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7 Beauftragte Personen

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Schon seit vielen Jahren gibt es in den verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens, teilweise verpflichtend, sogenannte Beauftragte Personen. Der in Frage kommende Personenkreis muss festgelegte Qualifikationen erfüllen, um den Aufgaben nachzukommen, muss aber nicht unbedingt angestellt sein. Die Beschreibungen dieser Funktionen sind in den jeweiligen Gesetzen zu finden (z. B. in der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen, Röntgenverordnung RöV).

Folgende Betriebsbeauftragte können in den Unternehmen angetroffen werden:

Abfallbeauftragte/rLaserschutzbeauftragte/r
Brandschutzbeauftragte/rQualitätsmanagementbeauftragte/r
Datenschutzbeauftragte/rSicherheitsbeauftragte/r
Gefahrgutbeauftragte/rStrahlenschutzbeauftragte/r
Gefahrstoffbeauftragte/rTransfusionsbeauftragte/r
Gewässerschutzbeauftragte/rTransplantationsbeauftragte/r
Hygienebeauftragte/rUmweltmanagementbeauftragte/r
Immissionsbeauftragte/rMedizinproduktebeauftragte/r

Nicht nur in Einrichtungen des Gesundheitswesens gibt es, bedingt durch die weltweite Covid 19 Pandemie, nun in vielen Unternehmen sogenannte Pandemiebeauftragte. Die Weiterbildung zur/zum Pandemiebeauftragte/n vermittelt qualifizierte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten die Infektionshygiene durch Maßnahmen zur Erkennung, Vermeidung und Bekämpfung von Infektionen voran zu treiben und strategische und organisatorische Maßnahmen durchzuführen.

Oftmals werden diese Funktionen zusätzlich zum eigentlichen Aufgabengebiet erfüllt und bedeuten kein höheres Einkommen, obgleich die Erfüllung ein höheres Fachwissen voraussetzt und Verantwortung mit sich bringt.

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

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