese Nelke kann heute noch aufblühen.“ (Hans Joachim Störig: „Keine Geschichte der Philosophie“, S.197-198)

Aristoteles unterscheidet also:

allgemeine Urteile

besondere Urteile

Einzelurteile

bejahende Urteile

verneinende Urteile

kategorische (unbedingte) Urteile

apodiktische (notwendiges) Urteile

problematische (vermutendes) Urteil

Da deutet sich die Trippelgestalt schon an die Kant der Tafel der Kategorien einmal geben wird. Kant übernimmt nun praktisch diese acht Urteilsformen, und fügt noch einige weitere hinzu, wie wir gleich sehen werden.

Über die Kategorien und Urteile

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