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Vorwort des Übersetzers

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Ihr Götter der Erden merkt auf und nehmt es Euch zu Herzen und zu Ohren, denn ich habe Gottes Wort an Euch!

Ihr sollt diejenigen sein, die den Weg des Herrn und das Recht Eures Gottes wissen? Ihr sollt ja erkennen und bedenken, was Euer Stand und Amt sei, was Gott von Euch fordert, worüber und wie weit sich Eure von Gott gegebene Macht, Gewalt und Herrschaft erstreckt. Ihr werdet es Euch ja zu Ruhm und Ehre erachten, im Geist der berühmtesten und glückseligsten Könige, Davids und Salomons zu stehen und zu wandeln, deren jener von sich bekennt, dass der Gerechte ihn schlagen solle und das werde ihm eine Wohltat sein, er solle ihn strafen und das werde ihm so wohl wie ein Balsam auf seinem Haupt. Dieser aber schreibt, es sei besser zu hören das Schelten des Weisen als den Gesang, die Schmeicheleien, Lobreden oder kurzweiligen Possen der Narren. Es trifft Eure und Eurer Staaten zeitliche und ewige Glückseligkeit an, davon man mit Euch reden will. Darum nehmt Euch wenigstens halb so viel Zeit wie Ihr in einer Komödie oder beim Spielen oder bei einer Mahlzeit verschwendet und lest und betrachtet in Euch selbst, was man Euch hier vorlegt! Und zwar umso mehr, weil es nicht von einem obskuren, sondern berühmten, nicht von einem vermeintlichen Phantasten, sondern von einem klugen und gelehrten Staatsmann her-kommt. John Locke (1632–1704), ein Engländer, hat sich durch sonderbare Gelehrsamkeit bei allen Gelehrten und durch Staatsklugheit und gute Führung bei seinem glorreichen König gesetzt, sodass er auch verschiedene wichtige Staatsbedienungen in England mit höchstem Vergnügen seines Königs und zu großem Nutzen seiner ruhmwürdigen Nation verwaltet, auch noch größere verwaltet haben würde, so ihn nicht seine Bescheidenheit und schwache Leibeskondition die-selben auszuschlagen bewogen. Das Traktat, das man Euch von ihm hier vor Augen legt, ist kurz, deutlich und durchdringend, und kann Euch völlig unterrichten von Eurer Pflicht und Macht in Religionssachen, damit Ihr nicht anstoßt, wider den Herrn Eure Arme erhebt und wider ihn und sein Werk streitend fallt und zugrunde geht. Da kein einziger Staat und Machthaber bestehen und glückselig sein kann, der durch ungerechte Staatsmaximen oder blinden Eifer sich dem Herrn, seinem Reich, Wort und Wahrheit trotzig entgegen-setzt, wie Euch solches unter anderen die Beispiele des Pharao, Saul, Jerobeam, Herodes, der Juden und der heidnischen römischen Kaiser zeigen werden. Denn der Herr lässt seine Gesalbten und Propheten nicht umsonst antasten noch ihnen Leid zufügen ohne es nachdrücklich zu ahnden. Er straft Könige um ihretwillen. Anstatt also die Tore Eurer Herzen, Ohren, Paläste und Länder zuzuschließen und zu verriegeln vor dem Herrn und vor seinen Knechten und deren Zeugnissen, wie bisher meistens geschehen, so tut jetzt was der Geist Gottes an Euch begehrt: Macht die Tore Eurer Herzen, Städte und Länder weit auf, vergrößert und erweitert die Türen und macht durch Eure gerechte Regierung Bahn, dass der König der Ehren mit seiner Wahrheit und mit dem Staat seiner Hausgenossen, welches die Armen, Elenden und Stillen im Land sind, da hineinziehen und darin wohnen möge und man also unter Eurem Schatten ein ruhiges und stilles Leben führen könne in aller Gottseligkeit von innen und in aller Ehrbarkeit von außen. So werdet Ihr alsdenn Gnade und Segen, Glück und Heil von dem König aller Könige und Herrn aller Herren über Euch und Eure Länder bringen. Gestattet Ihr, dass Gott, dem Himmel und Erde und allem, was darin ist, eigentümlich zugehört, sein Feuer und seinen Herd, das ist seine Wohnung und sein Reich in Eurem Herzen oder wenigstens in Euren von ihm zu Lehen tragenden Ländern haben möge. So werdet Ihr Frieden und alles Gute zu genießen haben und Eure Throne werden gefestigt werden.

Seht! Ihr erkennt und bekennt Euch ja als Amtleute, Diener und Haushalter des großen Gottes, so müsst Ihr ja gestehen, dass es Euch zukomme zu lernen und zu wissen, was Euch anvertraut und nicht anvertraut worden und dann zu sorgen, dass Ihr in dem, was Eures Amtes ist, möchtet treu und rechtschaffen gefunden werden, hingegen Euch dessen nicht anmaßen, was Euch nicht befohlen ist, damit Euer Zepter der Gerechtigkeit und nicht der Gottlosigkeit sei. So soll dann Eure Herrschaft und Regierung den Nutzen, die Ruhe und den äußerlichen Wohlstand Eurer Untertanen zum Zweck haben, Eure Gesetze sollen Gerechtigkeit, Zucht und Ehrbarkeit erhalten, Eure Gewalt und Strafen sollen den Frommen zu gut, den Bösen zum Schrecken und zur Besserung gereichen. Wo ist aber ja von Euch gefordert oder Euch anvertraut worden die Regierung, Verfügung, Macht und Gewalt über Gott, sein Reich, seine Kirche, seine Wahrheit, über das Gewissen, die Religion und Seligkeit der Menschen? Zu allen diesen Dingen schickt sich Euer Stand nicht, Eure Gesetze sind untauglich, Eure Macht unzulänglich. Hindern, aufhalten und verderben könnt Ihr wohl damit, so viel Euch Gott zulässt, aber nicht aufrichten, schützen, erhalten und befördern. Das ist nur ein Werk Gottes, der sein Reich, das nicht von dieser Welt ist, auch ohne die Welt und weltliche Mächte, wider alle Macht der Höllen erhalten kann und wird. Er begehrt nichts weiter an Euch, als dass Ihr nur nicht dagegen seid, sondern ihn frei handeln lassen sollt, damit werdet Ihr seinem Reich den größten Vorteil erweisen. Lasst Ihr Euch nun noch ferner hin durch Stolz und Übermut oder durch ungerechte Staatsmaximen oder durch blinden Eifer für die vermeintliche reiche Lehre und Kirche gelüsten und bewegen, Euch der Meisterschaften in Religions- und Gewissensdingen anzumaßen, die Wahrheit Gottes in Ungerechtigkeit aufzuhalten, die Zeugen und Knechte Gottes als Ketzer und schädliche Leute, wie sie Euch von Euren außerordentlichen Versammlungen und Euren nach dem Willen des Fleisches und der Welt gemachten lehrenden und lebenden Bauchdienern abgemalt werden, zu verfolgen, zu verjagen und zu plagen. So sei es Euch hiermit angekündigt, dass beide, Ihr und Eure Staaten, werdet verloren sein. Denn Jehova ist auf das Recht anzustellen und steht da die Völker zu richten. Ja, Jehova kommt zum Gericht gegen die Ältesten seines Volkes und gegen ihre Fürsten, denn Ihr habt den Weinberg verdorben. Ja gewiss des Herrn Tag naht, der da gehen wird über alles Hoffärtige und Hohe und über alles Erhabene, dass es geniedrigt werde, auch über alle hohen und erhabenen Zedern und über alle großen Eichen, über alle hohen Türme und über alle hohen Mauern, dass sich bücken müssen alle Hohen der Menschen und demütigen, was hohe Leute sind und der HERR allein hoch sei, und mit allen Götzen wird es ganz aus sein. Ja Ihr werdet in die Felshöhlen gehen und in der Erden Klüfte Euch verkriechen vor der Furcht des Herrn und vor seiner herrlichen Majestät, wenn er sich aufmachen wird zum Schrecken der Erde. Gott hat Euch wohl zu Göttern auf Erden gesetzt und von Euch gesagt: Ihr seid Götter und allzumal Söhne des Höchsten. Aber seht! Weil Ihr anstatt Götter also Erhalter und Glückseligmacher der Erde zu sein, Verderber der Erde mit Eurer missbrauchten Macht werdet und nichts als Last und Plage mit Eurer Üppigkeit, Hochmut und Grausamkeit macht, so spricht Er zu Euch, dass Ihr wie andere Menschen sterben werdet und obwohl Ihr vornehme Fürsten seid, dennoch wie einer von dem gemeinen Pöbel vor Ihm fallen und zugrunde gehen sollt. Der Herr hat ja noch Schrecken genug Euch solchen einzujagen, damit Ihr erkennt, dass Ihr elende sterbliche Menschen seid und der Herr noch Richter auf Erden sei, damit der Mensch, der von Staub ist, nicht mehr so trotze noch auf seine Gewalt poche. Wollt Ihr nun, gleichwie Euer geistlicher Stand (das Lehramt an und für sich selbst und auch die tüchtigen und treuen Haushalter Gottes, die noch darin sein mögen, unbescholten) schon der Leviathan, die krumme Schlange, wurde (denn der mein Brot, als mein Lehrer und Diener, isst, tritt mich mit Füßen, sagt Christus) also auch Ihr der Leviathan, die gerade Schlange, werden. Siehe! So hat der Herr ein großes, schweres und starkes Schwert gewetzt diesen Leviathan heimzusuchen, der nun in seinem geistlichen und weltlichen Stand eine gerade und krumme Schlange geworden ist, und ihm Kopf und Schwanz ab-zuhauen auf einen Tag. Denn was trotzig ist, kann der Herr wie den Pharao zerbrechen und was stolz ist, kann er wie den Nebukadezar demütigen. Denkt Ihr aber, Ihr dürft dieser Zeugnisse und der Kinder Gottes, die Euch zwar in diesem Namen und dieser Gestalt unbekannt und verborgen sind, weil ihr als Kinder der Welt, sie für Narren und Schwärmer haltet, lachen und spotten, ja wohl gar Euren Arm nach ihnen, wie dort Jerobeam als der Prophet wider seinen Altar rief, ausstrecken, so wisset, dass der im Himmel sitzt, auch Eurer lache und spotte und einst in seinem Zorn mit Euch reden und mit seinem Grimm Euch sodann nicht gleiches Gericht wie den Jerobeam treffe, dessen Arm verdorrte. Bedenkt selbst: dass Ihr nun den Frommen, die eines rechten und schlechten Wandels sind, zu gute und zu liebe Regenten seid, dass Ihr Hirten und Pfleger sein sollt aller Eurer Untertanen, und ihnen also Weide, Ruhe und Schutz gönnen und verschaffen, dass ihr Bäume sein sollt, die Schirm und Schatten geben. Wenn Ihr Euch nun selbst zu Dornen und Disteln macht, die nur stechen und beleidigen, wenn ihr Euch selbst zu grimmigen und räuberischen Wölfen und wie Nimrod zu gewaltigen Jägern macht, die nur jagen und plagen und die Leute als Bestien traktieren, was zeigt es anderes an, als dass Feuer und Schwert des Allmächtigen auf Euch warte. Ihr schreibt Euch zwar alle von Gottes Gnaden, aber Eure Werke zeigen an, dass Ihr von Gottes Ungnaden seid, als Herrscher, die eitel Heulen, Klage, Ach und Weh machen. So seht dann um Eures eigenen Heils willen zu, wie Eure Regierungen beschaffen und aus welchem Geist, auch nach welchen Gesetzen sie geführt werden. Vor allem vergreift Euch nicht weiter an dem Herrn und seinen Knechten und Kindern, setzt Euch nicht mit dem Antichrist in den Tempel Gottes und ordnet und handelt in Religions- und Gewissensdingen nicht Eures Gefallens oder nach Gewohnheit, Aufsätzen der Väter und tollen Urteilen der verkehrten falschen Propheten.

Von diesen Materien werdet Ihr nun in folgender kleinen Schrift des Herrn Locke vollkommenen Unterricht finden, bitte Euch also solchen Euch und Eueren Staaten, ja auch der Kirche, Gottes wohl zunutze zu machen. So lasst Euch denn zu-rechtweisen Ihr Könige, lasst Euch züchtigen Ihr Richter und Regenten auf Erden. Küsst den Sohn und huldigt ihm, dass er nicht zürne und Ihr um-kommt auf dem Weg der Ungerechtigkeit, denn sein Zorn wird bald anbrennen, aber wohl allen, die sich so verhalten, dass sie auf ihn trauen können und dürfen. Nun Gott werde bei Euch erhöht, Ihr Hohen der Erde!

Mein Herr!

Auf die von demselben mir vorgelegte Frage, was von der Toleranz oder Erduldung und Vertragung der Christen untereinander zu halten sei, antwortete ich kürzlich, dass mir selbige das vornehmste Kennzeichen der wahren Kirche zu sein scheine. Denn was auch andere immer rühmen mögen von Autorität und Ansehen des Altertums, Namens und Ortes oder von der Zierde und Vortrefflichkeit ihres Gottesdienstes, andere von Reformation und Verbesserung der Kirchenzucht und Ordnung – alle insgesamt aber von dem orthodoxen Glauben, das ist von den rechten und wahren Meinungen (denn ein jeder ist sich selber orthodox und rechtgläubig) – alles dieses und dergleichen mag vielmehr ein Kennzeichen einiger um den Vorzug und die Oberherrschaft streitenden Menschen als der Kirche Christi sein. Weil, wenngleich einer alle dergleichen Dinge wahrhaftig besitzt, dabei aber ohne Liebe ist, ohne Sanftmut, ohne Milde und ohne Gutherzigkeit gegen alle Menschen insgesamt, geschweige solche, die doch den christlichen Glauben eben auch bekennen, so ist er gewiss noch nicht einmal ein Christ. Die weltlichen Könige herrschen usw. ihr aber nicht also, sagt der Heiland, dessen Königreich nicht von dieser Welt ist, zu den Seinigen Lk 22. Hat es also mit der wahren Religion und Kirche eine ganz andere Art und Beschaffenheit, welche nicht zu einem äußerlichen Pomp und Pracht, nicht zu einer kirchlichen Herrschaft und Regierung, endlich gar nicht zur Gewalt leitet und führt, sondern bloß sein Leben recht und gottselig anzustellen und zu führen. Wer ein Streiter Jesu Christi in seiner Kirche sein will, muss zuallererst den Hochmut und die Wollust seiner eigenen Laster bekämpfen. Anders wird er ohne Heiligkeit des Lebens, Ehrbarkeit der Sitten, Güte und Milde des Gemüts, sich des christlichen Namens vergeblich anmaßen. Wenn du erst bekehrt bist, so stärke und bekehre nachher deine Brüder, sagt dort Christus zu Petrus Lk 22. Denn schwerlich wird derjenige, der seine eigene Seligkeit nicht mit Ernst und Eifer wahrnimmt, einen anderen bereden, dass er sich dessen Heil sorgfältigst angelegen sein lasse. Niemand kann mit Wahrheit und aus redlicher Absicht seine Mühe und Kräfte dahin anwenden, andere zu Christen zu machen, der die Religion Christi selbst noch nicht mit seinem Herzen und Gemüt wahrhaftig angenommen noch mit seinem Leben, seinen Werken und seinem Wandel profitiert und bekennt. Da, so wir dem Evangelium und den Aposteln glauben, ohne die Liebe, ohne den Glauben, der durch die Liebe, nicht aber durch Zwang und Gewalt tätig und wirkend ist, niemand ein Christ sein kann. Ob nun diejenigen, die unter Vorwand der Religion andere plagen, peinigen, berauben, verjagen, würgen usw. solches aus einem freundlichen liebreichen Herzen tun? Will ich sie hiermit auf ihr Gewissen gefragt haben, will es auch alsdenn glauben, wenn ich solche Eiferer auf gleiche Art und Manier ihre Freunden und Verwandten, die offenbar wider die Regeln des Evangeliums handeln, werde bestrafen und bessern sehen, und wenn ich wahrnehme, dass sie ihre Religionsgenossen und Anhänger, die in allen Lastern und fleischlichen Wesen stecken, hinfolglich ohne Änderung und Besserung auch ganz gewiss verloren gehen, ebenfalls mit Feuer und Schwert zurechtzubringen suchen, und also auch diesen die Liebe und Begierde zu ihrer Seligkeit mit allerlei Arten der Grausamkeit und Marter beweisen werden. Denn so sie, ihrem Vorgeben nach, aus Liebe und Eifer für der Seelen Wohlfahrt und Erhaltung die zeitliche Glückseligkeit und Güter einem rauben, den Körper mit Gefängnis, Pein und Qual martern, ja gar das Leben nehmen, um gläubig und selig zu machen, warum können sie dann Hurerei, Geiz, Betrug, Schalkheit und andere offenbar heidnischen Laster nach dem Zeugnis des Apostels Röm 2 unter den Ihrigen, ohne dergleichen Strenge und Schärfe zu gebrauchen, allgemein verbreitet sein gehen lassen? Da doch solche und dergleichen Dinge der Ehre Gottes, der Reinigkeit der Kirche und dem ewigen Heil der Seelen mehr schädlich und zuwider sind, als ein Irrtum des Gewissens den kirchlichen Schlüssen und Satzungen zuwiderläuft oder ein Fehler und Mangel im äußeren Gottesdienst, bei welchem sich jedoch eine Unschuld des Lebens und Wandels findet. Warum ist dieser für Gott, für die Kirche, für das Heil der Seelen bis zur lebendigen Verbrennung entbrannte Eifer in Bestrafung und Verbesserung solcher Sünden und Laster, die, wie alle einstimmen, der Prozession und dem Bekenntnis des Christentums gerade entgegen sind, so kalt und erfroren? Und lässt seine Hitze und Kräfte nur daran aus, eine andere subtile Opinion oder Meinung, davon der gemeine Mann nichts versteht, zu widerlegen oder festzusetzen und diese oder jene Zeremonie aufzudringen? Welche unter den beiden widrigen und über solchen Dingen streitenden Parteien richtig liegt und recht habe, welche einer Spaltung oder Ketzerei zu beschuldigen sei, ob die obenliegende oder unterliegende Partei? Das muss alsdenn erst klar werden, wenn die Bewegursache der Absonderung untersucht wird. Denn wer Christus nachfolgt, seine Lehre an- und sein Joch auf sich nimmt, derselbige ist kein Ketzer, obgleich er Vater und Mutter, väterliche Weisen und Satzungen, öffentliche Versammlungen und Haufen dieser oder jener Menschen verlässt.

Sind Sekten und Trennungen dem Heil der Seelen so schädlich, so sind Ehebruch, Hurerei, Unreinheit, Geiz, Bilderabgöttterei und dergleichen nicht minder Werke des Fleisches, von welchen der Apostel Paulus ausdrücklich schreibt, dass die solche Dinge tun, das Reich Gottes nicht ererben werden Gal 5. Wären also diese mit nicht geringerem Fleiß, Schärfe und Eifer zu tilgen und auszurotten als die Ketzereien und Sekten, wo einer um das Reich Gottes ernstlich und wahrhaftig bekümmert sein wollte, und es als seinen Beruf erachtete, sich dessen Ausbreitung und Beförderung zu widmen. Handelt er aber anders, und bezeigt sich gegen die Andersglaubende hart und feindselig, schont hingegen und verfährt mild mit den Gottlosen, Sündern und Lasterhaften seiner Partei, die doch des christlichen Namens allerdings unwürdig sind, so zeigt er damit öffentlich an, dass er, obwohl er ein großes Geschrei und Wesens von der Kirche macht, ein anderes als Gottes Reich suche.

Wäre jemand, der eines anderen Seelenheil so eifrig suchte und wünschte, dass er ihn auch durch allerhand Marter noch unbekehrt in die andere Welt zu schicken gedächte, so werde ich, und andere mit mir, mich höchlich darüber verwundern müssen, weil niemand irgendwo wird glauben können, dass ein solches aus Liebe, Erbarmung und gutgeneigten Herzen herrühre. Gewiss so die Menschen mit Feuer und Schwert, Gefängnis und Strafen zu Annehmung gewisser Lehren zu bringen und zu einem äußerlichen Gottesdienst zu zwingen sind. Da indessen von deren Leben und Sitten weiter keine Frage ist: So einer die Ketzer und Irrgläubigen also zum Glauben bekehrt, dass er sie zwingt dasjenige zu bekennen, was sie doch im Herzen nicht glauben noch für wahr halten, im Übrigen aber ihnen gestattet solche Dinge zu tun, die das Evangelium keinem Christen und ein wahrer Gläubiger sich selbst nicht erlaubt. Von dem ist es wohl gewiss, dass er einen großen Anhang und gleiches mit ihm bekennenden Haufen suche, dass er aber damit Christus eine Gemeinde und Kirche zu sammeln gedächte, wer wird das glauben können? Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass solche sich keiner christlichen Waffen bedienen, da sie, was sie auch vorgeben, nicht für die wahre Religion und Kirche Christi streiten. Wären sie, wie der Herzog unseres Heils, in Wahrheit nach der Seelenerhaltung begierig, so würden sie in seine Fußstapfen treten und seinem besten Beispiel nachahmen, er als ein Friedensfürst, seine Diener und Trabanten nicht mit Büchsen und Degen noch mit jeglicher menschlichen Gewalt bewaffnet, sondern sie mit dem Evangelium, mit der Botschaft des Friedens, mit heiligem Leben und Beispiel ausgerüstet und gesandt, die Heiden zum Gehorsam des Glaubens zu bringen und in die Kirche zu versammeln. Da er doch ganze Legionen himmlischer Heerscharen zu seinem Dienst noch besser hätte brauchen können als jetzt irgendein weltlicher Machthaber seine Scharen und Truppen (der Leibes- und Seelenmörder, gottloser Soldaten und Pfaffen), wenn die Ungläubigen mit Waffen zu bekehren, die Blinden durch Soldaten von dem Irrweg zurückzurufen und die Widerspenstigen durch Gewalt zu beugen wären. Die Toleranz und Erduldung derjenigen, so in Religionsmeinungen und Übungen von uns abgehen, ist der gesunden Vernunft und dem Evangelium so gemäß, dass man es als etwas Monströses ansehen muss, wie doch die Leute bei so hellem und klarem Licht noch immer so blind sein können. Ich will hier nicht der einen Hochmut und Stolz, noch der anderen Ungestüm und heftigen lieblosen Eifer beschuldigen und ausschelten, denn dergleichen Gebrechen sind bei menschlichen Handlungen fast unabsonderlich, dabei aber so beschaffen, dass niemand sich derselben will beschuldigen lassen. Ein jeder der davon eingenommen und getrieben ist, sucht gleichwohl selbige mit einem anderen Schein und guter Gestalt zu bemänteln, dass sie für etwas Lobwürdiges durchgehen möchten. Doch damit niemand die Staats-und Reichsgesetze und die Wohlfahrt der Republik zum Vorwand und Deckmantel seiner unchristlichen Grausamkeit und Wüterei nehmen, andere hingegen unter Prätext und Namen der Religion sich nicht eine ungezäumte und unziemende Freiheit zu leben und zu sündigen herausnehmen mögen, oder damit niemand unter dem Namen eines treuen Untertanen und Dieners des Fürsten noch unter dem Namen eines treuen Gottesdieners sich und andere bekriege,1 so lasst uns hier vor allen Dingen unter Zivil- und Religionssachen, unter bürgerlichen und Gewissensdingen genauen Unterschied machen, und die Grenzen zwischen der Kirche und der Republik deutlich beschreiben. Denn wo dieses nicht geschieht und in Acht genommen wird, kann den Zänkereien weder Maß noch Ziel unter denen gesetzt werden, welche um die Wohlfahrt der Seelen oder der Republik entweder ernstlich und wahrhaftig besorgt und beschäftigt sind, oder es doch zu sein vorgeben.

Ein Staat oder eine Republik scheint mir eine solche Gesellschaft der Menschen zu sein, die sich nur darum und dahin zusammen verbunden haben, um die bürgerliche Glückseligkeit zu erhalten und zu befördern.

Bürgerliche Glückseligkeit nenne ich: Leben, Freiheit, Frieden, Gesundheit und Schutz des Leibes und Besitz aller zeitlichen Dinge. die zu diesem irdischen Leben gehören wie Haus, Hof, Geld, Hausrat und dergleichen.

Nun dann einen rechtmäßigen und geruhsamen Besitz und den Genuss solcher zum Wohl des äußerlichen Lebens gehöriger Dinge dem ganzen Volk und einem jeden Untertanen zu verschaffen, zu erhalten und zu befördern, das ist es, was der weltlichen Obrigkeit Amt und Pflicht ist2 und zu welchem Zweck sie Gesetze und Ordnungen allen und jedem vorschreiben kann, und wenn solche jemand mutwilliger Weise wider Recht und Billigkeit zu übertreten sich unterstehen wollte, so muss die Drohung und Furcht der Strafe dessen Kühnheit zurückhalten, welche Strafe dann entweder in gänzlicher Verlierung und Wegnahme oder doch in Verminderung solcher Güter und zeitlichen Glückseligkeiten besteht, die er sonst hätte genießen können und sollen. Weil aber niemand gerne und freiwillig einen Teil seiner Güter und zeitlichen Glückseligkeiten, viel weniger Freiheit und Leben zur Strafe hingibt und verliert, so ist eben darum die Obrigkeit und Gewalt bewaffnet, nämlich mit den Kräften und dem Beistand aller übrigen Untertanen, um solche Strafen, denen, die eines anderen Recht kränken und Gewalt üben, nach Verdienst aufzulegen.

Dass nun das ganze Amt und Recht weltlicher Obrigkeit nur über gedachte bürgerliche Güter gehe und alle bürgerliche Gewalt, Herrschaft und Regierung bloß und allein auf deren Beobachtung und Beförderung sich erstrecke, keineswegs aber bis zur ewigen Seligkeit und Wohlfahrt der Seelen zu erweitern und auszuspannen sei, solches scheinen mir nachfolgende Gründe zu erweisen.

1. Weil der weltlichen Obrigkeit nirgends eine speziellere und größere Sorgfalt für die Seelen3 anbefohlen ist als anderen Menschen und zwar erstlich, nicht von Gott, weil man nirgends findet, dass Gott eine solche Macht und Gewalt einem Menschen über und gegen andere gegeben, dass sie andere zur Annahme ihrer Religion sollten zwingen können und dürfen. Anders kann auch von den Menschen selbst der Obrigkeit keine solche Gewalt aufgetragen und übergeben werden, weil sich niemand der Sorgfalt um seine eigene Seligkeit dergestalt begeben kann, dass er schlechthin eines anderen Vorschrift im Glauben und Gottesdienst notwendig folgen wollte, denn niemand kann schlechterdings nach eines anderes Meinung glauben, ob er schon gern wollte. In dem inneren Glauben aber besteht die ganze Kraft und der Kern der wahren und selig machenden Religion. Indem, was einer auch mit dem Mund bekennt und in äußerlichen Gottesdiensten verrichtet, wo er nicht davon in seinem Herzen gänzlich überzeugt ist, dass es recht, gut und gottgefällig sei, so nützt es ihm nicht nur nichts zur Seligkeit, sondern es schadet ihm auch noch dazu.4 Da auf diese Weise zu den anderen Sünden, deren Versöhnung man durch die Religion sucht, noch hinzu-getan wird die Vortäuschung der Religion selbst und die Verachtung Gottes, indem du Gott einen solchen Dienst leistest von dem du doch glaubst, dass er ihm missfalle.

2. Die Sorgfalt und Aufsicht der Seelen kann weltlicher Obrigkeit nicht zugehören, weil deren Macht und Gewalt bloß in einem äußerlichen Zwang besteht. Da nun die wahre und selig machende Religion den innersten Herzensgrund und Glauben erfordert, als ohne welche nichts vor Gott gilt das menschliche Gemüt und Verstand aber von solcher Natur und Art ist, dass ihm keine äußerlichen Gesetze können aufgelegt noch er durch äußerliche Gewalt gezwungen werden, anders zu erkennen und zu urteilen, als er für sich selbst erkennt und urteilt, noch anders zu wollen, als er von selbst will, so mag man dann einem die Güter hin-wegnehmen oder den Leib mit Gefängnis und allerlei Marter belegen, wird es doch alles umsonst sein, mit dergleichen Torturen die Meinung und Urteil des Gemüts zu verändern.

Sprichst du: Doch kann die Obrigkeit Grund und Beweis brauchen und damit die Irrigen auf den Weg der Wahrheit bringen und also selig machen.

Wohl! Alles dieses hat die Obrigkeit mit allen anderen Menschen gemein, so sie lehrt, unterweist, mit Beweisgründen die Irrenden zurückruft, so tut sie freilich was einem gütigen und Gutes für seinen Nächsten suchenden Mann zusteht. Es ist aber darum nicht Not, dass die Obrigkeit die Person, Natur und Pflicht eines Menschen und Christen von sich werfe.5 Also ist ein anderes Bereden, ein anderes Befehlen, ein anderes mit Beweisgründen und ein anderes mit Gesetzen und Edikten Handeln, dieses ist ein Werk der weltlichen Macht, jenes der menschlichen Gutwilligkeit. Denn es steht einem jeden Menschen frei einen anderen zu ermahnen, zu bewegen, des Irrtums zu überzeugen und mit guten Gründen auf seine Meinung zu bringen suchen. Aber mit Gesetzen gebieten und mit Strafen zwingen, gehört bloß und allein weltlicher Obrigkeit zu und ist nur in weltlichen und bürgerlichen Sachen zu praktizieren. Und das ist es nun, was ich sage, nämlich dass die Obrigkeit nicht könne noch solle Glaubensartikel und Lehren noch Art und Weise Gott zu dienen mit Gesetzen und Befehlen aufdringen. Denn ohne dazu gesetzte Strafen und Drohungen verlieren die Gesetze ihre Autorität und Kraft, setzt man aber Strafen darauf, so sind sie ganz gewiss unnütz und überzeugen oder bereden nicht, weil einer, ehe er eine Lehre oder einen Gottesdienst annimmt, zuvor von Herzen glauben muss, dass die Lehre wahrhaftig und der Dienst Gott angenehm und gefällig sei. Zwang und Strafen also sind weder geschickt noch vermögend eine solche Überzeugung einem zu geben. Ein helleres Licht, größere Einsicht und Erkenntnis tut es allein, die Meinung und Urteil des Gemüts zu ändern, welche aber durch Leibesstrafen gar nicht gegeben noch zuwege gebracht werden.6

3. Die Aufsicht und Inachtnahme der Seelen kann keineswegs weltlicher Obrigkeit zugehören, weil, gesetzt auch, dass die Autorität der Gesetze, Zwang und Strafen tüchtig und vermögend wären, die Gemüter der Menschen zu bekehren, solches dennoch nichts zur Seligkeit der Untertanen helfen würde. Weil, da nur eine einzige wahre Religion sein kann, und ein einziger Weg, der zum Leben führt, was könnte man für Hoffnung haben, dass der größte Teil der Menschen dazu gelangen würde, wenn es also um sie stünde, dass ein jeder seine eigene Vernunft und das Zeugnis seines Gewissens hintansetzen und nur blindlings seines Fürsten Glauben annehmen, auch Gott auf eine solche Weise dienen müsste, wie es in den Gesetzen des Vaterlandes und dessen hergebrachten Gewohnheiten gesetzt ist? Bei so mancherlei gegeneinanderlaufenden Meinungen der Fürsten und Obrigkeiten dieser Welt in Religionsdingen würde es notwendig folgen, dass jener schmale Steg und enge Pforte. die gen Himmel führen, den allerwenigsten, ja gar nur in einem einzigen Land offen stünden, und dass also die ewige Seligkeit oder Verdammnis bloß auf das Glück und Schicksal unserer leiblichen Geburt ankäme und davon ab-hingen, welches doch höchst absurd und unrecht ist von der Weisheit und Güte Gottes zu denken.

Das bisher Angeführte dünkt mir unter vielen anderen, so man noch hätte beibringen können, genügsam zu sein zu erweisen, dass alle Gewalt eines Staates nur über weltliche und bürgerliche Güter gehe und sich nicht weiter als auf Beobachtung der Dinge dieser Welt erstrecke, keineswegs aber dasjenige angehe, was zum künftigen Leben gehört.

Lasst uns nun betrachten, was der Kirche gebührte und zukomme. Die Kirche scheint mir eine freiwillige Sozietät oder Gesellschaft solcher Leute zu sein, die sich aus freien Stücken zusammen vereinigen, Gott auf eine solche Weise öffentlich zu dienen, wie sie glauben, dass es Gott gefällig und zu ihrer Seelen Heil dienlich sei.

Ich sage: Eine Kirche sei eine freie und freiwillige Gesellschaft. Niemand wird als ein Mitglied einer Kirche geboren, denn sonst käme die Religion der Väter und der Vorfahren zugleich mit den zeitlichen Gütern erblich auf uns und ein jeder hätte seinen Glauben seiner Geburt und seinen Eltern zu danken, welches höchst absurd und närrisch zu denken ist. Verhält sich demnach die Sache hierin also: Ein Mensch steht und gehört der Natur nach in keine Kirche, ist auch keiner Sekte eigen und zugetan, begibt sich aber nachmals freiwillig in diejenige Gemeinde und Gesellschaft, in der er die rechte Religion und gottgefälligen Dienst gefunden zu haben glaubt. Wie nun die geschöpfte Hoffnung seine Seligkeit darin zu schaffen einzig und allein die Ursache seines Eingangs in die Kirche gewesen, also bleibt sie auch das Maß und Ziel seines Verharrens darin. Sobald er nun etwas findet, das ihm entweder in der Lehre falsch oder im Gottesdienst ungereimt scheint, so folgt, dass so frei es ihm gestanden hineinzugehen, so frei muss es ihm auch stehen, sich wieder darauszubegeben. Weil kein anderes Band und keine andere Verbindung der Kirche mit dem Glied ist als nur die gewisse Hoffnung und Erwartung des ewigen Lebens. Aus solchen freiwillig zu solchem Endzweck sich vereinigenden Gliedern entsteht und erwächst nun eine Kirche.

Nun müssen wir untersuchen, welches ihre Gewalt sei und welchen Gesetzen sie unterworfen ist.

Nachdem keine einzige, obwohl freie, auch nur um geringer Ursachen willen angestellte Gesellschaft (sie sei nun von gelehrten Personen der Gelehrtheit halber oder von Kaufleuten der Handelschaft wegen oder auch von müßigen Menschen zur Lust und Kurzweil angestellt worden) bestehen kann, sondern sich sogleich wieder trennen muss, wenn sie ohne einige Gesetze, Verfassungen und Ordnungen sich befindet. Also ist es notwendig, dass die kirchliche Gesellschaft auch dergleichen habe. Da müssen denn eine gewisse Zeit und ein Ort der Zusammenkunft ausgemacht und bestimmt, auch gewisse Bedingungen gesetzt werden, nach welchen einer in die Gesellschaft entweder soll aufgenommen oder davon ausgeschlossen werden. Endlich muss man gewisse Ämter und Bedienungen, auch sonst eine Ordnung in allen Stücken anrichten und was dergleichen mehr ist. Weil nun die Zusammenvereinigung, wie erwiesen worden, ganz freiwillig und ohne alle zwingende Gewalt geschieht, so folgt daraus notwendig, dass das Recht Gesetze zu machen niemandem zustehe als der Sozietät selbst oder (welches auf eines hinausläuft) denen, welchen es die Sozietät überlassen und mit sämtlicher Zulassung und Genehmigung aufgetragen.

Doch du wirst etwa sagen, es könne keine wahre Kirche sein, wo sie nicht eines Bischof oder Ältesten das Amt habe, der mit der Autorität zu regieren versehen und von den Aposteln an durch beständige und ununterbrochene Nachfolge sei fortgeführt worden.

Aber ich frage erstlich, wo das Edikt zu finden, darin Christus ein solches Gesetz seiner Kirche gegeben, und ist es nicht umsonst, dass ich in einer so wichtigen Sache klare Worte fordere, was folgender Spruch ganz ein anderes dartut: Wo ihrer zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen. Kann derjenigen Versammlung, darin Christus zugegen ist, etwas mangeln, dass sie nicht die wahre Kirche sein sollte? Erwäge solches selbst! Gewiss, nichts kann da fehlen, das zum Heil nötig ist. Und dieses ist hierzu genug.

Zum andern, stelle dir doch vor und siehe, wie diejenigen, die da also von Christus eingesetzte Regierer der Kirchen und deren beständige Nachfolge und Fortwehrung haben wollen, selbst gleich anfangs bei der Wahl miteinander über der Person etwa strittig werden möchten. Dieser Streit erlaubt notwendig die Freiheit zu wählen, nämlich, dass es einem jeden freistehe, sich zu derjenigen Kirche und Partei zu schlagen und zu halten, die er der anderen vorzieht.

Drittens. So magst du dir immer ein solches Haupt und solchen Regierer, den du für nötig und bestellt hältst, dir vorsetzen. Wenn ich mich aber indessen zu einer anderen Gesellschaft fügen soll, darin ich dasjenige anzutreffen glaube, was zum Heil der Seele nötig ist, so bleibt abermals die kirchliche Freiheit einem jeden gelassen und hat keiner von uns einen anderen Gesetzgeber, als welchen er sich selber erwählt und sich ihm unterwirft.

Weil du aber um die wahre Kirche so sehr bekümmert bist, will ich hier nur im Vorbeigehen fragen: Ob es nicht der wahren Kirche Christi mehr gezieme und besser anstehe, nur solche Bedingungen, Gesetze und Ordnungen ihrer Gemeinschaft zu haben, welche nur allein dasjenige in sich halten und begreifen, welches der Heilige Geist in Heiliger Schrift mit klaren und deutlichen Worten zur Seligkeit nötig zu sein gelehrt, als dass man seine eigene Erfindungen und Erklärungen als einen göttlichen Ausspruch und ein göttliches Gesetz aufdringen und als zum Wesen und zur Bekenntnis des Christentums höchst nötig, durch Kirchengesetze bekräftigen will, davon doch die hinterbliebenen göttliche Zeugnisse entweder gar nichts oder doch nichts Gewisses gesetzt oder ausgemacht haben? Wer zur kirchlichen Gemeinschaft solche Dinge erfordert, die doch Christus nicht zum ewigen Leben fordert, derselbe mag wohl für seine Meinung und seinen Nutzen eine Kirche und Gesellschaft versammelt haben.

Aber wie kann man solche die Kirche Christi nennen, da sie doch auf anderen Gesetzen und Ordnungen beruht und daraus diejenigen ausgeschlossen werden, die doch einst Christus in sein Himmelreich zu sich nehmen wird.7 Doch weil wir die Kennzeichen der wahren Kirche hier nicht auszumachen haben, so will ich nur denjenigen, die für die Satzungen ihrer Seele so heftig streiten und mit dem Namen der Kirche gleicherweise und vielleicht aus eben dem Trieb, wie dort die Ephesische Goldschmiede mit ihrer Diana (Akt 19) so viel Lärmens und Wesens machen, dieses einzige zu Gemüt führen, dass nämlich das Evangelium hin und wieder bezeugt, das wahre Jünger Christi allezeit Verfolgungen zu erwarten und zu erdulden haben. Dass aber die wahre Kirche Christi andere verfolgen und plagen oder mit Gewalt, Feuer und Schwert zur Annahme ihres Glaubens zwingen sollte, kann ich mich nicht entsinnen irgendwo im Neuen Testament gelesen zu haben. Der Endzweck einer Religionssozietät oder kirchlichen Gesellschaft ist, wie schon gesagt, der öffentliche Gottesdienst und die dadurch gesuchte Erlangung des ewigen Lebens. Danach muss nun die ganze Kirchenverfassung und -ordnung gerichtet und alle Kirchengesetze danach abgefasst und eingeschränkt werden. Nichts wird noch kann von zeitlichen und irdischen Gütern in dieser Gesellschaft gehandelt werden. Hier ist keine äußerliche Gewalt um keinerlei Ursache willen zu gebrauchen, als welche alle weltlicher Obrigkeit zugehört, wie denn auch der Besitz und die Haushaltung der äußerlichen Güter unter ihrer Gewalt und Verfügung steht.

Sprichst du: Was wird aber den Kirchengesetzen Kraft, Autorität und Nachdruck geben, um gehalten zu werden, wenn kein Zwang und Gewalt dabei sein solle?

Antworte ich: Nichts sonst als dasjenige, was zu solchen Dingen sich schickt, deren äußerliche Bekenntnis und Beobachtung nichts gilt noch nutzt, wo sie nicht dem Gemüt tief eingeprägt sind und vollkommen das Gewissen überzeugen, fesseln und bewegen. Das sind die Waffen und Fesseln dieser Gesellschaft, dadurch deren Glieder zu Beobachtung ihrer Pflicht und Schuldigkeit zu bringen und dabei zu erhalten.8 Wo die Verbrecher dadurch nicht gebessert noch die Irrenden zurechtgebracht werden können, ist alsdenn nichts weiter übrig, als dass man die Widerspenstigen und Hartnäckigsten, die keine Hoffnung der Besserung von sich spüren lassen, gänzlich von der Gesellschaft absondere und ausschließe. Dieses ist die letzte und höchste Gewalt9 der kirchlichen Macht, die keine andere Strafe auf sich hat und mit sich bringt, als dass nach aufhörender Gemeinschaft zwischen dem Leib und dem abgeschnittenen Glied, der Verurteilte aufhört ein Teil von selbiger Kirche zu sein.

Nachdem wir bisher dieses ausgemacht, müssen wir nun ferner untersuchen, was bei der Toleranz und Vertragung eines jeden Teils Pflicht und Schuldigkeit sei?

Zum 1. sage ich, dass keine Kirche verbunden sei, denjenigen unter Vorwand gerechtfertigter Toleranz unter sich als ein Glied zu halten und zu leiden, der nach ein- und andermal vorher geschehener Erinnerung freventlich gegen die anfänglich aufgerichteten Gesetze der Gesellschaft handelt. Denn wo es einem frei und ungestraft erlaubt ist dagegen zu handeln und diese Gesetze zu übertreten, so ist es um die Sozietät geschehen, welche alsdenn entweder eine ganz andere Art und Gestalt gewinnen oder zugrunde gehen muss: weil ja die Gesetze und Ordnungen beides die Bedingungen und Gegenstände der Gemeinschaft als auch das Band der Gesellschaft sind. Doch muss man sich hüten, dass zur Exkommunikation oder Ausstoßung aus der Gemeinde, weder Schmähworte noch andere Gewalttätigkeiten hinzugefügt und ausgeübt werden, dadurch entweder der Leib oder die Güter oder der bürgerlich-ehrliche Name des Verbannten verletzt werden. Denn alle äußerliche Gewalt gehört, wie schon gedacht, weltlicher Obrigkeit zu und es ist keiner Privatperson erlaubt, sich solcher zu gebrauchen als nur im Fall der Notwehr, da man unrechtmäßig angetane Gewalt mit Gegengewalt abtreibt. Die Exkommunikation, oder der Kirchenbann, kann und soll einem an seinen bürgerlichen Gütern, die er sonst als ein Untertan und Glied des Staates und nicht als Glied der Kirche besitzt, nicht das Geringste schaden und nehmen. Denn selbige gehören einem zu als Bürger und als ein Mitglied des Staates und stehen unter obrigkeitlichem Schutz und Herrschaft. Alle Wirkung des Banns muss ganz und allein darin bestehen, dass nach vorgelegtem Willen der Sozietät oder Kirche, die Vereinigung und Gemeinschaft zwischen einem Glied und dem übrigen Körper aufgelöst und aufgehoben wird. Nach deren Aufhebung freilich auch notwendig die Teilhabung und der Genuss einiger Dinge aufhören muss, die die Sozietät ihren Gliedern zu genießen gibt, und zu welchen niemand sonst ein Bürgerrecht oder einen Anspruch hat. Denn einem Ex-kommunizierten geschieht damit keine Zivilinjurie, wenn ein Diener der Kirchen ihm bei Begehung des Abendmahls nicht das Brot und den Wein darreicht, das nicht für das Geld der Verbannten, sondern der Kirche angeschafft wird.

Zum 2. Niemand soll und darf eines anderen bürgerliche Güter und Gerechtigkeiten darum anfal-len und schwächen, weil jener sich zu einer anderen Religion und einem anderen Gottesdienst bekennt. Alle so menschliche als bürgerliche Rechte müssen ihm bleiben und er dabei erhalten werden. Denn diese laufen nicht in den Bezirk der Religion: Es mag einer ein Christ oder Heide sein, muss man ihm keine Gewalt noch Unrecht tun, das Maß der Gerechtigkeit muss ebenfalls gegen ihn mit den Pflichten und Werken der allgemeinen Liebe und Gutherzigkeit gehäuft werden. Dieses befiehlt das Evangelium: Dieses bezeugt einem die gesunde Vernunft und die Art der gemeinschaftlichen Sozietäten der Menschen, welche sie durch Trieb und Anleitung der Natur ausgerichtet. Irrt einer vom rechten Weg des Lebens ab, so ist der Schaden und das Elend davon sein, dir aber geht damit nichts ab, musst ihn also um die Güter dieses Lebens nicht darum bringen, weil du meinst, dass er in jener Welt verloren sein werde.

Was ich bis hierher von Vertragung eines jeden Menschen besonders gegen andere, die der Religion nach unterschieden, gesagt, das will ich auch von einzelnen Kirchgemeinden gesagt haben, die sich hierin gegeneinander wie Privatpersonen verhalten und keine über die andere ein Recht und eine Herrschaft hat, auch nicht einmal alsdenn, wenn die weltliche Obrigkeit, wie es geschehen kann, sich zu der einen oder anderen Kirche bekennt und hält. Denn der Staat kann der Kirche kein neues und größeres Recht geben, wie hinwiederum die Kirche dem Staat auch nicht. Denn die Kirche, es mag nun die Obrigkeit darbeibleiben, oder sie verlassen, bleibt einmal wie das andere eine freie und freiwillige Sozietät und bekommt oder verliert durch Unterstützung oder Entziehung des obrigkeitlichen Arms keineswegs die Macht, die sie vorher gehabt, zu lehren und die Kirchenzucht und Bann bei ihren Gliedern auszuüben. Das ist ein ewiges und unveränderliches Recht einer freiwilligen Sozietät, dass sie von den Ihrigen, welche sie will, ausschließen kann. Aber über andere außerhalb ihrer Gemeinschaft lebenden Personen bekommt sie kein Recht und Macht dadurch, dass die obrigkeitlichen Personen zu ihrer Gemeinschaft treten. Deshalb sollte Frieden, Rechtmäßigkeit und Freundschaft unter verschiedenen Kirchgemeinden wie unter Privatpersonen, ohne einigen Vorzug und Vorrecht allezeit und gleich gepflogen werden.

Damit die Sache durch ein Beispiel möge klarer gemacht werden, so lasst uns setzen, dass zu Konstantinopel zwei Kirchgemeinden sich befinden, eine lutherischer, die andere reformierter Religion. Könnte hier jemand sagen, dass eine oder die andere Recht und Macht habe die gegenseitige, so in Lehrpunkten und Gottesdiensten unterschieden, um ihre Freiheit und Güter zu bringen, oder mit Landesverweisung oder am Leben zu strafen? (Wie sonst wohl geschehen.) Und der Türke sollte indessen schweigen und mit Lachen zusehen, wie die Christen einander mit aller Grausamkeit und Verfolgung zusetzen? Wenn aber eine von diesen Kirchgemeinden das Recht und die Macht hat, gegen die andere zu wüten, so frage ich: welche von beiden und mit was für Recht? Man wird ohne Zweifel antworten, dass solches der orthodoxen gegen die ketzerische zukomme. Allein das heißt mit großen und scheinbaren Worten nichts sagen. Eine jede Kirche ist sich selbst orthodox, anderen irrgläubig oder ketzerisch, denn sie glaubt, was sie für wahr hält, und was nicht damit übereinkommt, verwirft sie als Irrtum. Ist demnach der Zank und Streit von der Wahrheit der Lehrpunkte und von dem rechten Gottesdienst unter beiden Teilen gleich recht oder unrecht, und kann durch keines Menschen auf Erden, weder zu Konstantinopel noch sonst wo, richterlichen Ausspruch ausgemacht und geschlichtet werden.10 Die Abstimmung und Entscheidung der Frage gehört einzig und allein dem höchsten Richter aller Menschen zu, wie ihm denn auch die Züchtigung und Bestrafung des Irrenden allein zusteht. Unterdessen mag man hier bedenken, wie viel schwerer dann diejenigen sündigen, die nicht zum Irrtum, dennoch zum Hochmut die Ungerechtigkeit und Lieblosigkeit hinzutun, indem sie fremde Knechte, die ihnen nicht unterworfen sind, frevlerisch und unmenschlich traktieren.

Ja wenngleich ganz gewiss zu erkennen, welcher unter beiden Teilen die rechte Meinung von einem Religionspunkt hätte, so würde doch dadurch die orthodoxe Kirche keine Macht überkommen anderen Gewalt und Leid zuzufügen. Denn die Kirchen haben über zeitliche und irdische – von ihnen nichtverliehene Dinge – keine Rechtsprechung oder herrschaftliche und richterliche Gewalt. So sind auch Feuer und Schwert keine tüchtigen und geschickten Mittel oder Werkzeuge die Gemüter der Menschen zu unterrichten und zu bekehren. Und gesetzt, die weltliche Obrigkeit sei der einen Partei geneigt, und wolle ihren Arm und Macht herleihen, dass sie die Ketzer durch ihre Hilfe strafen könne, wie sie wolle: Sollte von dem türkischen Kaiser der christlichen Kirche gegen ihre Brüder ein größeres Recht können gegeben werden können? Wer wollte das sagen? Ein Ungläubiger, der durch seine eigene Autorität die Christen ihrer Lehre halben nicht strafen kann, der kann auch keiner christlichen Gemeinde diese Autorität und Macht verleihen noch ein Recht, das er selbst nicht hat, anderen geben. Eben dergleichen Beschaffenheit hat es auch in einem christlichen Reich und Staat oder es müssten darin die Christen übler dran sein als unter dem Türken. Die weltliche Obrigkeit ist überall gleicher Art, Würde und Macht – und es kann der Kirche von einem Fürsten christlicher Religion, ebenso wenig größere Macht gegeben werden als von einem heidnischen. Wiewohl hierbei sonderlich merkwürdig, dass die so eifrigen Beschützer der Orthodoxie, Bestreiter der Ketzereien und Feinde der Spaltungen, ihren hitzigen Eifer vor Gott, für welchen sie lichterloh brennen, fast nirgends recht blicken lassen, wo ihn nicht der Wind obrigkeitlicher Gunst zuvor ausbläst. Denn so bald sie sich bei weltlicher Obrigkeit ihrer Gnade, und also auch ihrer Hilfe und ihres Beistandes versichern und getrösten können, so bald muss christliche Liebe, Friede, Treue, Gerechtigkeit gegen die Ketzer auf die Seite gesetzt werden. Ansonsten aber, wo sie nicht anders können, muss es freilich heißen, man müsste einander vertragen und mit Frieden lassen. Wo sie wenig weltliche Gunst und Macht besitzen, da können sie ohne Schaden und ganz still und ruhig diejenigen bei sich leiden, von welchen sie sonst so viel Abgötterei, Aberglauben und ansteckende Ketzerei für sich und ihre Religion befürchten, so hört man auch nicht, dass sie sich sonderlich eifrig wider diejenigen Ketzereien oder Irrtümer setzen und streiten, denen der Hof oder die weltliche Obrigkeit Beifall gibt. Da es doch der einzige und wahre Weg die Wahrheit fortzupflanzen ist, wenn man nämlich bei Bezeugung aller menschlichen und christlichen Güte und Liebe sich wichtiger und guter Gründe und Beweistümer bedient.

Haben demnach weder einzelne Personen noch ganze Kirchen, noch auch Staaten ein Recht, unter dem Vorwand der Religion einander nach bürgerlichen Gütern zu greifen noch die zeitliche Glückseligkeit jemandem zu nehmen. Welche hierin anderer Meinung sind, die bitte ich zu erwägen, wie einen unendlichen Zank- und Zwietrachtssamen sie unter das menschliche Geschlecht aus-streuen und wie große Reizung und Anlass sie zu Raub, Mord und immerwährendem Hass geben und wie nirgends Ruhe und Frieden, geschweige denn wahre Freundschaft unter den Menschen könne gestiftet oder erhalten werden, wenn diese Meinung bestehen soll, dass weltliche Herrschaft, Macht und Würde zu regieren in der Gnade müsse begründet sein11 oder nur solchen Personen, die im Stand der Gnaden erfunden werden, gebühre und dass die Religion mit Gewalt und Waffen müsse fortgepflanzt werden.

Lasst uns nun 3. auch sehen, was die Toleranz für Pflichten von denjenigen fordert, welche von den übrigen Haufen der Laien (wie ihnen zu reden beliebt) durch einen Kirchencharakter und durch ein Amt unterschieden werden, es seien nun Bischöfe, Prediger, Älteste, Diener oder was für Namen sie führen. Es ist nicht hiesigen Ortes den Ursprung der Würde und der Gewalt des Klerus zu untersuchen, dennoch will nur dieses melden: Ihre Autorität und Gewalt mag hergekommen sein woher sie will, so muss sie als eine kirchliche Gewalt in den Schranken kirchlicher Dinge bleiben, keineswegs aber bis auf bürgerliche Dinge erstreckt werden, da ja die Kirche selbst von dem Staat und Zivilwesen ganz unterschieden ist. Ein jedes behält seine unveränderlichen Schranken und Grenzen, Himmel und Erde wirft derjenige ineinander, der diese zwei Sozietäten, so ihrem Ursprung, Endzweck, Materie und Form nach himmelweit voneinander entfernt, miteinander vermengen und verwirren will. Deshalb dann keiner, was für kirchliche Würde und geistliches Amt er auch führt, einen einzigen Menschen, der seiner nem Leben, seiner Freiheit, seinem ehrlichen Namen, zeitlichen Gütern, seiner Nahrung usw. kränken noch in Gefahr und Schaden der Religion halben bringen soll. Denn was einer ganzen Kirchen nicht erlaubt ist, das ist noch viel weniger einem einzelnen Glied derselben durch kirchliche Rechte erlaubt.12 Es ist aber für die Herren Geistlichen und Kirchendiener noch lange nicht genug sich aller Gewalttätigkeit, Verfolgung und Schadenzufügung zu enthalten. Denn wer sich für einen Amtsnachfolger der Apostel ausgibt und sich des Lehramts annimmt, der ist auch verbunden, seine Zuhörer und Anhänger zu unterrichten und zu ermahnen von den Pflichten und Schuldigkeiten des Friedens und der Gutwilligkeit gegen alle Menschen, sowohl gegen die Irrgläubigen als Rechtgläubigen, sowohl gegen die Glaubensgenossen als die, die eines anderen Glaubens und Gottesdienstes sind. Er soll alle privat- und obrigkeitlichen Personen (so deren in seiner Kirche sind) zur Liebe, zur Sanftmut, zur Ertragung anreizen und allen Widerwillen, Abkehr und Gemütserhitzung wider die Ketzer dämpfen und besänftigen, so entweder durch eines selbst eigenheftigen Eifers für seine Religion und Sekte oder durch anderer Menschen List13 oder Heftigkeit in den Gemütern ist entzündet und erregt worden. Den großen Nutzen, den man sowohl in der Republik als in der Kirche schaffen und genießen würde, wenn die Lehre des Friedens und der Verträglichkeit auf den Kanzeln erschallte, will ich hier nicht anführen, damit ich nicht etwas zu hart wider diejenigen zu reden scheine, deren Würde und Ansehen ich nicht gern durch einen einzelnen Menschen, am meisten aber von ihnen selbst nicht gering und verächtlich gemacht sähe. Ich sage aber dennoch, dass Obiges geschehen müsse und so einer, der sich für einen Diener und Lehrer göttlichen Worts ausgibt, anders lehrt und handelt, der versteht entweder sein anbefohlenes Werk nicht oder versäumt dasselbe mutwillig, dafür er aber einst dem Fürsten des Friedens wird Rechenschaft geben müssen. Sind die Christen dahin zu ermahnen, dass sie sich aller Rache sollen enthalten, ob sie auch mit wiederholter Ungerechtigkeit bis zu sieben mal siebzig wären beleidigt worden. Wie viel mehr sollen sich denn diejenigen alles Zorns und aller Feindseligkeit enthalten, denen von den anderen nichts Böses zugefügt wird und sich also ernstlich hüten, dass sie diejenigen auf keinerlei Weise beleidigen, von denen sie auch in keinem Stück beleidigt wurden. Vornehmlich, dass sie nicht diejenigen in allerlei Unglück bringen, die da still, recht und schlecht vor sich dahin leben und nur um das eine bekümmert sind, dass sie Gott auf eine solche Art und Weise dienen möchten, wie sie es, ohne nach anderer Leute Meinung und Urteil zu fragen, Gott am wohlgefälligsten erachten und daher in die Religion treten und darin wandeln, darin sie den nächsten Weg und die größte Hoffnung zur ewigen Seligkeit zu haben vermeinen.14 In Haushaltungssachen und Dingen, die zeitliche Güter oder die Gesundheit des Leibs betreffen, steht es ja einem jeden frei, sein Bestes selbst zu bedenken und zu besorgen und dasjenige zu ergreifen, was er für sich am verträglichsten zu sein vermeint. Niemand beklagt sich wegen des schlimmen Haushaltens seines Nachbars und wenn er in Bestellung seiner Felder oder in Verheiratung seiner Tochter, einen Fehler begangen, zürnt darum niemand, wenn er in den Wirtshäusern liegt, straft ihn darum niemand, er mag ein-reißen oder bauen, und sein Geld anwenden, wie er will, man lässt es geschehen und hält es ihm für erlaubt. Aber wenn er nicht in die Kirche geht und alle Gebräuche und Zeremonien darin nach Gewohnheit mitmacht, wenn er seine Kinder nicht nach dieser oder jener Kirchenweise will taufen und erziehen lassen, alsbald ist es überall Lärmen, Geschrei, Verdammung. Ein jeder will mit Mund und Hand ein so gräuliches Laster und Verbrechen rächen, und können oft die Zeloten oder Eiferer sich kaum so lange der Gewalttätigkeiten enthalten, bis ein solcher vor Gericht geführt und durch richterlichen Ausspruch entweder zu Gefängnis, zum Tode oder zu Landesverweisung und Verlust aller Güter verurteilt worden. Lasst die Kirchenredner einer jeden Sekte immerhin anderer Menschen Irrtümer mit aller Macht der Beweisgründe bestreiten und widerlegen, allein die Personen sollen sie schonen. Fehlen ihnen aber wichtige und gültige Beweistümer, so sollen sie nicht ungeschickte und einem anderen Gericht zuständige Waffen ergreifen, die einer geistlichen Ritterschaft so wenig als dem Hirtenknaben David die Waffenrüstung Sauls ziemen und helfen. Auch sollen sie nicht, um ihrer Beredsamkeit und Lehre Nachdruck zu geben, von weltlicher Obrigkeit Macht und Arm borgen, es möchte sonst, indem sie die Verteidigung der Wahrheit vorschützen, ihr allzu heftiger Feuer und Schwert brauchender Eifer ein Zeichen ihrer heimlich suchenden Oberherrschaft sein und ihre Herrschaft verraten. Denn derjenige wird verständigen Menschen wohl schwerlich weismachen können, als suche er nur aus brünstigem und redlichem Herzen seinen Nächsten vor der Höllenglut in Ewigkeit zu bewahren, der da trockenen Auges und fröhlichen Mutes ihn kann hier durch den Henker verbrennen sehen.

Zum 4. und letzten müssen wir noch sehen, welches Pflicht und Schuldigkeit weltlicher Obrigkeit in Ansehung der Toleranz sei, und was sie dabei zu tun habe, was in Wahrheit keine geringe Sache ist. Wir haben oben erwiesen, dass der weltlichen Obrigkeit keine solche Sorgfalt für die Religion und das Heil der Seelen obliege, die durch weltliche Macht und Autorität auszuüben wäre, nämlich mit Befehlen, Gesetzen, Drohungen, Zwang und Strafen. Denn die Sorgfalt so durch Liebe geschieht und des Nächstbesten durch Lehre, Rat und Ermahnung sucht, kann niemandem verwehrt werden. Steht demnach die Sorge um die Seele in eines jeden eigener Macht und ist ihm zu überlassen.

Sprichst du: Was, wenn er sich aber darum unbekümmert lässt?

Antworte ich: Was, wenn er denn seiner Gesundheit oder seines Hauswesens und übrigen zeitlichen Glückseligkeit gar nicht oder nicht recht wahrnähme? Welche Dinge doch weit mehr unter obrigkeitlicher Aufsicht und Beherrschung stehen. Soll die Obrigkeit durch Befehl ihn zwingen nicht arm oder krank zu werden? Die Gesetze gehen vornehmlich dahin, dass der Untertanen zeitliche Güter, Gesundheit, Leben usw. vor fremder Gewalt möchten sichergestellt, nicht aber vor des Besitzers eigener Unachtsamkeit und Verschwendung bewahrt werden. Niemand kann zum Reichtum oder zur Gesundheit wider seinen Willen gezwungen werden. Welche also nicht selig werden wollen, die kann und will auch Gott selbst nicht selig machen.15 Doch gesetzt, es wolle ein Fürst seine Untertanen zwingen sich reich zu machen und die Leibesgesundheit zu erhalten: Wird er auch wohl in dem Gesetz gebieten, dass man nur Ärzte von Rom hierzu brauchen soll? Und wird jeder gehalten sein nach deren Vorschrift zu leben?16 Wird man keine Arznei oder Speise nehmen dürfen, als die etwa auf der Engelsburg zu Rom zubereitet worden oder von der Akademie zu Genf herkomme (oder durch die Wittenbergischen Quacksalber angerichtet, zensiert und genehmigt worden?) oder soll allen Untertanen, damit sie zu Hause alles voll-auf haben und herrlich leben können, anbefohlen werden, sich auf die Kaufmannschaft oder Musik zu verlegen? Sollen sie alle Wirte oder Goldschmiede werden, weil einige bei solchen Berufen nicht nur für ihre Familie genügend Nahrung bekommen, sondern auch damit reich werden?

Ja, sprichst du, der Künste sind tausenderlei, damit man etwas gewinnen kann, da lasse man denn einen darunter wählen, wozu er sich schickt. Aber der Wege des Lebens ist nur ein einziger, gilt also nicht wählens und eignen Dünkels? Recht gesagt, absonderlich von denen, die diesen oder jenen Weg zwingen wollen. Denn so deren zum Leben viel wären, würde man auch nicht einmal einen Schein und Deckmantel des Zwangs finden. Wenn ich nun für mich nach Anzeige der heiligen Geographie geradewegs und aus allen Kräften nach Jerusalem eile, warum soll ich gescholten und gestraft werden, weil ich den Weg nicht erst über Rom, Wittenberg oder Genf nehme und mich dort in Gesellschaft begebe: Weil ich etwa nicht gestiefelt oder auf diese und jene Weise gewaschen und beschoren einhergehe; weil ich auf der Reise Fleisch esse oder solche Lebensmittel genieße, die meinem Magen und meiner Natur zuträglich sind; weil ich hier und da einige Abwege verwende, von denen ich befürchte, sie möchten mich auf jähe Felsen oder Dornenbüsche verleiten, oder weil ich unter mancherlei dahin weisenden Fußsteigen denjenigen erwähle, welcher mir am wenigsten krumm und kotig zu sein scheint oder weil ich mich nicht als ein Gefährte zu denen halten will, die mir zu unbescheiden und zu verdrießlich vorkommen, oder weil ich einen Wegweiser mit einer Kutte oder mit einem weißen Chorhemd habe oder nicht habe? Denn in Wahrheit, so wir die Sache recht ermessen, so sind es meistenteils solche Kleinigkeiten und Lumpereien, die da zwischen den Christen, die sonst, was des Hauptwerk der Religion anbetrifft, einerlei und rechten Sinnes sind, zu aller Zänkerei und Widerwärtigkeit Anlass und Ursache geben, und die ohne Schaden der Religion und des Heils der Seelen, wann nur Aberglaube und Heuchelei davon wegbleibt, entweder getan oder unterlassen werden könnten.

Doch lasst uns den Eiferern, die da alles verdammen, was nicht mit dem Ihren einstimmt, zugeben, dass, obwohl bei jetzigen Umständen viele und in verschiedene Orte führende Wege und Wegweiser sich finden, dennoch nur ein einziger darunter der rechte sei. Was wird man damit gewinnen? Denn davon ist eben die Frage: Welcher unter den tausenderlei Religionswegen, die die Menschen gehen, der rechte und wahre sei? Ein jeder streitet für den seinen. So kann auch weder die Regimentssorge und Klugheit für den Staat und das gemeine Wesen, noch die Macht Gesetze zu geben, der Obrigkeit den Weg zum Himmel mit mehr Deutlichkeit und Gewissheit entdecken, als die eigene Bemühung eines jeden Menschen hierin für sich. Gesetzt, ich hätte einen schwachen und mit großer Krankheit behafteten Körper, dessen Kur aber nur eine einzige und dazu unbekannte wäre, sollte darum die Obrigkeit mir das Mittel vorschreiben müssen, weil nur ein einziges und zwar unter vielen anderen unbekanntes zu brauchen wäre? Wird es denn sicher für mich sein, da ich mein Leben zu retten nur noch ein einziges Mittel übrig habe, das zu tun, was die Obrigkeit befiehlt? Diejenigen Dinge, welche durch eines jeden eigene Sorgfalt, Bemühung, Beratschlagung, Urteil und Nachsinnen und mit redlichem Gemüt zu erforschen sind, können nicht einigen Personen und einem Stand allein als eigentümlich zugeeignet werden. Den Fürsten wird zwar die Herrschaft und Macht angeboren, und ist ihnen von Natur eigen und erblich, im Übrigen aber sind sie den anderen sterblichen Menschen gleich, und bringt das Recht und die Kapazität zu herrschen und zu regieren, nicht gleich wahre und gewisse Erkenntnis anderer Dinge mit sich, geschweige denn der wahren Religion. Verhält es sich damit anders, wie kommt es denn, dass die Könige und Herren der Welt, selbst so verschiedener Meinung in Religionssachen sind? Gesetzt aber, dass es wahrscheinlich, dem Fürsten sei der Weg des Lebens besser bekannt als den Untertanen, oder dass es wenigstens bei solcher Ungewissheit am sichersten und ungefährlichsten getan sei, dessen Befehlen hierin nachzukommen.

So wirst du nun sagen: Wenn dich denn der Fürst deine Nahrung durch den Kaufhandel suchen hieße, würdest du dich dessen weigern, mit der Entschuldigung, weil du zweifeltest dadurch etwas zu gewinnen?

Antworte ich: Auf Befehl des Fürsten wollte ich immerhin ein Kaufmann werden, weil wenn die Sache mir übel gelänge, der Fürst vermögend ist, mir meine verlorene Mühe und Kosten auf andere Weise sattsam zu erstatten, und so er, wie er vorgibt, Hunger und Armut von mir abgewendet wissen will, kann er ein solches leicht verschaffen, wenn ich etwa durch widriges Geschick bei der Kaufmannschaft in Unglück und um alles das Meine kommen wäre. Allein dergleichen Beschaffenheit hat es nicht mit den Gütern des ewigen Lebens: habe ich hier meine Mühe übel angewen-det und die Hoffnung verloren, so kann keine weltliche Obrigkeit mir den Schaden gutmachen, das Unglück erleichtern oder mich nur in etwas, geschweige denn ganz und gar wieder in guten Zustand setzen. Was für Bürgschaft kann man mir doch zur Versicherung des ewigen Lebens geben?

Vielleicht wirst du einwenden: man räume eben nicht der weltlichen Obrigkeit ein unfehlbares und allen anzunehmendes Gericht in Religionssachen ein, sondern der Kirche. Aber was die Kirche setzt, ordnet und schließt, das befehle nur die weltliche Obrigkeit, dass es ins Werk gerichtet und von allen beobachtet werden solle, verhüte also mit ihrer Autorität und Gewalt, dass niemand in Religions- und Kirchensachen anders glauben und handeln möge, als die Kirche lehrt. Dass demnach das Gericht und die Macht Aussprüche, Schlüsse und Ordnungen zu machen der Kirche bleibe, den Gehorsam aber gegen diese Schlüsse leiste die Obrigkeit selbst, als bringe ihn auch bei anderen durch Befehl und Macht zuwegen.17

Antworte ich: Dass der zu der Apostel Zeit höchst ehrwürdige Name der Kirche in folgenden Zeiten zur Bedeckung vieler Betrügereien habe herhalten und dienen müssen, ist eine Sache, daran niemand zweifeln kann.

In gegenwärtiger Materie aber gibt und nimmt dieser Name und Vorwand der Kirche der Sache ganz und gar nichts, weil ich nur dieses zu behaupten habe, dass der enge zum Leben führende Weg der Obrigkeit nicht gleich darum, weil sie Obrigkeit ist, gewisser und bekannter sei als sonst einem jeden Menschen im Einzelnen. Und dass es deshalb nicht sicher und wohlgetan sei einem solchen als Wegweiser zu folgen, der, da er des Weges ebenso unkundig ist wie ich, um meine Wohlfahrt gewiss weniger bekümmert sein muss als ich selbst. Ist wohl unter 19 Königen des israelitischen Königreichs binnen dreihundertfünfzig Jahren, von Jerobeam dem ersten, bis auf Hoseam den letzten ein einziger gewesen, dessen Beispiel und Befehl ein Israelit hätte folgen können, ohne sich von dem rechten Gottesdienst abzuwenden und in Abgötterei, mithin in das gewisse Verderben durch einen solchen blinden und gut gemeinten Gehorsam zu stürzen?

Du aber willst mich in solchen Umständen heißen guten Mutes sein, und sprichst, es stehe ganz wohl und sicher um die Sache, weil die Obrigkeit nicht ihre, sondern der Kirche Schlüsse und Dekrete über Religionssachen dem Volk zu beobachten vorlege, und mit weltlicher Gewalt und Strafe selbige nur befestige und befördere?

Ich frage aber: Welcher Kirchen Schlüsse und Aussprüche sind es? Derjenigen nämlich, welche dem Fürsten gefällt und ihn zum Patron hat! Gerade als wenn auf diese Weise das Urteil und Gutdünken in der Religion nicht eben auch auf den ankäme und bei ihm stünde, welcher mich zu einer Kirche und deren Satzungen mit Gesetzen, Zwang und Strafen zwingt? Was liegt daran, ob mich der Fürst selbst führt oder mich anderen zu führen übergibt? Ich muss ein Mal wie das andere nach seinem Willen tun, und er ist es, der im anderen wie im ersten Fall mit meiner Seligkeit nach seinem Gutdünken handelt und spielt. Hat denn ein Jude darum besser und sicherer gehandelt, der nach seines Königs Befehl dem Baal gedient, weil man ihm vorgesagt: Der König ordne nichts in Religionssachen nach seinem Gutdünken, er befehle den Untertanen nichts als was in dem Konzil oder der außerordentlichen Versammlung der Priester beschlossen und als göttlich erkannt worden? Wenn einer Kirche Religion darum wahr, rein und selig machend ist, weil die Vorsteher, Priester und Anhänger selbiger Sekte sie dafür preisen und himmelhoch mit Lobsprüchen erheben, ei welche wird denn endlich falsch, irrig und schädlich oder verdammlich sein?

So ich dann etwa an der Sozinianer Glauben zweifle, den Gottesdienst der Papisten und Lutheraner für verdächtig halte usw. wird es um deswillen sicherer und seliger für mich getan sein zu dieser oder jener Kirche auf Befehl des Obrigkeit zu treten, weil diese nichts in Religionssachen befiehlt noch gebietet als nur auf Autorität und Rat der Lehrer ihrer Kirche? Obwohl, um die Wahrheit zu sagen, die Kirche (wenn man anders den Dekrete, Artikel und Satzungen schmiedenden und schnitzenden Klerus so nennen darf) sich gemeiniglich viel eher nach dem Hof, als der Hof sich nach der Kirche anpasst und richtet. Was für eine Gestalt vormals die Kirche bald unter einem Orthodoxen, bald unter einem arianischen Kaiser an sich genommen, ist bekannt genug. Scheint aber dieses Beispiel zu alt zu sein, so können wir in der englischen Historie neuere finden.18 Wie hurtig, wie artig, wie geschickt konnten nicht die Herren Geistlichen Dekrete, Glaubensartikel, Gottesdienst, alles nach dem Willen und Wohlgefallen des Königs einrichten und anordnen unter König Henrico, Eduardo, Maria, Elisabeth. Welche königliche Personen, so verschiedene Religionsmeinungen hegten und so verschiedene Gesetze und Befehle gaben, dass niemand als ein Unsinniger (möchte schier sagen, ein Atheist) sagen mag, es könne ein jeder frommer und den wahren Gott verehrender Mensch ohne Verletzung seines Gewissens und der Gott schuldigen Ehrerbietung solchen Religionsdekreten nach leben. Doch was braucht es viel? Es ist ein Ding, ob der Fürst aus eigener Meinung und nach eigenem Gutdünken oder aus Autorität und nach Rat der Kirche einer fremden Religion Gesetze vorschreiben will. Die Meinung und das Urteil der Theologen und Geistlichen ist ebenso wenig sicherer oder gesünder als deren Zänkereien und Streitigkeiten miteinander nur zu gut bekannt sind, und können ihre von allen Orten zusammengesammelten Reaktionen, Gutachten und Bekräftigungen der weltlichen Obrigkeit dennoch nicht das geringste Recht zum Zwang geben. Obwohl hierbei wiederum merkwürdig, dass die Fürsten die Meinungen und Aussprüche derjenigen Geistlichen, die ihrem Glauben und Gottesdienst nicht beipflichten, eben nicht groß achten oder sich deren Bestätigung und Beobachtung sonderlich angelegen sein lassen.

Allein den Hauptgrund anzuführen, der die ganze Sache ausmacht: Obschon die Meinung und der Ausspruch der Obrigkeit in der Religion, die beste, und der Weg, den sie zu gehen befiehlt, wahrhaftig evangelisch, ich aber davon in meinem Herzen nicht überzeugt wäre, so würde er mir doch keineswegs heilsam sein. Weil kein einziger Weg, den ich wider das Zeugnis meines Gewissens betrete, mich jemals zum himmlischen Zion bringen wird. Es kann geschehen, dass ich durch die Kunst oder Hantierung, dazu ich eben keine Lust habe, dennoch reich werde, die Arzneien, an denen ich zweifle, können mich doch etwa gesund machen. Aber nimmermehr kann ich mit der Religion, daran ich zweifele, und mit dem Gottesdienst, den ich innerlich verabscheue, selig werden. Vergeblich ist es, das äußerliche Bekenntnis und die Zeremonien wider seinen Glauben und sein Gewissen anzunehmen, weil, um Gott zu gefallen, der innere Glaube und die aufrichtige Gemütsbeipflichtung dabei nötig ist. Eine Arznei, ob sie schon köstlich und anderen bewährt scheint, wird umsonst eingegeben, wenn sie der Magen sogleich wieder von sich stößt. So soll man auch wider seinen Willen und zu seinem Ekel keine Arznei eingießen, als welche sonst durch die widrige Einbildung des Gemüts oder durch sonderbare entgegenstehende Beschaffenheit der Natur und des Temperaments in ein pures Gift würde verwandelt werden. Es mag an einer Religion so viel oder wenig in Zweifel gezogen werden können, als da will, so ist doch dies gewiss, dass keine Religion, die ich nicht für wahr und gut halte, mir wahr und gut sein kann. Ist es demnach ein nichtiges Vornehmen, wenn die Obrigkeit unter Vorwand der Seelen Heil zu suchen, ihre Untertanen zu ihrer Religion zwingen will, die doch, wenn sie innerlich glaubten, von freien Stücken dazutreten würden. Da sie aber nicht glauben, dennoch, obwohl sie mitmachen, verderben werden. Ob du nun schon vorgibst, wie gut du es mit anderen meinst und wie sehr du dich auch um deren Heil bemühst, so wirst du doch finden, dass die Seligkeit dem Menschen nicht aufgezwungen, noch er mit Zwang dazu gebracht werden könne.19 Wenn du alles an ihm wirst versucht haben, wirst du ihn doch endlich sich selbst und seinem eigenen Gewissen überlassen müssen.

So haben wir nun endlich die Menschen von allem Joch, allem Zwang und aller Herrschaft in der Religion befreit hergestellt. Was werden sie nun tun? Alle wissen und bekennen, dass Gott innerlich und äußerlich, im Geheimen und öffentlich müsse verehrt werden, denn was nützte es sonst in die öffentliche Versammlungen zu zwingen? Werden demnach die in solcher geistlichen Religionsfreiheit stehenden Menschen zu einer Kirchengesellschaft zusammentreten, gewisse Zusammenkünfte anstellen, sowohl zur Erbauung untereinander als auch zur Bezeugung vor dem Volk, dass sie eine Gottheit verehren und sich nicht schämen noch scheuen, Gott denjenigen Dienst zu leisten, den sie ihm anständig und gefällig zu sein erachten. Und damit sie durch die Vortrefflichkeit ihrer Lehre, ihrer Heiligkeit des Lebens und der er-scheinenden Zucht, Ordnung und Wohlanständigkeit ihrer Kirchengebräuche andere zur Liebe der Wahrheit und ihrer Religion dazu locken. Auch gemeinschaftlich solche löblichen Dinge verrichten mögen, die da sonst von einem jeden besonders getan, nicht so gute Gestalt und Wirkung haben. Solche Religionssozietäten nenne ich nun Kirchen, welche die Obrigkeit tolerieren und dulden sollte. Weil von dem, in solchen Haufen versammelten Volk nichts anderes gesucht und getan wird, als was einem jeden Menschen vornehmlich frei und erlaubt ist, nämlich die Gott schuldige Ehre zu geben und der Seelen Heil zu schaffen, und ist in diesem Stück kein Unterschied zwischen der Kirche, die den Hof zu ihrem Glied und auf ihrer Seite hat und zwischen anderen Kirchen, die von jener unterschieden sind. Weil aber bei einer jeden Kirche vornehmlich zwei Stücke zu betrachten sind, nämlich der äußerliche Gottesdienst und dessen Zeremonien oder Gebräuche, und dann die Lehrpunkte, so müssen wir jedes besonders abhandeln, damit die ganze Beschaffenheit der Toleranz desto klarer erhellt werde.

I. Die Obrigkeit kann und soll nicht, weder in ihrer noch viel weniger in einer anderen Kirche, gewisse Kirchengebräuche und Zeremonien, die im Gottesdienst gehalten werden, durch Gesetze und Befehl einführen. Nicht nur darum, weil die Kirchen freie Sozietäten sind und die Obrigkeit nicht zum Haupt über sich gesetzt ist, sondern auch, weil was in dem Gottesdienst Gott geleistet wird, nur daher seinen Wert und Gültigkeit hat, weil die Leistenden glauben, dass es Gott angenehm sei. Was nun nicht mit solcher Zuversicht und Überzeugung getan wird, das ist weder erlaubt noch Gott gefällig, denn es streitet wider einander, einem zwar die Religion und den inneren Glauben frei lassen zu wollen, deren Zweck ist, Gott zu gefallen, und ihm dennoch zu befehlen durch einen widrigen Gottesdienst Gott zu missfallen.

Hier wirst du aber einwenden: Willst du denn auf diese Weise der Obrigkeit das von allen zugestandene Recht und die Rechtsprechung in Mitteldingen und Zeremonien absprechen, und also der Obrigkeit gar keine Macht übrig lassen, Gesetze darin zu machen?20

Antworte ich: Ich gebe zu, dass es unbestimmte oder Mitteldinge gibt, die an sich selbst zur Seligkeit weder nötig noch schädlich von Gott erklärt seien, und diese vielleicht einzig und allein unter obrigkeitlicher Gesetzmacht stehen.

Aber 1. folgt daraus nicht, als stünde der Obrigkeit frei von einem jeden solchen Mittelding, das Gott frei und unbestimmt gelassen, zu setzen und zu ordnen, was ihr beliebt. Der gemeine Nutzen soll allein das Maß und Ziel der zu gebenden Gesetze sein. So fern nun der Nutzen des Staats nicht dabei versiert und Teil daran nimmt, soll eine Sache, obschon sie unbestimmt ist, nicht mit einem Gesetz eingeschlossen und zur Last gemacht werden.

2. Einige, obwohl sonst an und für sich selbst unbestimmte Dinge, wenn sie zum Gottesdienst gezogen sind, und also Kirchen- und Religionsstücke geworden, gehören sodann nicht mehr unter die Rechtsprechung und Verfügung weltlicher Obrigkeit; weil sie in solchem heiligen Gebrauch mit Zivildingen keine Verbindung haben. Wo allein von der Seelen Heil gehandelt wird, da liegt weder dem Nachbar noch der Republik etwas dran, ob man diese oder jene Zeremonie gebrauche. Die Beobachtung oder Unterlassung der Kirchengebräuche bringt anderen an ihrem Leben, ihrer Freiheit, ihren Gütern, ihrer Nahrung keinen Schaden, kann ihn auch nicht bringen. Zum Beispiel, ein neugeborenes Kind mit Wasser zu waschen oder zu taufen, sei eine solche an sich unbestimmte Sache. Man gebe auch zu, dass der Obrigkeit erlaubt sei, solches mit einem Gesetz zu gebieten, wodurch sie versichert ist, dass diese Wasserbesprengung diese oder jene Krankheit, welcher die Kinder unterworfen, zu verhüten oder zu vertreiben dienlich sei, und sie die Sache von solcher Wichtigkeit hält, dass deswegen ein Gesetz zu geben sei. Kann aber darum jemand sagen, die Obrigkeit dürfe mit gleichem Recht gebieten, dass die Kinder in der Taufe von dem Priester sollen besprengt werden zur Reinigung der Seelen oder um sie dadurch zu einer Religion einzuweihen? Wer sieht nicht alsbald, dass diese Dinge himmelhoch voneinander unterschieden sind? Nimm nur an, es sei das Kind eines Juden, so ist die Sache für sich klar. Und warum sollte eine christliche Obrigkeit nicht auch Juden (die ja vermöge göttlicher Verhängnis unter alle Völker, bis an Ende dieser Welt zerstreut leben müssen) zu Untertanen haben dürfen: So du nun dem Juden einige Beschwerung mit einem an sich unbestimmten Ding zu machen, für unrecht erkennst und ihm nichts aufzwingen willst, was gegen seinen Glauben und Gottesdienst läuft, und dennoch solches gegen einen Christen zu tun erlaubst, wie reimt sich das? Soll ein Christ weniger Recht und Freiheit bei einer christlichen Obrigkeit zu genießen haben als ein Jude?

3. Dinge, die an und für sich selbst unbestimmter sind, können durch menschliche Autorität und Willen nicht zu einem wesentlichen Stück des Gottesdienstes gemacht und dafür erklärt werden, aus eben der Ursache, weil sie unbestimmt und freigelassen sind. Denn indem unbestimmte Dinge von Natur aus und in sich selbst keine Kraft noch Tüchtigkeit in sich haben, Gott zu versöhnen und dem Menschen seine Gnade zuwege zu bringen, so kann keine menschliche Gewalt noch Autorität ihnen diese Würde, Hoheit und Vortrefflichkeit zulegen, dass sie vermochten Gott etwas abzuverdienen. Im gemeinem Leben sind die an sich unbestimmten Dinge in demjenigen Gebrauch frei und erlaubt, welche Gott nicht verboten, doch nach Befindung und Erforderung der Umstände, kann menschliche Autorität hier statt-finden und nach Gutdünken etwas setzen und ändern, verbieten, was man sonst wohl tun dürfte, gebieten, was man sonst wohl unterlassen könnte.21 Aber gleiche Freiheit hat man nicht in Religions- und göttlichen Dingen. In dem Gottesdienst können an sich unbestimmte Dinge auf keine andere Weise erlaubt und nötig gemacht werden, als nur wenn sie von Gott eingesetzt und durch klaren Befehl zu der Ehre erhoben worden, dass sie ein Stück seines Dienstes mit sein sollen, und sie göttliche Majestät für genehm halten, und von den armen sündigen Menschen in Gnaden annehmen wolle. Und wenn Gott einst im Zorn fragen wird: Wer hat solches von euern Händen gefordert? Wird es nichts helfen zu sagen, die Obrigkeit habe es so befohlen. Wenn die weltliche Macht und Herrschaft bis dahin ausgedehnt und erweitert wird, was wird sie nicht alles in der Religion vornehmen und ändern dürfen? Welch eine Menge eitler Zeremonien und abergläubischer Erfindungen, wenn sie nur durch Autorität der Obrigkeit bestätigt worden, werden nicht einem Verehrer Gottes auch gegen allen Widerspruch und alle Verdammung des eigenen Gewissens anzunehmen und mitzumachen sein? Indem ja der größte Teil dieser Satzungen im religiösen und gottesdienstlichen Gebrauch und der Anwendung solcher Dinge bestehen, die an und für sich selbst unbestimmt, das ist weder gut noch böse sein, auch hierin weiter nicht Sünde sind, als nur, weil sie Gott nicht zum Stifter und Urheber haben.22 Mit Wasser sich besprengen, Brot und Wein genießen, sind Dinge und Handlungen, die ihrer Natur nach und im gemeinen Leben ganz unbestimmt sind, und von einem jeden mögen getan oder unterlassen werden. Hätten denn diese Dinge als heilige Gebräuche eingeführt und daraus ein Stück des Gottesdienstes gemacht werden können, ohne göttlichen Befehl und Einsetzung? So dieses von einer menschlichen obrigkeitlichen Macht hat geschehen können, warum sollte sie nicht auch als ein Stück des Gottesdienstes befehlen können, Fische, Bier oder Branntwein im heiligen Abendmahl zu genießen? Das Blut der geschlachteten Tiere im Tempel opfern, mit Wasser und Feuer reinigen und tausenderlei dergleichen Dinge sind zwar außer der Religion unbestimmte Werke, werden sie aber ohne göttlichen Geheiß zu Stücken des Gottesdienstes gemacht, so sind sie Gott ebenso wohl ein Gräuel als das Opfer eines Hundes. Denn was ist doch wohl zwischen einem Bock und Hund für ein Unterschied in Ansehung Gottes, der sie beide erschaffen und der von allem Genuss und Gleichheit körperlicher Dinge unendlich weit entfernt ist? Was macht es also, dass ihm vormals die Opferung eines Bocks angenehm, eines Hundes aber zuwider gewesen, als nur weil er jenes Tier sich zu seinem heiligen Dienst erwählt, dieses aber verworfen? Siehst du also, dass solche Mitteldinge, obwohl sie einigermaßen unter obrigkeitliche Macht fallen, dennoch darum nicht als heilige Gebräuche und Gottesdienste können eingeführt und den Kirchgemeinden auferlegt werden, weil sie sobald Religionsdinge daraus werden sollen, aufhören unbestimmt zu sein, sondern entweder gut oder böse, recht oder unrecht, angenehm oder ein Gräuel für Gott werden. Wer Gott verehrt, tut es in der Absicht sich einen gnädigen Gott und sich ihm gefällig zu machen. Welches aber derjenige nicht tun kann, der auf eines anderen Befehl Gott dasjenige dar-bringt, welches er doch, weil es Gott nicht befohlen, ihm missfällig zu sein fürchtet. Das heißt gewiss nicht Gott versöhnen, sondern ihn mit einer offenbaren Schmähung, die mit einiger Verehrung nicht bestehen kann, wissentlich mit Willen reizen.

Sprichst du: Wenn denn gar nichts in gottesdienstlichen Dingen menschlicher Willkür erlaubt ist, wieso steht man denn den Kirchen zu, selbst die Macht, Zeit und Ort und andere Umstände zu bestimmen und zu setzen?

Antworte ich: Beim Gottesdienst ist zu unterscheiden, ob es sich um einen wesentlichen Teil desselben oder nur um einen Umstand handle. Dasjenige ist ein Stück desselben, was man glaubt von Gott geboten zu sein und ihm zu gefallen. Die Umstände sind, welche zwar insgemein von dem Dienst nicht wegbleiben können, dennoch aber nicht nach allen absonderlichen Arten und Spezialitäten beschrieben und determiniert, mithin diesfalls frei und des Menschen eigener Verfügung gelassen worden, selbige so oder so zu ordnen. Dergleichen sind Zeit, Ort, Kleidung, Haltung des Leibes usw., weil göttlicher Wille hierin nichts ausdrücklich geboten. Zum Beispiel: Bei den Juden waren Zeit, Ort und Kleidung darin der Gottesdienst geschehen musste, nicht bloße Umstände, sondern ein Stück und Zubehör des Gottesdienstes, weil Gott alles bestimmt hatte, und wenn da etwas unterlassen oder verändert worden war, mussten sie fürchten, ihre gottesdienstlichen Übungen seien Gott nicht lieb noch angenehm gewesen.

Bei den Christen aber, welchen die evangelische Freiheit vergönnt worden, sind dieses nur bloße Umstände des Gottesdienstes, die der Klugheit einer jeden Kirche freistehen, auf diese oder jene Weise zu ordnen und einzuführen, wie sie glaubt, dass es zur Ordnung, Wohlanständigkeit und guten Erbauung sich am besten schicke.23 Welche aber unter dem Evangelium noch die Meinung haben, dass der siebente Tag noch immer für Gott zu seinem Dienst gewidmet und ausgesondert sei, denen ist dies kein bloßer Umstand mehr, sondern ein Stück ihres Gottesdienstes, so weder verändert noch gar unterlassen werden kann.

II. Die Obrigkeit kann und soll einer jeglichen Kirche ihre Gebräuche und angenommenen Gottesdienste in ihren Versammlungen nicht verbieten noch verwehren, weil sie auf diese Weise die Kirche selbst vernichten würde, deren Zweck ist, Gott auf ihre Weise frei zu verehren.

Sprichst du: Sollen denn also die Obrigkeiten, wenn man die Kinder opfern oder (wie solches den ersten Christen fälschlich angedichtet worden) in den Versammlungen Hurerei und Ehebruch treiben wollte, solche und dergleichen Dinge geschehen lassen und tolerieren, weil sie bei gottesdienstlichen Übungen geschehen?

Antworte ich: Dergleichen Sachen sind auch nicht einmal zu Haus und im bürgerlichen Leben erlaubt, und also noch viel weniger in kirchlichen oder gottesdienstlichen Versammlungen zu dulden. Wenn sie aber ein Kalb opfern wollten, so sage ich, dass ihnen solches per Gesetz nicht zu verbieten noch zu verwehren sei. Es kann ja der, dem das Vieh gehört, sein Kalb zu Hause schlachten und einen Teil davon, den er will, im Feuer verbrennen. Keinem geht etwas dadurch an seiner Habe verloren, so sei es dann auch erlaubt, zum Gottesdienst das Kalb zu schlachten. Ob es Gott gefalle? Mögen sie zusehen! Die Obrigkeit hat nichts weiter zu tun, als nur zuzusehen, dass die Republik keinen Nachteil daran nehme und dass keinem an seinem Leben oder seinen Gütern Schaden geschehen möge. Ansonsten aber, was bei einem Gastmahl kann verzehrt werden, soll man auch zum Opfer gebrauchen dürfen. Wäre der Zustand einer Republik also so beschaffen, dass wegen vielen verendeten Viehes es nötig wäre, alles Ochsenblut zu schonen, könnte freilich sodann die Obrigkeit allen ihren Untertanen verbieten, ein Kalb, zu welchen Gebrauch auch immer, zu schlachten. In dem Fall aber würde es das Gesetz nicht einer Religions- sondern Staatssache halber geben. Auch würde damit nicht eben im Speziellen die Aufopferung, sondern nur insgemein die Schlachtung desselben verboten.

Hieraus kannst du nun erkennen, was für ein Unterschied zwischen der Kirche und dem Staat sei? Was in der Republik vergönnt ist, das kann von der Obrigkeit in der Kirche nicht verwehrt werden, und was anderen Untertanen im gemeinen Leben zugelassen ist, das soll keineswegs mit Gesetzen, um nicht in kirchlichen Versammlungen von dieser oder jener Sekte als ein Gottesdienstlicher Gebrauch verrichtet zu werden, verboten sein. Wenn einem zu Haus nicht verboten ist, sein Brot und Wein sitzend oder kniend zunehmen, so soll es ihm auch in seinem Gottesdienst zu tun durch weltliche Gesetze unverwehrt bleiben, obschon hier der Gebrauch des Brots und Weins zu einem ganz andern Endzweck geschieht als dort, nämlich zu einer gottesdienstlichen Handlung und geistlichen Abbildung. Was als ein an und für sich und im gemeinen Leben der Republik schädliches Ding und Laster, durch gerechte Gesetze zum gemeinen Besten verboten wird, das ist nicht erlaubt in der Kirche als einen heiligen Gebrauch zu tun, soll auch nicht ungestraft passieren. Was an und für sich selbst der Gerechtigkeit, Zucht und Ehrbarkeit entgegen und straffällig ist, kann durch Vorwand der Religion nicht heilig gemacht und von der gebührenden Strafe befreit werden. Doch sollen sich die Obrigkeiten davor hüten, dass sie nicht mit angedichteter Schädlichkeit dieser oder jener Dinge sich des falschen Vorwands des gemeinen Besten zu Unterdrückung der Freiheit einer Kirche bedienen mögen. Was hingegen im gemeinen Leben und außerhalb des Gottesdienstes vergönnt ist, das soll durch obrigkeitliche Gesetze in gottesdienstlichen Übungen in den darzu geschehenden Versammlungen und bestimmten heiligen Orten nicht verwehret werden.

Sprichst du: Wenn aber gleichwohl eine Kirche abgöttisch ist, und entweder falsche Götter oder den wahren Gott auf eine abgöttische und abergläubische Art verehrt, soll die Obrigkeit auch diese dulden?

Antworte ich: Was für Recht und Macht willst du der rechtgläubigen Obrigkeit eine abgöttische Kirche zu unterdrücken einräumen, so nicht auch zu anderer Zeit und an einem anderen Ort der abgöttischen Obrigkeit gegen die Orthodoxe Kirche gelten würde? Besinne dich nur, dass die obrigkeitliche Macht aller Orten einerlei und gleich und dass einer jeden Obrigkeit ihre Religion orthodox oder die allein rechte und wahre ist. Wenn nun die weltliche Obrigkeit zu Genf in der Schweiz oder in Sachsen mit Gewalt Leib- und Todesstrafen diejenige Religion ausrotten sollte, welche von ihrem Klerus für falsch und abgöttisch erklärt worden, so wird die weltliche Obrigkeit zu Rom gegen die lutherisch- und reformiert-orthodoxe, und bei den heidnischen Indianern gegen alle christlichen Kirchen ein Gleiches und mit gleichem Recht tun dürfen. Entweder muss weltliche Macht und Gewalt alles in der Religion nach dem Willen des Fürsten ändern und tun können oder gar nichts? Gibt man nun von einem einzigen Stück der Religion zu, dass es die Obrigkeit mit Gesetzen, Zwang und Strafen einführen oder abschaffen könne und solle, so ist es umsonst, Maß und Ziel und gewisse Schranken zu setzen. Alles wird die Obrigkeit, wie sie es sich für wahr, recht und nötig einbildet oder einbilden lässt, mit gleichmäßigen Waffen erzwingen dürfen. Aber kein einziger Mensch ist der Religion halber seiner zeitlichen Güter zu berauben, auch die heidnischen Amerikaner, so christlichen Herrschern unterworfen, sind darum nicht ihres Leben oder ihrer Güter zu entsetzen, weil sie die christliche Religion nicht annehmen. So sie glauben mit ihren väterlichen und landesüblichen Religionsübungen Gott zu gefallen und selig zu werden, muss man sie Gott und sich selbst stehen lassen. Ich will die Sache vom Ursprung an wiederholen. Es kommt in eines heidnischen Fürsten Land und Gebiet ein kleines und schwaches Häuflein Christen, so an allen Dingen arm und entblößt. Sie begehren als Menschen von Menschen und als Fremdlinge von den Einwohnern allerhand Lebensunterhalt, man gibt ihnen alles, was nötig ist, und räumt ihnen Ort und Stelle zur Wohnung ein, dass also beiderlei Volk in einem Staat beisammen stehen. Die christliche Religion nimmt zu und breitet sich aus, ist aber noch nicht an Zahl und Macht die stärkste, da wird noch Frieden, Freundschaft und Glauben gehalten und Recht und Billigkeit gegeneinander beobachtet. Endlich da die Obrigkeit selbst sich auf der Christen Seite begibt, werden sie die Stärksten und bekommen die Oberhand; alsbald wird alles Bisherige umgekehrt, alle Pakte und Verträge müssen mit Füßen getreten, alle Rechte und Gerechtigkeit gekränkt werden, um die Abgötterei abzuschaffen. Und so die Einwohner ihre alten hergebrachten Gebräuche nicht fahren lassen und die neuen annehmen wollen, müssen die unschuldigen, Recht und Gerechtigkeit bisher treulich beobachtenden Heiden, sogleich aus ihrem Vaterland und ihren erblichen Besitzungen verjagt werden, obwohl sie weder den guten Sitten noch einigen bürgerlichen Gesetzen zuwidergehandelt haben. Und alsdenn zeigt sich erst, wie der Eifer für die Kirche und Orthodoxie operiere, und was er alles den Leuten an die Hand gibt, wenn er nämlich mit der Liebe zur Macht und zum Herrschen vereinigt worden ist. Alsdenn erweist sich es auch offenbar, wie ge-schwind und geschickt man die Religion und das Heil der Seelen zum Deckel und Vorwand seines Geizes und seiner Herrschsucht machen könne.

So du glaubst, die Abgötterei und falsche Religion sei irgendwo mit Gesetzen, Strafen, Feuer und Schwert auszurotten, so trifft dieses eben auch dich, wenn du anderen eine falsche und abgöttische Religion zu haben schienst. Und wo ist wohl, bei so großer Blindheit und Verkehrtheit des menschlichen Geschlechts, eine Religion und Meinung, die, wenn sie einem Menschen oder einer Partei als die wahre, rechte und gute erscheint, nicht hundert anderen als falsch, böse und gräulich vorkommt, und von ihnen, entweder aus Irrtum und Blindheit oder aus Interesse und Bosheit dafür ausgeschrien werden sollte? Würden also heidnische Amerikaner aus keinem besseren Grund noch mit besserem Recht ihrer Güter verlustig gemacht als in Europa diese oder jene von der Kirche und Religion des Hofes abgehenden Christen. Keines ist mehr recht, billig und erlaubt als das andere, und ist weder hier noch dort halber das Natur- und Völkerrecht noch auch die Zivilgerechtigkeit umzukehren und zu verletzen.

Gleichwohl, sprichst du, ist die Abgötterei eine gräuliche Sünde und also nicht zu dulden?

Antworte ich: Wenn du also sagtest: Abgötterei ist Sünde, darum soll sie jeder sorgfältig meiden, so würdest du recht reden. Nicht aber also: Die Abgötterei ist Sünde, darum muss sie von der Obrigkeit gestraft werden. Denn der Obrigkeit ist es unmöglich, also auch unbefohlen, alles das, was Sünde ist oder sie dafür hält, mit Zwanggesetzen zu verwehren oder mit dem Schwert zu strafen.24 Geiz, Heuchelei, Undankbarkeit, Unbarmherzigkeit gegen Bedürftige, Müßiggang usw. sind allzumal gräuliche, schädliche, schändliche und verdammliche Sünden. Wer hat aber jemals gesagt, dass weltliche Obrigkeit und Macht solche bestrafen und dämpfen solle? Da dadurch anderen an ihren Gütern nichts genommen wird und weil sie die äußerliche Ruhe nicht stören, so sind selbst an den Orten, wo man sie für Sünde hält, weder Gesetze dagegen noch Strafen darauf gesetzt. Von Lügnern und von Meineidigen schweigen die Gesetze allerorten still, außer nur in gewissen Fällen, in welchen man doch nicht die Schändlichkeit des Lasters oder die Beleidigung des göttlichen Namens, sondern nur die gegen den Staat oder den Nächsten vorgehabte Unbilligkeit und das böse Stück ansieht. Und wie wenn nun einer heidnischen oder mohammedanischen Obrigkeit die christliche Religion falsch und Gott missfällig schiene und von ihren Pfaffen also vorgemalt würde, müssten und könnten nicht mit gleichem Recht und auf gleiche Weise die Christen ausgerottet werden?

Sprichst du: Dennoch will das Gesetz Mose, dass man die Götzendiener samt dem Götzendienst vertilgen solle?

Antworte ich: Recht! Aber nur das Gesetz Mose, welches die Christen keineswegs verbindet, wie du denn selbst nicht alles, was darin den Juden gesetzt ist, als einen Beweis und ein Beispiel anführen wirst. Auch wird es dir nichts helfen, die gewöhnliche, aber hier ganz ungereimte Unterscheidung des Gesetzes in das Moral-, Zeremonial- und Zivilgesetz anzuführen, denn ein jedes positive Gesetz verpflichtet weiter niemand als nur die, welchen es gegeben ist: Das „Höre Israel“ schränkt die Verpflichtung des mosaischen Gesetzes genugsam nur auf das jüdische Volk ein, und dieses wäre genug für diejenigen, die um des Gesetzes Mose willen die Abgöttischen am Leben gestraft wissen wollen. Doch wollen wir diesen Punkt ein wenig weiter ausführen.

Mit den Götzendienern hatte es in der jüdischen Republik zweierlei Beschaffenheit. Erstlich waren Einheimische, welche in der mosaischen Religion geboren und erzogen, und selbiger Republik Bürger waren, dennoch aber vom Dienst des wahren Gottes Israels nachmals abgefallen. Diese wurden als Verräter und Rebellen des Lasters der beleidigten Majestät für schuldig gehalten, weil die Republik der Juden von anderen weit unterschieden, sich auf eine Theokratie oder göttliche Beherrschung gründete. Es konnte also überhaupt kein Unterschied zwischen der Kirche und der Republik sein, wie sich nun nach Christi Geburt dergleichen findet. Die Gesetze von der Verehrung eines einzigen und unsichtbaren Gottes waren bei diesem Volk Zivilgesetze und ein Teil des weltlichen Regiments, in welchem Gott selber der Gesetzgeber war. Wenn du mir nun irgendwo einen Staat zeigen kannst, der ebenfalls so eingerichtet und beschaffen ist, so will ich gestehen, dass darin alle Kirchengesetze zu Zivilgesetzen werden, und man alle Untertanen von fremder Religion und Gottesdienst durch obrigkeitliches Schwert abhalten könne und solle. Allein unter dem Evangelium sind keine christlichen Republiken eingerichtet worden. Zwar sind viele Reiche und Länder, welche den christlichen Glauben angenommen, dabei aber die alte Art und Beschaffenheit ihres Staats und Regiments behalten und erhalten haben, wovon aber Christus nichts in seinem Gesetz geboten. Mit was für einem Glauben und mit welcher Lebensführung das ewige Leben einem jeden zu erhalten sei, das hat er gelehrt, keineswegs aber einen Staat angerichtet, noch eine neue und seinem Volk absonderlich zukommende Regimentsform gestiftet, keiner Obrigkeit das Schwert darzu zu gebrauchen befohlen, um die Menschen von fremder Religion loszureißen und sie zu demjenigen Glauben und Dienst zu zwingen, welchen er den Seinigen vorgelegt.

Zum anderen gab es unter den Juden Ausländische, die eines anderen Volks und bezwungenen Staats waren, welche gar nicht gezwungen worden, die mosaischen Gebräuche anzunehmen. Vielmehr wird in eben dem Vers, da den abgöttischen Israeliten der Tod gesetzt wird Ex 22,20.21 nachdrücklich verboten keinen Fremdling zu beleidigen oder zu unterdrücken. Zwar mussten die sieben Völker, welche das den Israeliten verhießene Land Kanaan besaßen, gänzlich ausgerottet werden. Es geschah aber dieses nicht darum, weil sie Götzendiener gewesen. Denn warum hätten auf diese Weise die Moabiter und andere Nationen sollen verschont bleiben? Sondern weil Gott auf eine sonderbare Weise des israelitischen Volks König war, so konnte Er in diesem seinem Reich, nämlich in dem Land Kanaan, die Verehrung eines anderen Gottes (so alsdenn zu einem Verbrechen beleidigter Majestät geworden) nicht dulden. Ein solcher Abfall konnte mit der obrigkeitlichen Herrschaft und mit dem politischen Regiment, so Gott in selbigen Ländern führte, keineswegs bestehen. War demnach die Abgötterei aus den Grenzen dieses Reichs gänzlich zu verbannen, als wodurch in Verehrung eines anderen Gottes ein anderer König, gegen das Recht seiner habenden Herrschaft erkannt wurde. So mussten auch die Einwohner des Landes vertrieben und ausgetilgt werden, damit den Kindern Israel das leere Eigentum völlig eingeräumt werden konnte, wie auf gleiche Weise die Völker Emim und Horim von den Nachkommen Esaus und Lots sind vertilgt und deren Länder diesen von Gott mit gleichem Recht einzunehmen erlaubt worden, wie solches leicht erhellt, wenn man das 2. Kapitel des 5. Buchs Mose liest. Obgleich nun die Abgötterei aus dem Lande Kanaan gänzlich vertilgt worden, hat man doch deswegen nicht alle Abgöttischen gestraft. Die ganze Familie der Rahab, ja das ganze Volk der Gideoniter hat Josua nach gemachtem Vertrag verschont. Auch gab es unter den Juden gefangene und zu Knechten gemachte Götzendiener genug. Viele Länder, die außerhalb der Grenzen des verheißenen Landes lagen, wurden von David und Salomon bis an den Euphrat bezwungen und als Provinzen beherrscht. Wir lesen aber nicht, dass von so viel tausend bezwungenen und israelitischer Botmäßigkeit unterworfenen Völkern ein einziges wegen seiner Abgötterei, deren alle schuldig waren, wäre gestraft oder mit Gewalt und Marter zur mosaischen Religion und zum Dienst des wahren Gottes gezwungen worden. Wenn einer als ein Proselyt das Bürgerrecht zu erlangen suchte, so nahm er zwar auch die Gesetze, das ist die Religion des israelitischen Staates, an sich, aber das freiwillig und von selbst, nicht durch herrschaftliche Macht und Befehl dazu gezwungen, er tat es aus Begierde, als ein Privileg und großen Vorteil, nicht wider Willen oder zu Bezeugung seiner Unterwürfigkeit. Sobald einer Bürger wurde, sobald war er auch den Gesetzen der Republik unterworfen, durch welche die Abgötterei innerhalb der Grenzen des Landes Kanaan verboten war. Von auswärtigen Völkern und außerhalb selbiger Grenzen liegenden Ländern ist nichts im Gesetz verordnet worden.

Bis hierher von dem äußerlichen Gottesdienst! Nun müssen wir vom Glauben und den Glaubenspunkten handeln. Die Lehren einer Kirche sind teils praktische, teils spekulative, und obwohl beide in Erkenntnis der Wahrheit bestehen, so beruhen doch die letzten bloß und allein in dem Verstand und Begriff, die ersten aber gehen mehr auf den Willen und die Handlungen des Menschen. Was nun die spekulativen Lehren oder so-genannten Glaubensartikel betrifft, die nichts weiter erfordern, als dass man sie so oder so verstehe und glaube, so kann solch ein obrigkeitliches Gesetz keineswegs in eine Kirche einführen. Denn was soll es doch sein, das mit einem Gesetz zu gebieten, was doch der andere, so gern er auch wollte, nicht leisten kann? Dass wir dieses oder jenes für wahr glauben können und sollen, steht nicht in unserem Willen und unseren Kräften, so wenig als es bei uns steht mit dem Ohr zu sehen oder mit dem Auge zu hören.25 Doch hiervon ist schon genug gesagt! Möchte aber einer sagen: Was liegt daran? Wenn er es nur bekennt zu glauben. Nämlich: Er soll zu seinem Seelenheil GOTT und Menschen belügen. Ei, eine schöne Religion! Wenn die Obrigkeit auf solche Weise die Menschen selig gemacht wissen will, so versteht sie wahrlich den Weg zur Seligkeit wenig genug. Ist es aber nicht ihre Absicht, sie selig zu machen? Warum bekümmert sie sich denn so sehr um die Glaubensartikel der Religion, dass sie solche mit strengen Gesetzen auflegt?

Ferner kann und soll die Obrigkeit nicht verwehren, dass nicht allerlei spekulative Meinungen in einer jeden Kirche geglaubt und gelehrt werden mögen, und einem jeden freistehe, diese oder jene anzunehmen. Wenn ein Römisch-Katholischer glaubt, dasjenige sei wahrhaftig der Leib Christi, welcher ein anderer bloßes Brot nennt, so tut er damit weder diesem noch einem anderen ein Unrecht. Wenn ein Jude das Neue Testament nicht für Gottes Wort hält, so macht er damit keine Änderung in den Zivilgesetzen. Wenn ein Heide an der Wahrheit und Göttlichkeit beider Testamente zweifelt, muss man ihn darum nicht als einen bösen Bürger und Untertanen strafen. Es mag einer diese und dergleichen Punkte glauben oder nicht, so bleiben einmal wie das andere sowohl der Obrigkeit ihre Macht und Rechte als den Bürgern ihre Güter gelassen und ungekränkt. Man gibt wohl hier zu, dass diese Meinungen falsch, absurd und unrecht seien, aber die Gesetze haben mit Richtigkeit und Unrichtigkeit der Menschen nichts zu tun, sondern nur mit ungerechten Taten und mit Erhaltung und Beschützung der Güter sowohl des ganzen Staats als eines jeden im Besonderen. Auch hat man sich keinen Kummer und keine Schmerzen darüber zu machen, dass man Gott und seine Wahrheit so ganz von allem menschlichen Schutz und aller menschlichen Hilfe entblößt und ihr keine menschliche und weltliche Weisheit, Macht und Autorität zu Beförderern, Beschützern und Erhaltern lassen will. Sie hat bisher schlechten Nutzen und Vorteil von aller Macht, Herrschaft und Hilfe der Gewaltigen gehabt, wird es auch künftig nicht haben, als welchen sie öfters gar nicht bekannt, und noch weniger lieb und angenehm ist. Sie bedarf keiner äußerlichen Gewalt, um sich den Weg in die Gemüter der Menschen zu bahnen, und wird nicht durch Gesetze oder durch eine befehlende Stimme gelehrt. Die Irrtümer befestigen sich und herrschen mit fremder und geborgter Hilfe und Gewalt. Wenn die Wahrheit durch ihr habendes Licht und ihre Kraft den Verstand nicht bemeistern und zu sich ziehen kann, will und mag sie es mit anderen Kräften nicht tun. Genug von diesen! Lasst uns nun zu den praktischen Lehren und Meinungen fortschreiten.

Die guten Sitten, worinnen nicht ein geringes Stück der Religion und aufrichtigen Gottseligkeit besteht, gehören auch mit zum bürgerlichen Leben,26 und es hängt von ihnen sowohl die Wohlfahrt der Seelen als der Republik ab. Stehen also die Sitten und Ausführungen des Lebens unter beiderlei Gerichten und Regierung, sowohl unter dem innerlichen als auch dem äußerlichen. Beides der bürgerliche und Herzensrichter oder die Obrigkeit und das Gewissen haben darauf zu sehen.

Hier muss man also wohl zusehen, dass nicht einer dem anderen in seine Rechte eingreife, und also zwischen dem innerlichen Seelen- und dem äußerlichen Friedenswächter ein Streit entstehe. Wenn wir aber, was oben von beider Schranken und Grenzen gesagt worden, recht bedenken, wird die Sache leicht auszumachen sein.

Ein jeglicher sterblicher Mensch hat eine unsterbliche Seele, die der ewigen Seligkeit oder Verdammnis fähig und wert werden kann. Da nun derselben Heil daran hängt, dass der Mensch in diesem Leben glaubt, was zu glauben, und tut, was zu tun nötig und von Gott vorgeschrieben ist, auch zu Erhaltung seiner Gnade erfordert wird, so folgt daher 1. dass der Mensch dieses zu beobachten vor allen anderen Dingen verbunden sei, und vornehmlich auf Erkenntnis und Ausübung dieser Dinge seinen ganzen Fleiß, seine ganze Sorge und Mühe wenden solle, da in dieser Zeitlichkeit nichts ist, so mit jener Ewigkeit im Geringsten zu vergleichen. 2. Folgt daraus, weil der Mensch mit seinem falschen Gottesdienst anderer Recht nirgends kränkt noch anderen damit Unrecht tut, dass er eine andere und irrige Meinung von göttlichen Dingen hat, und weil seine eigene Verdammnis ihrer Glückseligkeit nichts benimmt, dass die Sorge um die Seligkeit einem jeden selbst obliege und zukomme. Dieses aber soll nicht dahin verstanden werden, als ob ich nun damit alle Liebeserinnerungen und Bemühungen die Irrenden zurechtzuführen (welches allerdings sehr hohe Pflichten eines Christen sind) aufgehoben und ausgeschlossen wissen wollte. Einem jeden steht frei, so viel Sorge, Mühe, Vermahnungen und Beweisgründe anzuwenden, als er Liebe für die Wahrheit und Begierde nach seines Nächsten Heil hat. Nur muss aller Zwang und alle Gewalt hiervon wegbleiben. Man muss da nichts mit Herrschaft und Befehlsweise tun. Denn niemand ist hier gehalten, eines anderen Autorität und Vorstellungen weiter zu folgen, als es ihm gefällt und sein Gewissen leidet. Die Seligkeit und die Art und Mittel solche zu erhalten, bleiben eines jeden eigener Beurteilung als dem höchsten und letzten Richter anheimgestellt, denn es betrifft nur ihn selbst und ihn allein angehende Dinge, davon andere keinen Nachteil haben können.

Neben seiner unsterblichen Seele hat der Mensch auch ein zeitliches Leben, das da sehr hinfällig und ungewiss ist, welches zu erhalten er allerhand irdischer Hilfe und Bequemlichkeiten nötig hat, die er entweder erst mit Mühe und Fleiß auf eine gerechte Weise suchen oder schon anderswoher besitzen muss. Denn was zu einem bequemen und gemächlichen Leben in dieser Welt nötig ist, wächst nicht von selbst. Weil aber die Menschen von solcher Bosheit sind, dass die meisten der anderen mit saurer Mühe erworbene Güter lieber verzehren, als dass sie selbst etwas durch Arbeit gewinnen möchten, so muss deswegen der Mensch um seine bereits erworbenen Güter und seine Habe, oder doch die Mittel um solche zu erwerben, als Freiheit des Leibes, Gesundheit, Frieden usw. zu erhalten, mit anderen in eine Gesellschaft und ein Bündnis treten, damit durch gemeinschaftliche Hilfeleistung und zusammengesetzte Kräfte einem jeden ruhiger Besitz und Erwerb der zu diesen Leben notdürftigen Dinge verschafft, übrigens aber die Sorge um die eigene Seligkeit einem jeden selbst überlassen werde, indem deren Erwerbung weder durch eines anderen Fleiß und Bemühung mir schlafend oder wohl gar widersetzend, zuwege gebracht, noch durch deren Verlust anderen einiger Schaden erwachsen, noch deren Hoffnung durch einige Gewalt genommen werden kann. Weil aber die in eine solche bürgerliche Gesellschaft zu sämtlicher Beschützung ihrer zu Leib und Leben gehörigen Güter zusammentretenden Menschen dennoch darin können gefährdet werden, entweder durch Betrug und Raub schlimmer Mitbürger oder durch Anfall auswärtiger Feinde, so hat man dieses Übel durch Waffen, Vermögen und Menge der Bürger zu wehren, jenes aber durch gerechte Gesetze und gute Ordnungen zu steuern gesucht.

Die Aussicht und Macht aber über alle diese Dinge, ist von der Sozietät der Obrigkeit als dem konstituierten Haupt übergeben und anvertraut worden. Einen solchen Ursprung hat nun die Gesetzesmacht, so in einer jeden Republik die höchste ist, gehabt, zu solchem Endzweck wurde sie eingerichtet, und mit solchen Schranken wird sie jederzeit umfasst, nämlich dass sie für alle insgesamt und jeden im Besonderen eigentümlichen Besitz, mithin für das ganze Volk und für dessen gemeines Beste gebührende Vorsehung tue, damit es in Frieden und Wohlstand florieren, hingegen vor anderer Anfall, so viel wie möglich, durch seine eigene Stärke und Kräfte sicher sein möge.

Dieses vorausgesetzt, ist nun leicht zu verstehen, welch Maß und Ziel das obrigkeitliche Vorrecht und Obermacht Gesetze zu geben in ihrem Brauch habe (nämlich zur Beförderung des gemeinen weltlichen und irdischen Besten, welches die einzige Bewegursache und der einzige Endzweck der eingegangenen Sozietät gewesen) und welche Freiheit andernteils den Privatpersonen übrig geblieben, das nämlich in den Dingen, so das ewige Leben angehen, ein jeder tun möge und dürfe, was er glaubt Gott zu gefallen, als auf dessen Wohlgefallen und Willen, und des Menschen hiervon habende Überzeugung, es mit der Menschen Seligkeit ankommt. Denn vorerst gebührt Gott der Gehorsam, nachher den Gesetzen.

Möchte nun jemand sagen: Was, wenn nun die Obrigkeit in bürgerlichen Dingen durch ein Edikt etwas beföhle, das jemandes Privatgewissen unerlaubt schiene?

Antworte ich: Wenn die Regierung des Staates treulich und redlich geführt wird und die obrigkeitlichen Ratschläge wahrhaftig zum allgemeinen Besten abzielen und mit Recht und Gerechtigkeit dahin eingerichtet werden, dürfte sich ein solcher Fall wohl gar selten ereignen.27 So es sich aber zu-trüge, so sage ich, ein solcher müsse sich desjenigen enthalten, was ihm durch sein Gewissen unerlaubt scheint, hingegen hat er sich über die Strafe, so die Obrigkeit alsdenn aufzulegen befugt ist, nicht zu beschweren, sondern sich derselben zu unterwerfen und sie zu tragen. Denn das Privaturteil eines Menschen hebt die Verpflichtung eines von politischen Dingen zum Besten des Staats gemachten Gesetzes nicht auf, hat auch kein Recht und keine Forderung toleriert zu werden. Beträfe aber das Gesetz solche Dinge, die außerhalb des Bezirks weltlicher Obrigkeit stehen, dass nämlich das Volk oder ein Teil desselben eine andere Religion anzunehmen oder zu anderen Gebräuchen sollte gezwungen werden, so würde sie dieses Gesetz zum Gehorsam nicht verhindern können.28 Weil die bürgerliche Gesellschaft und Herrschaft zu keinem anderen Zweck aufgerichtet worden ist als bloß zur Erhaltung eines jeden in Besitz und Genuss derjenigen Dinge, die ihm zur Fortbringung dieses Lebens rechtmäßig zugehören, dahingegen, was die Seele und Sorge der menschlichen Güter betrifft (welche nicht zur Bürgerschaft gehört noch derselben hat unterworfen werden können), solche einem jeden für sich vorbehalten und anheimgestellt verblieben. Ist also der Schutz dieses Lebens und der dazugehörigen Dinge, das Werk und Geschäft der Bürgerschaft, und die Erhaltung der Besitzer bei denselben ist das Amt der Obrigkeit. Können also solche irdischen Güter keineswegs nach Belieben der Obrigkeit, diesen genommen und anderen gegeben, noch deren Privatbesitz (auch nicht einmal durch ein Gesetz) unter Mitbürgern verändert werden, um einer Ursache willen, welche die Mitbürger nichts angeht, nämlich um der Religion willen, dadurch doch, sie sei wahr oder falsch, anderen an ihren irdischen Gütern (die doch allein der Obrigkeit und dem Staat unterworfen) kein Unrecht geschieht.

Sprichst du: Wenn aber die Obrigkeit in der falschen Beredung stünde, dieses oder jenes dem Gewissen einiger oder jener Zuwiderlaufendes geschähe zum gemeinen Besten?

Antworte ich: Gleichwie das eigene Urteil einer Privatperson, so es falsch ist, ihn nicht ausnimmt und befreit von der Verpflichtung der Gesetze, al-so gibt auch das eigene Urteil, Einbildung und Beredung der Obrigkeit (dass ich so reden mag), ihr kein neues Recht den Untertanen Gesetze aufzulegen, welches ihr vermöge selbst der Einrichtung der Republik nicht eingeräumt worden noch hat eingeräumt werden können. Noch viel weniger alsdenn, wenn die Obrigkeit nur das im Schilde führt, sich und ihrer Sekte Anhänger mit geraubten Gütern anderer zu bereichern und zu zieren.

Aber wer ist hier zwischen ihnen der Richter, fragst du? Wenn nun die Obrigkeit glaubt und vorgibt, dasjenige so sie bestehle und fordere, sei dem Staat heilsam und stehe in ihren Mächten, die Untertanen hingegen das Gegenteil glauben, wer soll sie entscheiden?

Antworte ich: Gott allein, weil zwischen dem Volk und dem Gesetzgeber sonst kein Richter auf Erden ist. Gott allein ist in diesem Fall der Schiedsmann, der am letzten Gericht nach eines jeden Verdienst und nachdem er das gemeine Beste, den Frieden und die Gottseligkeit nach allem Recht und Billigkeit wird gesucht und darüber gelitten und gestritten haben, vergelten wird.

Aber was soll man indessen auf Erden tun, sagst du?

Antworte ich: Vor allen Dingen muss man seine Seele wahrnehmen und nachher sich des Friedens eifrigst befleißigen, obwohl wenige da dem Frieden trauen werden, wo sie bereits eine Verwüstung angerichtet sehen. Es wird auf zweierlei Wegen in strittigen Sachen von den Parteien gehandelt, nämlich entweder nach Recht oder nach Gewalt. Wo das eine aufhört, fängt das andere an. Wie weit sich nun die Rechte der Obrigkeit bei allen Völkern sich erstrecken, und sie sich bei solchen zweifelhaften und strittigen Punkten der Gewalt gegen sie zu bedienen habe, ist hier meines Orts nichts zu untersuchen. Nur weiß ich, was insgemein zu geschehen pflegt, wo man miteinander in Uneinigkeit und Streit verfällt und kein Richter und kein Gericht gegenwärtig ist.29

Demnach, sprichst du, wird die Obrigkeit als die, die Macht und Gewalt in Händen hat, was sie für sich dienlich erachtet, ins Werk zu setzen suchen?

Antworte ich: Freilich wird es also gehen. Aber hier ist die Frage von der Gerechtigkeit, der Handlungen, und deren Richtschnur, nicht aber von dem, was sich in zweifelhaften Fällen tatsächlich zu begeben pflegt.

Doch um auf genauere und eigentlichere Umstände in der Sache zu kommen, so sage ich: 1. Die Obrigkeit soll und darf keine solchen Lehren dulden, die da in ihrer Art und Wirkung menschlicher Gesellschaft oder guten Sitten, so zur Erhaltung bürgerlicher Gesellschaft nötig, direkt entgegen sind, und also alle Ordnungen der Natur, alle äußerliche Zucht, Ehrbarkeit und Gerechtigkeit umkehren. Alle dergleichen Beispiele sind in einer jeden Kirche und Sekte sehr rar,30 denn es ist noch keine Sekte so weit in Unsinnigkeit verfallen, dass sie, was offenbar den Grund aller Sozietäten umreißt, und von dem ganzen menschlichen Geschlecht als böse geurteilt und verworfen wird, für Lehren ihrer Religion bekennen, und also das festsetzen sollte, wodurch ihre eigenen Vorteile, Ruhe, Ehre und Güter in Gefahr gesetzt würden.31

2. Aber ein viel verdeckteres und auch weit gefährlicheres Übel für die Staaten ist bei denen zu finden, welche sich und ihrer Sekte und deren Orden zugetanen Personen eine sonderbare Vorrecht und ein Vorrecht über das gemeine Recht des Staates herausnehmen, sich der Rechtsprechung und der Unterwerfung in zeitlichen Dingen der Obrigkeit entziehen, und solches mit allerhand feinem Vorwand und geschminkten Reden bedecken. Man sollte wohl schwerlich solche Leute finden, die so platt und öffentlich mit dieser Sprache herausgehen und lehren sollten: Treue und Glauben dürfte man eben nicht halten. Man dürfte alle Fürsten durch seine Sekte vom Thron zu stoßen suchen: Die Herrschaft und Obermacht gehöre ihnen als dem heiligen Volk des Höchsten allein zu usw. Denn diese so grob und ungescheut vorgebrachten Dinge würden gleich alle Obrigkeiten in den Harnisch jagen und die Augen und Sorgfalt aller Staaten dahin kehren, ein solches bei ihnen steckendes Übel sogleich in ihrem Schoß und bei seiner Geburt zu ersticken, damit es nicht um sich greife. Doch findet man solche, die mit anderen Worten eben das sagen: Denn was wollen diejenigen anderes, die da lehren: Ketzern dürfte man eben nicht Treue und Glauben halten, als dieses, dass sie zu verstehen geben wollen, sie hätten das Privileg und die Freiheit, sooft es ihnen beliebt, Treue und Glauben zu brechen; weil alle, die nicht mit ihnen in der Religion nach allen Stücken einstimmen, für Ketzer gehalten oder doch bei Gelegenheit dafür erklärt werden können: Lehren, dass in Bann getane Könige ihren weltlichen Charakter und ihr Königreich, nebst allen Rechten verlieren, wohin zielt das anders, als die Macht Könige abzusetzen sich zuzulegen, weil man die Macht des Banns nur seiner geistlichen Hierarchie und Macht allein zu-schreibt. Die Lehre, dass weltliche Herrschaft und Obermacht nur denen mit dem reinen Glauben und mit der wahren Kirche Begnadigten gebühre, wird solchen Leuten endlich den eigentümlichen Besitz aller Dinge einräumen, welche freilich sich und ihren Vorteil nie so vergessen werden, dass sie nicht steif und fest glauben und bekennen sollten, sie seien die rechtgläubige Kirche und Heilige Gottes. Diese und dergleichen Leute nun, welche den Gläubigen, den geistlichen Orden, den Orthodoxen, das ist sich selbst, ein Privileg, ein Vorrecht und die Macht in bürgerlichen Dingen vor anderen Menschen zuschreiben, und einige Macht über andere in ihrer Kirche entweder gar nicht stehende oder doch einigermaßen davon abgesonderte Leute unter Vorwand ihrer wahren Religion fordern, diese, sage ich, haben gar kein Recht und keine Forderung von der Obrigkeit toleriert zu werden. Wie gleichermaßen auch diejenigen nicht, die andere, so sich von ihrer Religion abgewandt, nicht in dem Staat leiden, auch dass sie zu dulden sein, nicht lehren wollen. Denn was lehren diese doch und dergleichen anderes, als dass sie bei jeder sich fügenden Gelegenheit die Vorrechte des Staats und die Freiheit und Güter der Bürger angreifen dürften und würden. Und begehren und suchen sie dieses nur von der Obrigkeit, dass ihnen die Obrigkeit nur so lange Freiheit, Macht und Hilfe andere als Ketzer zu verfolgen geben und erlauben möchte, bis sie solches selbst auszurichten Kräfte, Volk und Anhaltspunkte genug haben würden.32

3. Diejenige Kirche kann kein Recht haben noch fordern von der Obrigkeit toleriert zu werden, die dem Fürsten etwas von seiner habenden Rechtsprechung, Recht und Macht in weltlichen und bürgerlichen Dingen über ihre Glieder entzieht und in welcher diejenigen, die sich dazu hergeben, in eines anderen Fürsten Pflicht, Schutz und Gehorsam treten, also dass sie mehr dem Kirchenherrn, als Landesherrn Verfügung und Herrschaft darüber geben, und sie diesem nicht mehr und länger Gehorsam leisten dürfen, als es jener haben will. Auf diese Weise würde der Fürst einer fremden Macht in seinen Städten und Ländern die Rechtsprechung einräumen, und müsste erdulden, dass man aus seinen Bürgern gegen ihn und seinen Staat Soldaten abwürbe. Diesem Übel kann die liederliche und betrügliche Unterscheidung zwischen dem Hof und der Kirche gar nicht ab-helfen, weil beide der absoluten und unumschränkten Regierung eines einzigen Menschen gleichmäßig unterworfen zu sein geglaubt werden, der denn alles, was er will, seinen Kirchenverwandten entweder als etwas Geistliches oder in Beziehung auf etwas Geistliches kann anraten oder auch unter Bedrohung des höllischen Feuers befehlen. Das Vorgeben würde ganz vergeblich sein, wenn einer sagen wollte, er sei nur der Religion nach ein Mohammedaner, im Übrigen aber ein treuer Untertan christlicher Obrigkeit, wenn er zugleich dabei bekennen würde, er sei dem Mufti zu Konstantinopel mit Gut und Blut einen blinden Gehorsam schuldig, welcher, da er dem türkischen Kaiser ganz ergeben, nach dessen Willen und Interesse die Glaubensartikel und Religionspflichten drehen und einrichten würde. Ja, derjenige Türke würde sich noch offenbarer der Botmäßigkeit christlicher Obrigkeit entziehen, wenn er denjenigen, welchen er für das Haupt der Kirche hielte, auch für das Haupt alles weltlichen Regiments zu erkennen bezeugte.

4. Endlich sind auch diejenigen, welche die Gottheit öffentlich leugnen, keineswegs zu tolerieren, denn bei den Atheisten kann weder Treue noch Vertrag, noch Eidschwur fest und beständig sein, welches doch die Stützen und Bande menschlicher Gesellschaft sind. Leugnet man nun Gott als den höchsten Zeugen und gewissen Rächer alles Bösen, so fällt alles dieses über den Haufen. Und kann sich derjenige unter dem Namen der Religion das rechtmäßige Privileg der Toleranz keineswegs zu-eignen, der durch die Atheisterei alle Religion aus dem Grund niederreißt. Was aber andere praktische Meinungen betrifft, ob sie wohl nicht ohne Irrtum wären, wenn sie nicht bestreben, Herrschaft über andere einzuführen oder bürgerliche Straflosigkeit für die Kirche festlegen, in der sie unterwiesen werden, kann es keinen Grund geben, warum sie nicht sollten toleriert werden.

Letztlich verbleibt es, dass ich etwas in Betreff dieser Zusammenkünfte sage, die gemeiniglich als solche bezeichnet und vermutlich zuweilen auch kleine private Zusammenkünfte und Brutstätten von politischen Gruppen und Rebellionen waren, von denen man glaubte, dass sie das Privileg der Toleranz verhinderten. Aber dieses ist nicht in irgendeiner Absonderlichkeit des Geistes dieser Versammlungen begründet, aber in den unseligen Gegebenheiten einer unterdrückten oder falsch eingebürgerten Freiheit. Diese Anschuldigungen verklängen bald, wenn das Gesetz der Toleranz einst so gefestigt wäre, dass es alle Kirchen verpflichtete, Toleranz als das Fundament ihrer eigenen Freiheit zu verankern und zu lehren, dass die Gewissensfreiheit eines jeden Mannes natürliches Recht ist, gleichermaßen Nonkonformisten als ihnen selbst zustehend, und dass niemand bei Religionsdingen genötigt werden kann, weder durch Gesetz noch Gewalt. Die Festlegung dieser einen Sache würde unter Berücksichtigung des Gewissens jede Ursache für Beschwerden und Unruhen beseitigen und sobald diese Gründe für Unzufriedenheit und Erbitterung beseitigt sind, würde in diesen Zusammenkünften nichts verbleiben, das nicht friedfertiger und weniger geeignet ist, Staatsunruhen hervorzurufen als in jeder anderen beliebigen Zusammenkunft. Aber lasst uns besonders die Hauptpunkte dieser Anschuldigungen betrachten.

Sprichst du: Versammlungen und Zusammenkünfte gefährden die gemeine Ruhe und bedrohen die Republik.

Antworte ich: Wenn dem so ist, warum gibt es täglich so zahlreiche Zusammenkünfte auf den Märkten und in den Gerichten? Warum sind Massen auf dem Markt und viele Menschen in der Stadt leiden?

Sprichst du: Dies sind bürgerliche Zusammenkünfte, aber die, gegen die wir Einwände erheben sind geistlich.

Antworte ich: Es ist in der Tat möglich, dass solche Zusammenkünfte, die gänzlich entfernt sind von Zivilgeschäften, am besten geeignet sind solche durcheinanderzubringen. Ei, aber Zivilzusammenkünfte werden von Männern gebildet, die in Religionsdingen keine gleiche Meinung haben, während die Zusammenkünfte des Klerus, Personen sind, die eine und die gleiche Meinung haben. Alsdenn eine Übereinkunft in Religionsdingen in der Tat eine Verschwörung gegen die Republik sei oder alsdenn Männer nicht mehr so einmütig in der Religion sind, je weniger Freiheit sie haben sich zu versammeln. Aber es wird darauf gedrängt, dass Zivilzusammenkünfte offen und frei sind für alle zum Eintreten, während religiöse Zusammenkünfte privater sind und daher Gelegenheit zu heimlichen Machenschaften geben.

Antworte ich: Das ist nicht ganz die Wahrheit, dass Zivilzusammenkünfte nicht allen und jedem offenstehen, wie zum Beispiel Kollegien, Zünften usw.

Wenn aber zum andern, etliche wegen heiliger Dinge heimliche Zusammenkünfte halten, so frage ich, welche denn um deswillen zu schelten seien? Die, welche öffentliche Versammlungen gerne begehrten, und hielten, oder die, welche sie verbieten?

Sprichst du: Die Gemeinschaft in geistlichen Dingen verbinde die Gemüter der Menschen gar stark miteinander, und sei daher zu fürchten?

Antworte ich: So sich die Sache also verhält, warum fürchtet sich die Obrigkeit nicht vor ihrer eigenen Kirche und verbietet nicht deren Zusammenkünfte als gefährliche Dinge?

Sprichst du: Weil die Obrigkeit selbst ein Teil, ja das Haupt daran ist?

Antworte ich: Gerade als wenn sie nicht ebenso wohl ein Teil ihrer Republik, ja das Haupt des ganzen Volks wäre? Lasst uns also der Sachen wahre Beschaffenheit anzeigen! Die Obrigkeit fürchtet sich vor anderen Religionsparteien, und nicht vor ihrer eigenen, weil sie dieser alle Gunst und Gewogenheit, jenen nichts als Härte und Strenge erzeigt. Die einen werden traktiert als Kinder mit Nachsehen vielen Mutwillens und Leichtfertigkeit, die anderen werden gehalten als Sklaven, denen man zum Lohn ihres unschuldigen Lebens insgemein Kerker und Gefängnis, Schläge und Plage dargibt. Jene hegt und schont man, diese peitscht und unterdrückt man. Man macht also eine Änderung in der Prozedur, und lasse die einen wie die anderen gleiche Rechte und Vorteile in bürgerlichen Dingen genießen, so wirst du alsbald finden, dass du dich vor ihren Religionsversammlungen nicht mehr zu fürchten hast. Denn so die Menschen auf eine Losreißung von dem Staat bedacht sind, so treibt sie nicht die Religion in ihren Versammlungen dazu an, sondern das Elend und die Not der Unterdrückung. Denn was sollten sie doch mit großer Gefahr erst suchen, was sie doch so schon frei haben könnten, nämlich die Religions- und Gewissensfreiheit? Diejenigen Staaten so mit Gerechtigkeit und Mäßigkeit regiert werden, sind überall ruhig und sicher, die man aber mit ungerechtem und tyrannischem Regiment beherrscht, werden jederzeit sich endlich widersetzen. Ich weiß wohl, das öfter Rebellionen geschehen, und zwar gemeiniglich unter Vorwand der Religion. Ich weiß aber auch, dass die Untertanen öfter der Religion halber sehr übel dran sind und schlimm traktiert werden! Allein glaube mir, das sind nicht einiger Kirchen oder Religionsparteien absonderliche und eigene Fehler, sondern es ist die gemeine Art aller und jeder Menschen, die unter einer ungerechten Last seufzen, dass sie das allzu schwere und zu hart drückende Joch abzuwerfen suchen. Was, meinst du, würde wohl geschehen, wenn die Obrigkeit ihre Untertanen eben nicht nach der Religion, sondern nach der Leibesgestalt unterscheiden wollte, und dass diejenigen, die schwarzes Haar oder graue Augen hätten, nicht so wohl dran sein sollten wie die anderen, sie sollten keinen freien Handel und Wandel haben, ihr Handwerk nicht frei treiben dürfen, die Erziehung und Vormundschaft über die Kinder sollte diesen Eltern entrissen, die Vorteile der Gerichte entweder allen entzogen oder von parteiischen Richtern verhandelt werden. Kann es angezweifelt werden, dass diese Personen, so von anderen unterschieden durch die Farbe ihrer Haare oder Augen und vereinigt durch eine allgemeine Verfolgung, der Obrigkeit so gefährlich sein könnten wie irgendwelche anderen, die sich verbündet haben, der Religion halben? Einige treten wegen des Handels und des Profits in Gesellschaften ein, andere aus Mangel an Beschäftigung. Nachbarschaft verbindet einige, Religion andere. Aber es gibt nur eine Sache, die Leute in aufrührerischer Rebellion zusammen-führt, und das ist Unterdrückung.

Sprichst du: Was, wenn sich Leute gegen den Willen der Obrigkeit zum Gottesdienst treffen?

Antworte ich: Ich bitte dich, warum gegen den Willen der Obrigkeit? Ist es nicht sowohl rechtmäßig als nötig, dass sie sich treffen? Gegen ihren Willen, sagst du? Das ist, was ich beanstande, das ist die einzige Wurzel allen Übels. Warum sind Versammlungen in einer Kirche weniger zu tolerieren als in einem Theater oder auf dem Markt. Diejenigen, die sich dort treffen, sind weder lasterhafter noch rebellischer als solche, die sich andernorts treffen.

Die Sache ist, dass sie schlecht behandelt werden und daher nicht toleriert werden. Beseitige die Parteilichkeit, die ihnen im gemeinen Recht gegenübertritt, ändere die Gesetze, beseitige die Strafen, denen sie unterliegen, und alles wird sogleich friedlich und sicher werden. Nein, diejenigen, die der obrigkeitlichen Religion abgeneigt sind, werden sich desto mehr verpflichtet fühlen, den Frieden der Republik zu erhalten, da ihre Verhältnisse dort besser sind als andernorts. Und all die vielen einzelnen Versammlungen, wie so viele Hüter des gemeinen Friedens, werden sich gegenseitig beobachten, dass nichts verbessert oder verändert wird an der Regierung, weil sie nichts Besseres er-hoffen können als das, was sie bereits genießen, und zwar gleiche Bedingungen wie ihre Mituntertanen unter einer gerechten und vernünftigen Regierung. So die Kirche, die in der Religion mit dem Fürsten übereinstimmt als eine starke Stütze des weltlichen Regiments geachtet wird, und das, wie ich erwiesen, bloß um dessentwillen, weil ihr die Obrigkeit günstig und geneigt und die Gesetze ihnen gefällig sind. Wie viel fester und sicherer wird denn der Staat sein, wenn sich diese Anzahl vermehrt und wenn alle redlichen Untertanen, welcher Religion und Partei sie auch angehören mögen, sich gleicher Gnade und Güte des Fürsten, gleicher Billigkeit der Rechte, gleicher Vorteile usw. zu versehen und genießen haben, und nur allein die bösen und frevelhaften Störer der gemeinen Ruhe und Übertreter der Zivilgesetze die Strafe und Strenge zu fürchten.

Damit wir einmal zum Ende kommen, so lasst uns die den anderen Bürgern gestatteten Rechte und Freiheiten durchgehen: Ist es vergönnt auf römische Art Gott zu dienen? Wohlan so sei es auch erlaubt auf reformierte, lutherische und quäkerische Manier? Ist es erlaubt sich in Gerichten der lateinischen Sprache zu bedienen? Man gestatte es auch in der Kirche denen es beliebt? Ist es zugelassen zu Hause seine Knie zu beugen, zu stehen, zu sitzen, dieser oder jener Gebärden sich zu gebrauchen, schwarze oder weiße Kleider, lange oder kurze Mäntel zu tragen? Wohlan so lasse man es auch in der Kirche, Brot zu essen, Wein zu trinken, sich mit Wasser zu besprengen usw. Und alles was sonst im gemeinen Leben frei und ohne Gesetz ist, das lasse man auch einer jeden Kirche in ihren gottesdienstlichen Übungen frei. Keines Menschen Leib und Leben, Haus, Nahrung oder Güter sollen deshalben gekränkt und entrissen werden. Bei einer Partei wird die Kirchenzucht und Aufsicht verwaltet durch die Ältesten. Warum nicht auch durch Bischöfe, wenn es einer anderen Partei so gefällig ist? Die kirchliche Gewalt und Regierung, sie steht in der Hand vieler, oder eines einzigen, ist immer eben dieselbe, und hat niemals das Recht über bürgerliche Dinge noch einige Macht zu zwingen. Es gehören auch weder Güter noch Reichtümer noch jährliche Einkünfte zum Kirchenregiment. Dass kirchliche Zusammenkünfte und Versammlungen erlaubt und recht sind, wird durch die öffentliche Erfahrung und Gewöhnung erwiesen, dergleichen aber zu halten, gestattet man nur einem Teil der Bürger, die dieser oder jener Partei zugetan sind, warum aber nicht allen? Geschieht etwas in einer Kirchenversammlung, das gegen die allgemeine Ruhe läuft, muss es auf ebensolche und keine andere Weise gedämpft werden, als wenn es auf dem Markt geschehen wäre. Wird etwas in einer gottesdienstlichen Handlung oder Predigt geredet oder getan, das Aufsehen erregt, muss man es ebenso strafen, als ob es auf dem Rathaus passiert wäre. Beide Orte müssen weder lasterhafter noch aufrührerischer Personen Zuflucht und Aufenthalt sein. Hinwiederum soll die Versammlung des Volks in der Kirche so wenig unrecht sein als auf dem Rathaus, und weder bei diesen noch bei jenen Bürgern strafbarer sein. Ein jeder soll um seiner eigenen Laster und Verbrechen, nicht aber um anderer willen in Hass, Verdacht und Strafe fallen. Aufrührer, Mörder, Räuber, Diebe, Ehebrecher, Lästerer, Ungerechte usw. von welcher Kirche sie auch sind, wäre es gleich die Obrigkeit selbst, sollen gestraft und getilgt werden. Welche aber eine friedfertige Lehre, und daher ein ehrbares und unscheltbares Leben führen, halte man mit den übrigen Bürgern in gleichem Wert. Und so man einer Partei Versammlungen, feierliche Zusammenkünfte, Feiertage, Predigten und andere öffentliche gottesdienstliche Übungen gestattet, so erlaube man solches alles mit gleicher Billigkeit auch den Remonstranten, Kontraremonstranten, Lutheranern, Wiedertäufern, Quäkern, Sozinianern und allen Parteien. Ja so wir die Wahrheit vollkommen reden, und was einen Menschen gegen den anderen gebührt, deutlich heraussagen wollen, muss man auch nicht mal einen Heiden, Türken oder Juden der Religion halben aus dem Staat jagen noch der darin zu genießenden Rechte entsetzen. Im Evangelium wird ja nichts dergleichen geboten, und die Kirche darf solches nicht begehren, als die nicht richtet, die draußen sind. 1 Kor 5,12. Das gemeine Wesen und die Republik erfordert solches auch nicht, als welche die Menschen als Menschen, wenn sie nur menschliche Natur in vernünftiger und gerechter Aussehen von sich spüren lassen, gerne aufnimmt und als Bürger hält. Soll einem Heiden freistehen Kaufmannschaft bei dir zu treiben, und ihm doch verboten sein, eine Gottheit auf seine Weise anzubeten und zu verehren? Den Juden räumt man Wohnplätze und Häuser ein, warum will man ihnen denn die Synagoge verwehren? Ist ihre Lehre etwa alsdenn schlimmer, ihr Gottesdienst gräulicher und ihre Einigkeit gefährlicher, wenn sie öffentlich zusammenkämen, als nun, da sie es heimlich und in den Häusern tun? Soll nun ein solches Juden und Heiden erlaubt werden, warum soll in einem christlichen Staat ein Christ übler dran sein und es nicht auch so gut haben?

Nein gar nicht! sprichst du, denn sie sind zu Rotten, Tumulten und bürgerlichen Kriegen mehr geneigt.

Antworte ich: Ist denn die Schuld und der Fehler hierin an der christlichen Religion? Wenn dem so wäre, so wäre die christliche Religion unter allen die schlimmste und nicht wert weder von dir bekannt noch von den Staaten toleriert zu werden. Denn so es ist der christlichen Religion Art und Natur, dass sie aufrührerisch und dem bürgerlichen Frieden zuwider wäre, so würde selbst die Kirche, welche die Obrigkeit hegt, einst davon nicht unschuldig sein. Aber das sei ferne, dass man ein solches von der christlichen Religion sagen sollte, welche unter allen die je gewesen, der Geiz, Ehrfurcht, Zänkerei, Schmähsucht und allen irdischen Begierden am meisten entgegen und die am friedfertigsten und bescheidensten ist. Muss man also eine andere Ursache derjenigen Übel suchen, für welche die christliche Religion beschuldigt wird. Und diese Ursache wird, wenn wir die Sache recht einsehen, einzig und allein in dem bestehen, wovon bisher unsere ganze Sage gewesen, nämlich: nicht die unterschiedlichen Religionsmeinungen, die nimmermehr können vermieden werden, sondern die versagte Toleranz der unterschiedlich Meinenden, die doch erlaubt hätten werden sollen, hat die meisten Religionsspaltungen und Kriege unter den Christen angestiftet, indem die von Geiz und Herrschsucht beherrschten Vorsteher der Kirche, die vor Übermut öfter ihrer selbst nicht mächtigen Obrigkeiten, und das von Aberglauben immer eingenommene gemeine Volk gegen die Ketzer auf allerlei Weise und Wegen aufgehetzt und verbittert gemacht, und gegen alle Gesetze des Evangeliums, gegen die Erinnerungen der Liebe tapfer darauf gepredigt, wie man die Ketzer und Sonderlinge plündern und ausrotten solle, dadurch sie also zwei ganz unterschiedliche Dinge miteinander gemengt und verwirrt, nämlich den Staat und die Kirche. Wenn nun die Menschen, wie es geht, sich ihre rechtmäßig und mit saurer Arbeit gewonnene Habe nicht so umsonst nehmen lassen, noch selbige gegen alle göttlichen und menschlichen Rechte dem Geiz und der Gewalttätigkeit anderer nicht gerne zum Raub übergeben, und da sie zumal sonst eines unsträflichen Wandels sind, auch eine solche Sache gehandelt wird, die im Geringsten nicht unter bürgerliche Dinge zu rechnen, sondern es allein eines jeden Gewissen und Seelenheil betrifft, davon Gott allein Rechenschaft zu geben, was kann hierauf anderes erfolgen, als dass die Leute der Plagen, damit sie unrechtmäßig gedrückt sind, überdrüssig werden und sich bereden, es sei hier nicht unrecht Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, und die Rechte, so ihnen Gott und die Natur verliehen, und deren man nicht um der Religion, sondern nur allein um frevelhafter Stücke willen verlustig wird, mit Macht und Waffen, so gut sie können, zu verteidigen? Das vieles bisher so geschehen sei, bezeugt die Historie zur Genüge, und die Vernunft lehrt uns, dass es auch in Zukunft noch ferner so gehen werde, so lange die Meinung von rechtmäßiger Verfolgung der Religion halber entweder bei der Obrigkeit oder bei dem Volk haften wird, und also diejenigen wacker Lärm zu blasen und aus allen Kräften Krieg zu er-regen Raum finden werden, welche Prediger des Friedens und Vermahner der Einigkeit sein sollten. Es sollte ein großes Wunder geschehen, dass die Obrigkeit bisher solche heimliche Mordbrenner und Störer der gemeinen Ruhe geduldet habe, wo es nicht am Tag wäre, dass sie auch gerne mit Lust und Teil am Raub und Ungerechten zu greifen gehabt, und sich also anderer ihres Hochmuts und Mutwillens zur Erhebung ihrer Macht und Hoheit gerne bedient: Denn wer sieht nicht, wie diese geistlichen und frommen Herren, nicht sowohl des Evangeliums als des Regiments Diener gewesen seien, und dem Hochmut und der Tyrannen der Fürsten und Gewaltigen wacker geschmeichelt, und sich mit allem Ernst und Fleiß dahin bemüht haben, wie sie in und durch den Staat ihre geistliche Tyrannei und Macht zu herrschen befördern möchten, als womit sie sonst in der Kirche wohl schwerlich hätten aufkommen können.

Das ist denn gemeiniglich die schöne Einigkeit des Staats und der Kirche gewesen, unter welchen doch ohnedies, wenn jedes sich in seinen Grenzen und Schranken bewahrt hätte, kein Zwiespalt hätte sein können, indem der Staat sich nur um die weltlichen Güter, die Kirche aber einzig und allein um der Seelen Seligkeit bemüht haben würde. Doch ich schäme mich solche schändlichen Dinge nur zu denken! Es gebe nur der Höchste, dass das Evangelium des Friedens einst gebührend möge verkündet werden, und dass die Obrigkeit sich mehr und eifriger befleißige, ihr eigenes Gewissen und ihre eigene Aufführung dem Gesetz Gottes gleichförmig zu machen, hingegen weniger um anderer Gewissen menschlichen Satzungen zu unterwerfen bekümmert lebe, und dass sie als Landesväter alle ihre Ratschläge, Unternehmungen und ganze Regierung auf das gemeinschaftliche Beste aller ihrer Landeskinder (so viel deren nicht frevlerisch, boshaft noch anderen gefährlich und schädlich sind) richten mögen. Auch verleihe der Gott der Liebe und des Friedens, dass die Herren Geistlichen und Vorsteher der Kirche, die sich Nachfolger der Apostel zu sein rühmen, in der Apostel Fußstapfen treten, sich aller politischen und weltlichen Händel entschlagen, mehr bei dem Hof und in der Kanzlei ihres Herren Schutz, Rat und Hilfe suchen (denn sind sie seine Diener und Gesandten, so wird sich Gott ihrer annehmen, ist ihr Wort Gottes Wort und Wahrheit, so wird es der Geist Gottes bezeugen und bekräftigen) als bei den Höfen und Kanzleien der Fürsten, und also dem Heil der Seelen einzig und allein in Frieden und mit Bescheidenheit obliegen mögen! Hiermit Adieu!

Vielleicht wird es hier nicht ungeschickt sein, noch etwas Weniges von der Ketzerei und Spaltung mit anzuführen. Ein Mohammedaner, kann eigentlich zureden, einem Christen kein Ketzer oder Schismatiker und Sonderling sein, und so einer vom christlichen Glauben zum Heidentum abfiele, würde er dadurch nicht ein Ketzer oder Schismatiker, sondern ein Abtrünniger und Ungläubiger, hiervon ist kein Zweifel! Daraus dann erhellt sich, dass Leute von ganz unterschiedlichen Religionen einander nicht für Ketzer oder Sonderlinge halten können. Müssen wir also besehen, welche Personen von einerlei Religion diese Namen verdienen. Da ist nun offenbar, dass diejenigen einer und eben derselben Religion, die einerlei Richtschnur und Grund des Glaubens und Gottesdienstes haben. Diese aber sind unterschiedlicher Religion, die nicht einerlei Regel des Glaubens und Gottesdienstes haben. Weil, da alles was zu einer Religion gehört, in der Regel abgefasst und enthalten ist, es notwendig folgt, dass alle, die in der Regel einig sind, auch in der Religion übereinkommen müssen, und wiederum das Letzte nicht kann gesagt werden, nämlich einerlei Religion sei, wo das erste, einerlei Regel haben, sich nicht findet. Also sind Türken und Christen verschiedener Religion, weil diese die Heilige Schrift, jene den Koran zur Norm und Regel ihrer Religion annehmen. Auf gleiche Weise können selbst unter den Christen und dem christlichen Namen, wie ehemals unter den Juden, mancherlei Religionen sein.33 Die Römisch-Katholischen und die Lutheraner, obschon sie beide den christlichen Glauben bekennen, sind nicht einer Religion, weil die letzteren ganz allein die Heilige Schrift für die Regel und das Fundament ihrer Religion erkennen, jene aber zur Heiligen Schrift noch hinzusetzen die Traditionen und die Dekrete der Päpste und daraus die Norm ihrer Religion machen. Die St.-Johannis-Christen, wie man sie nennt, und die Reformierten, sind verschiedener Religion, weil diese die Heilige Schrift, jene ich weiß nicht was für eine Tradition als die Regel ihrer Religion ansehen. Dieses vorausgesetzt, so folgt:

1 Dass Ketzerei sei eine Absonderung von der kirchlichen Gemeinschaft unter Personen einerlei Religion, wegen einiger Lehrpunkte so in der Regel selbst nicht ausdrücklich enthalten sind.

2 Dass bei denen, die bloß und allein die Heilige Schrift für ihre Glaubensnorm und Regel erkennen, Ketzerei eine Absonderung von der christlichen Gemeinde sei, wegen solcher Lehren, die mit klaren und ausdrücklichen Worten in der Heiligen Schrift nicht stehen.

Diese Absonderung kann auf zweierlei Weise geschehen.

1 Wenn der größere und durch Beistand der Obrigkeit stärkere Teil, sich von dem anderen durch sektirische Namen, Ausschließung und Hinausstoßung der anderen scheidet und absondert, weil diese gewisse Lehren, so nicht in klaren und deutlichen Schriftworten enthalten und begriffen, nicht glauben noch bekennen wollen. Denn nicht die Wenigkeit der Abgesonderten noch die sich gegen diese setzende obrigkeitliche Autorität macht sie zu Ketzern (obgleich diese vor der Welt Ketzer sein und heißen müssen). Sondern der allein ist ein Ketzer und der Ketzerei schuldig, der sich um dergleichen in der Heiligen Schrift nicht klar findenden Lehre willen, die Kirche spaltet, Tumulte macht, und durch gewisse Namen, Formeln und Wörter einen Unterschied einführt, und also von selbst und aus freien Stücken einen Riss verursacht.

2 Wenn einer sich von einer Kirche und deren Gemeinschaft absondert, weil darin kein öffentliches Bekenntnis solcher Lehren ist, welches die Schrift selbst nicht mit klaren und eigentlichen Worten vorträgt.

Diese beiden sind Ketzer. Denn sie irren in Fundamentalstücken, sie irren mit Wissen und Willen und mit allem Vorsatz und aller Hartnäckigkeit. Denn da sie zum einzigen Fundament des Glaubens die Heilige Schrift angenommen, so legen sie nun daneben noch ein anderes, nämlich solche Redensarten und Lehren, welche in der Heiligen Schrift nirgends zu finden sind und weil andere diese ihre selbst ersonnene und der Schrift angeflickte Meinungen als nötige und Fundamentalartikel nicht erkennen noch darauf bauen wollen, so stoßen sie solche von sich oder schließen sich in eine absonderlich Sekte ein, und machen also einen Riss und eine Trennung. Und tut es nichts zur Sache, dass man sagt, seine Glaubensbekenntnisse und Artikel seien der Heiligen Schrift und der Ähnlichkeit des Glaubens ganz gemäß, denn so sie mit so vielen klaren und ausdrücklichen Worten in der Heiligen Schrift stehen, kann keine Frage davon sein, weil nach aller Bekenntnis solche und dergleichen Dinge Fundamentalpunkte sind, als die von Gott selbst ausgesprochen und gesetzt worden sind.

Sprichst du, deine Artikel, die du bekannt und angenommen wissen willst, seien richtige Schlüsse und Folgerungen, rechte Anwendung und Deutungen der Heiligen Schrift, so tust du zwar recht daran, dass du sie selbst glaubst und bekennst, als die dir mit der Richtschnur des Glaubens, nämlich der Heiligen Schrift übereinzustimmen scheinen. Übel aber ist es getan, wenn du sie anderen, denen sie noch nicht so ausgemacht und unfehlbar scheinen, aufdrängen willst. Und du bist ein Ketzer, wenn du um solcher Dinge willen, die weder fundamental sind noch sein können, eine Trennung anrichtest. Denn ich kann nicht glauben, dass einer so ganz unsinnig sein sollte, dass er sich unterstünde seine Folgerungen, Deutungen und Erklärungen der Schrift für göttliche Aussprüche auszugeben und die nach seiner Vernunft, seinem Urteil und seiner Einsicht gemachten Glaubensartikel der Heiligen Schrift gleichzusetzen. Ich weiß wohl, dass einige Stücke existieren, die so klar mit der Heiligen Schrift übereinstimmen, dass niemand daran zweifeln kann, als sollten sie nicht unfehlbar daraus folgen, und von diesen kann unter Vernünftigen und Wahrheitsliebenden kein Streit sein. Allein was dir durch richtige Schlüsse aus der Heiligen Schrift gefolgert zu sein scheint, das sollst du anderen nicht als einen nötigen Glaubensartikel darum aufdringen wollen, weil du es der Schrift als der Regel des Glaubens gemäß befindest. Es sei denn, dass du es auch für recht und billig hältst, dass man dir in gleicher Gestalt anderer Meinungen aufzwingen könne und dürfe und du also gehalten seiest ganz widrige und miteinander streitende Lehrpunkte, der Lutheraner, Calvinisten, Remonstranten, Wiedertäufer und anderer Sekten anzunehmen und zu bekennen, als welche die Konfessionen, Symbole und Systeme schmiedende Theologie ihren Anhängern als nötige und der Heiligen Schrift gemäße Folgerungen anzupreisen und einzuschärfen pflegen. Ich kann mich nicht genügend über den unseligen Hochmut und die Vermessenheit derjenigen verwundern, welche vorgeben, dasjenige, was zum Heil nötig sei, klarer, besser und deutlicher vorstellen zu können, als es der Heilige Geist, die unendliche und ewige Weisheit, vorgestellt hat.

Bis hierher von der Ketzerei, welches Wort im allgemeinen Gebrauch nur von Lehrpunkten gebraucht und verstanden wird. Nun müssen wir von dem Schisma oder der Spaltung eine Untersuchung anstellen, so ein Laster, welches der Ketzerei nahe verwandt ist. Denn beide Wörter scheinen mir zu bedeuten eine mutwillige und frevlerische Absonderung von der Kirchengemeinde und Gemeinschaft um unnötiger Dinge willen. Doch da es einmal Brauch und Gewohnheit, welche den Wörtern ihre eigene Deutung geben, gekommen ist, dass Ketzerei von den Irrtümern in Glaubenspunkten, Schisma und Trennung aber von dem Gottesdienst oder der Kirchenordnung verstanden wird, so müssen wir diesen Unterschied auch hier beobachten.

Ist demnach aus den oben angeführten Ursachen ein Schisma nichts anderes als eine Absonderung und Trennung von der Kirchengemeinschaft wegen eines in dem Gottesdienst oder der Kirchenordnung unnötigen Dinges, das man anderen auf-legen oder im Fall des Unterlassens, sie nicht für Glieder der Kirche erkennen will. Nichts kann und darf einem Christen weder im Gottesdienst noch in der Kirchenzucht und Ordnung zur Gemeinschaft und Gliedschaft der Kirche (dass ich so reden mag) notwendig sein, als was der Gesetzgeber Christus selbst erfordert und befohlen oder die Apostel aus Eingebung des Heiligen Geistes.34 Mit einem Wort: Wer nicht leugnet, was mit ebenso viel klaren Worten in göttlichen Zeugnissen befindlich noch auch eine Absonderung macht wegen eines Dings, das in der Heiligen Schrift nicht ausdrücklich enthalten und erfordert wird, der ist weder ein Ketzer noch Schismatiker, obwohl er bei allen Sekten und Sektierern übel angesehen ist und von den meisten, wenn nicht gar von allen, als ein Mensch ohne einzige christliche Religion ausgeschrien wird.

Man könnte dieses besser und weitläufiger ausführen. Allein einem Verständigen ist an diesen genug!

1 Zweierlei Betrug muss freilich verhindert werden, 1. dass die gesuchte Erhaltung des Staates und der obrigkeitliche Macht dem Reich Gottes und seiner Wahrheit nicht hinderlich und schädlich werde, 2. dass der vorgewandte Nutzen der Kirche und die Beförderung des Reiches Gottes dem Staat und der obrigkeitlichen Rechte nicht zum Ruin gereichen, wie im Papsttum geschehen. Der Staat soll nicht seinen Vorteil und Nutzen mit Schaden und Kränkung der Kirche noch diese ihr Aufnehmen und Interesse mit Schwächung und Ruin des Staates machen.

2 Merkt es, Ihr Fürsten und Obrigkeiten: Suchen, erhalten, befördern sollt Ihr durch Eure Macht und Regierung Eurer Untertanen Leib, Leben, Geld, Ruhe, nicht aber ruinieren, aussaugen, plagen um Euren Hochmut und Eure Wollust zu vergnügen. Ihr seid um der Untertanen willen Fürsten, nicht jene um Euren Willen Untertanen.

3 Möchte hier jemand einwenden, dass sich zwar die Obrigkeit sich um die Seelen und deren Seligkeit nicht groß zu bekümmern und zu bemühen habe, aber gleichwohl sei sie verbunden um Gott, seine Ehre, Dienst und Wahrheit zu eifern, denn sie sei custos utriusque tabulae, könne sie also die strafen und fortschaffen, die irrig und verkleinernd von Gott, dessen Geheimnissen und Wegen reden und lehren, auch ihm keine Verehrung und öffentlichen Dienst leisten. Antworte ich: 1. Wo ist der Obrigkeit dieser Eifer um Gott, seine Wahrheit und Dienst anbefohlen worden? Hat er nicht selbst Macht und Eifer genug seine Ehre zu retten? Müssen ihm die armen Menschen helfen und seine Wahrheit und Ehre in Schutz nehmen? 2. Auf diese Weise müsste Gott allezeit der Obrigkeit und zwar aller Orte den rechten und wahren Begriff und die Erkenntnis göttlicher Dinge verliehen haben. Welches aber ganz absurd ist, daher auch dort Pilatus weit verständiger handelte als unsere von den Pfaffen bezauberten Regenten, denn als Christus bei ihm als ein Übeltäter verklagt worden war, dieser aber anzeigte, dass man ihn nur um der Wahrheit willen verfolgte, antwortete Pilatus: „Was ist Wahrheit?“ Das ist: Was geht mich als weltlicher Richter die Wahrheit an, und ist hier nicht der Ort von Wahrheit in Religionshändeln zu traktieren. Dergleichen ist auch in Artikel 18/14, 15 des römischen Gouverneurs in Achaia, des verständigen Gallus zu lesen, der den Juden, als sie Paulus bei ihm als einen Ketzer verklagten, antwortete: „So eine Missetat würde ich euch, soweit es billig ist, vertragen. Nun es aber eine Streitfrage betrifft von einer Sache und Lehre eures Gesetzes, so seht ihr selbst zu (verfahrt mit einer Kirchensache nicht auf eine bürgerliche, sondern der Kirche gebührende Weise), denn über diese Dinge geden-ke ich nicht Richter zu sein (Es ist meines Amtes nicht, mag mir nicht der Verantwortung mehr machen).“

4 Was nicht aus dem Glauben geht, das ist Sünde, folglich kann und soll niemand Gott anders dienen als nach dem Zeugnis seines Gewissens, welches jedoch der Mensch wohl untersuchen und prüfen soll, nämlich nach der gesunden Vernunft, so er noch in der Natur steht und nach dem Licht des Geistes und der Worte Gottes, so er unter der Gnade steht, damit nicht Inkonsequenz, Tradition, Aberglauben, Gewohnheit, sich für ein Gewissen halte und ausgehe.

5 Es muss wohl erwähnt und erwogen werden, dass die obrigkeitlichen Personen in dreierlei Zuständen und Pflichten betrachtet werden können: 1. als Menschen, die gleicher Art und Natur mit den übrigen sind, gleichmäßigen natürlichen und göttlichen allgemeinen Gesetzen unterworfen. 2. Als Christen, wo sie es anders sind und sein wollen, da sie als Glieder Christi des Geistes und der Art Christi teilhaftig sind, und als treue Untertanen in dem geistlichen Reich dieses Königs durch Gehorsam des Glaubens sich erzeigen. 3. Als Obrigkeiten oder als zur Macht und Herrschaft über andere in dem Naturreich von Gott erhabene Personen. Dieses letzte nun, oder der obrigkeitliche Stand und die Herrschaft macht und verbindet sie nicht, dass sie die ihnen als Menschen und Christen obliegenden Pflichten hintansetzten sollten und dagegen handeln müssen oder dürfen. Als Menschen haben sie dann auch in ihrer Regierung die Gesetze und Pflichten der Gerechtigkeit und Billigkeit zu beobachten, als Christen die Gesetze und Pflichten der Liebe, der Sanftmut und der ganzen Evangelisten, als Obrigkeiten sind sie Gebieter, Wächter und Rächer in und über solchen Dingen, die das Naturreich angehen. Was sie also in Religions-und Kirchendingen tun als Glieder Christi und der Kirche mit Liebe, Weisheit und Sanftmut, ist ganz ein anderes, als was sie tun in Qualität einer Obrigkeit mit Befehlen, Zwang und Strafen. Ein Antichrist wird die Obrigkeit alsdenn, wenn sie in dem Reich Christi etwas tut als Obrigkeit, was sie doch nur tun sollte als ein Christ, wenn sie etwas tun will als Haupt, das sie doch nur tun sollte als Glied.

6 Muss demnach bei solcher gewaltsamen Prozedur in religiösen Dingen eines notwendigen Schaden leiden und zugrunde gehen, entweder das Reich Gottes, gut Gewissen und Seligkeit bei den Untertanen oder die Autorität und der Respekt der Obrigkeit, nebst der Wohlfahrt ihres Staates. Denn dringt sie mit ihren Gesetzen, Gewalt und Strafen bei den Untertanen durch und diese folgen aus Furcht, so werden sie die verwerflichsten Heuchler. Geben sie aber nicht nach, so kommt es zum Bruch und die Obrigkeit verliert ihre Macht und Herrschaft über sie und allen Gehorsam, Furcht und Respekt bei ihnen. Warum will sich nun die Obrigkeit solcher Gefahr aussetzen? Ja warum will sie da und darin Furcht und Gehorsam haben, wo Gott keinen dulden will? Warum will sie da gefürchtet und gefolgt sein, wo sie Gott nicht will gefürchtet noch ihr gefolgt wissen? Weil ja Christus ausdrücklich sagt, dass man in Dingen, die Gott und das Gewissen angehen, weiter keinen Meister als nur ihn allein erkennen sollte und dass man hierin, diejenigen, mit ihrer Macht und ihren Strafen gar nicht fürchten sollte, die nur den Leib martern, plagen und töten, weiter aber nichts tun könnten. Und Nebukadnezar spricht es dort recht, dass die drei Männer im Feuerofen seinen Geboten nicht gehorsam gewesen. (Dan 3)

7 Christus hat eine Kirche gehabt, ehe der Papst, das Konzil zu Trident, Luther und Calvin aufgekommen sind. Nun muss diese Kirche ebenfalls ihre Kennzeichen, Regeln und Formen gehabt haben – die heiligen Schriften der Apostel und Propheten waren ihre Grundlage schon damals. Entweder sind ihnen nun die mancherlei Streitigkeiten der Theologen, die vielerlei Meinungen und Glaubensartikel bekannt oder unbekannt gewesen, so erweise man es, dass damals eben solche Begriffe, Unterscheidungen, Erklärungen usw. gebräuchlich gewesen und als nötig zu Seligkeit erfordert wurden. Sind sie aber unbekannt gewesen, warum macht man das zum Losungszeichen der wahren Kirche, davon doch die erste Kirche nichts gewusst? Warum bleibt man nicht bei den ersten Regeln, Kennzeichen und Requisiten? Ist etwa die Kirche damals unvollkommener gewesen als heute? Haben nicht die Apostel alle Irrtümer und Ketzereien auch vorhergesehen?

8 Gleichwie einen nichts zu einer Kirche oder Religion locken, bringen und darin behalten soll als die Hoffnung, die Erwartung und der Genuss geistlicher und ewiger Güter und Glückseligkeiten, so kann und soll die Kirche ihre Glieder mit keinem anderen Zwang und Band in ihrem Gehorsam behalten, als mit Verheißungen und wirklicher Darreichung dergleichen Pfründen oder mit Androhung deren Verlusts, kann auch die ungehorsamen und strafbaren Glieder mit keiner anderen Strafe belegen als nur mit Entziehung der in und von der Kirche entweder wirklich habenden oder zu hoffen habenden geistlichen und leiblichen Gütern, Pfründen, Rechten und Vorteilen. Positive geistliche Strafen anzutun hat die Kirche mit anderen sonderbaren Gaben, Kräften und Mächten des Geistes verloren. Denn ansonsten freilich die Apostel und ersten Christen den Satan als ihren Profosen gebrauchten durch den sie die Ungehorsamen zum Verderben des Fleisches strafen und zurechtbringen konnten, aber heutigen Tages ist nichts mehr übrig als bitten, strafen, drohen, ermahnen, raten usw.

9 Welche man ansonsten den Kirchenbann nennt, mit dem es jedoch jetzt ein ganz anderes Ansehen und eine andere Beschaffenheit hat als vormals.

10 Wo hat Gott einen zum Richter hierin gesetzt und seinen Aussprüchen die anderen unterworfen? Er produziere sein Dekret und Vollmacht? Paulus aber sagt: Warum soll ich meine Freiheit (zu glauben und Gott zu dienen nach meinem Gewissen) urteilen, richten und beherrschen lassen von eines anderen Gewissen 1 Kor 10,28. Ein jeder sei darin seiner Meinung gewiss und lasse den anderen mit der seinen zufrieden!

11 Dominium fundari in gratia. Der Verstand ist: Dass nur allein der wahren Kirche, oder die es sich zu sein einbildet, und deren Gliedern hinfolglich alle weltliche Macht und Herrschaft auf Erden von Rechts wegen zustehe und gebühre. Wer nun kein Glied dieser Kirche sei, oder vom Klerus nicht dafür erkannt und erklärt werde, der sei nicht de jure, sondern de facto Obrigkeit und beantspruche nur diese der Kirchen gehörige Macht und Würde, daher sollte und dürfe ihn die Kirche nicht länger über sich oder auch nur neben sich dulden, als nur so lange sie nicht anders könnte. Bei ersehener Gelegenheit aber und gefundenen Mitteln und Wegen könnte man eine solche Obrigkeit gar wohl aus dem Sattel heben oder sich wenigstens ihrer Botmäßigkeit entziehen. Welche schlimme und verfluchte Maxime so eine Pestilenz aller Staaten, ja auch der Kirche selbst ist, als dadurch die Hand der Kirche gegen jedermann und jedermanns Hand gegen die Kirche erregt wird, die die römisch-katholische bisher profitiert und praktiziert wie beim Baronio zu lesen und die Historien lehren. Liegt ihnen also ob, sich diesfalls zu reinigen oder dieser schlimmen Maxime, was sie verdient zu entgelten, bis sie solche ablehnen.

12 Es ist auch diesen Herren, die sich als Diener Christi aus-geben, schon längst von Christus ihrem Meister in der Parabel vom Unkraut geboten worden ihren Religionseifer also zu mäßigen, dass sie die Ketzer nicht mit Gewalt sollen auszurotten suchen, sondern vielmehr Weizen und Unkraut miteinander wachsen zu lassen bis zur Ernte.

13 Im Lateinischen steht astus, soll vielleicht estus heißen. Ist beides wahr, denn Betrug und Heftigkeit ist insgeheim in dem Herrn Levi beisammen: Zumal die Herren Geistlichen ihr Interesse, ihre Autorität, den Nutzen, die Ehre unter den Eifer für göttliche Wahrheit, Reinheit und Ordnung der Kirche meisterlich zu verbergen und zu suchen wissen.

14 Diejenigen, die da glauben die Wahrheit zu erkennen und zu haben, müssen allerdings wohl von ihren Pflichten und deren Ordnung unterrichtet werden, nämlich dass sie 1. sich über diese Erkenntnis als eine unverdiente Gnade Gottes sollen freuen und Ihn dafür preisen, 2. dass sie selbige wohl sollen anwenden und praktizieren, dass sie in sich und bei sich selbst viel Frucht und Nutzen schaffen möge, 3. dass sie dadurch mehr in der Heilung und Gottseligkeit sollen wachsen und zunehmen, 4. dass sie dabei der Liebe, dem Frieden, der Gerechtigkeit gegen den Nächsten sollen nachjagen und endlich 5. suchen sollen, ihn auch zu gewinnen und also die Wahrheit fortzupflanzen oder wenigstens bei sich unverfälscht zu erhalten.

15 Ursache: Ein Mensch hält sich alsdenn für selig und glückselig, wenn alle seine Begierden vergnügt sind und er besitzt, hat und genießt, was er will, sucht und wünscht! Wie kann er denn das als seine Seligkeit ansehen, was ihm gegen all sein Wollen, sein Suchen und sein Begehren entweder von Gott oder den Menschen aufgezwungen würde? Wie kann er das für ein Wohl achten, worüber man ihm weh tut? Machen also die in der Tat aus der höchsten Wohltat Gottes eine Strafe, aus der Seligkeit eine Unseligkeit, welche die Menschen zur vermeinten wahren Kirche und zum Himmel zwingen wollen. Denn ein Glied der wahren Kirche und Bürger des Himmels zu sein, ist eine große Ehre und Wohltat. Die Natur aber eines Guts und einer Wohltat ist, dass sie nicht können noch wollen aufgezwungen und aufgenötigt, sondern selbst verlangt und gesucht sein. So lange ein Mensch die ewigen, göttlichen und himmlischen Dinge nicht ernstlich und zwar mit freiwilliger Verlassung, Verleugnung und Geringachtung der irdischen, zeitlichen und fleischlichen sucht, verlangt und groß achtet, so lange kann ihn Gott damit nicht selig machen.

16 Die Gesetze und obrigkeitliche Macht sollen dem Menschen nicht alle Freiheit und Verfügung über sich und das Seine nehmen, sondern nur den Missbrauch und Exzess dieser Freiheit, dadurch anderen die ihrige kränken, beschneiden und dämpfen. Wo aber der Mensch überall von innen und außen und nach allen Umständen dadurch gefangen, gefesselt und gebunden sein soll, da dürfte es nicht lange dauern, das allzu schwere Joch würde bald abgeschüttelt und zerbrochen werden. Wird also dadurch potestas legislatoria missbraucht und in Gefahr der Prostitution gesetzt. Gesetze sollen jederzeit praktikabel und den Nutzen der Bürger und des ganzen Staats verträgliche und dienliche Dinge in sich fassen, nicht aber impraktikable, die man weder ausführen noch sattsam bestrafen kann, und darunter nichts als das Vergnügen und Interesse des Regenten versteht.

17 So wollte es der hochmütige und herrsüchtige Klerus in allen Sekten gerne haben! Die Obrigkeiten sollen blindlings ihre Sklaven, Büttel und Vollstrecker sein. Sie wollen an Gottes statt oder in Gottes und der Kirche Namen setzen, ordnen, beschließen (da man denn leicht denken kann, dass sie sich und ihre Hoheit, Vorteile und Interessen nicht vergessen werden haben), die Obrigkeit aber soll nicht nur selbst den Hals unter ihre Füße beugen, sondern auch ihre schweren Hände den Untertanen auf den Nacken drücken, und sie also den Pfaffen zu Füßen werfen. Und das soll noch eine große Ehre und Würde für die Obrigkeiten sein, wofür sie dem Klerus noch Dank sagen und eine Verbeugung vor ihr machen sollen, wollen sie anders den Ruhm eifriger Beschützer der Kirche und der Wahrheit Gottes von ihnen haben und hoch und höchstselig von ihnen gepriesen werden. Aber der Klerus muss erst sein Recht und seine Vollmacht ausweisen und dokumentieren, dass, was er redet, als vom Himmel geredet müsse angenommen werden, ehe man sich von ihm den Zaum der Blindheit und das Gebiss des Aberglaubens soll ins Maul legen lassen.

18 Ja auch in der deutschen Historie, zum Beispiel beim Kryptokalvinismus in Sachsen, item bei Verbindung der lutherischen mit der reformierten Religion Kurfürst Johann Sigmunds in Brandenburg anno 1614.

19 Und dieses, wie bisher ausgeführt, um dreierlei Ursachen willen. 1. Von wegen der Natur des Menschen und seines Gemüts, der da eine freie und von keinem anderen Menschen abhängige Kreatur ist, und also die Herrschaft und Verfügung, so viel ihn selbst angeht, über sich selbst hat. 2. Von wegen der Beschaffenheit einer Religion, die ja nicht in Heuchelei und falschen Schein, sondern in Wahrheit und Wesen besteht, nicht bloß auf der Zunge, sondern im Herzen sitzen muss, anders sie dem Menschen nichts hilft, noch gilt. 3. Von wegen der Beschaffenheit der Seligkeit, die eine Pfründe, Gnade und Wohltat Gottes ist, mithin wider Willen nicht kann aufgezwungen werden, ohne sie zur Strafe und Plage zu machen.

20 Hier wird gehandelt von Mitteldingen und obrigkeitlicher Macht darüber. Muss man also wissen, dass Mitteldinge in der Religion, solche Dinge genannt werden, die Gott nicht nach allen Umständen ausdrücklich gesetzt und befohlen noch zur Seligkeit als nötig erfordert, diese dennoch aber als nötige und erbauliche Umstände des äußerlichen Gottesdienstes zu determinieren sind. Von diesen wird nun gefragt, wer sie setzen und einführen solle, ob die Obrigkeit oder die Kirche oder die, welchen es die Kirche aufgetragen? Ferner auf welche Art und Weise sollen diese Dinge eingeführt und beobachtet werden? Ob durch obrigkeitliche Autorität, Gesetze, Zwang und Strafen oder durch zuwege gebrachte allgemeine Genehmigung, freiwillige Annahme und Bequemung aller Glieder? Da wird nun aus der Natur der kirchlichen Sozietät und aus der Beschaffenheit der Religionsdinge klar, dass nur die Kirche selbst oder die durch sie hierzu einstimmig erwählt und bevollmächtigt wurden, und zwar auf besagte unzwingende Weise, dergleichen Gesetze und Ordnungen machen können und müssen. Halten sich nun die Obrigkeiten oder der Klerus für solche von der Kirche Bevollmächtigte, so lasst sie ihr Beglaubigungsschreiben aufweiweisen. Oder soll es tacita concessio ecclesiae sein, müssen sie wenigstens nicht anders damit verfahren, als die Kirche darin verfahren darf. Nämlich nicht mit Gewalt und Zwang ihre Glieder daran zu binden, sondern sie nur zu bewegen suchen, solche Satzungen und Ordnungen für gut zu befinden und solche freiwillig anzunehmen und mitzumachen, denen es auch hernach immer frei stehen muss, bei gefundenen Fehlern oder Verfall selbige wieder fahren zu lassen.

21 Wie mit den Jagden, Fischfängen, Bergwerken, Speisen, Kleidern und anderen Dingen dieses Lebens geschieht, die die Obrigkeit und dieser oder jener Ursache willen so und so ordnen und einschränken kann, nachdem es das Beste ihres Landes erfordert.

22 Darum verwirft Gott sooft allen selbst erwählten scheinheiligen Gottesdienst und alle scheinheilige Verehrung, so nur geschieht nach Menschen Gebot, Anweisung und Lehre. Und werden dergleichen Menschensatzungen und erfindungen ein Sauerteig genannt, der alle göttliche Wahrheit und Lauterkeit verdirbt.

23 Doch ist es dem Evangelium und der Freiheit des Neuen Bundes gemäßer die Heiligkeit und Gottesdienstlichkeit nicht in vielen solchen äußerlichen Satzungen und Gebräuchen zu setzen, weil dergleichen Dinge dem Verfall und Missbrauch durch Aberglauben, Abgötterei, Heuchelei, Gewohnheit, Zwang usw. allzu sehr unterworfen sind, hingegen dem Christentum eine schlechte Zierde und Nutzen schaffen, wie wir denn dergleichen bei den Aposteln und ersteren Gemeinden nicht finden, zu einer Anzeige, dass vieles Scheinwesen, eigene Erfindungen und menschliche Zusätze usw. beim Christentum nichts taugen.

24 Sünde strafen, richten und vernichten ist ein Werk Gottes und seines Geistes. Denn Sünde sitzt, eigentlich zu reden, im Herzen, da hinein langt die Obrigkeit mit ihrer Macht und Strafe nicht. Und so wenig sie damit die Tugend ins Herz pflanzen kann, so wenig kann sie auch dadurch die Laster ausrotten. Wo aber diese Sünde also ausbrechen und wirken wollte, dass dadurch alle Zucht und Ordnung der Natur, alle Gerechtigkeit und Ehrbarkeit, mithin alle Pfeiler der äußerlichen Glückseligkeit der Menschen über den Haufen geworfen werden würden, da ist das Amt der Obrigkeit, diese grobe und anderen schädlichen Ausbrüche der Sünde durch Gesetze und Strafen so viel als möglich zu dämpfen und zurückzuhalten. Aber um diese Sünde hat sich die Obrigkeit nicht anzunehmen, die 1. rein im Inneren wendig stecken und also deren Ausübung im Herzen zu verhüten aller menschlichen Gewalt unmöglich ist. 2. Deren äußerliche Unterbleibung weder dem Menschen an seiner Seele noch dem Staat an zeitlichen Vorteilen etwas hilft, hingegen 3. deren äußerliche Begehung und Ausübung anderen an ihren zeitlichen Dingen nichts schadet.

25 Weder andere noch der Mensch selbst kann die so geschaffene Art und Natur seines Geistes ändern, so wenig als er seinen von Natur habenden Geschmack ändern kann. Nun ist der Geist von Natur aus ein freies unabhängiges sich selbst bestimmendes Wesen, ist also zwang-und gesetzfrei für Menschen, wie man ansonsten zu sagen pflegt: Gedanken sind zollfrei. Das heißt: stehen nicht unter menschlichen Gesetzen, Gerichten und Strafen. Warum sagt man nun nicht auch: Begriffe und Meinungen von dieser oder jener Wahrheit sind zollfrei. Soll ein böser und schädlicher Gedanke des Willens mehr Recht und Freiheit bei den Mensche finden, als ein falscher und irriger Begriff des Verstandes? Soll ich eher Böses als falsch denken dürfen? Hat die Obrigkeit mehr Macht über den Verstand als über den Willen des Menschen?

26 Die Sitten, Aufführungen und Handlungen des Menschen gehören zur Religion und für Gott und das Gewissen nach dem inneren, das ist nach dem guten oder bösen Grund, der rechtmäßigen oder schlimmen Absicht usw. Hierin hat die Obrigkeit nichts zu sagen noch zu richten. Nach dem äußerlichen aber, das ist nach der Art und Manier, nach den Umständen der Zeit, des Ortes usw. gehören sie insofern unter weltliche Gerichte, insofern sie gerecht oder ungerecht, nützlich oder schädlich anderen per se erfunden werden.

27 Wo das Gewissen anders ein richtiges Gewissen und nicht eine Inkonsequenz, Aberglauben und Hartnäckigkeit ist, und wo auf der anderen Seite das Gesetz und die Obrigkeit in ihren gesetzten Schranken und Rechten verbleiben, ist der Fall wohl indelebilis. Denn das Gewissensgesetz (insofern es von Gott eingedrückt ist und auf einen göttlichen Ausdruck und Ordnung sich gründet) kann dem obrigkeitlichen Gesetz (insofern es von Gott erlaubt, rechtmäßig und notwendig ist) nichts entgegen sein. Wo also hierzwischen ein Gegensatz und Streit sich ereignet, da muss entweder ein Fehler im Gewissen oder in dem Gesetz stecken, daher der Mensch jenes, die Obrigkeit dieses zu prüfen und zu untersuchen hat.

28 Worin und worüber die Obrigkeit kein Recht und keine Macht hat zu befehlen, da haben auch die Untertanen keine Verpflichtung zu folgen. Und wo kein Gesetz statt-findet, da findet auch keine Übertretung und folglich keine Strafe statt.

29 Dass nämlich, wo kein Teil unrecht haben will, ein jeder vermeintliches Recht mit Gewalt verfechtet, da kommt es von der Zunge und Feder zu den Fäusten und Waffen, da denn der Ausgang lehrt, welcher Teil vor der Welt recht behält. So muss das Glück den Ausspruch tun.

30 Zwar sind die Ketzerbücher und Streitschriften der einen Sekte gegen die andere voll solcher Beschuldigungen. Allein der Klerus muss freilich einen solchen Gestank von den Ketzern machen, damit man ihren eigenen Unflat nicht rieche.

31 Eine solche Religion wäre mehr eine Nicht-Religion als Religion. Denn eine Religion besteht ja darin zu lehren, wie die Menschen besser und glückseliger für sich und miteinander zeitlich und ewig werden können.

32 Es kann nicht fehlen, die Macht und Hilfe, die einer von und bei anderen sucht, und borgt, hätte er lieber selbst und wird sie für sich suchen, wenn er sie nicht dort erhalten kann. Darum könnte und sollte die Obrigkeit allemal an denjenigen mit Fug und Recht das verjagen und verfolgen anfangen, die es bei ihr gegen andere fordern. Merkt, was für eine Schlange ihr im Busen hegt!

33 Wenn sie nämlich den Geist der Wahrheit verlieren, Christus trennen, Meinungs- und Buchstabenchristen werden. Die allgemeine Regel aller Christen ist das „Wort Gottes“. Weil nun der subtile und metaphysische Geist der Theologen dies nicht allzu genau und völlig befunden, und der Heilige Geist sich darin nicht genugsam wie sie es gerne haben möchten, gegen die Ketzer erklärt und verwehrt, so machen sie regulam regulae, nach welcher die Heilige Schrift müsste verstanden und angenommen werden.

34 Und da lehren uns die Apostel, was gegen solche Ketzer und Sektierer zu tun sei Röm 16 und 17. Ich vermahne euch liebe Brüder! Euch in Acht zu nehmen vor denen, welche Trennung und Ärgernisse (durch sektirische Meinungen, fleischliche Lehre und unordentlichen Wandel) anrichten, zuwider der Lehre (von Buße, Glauben, Liebe, Frieden, Heiligung), die ihr (aus mündlichem und schriftlichem Unterricht der Apostel) gelernt habt. Solche meidet! (Erkennt sie nicht als Brüder und Glieder eurer Gemeinschaft, und habt nichts mit ihrem Wesen und Weg zu schaffen.) Von strafen, zwingen, verjagen, steht da nichts.

Gesammelte Werke von John Locke

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