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Fünftes Kapitel

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Der Verfasser gibt seinem Herrn auf dessen Befehl einen Bericht über den Zustand von England. Die Ursachen der Kriege unter den europäischen Fürsten. Der Verfasser beginnt mit Darstellung der englischen Staatsverfassung.

Der Leser muß gütigst beachten, daß der folgende Auszug vieler Gespräche, die ich mit meinem Herrn führte, den Inbegriff der wesentlichsten Punkte enthält, die ungefähr zwei Jahre lang zu verschiedenen Zeiten besprochen wurden. Seine Gnaden verlangte nämlich häufig eine erschöpfende Auskunft, nachdem ich in der Hauyhnhnm-Sprache größere Fortschritte gemacht hatte.

Ich stellte meinem Herrn so gut wie möglich den ganzen Zustand von Europa dar; ich sprach von Handel und Manufakturen, von Künsten und Wissenschaften, und die Antworten, die ich ihm auf alle Fragen gab, die sich bei den verschiedenen Gegenständen darboten, lieferten unerschöpflichen Gesprächsstoff. Ich werde hier jedoch nur die Hauptsache davon niederschreiben, was mein Vaterland betrifft, indem ich es so gut wie möglich ordne, wobei ich jedoch auf Zeit und andere Umstände wenig Rücksicht nehme und mich nur streng an die Wahrheit halte. Es tut mir leid, daß ich kaum imstande sein werde, der Beweisführung und der Ausdrucksweise meines Herrn Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Beide müssen durch meine zu geringe Auffassungsgabe sowie auch durch die Übersetzung in unser barbarisches Englisch viel Nachteil erleiden.

Um den Befehlen Seiner Gnaden zu gehorchen, erzählte ich ihm deshalb die Revolution unter dem Prinzen von Oranien, den langen Krieg mit Frankreich, den der genannte Fürst begann und den seine Nachfolgerin, die gegenwärtige Königin12, erneuerte; wie alle großen Mächte der Christenheit daran teilnahmen und wie er jetzt noch fortdauert.13 Ich berechnete auf seine Bitte, daß ungefähr eine Million Yähus im Verlaufe davon umgekommen seien; ungefähr hundert Städte oder eine größere Anzahl sei eingenommen und fünfmal soviel Schiffe verbrannt oder versenkt worden.

Mein Herr fragte mich dann, welche Beweggründe gewöhnlich dergleichen Kriege verursachten. Ich erwiderte, die Ursachen seien unzählig; ich würde nur einige der hauptsächlichsten erwähnen. Bisweilen würden Kriege durch Fürsten bewirkt, die glaubten, daß sie niemals Land und Leute genug zu beherrschen hätten; bisweilen auch durch die Verderbnis der Minister, die ihren Herrn in einen Krieg verwickelten, um das Geschrei der Untertanen über eine schlechte Regierung zu ersticken oder ihm eine andere Richtung zu geben; Verschiedenheit der Meinungen haben mehrere Millionen Leben gekostet, ob Fleisch Brot oder Brot Fleisch sei; ob der Saft einer gewissen Beere in Blut oder Wein bestehe; ob man das Pfeifen als Laster oder Tugend annehmen müsse; ob es besser sei, einen Pfahl zu küssen oder in das Feuer zu werfen; wie man sich am besten bekleiden müsse, schwarz, weiß, rot oder grau; ob der Rock lang oder kurz, eng oder weit, schmutzig oder reinlich sein solle. Auch seien keine Kriege so wütend und blutig und dauerten so lange wie die, welche durch Verschiedenheit der Meinungen erregt würden, besonders wenn die streitigen Gegenstände unbedeutend seien.

Bisweilen entstehe der Streit zwischen zwei Fürsten, um zu entscheiden, welcher von ihnen einen dritten seiner Länder berauben solle, wobei jedoch keiner auf ein Recht Anspruch machen dürfe; bisweilen zanke der eine Fürst mit dem anderen, aus Besorgnis, dieser werde Streit mit ihm anfangen; bisweilen, weil er zu schwach sei; bisweilen, fuhr ich fort, wollen unsere Nachbarn etwas haben, was wir besitzen, oder sie besitzen die Dinge, die wir haben wollen, und dann kämpfen wir beide, bis sie unsere Dinge nehmen oder wir die ihrigen haben. Es ist eine leicht zu rechtfertigende Ursache des Krieges, ein Land anzugreifen, wenn das Volk durch Hungersnot geschwächt, durch Pest zerstört und durch bürgerlichen Parteikampf verwirrt ist. Es ist leicht zu rechtfertigen, wenn wir unsern nächsten Verbündeten den Krieg erklären, sobald eine seiner Städte für uns sich eignet oder wenn ein Landstrich eine solche Lage hat, daß er unsere Besitztümer abgerundet und zusammenhängend macht. Wenn ein Fürst seine Streitkräfte einer Nation sendet, deren Volk arm und unwissend ist, so darf er mit Recht die eine Hälfte töten und die andere zu Sklaven machen, um sie zu zivilisieren und sie von ihrer barbarischen Lebensweise abzubringen. Es ist ferner, im Fall ein Fürst die Hilfe eines anderen nachsucht, um sich vor fremdem Angriff zu retten, ein königliches, ehrenvolles und häufiges Verfahren, daß der Bundesgenosse, wenn er den angreifenden Feind vertrieben hat, das Land für sich selbst in Besitz nimmt und den erretteten Fürsten tötet, verhaftet oder verbannt. Verbindung durch Blutsverwandtschaft oder Ehe ist eine häufige Ursache zu Kriegen zwischen Fürsten, und je näher die Verwandtschaft ist, desto größer ist auch die Neigung zum Zwist. Arme Nationen sind hungrig, reiche sind stolz; Stolz und Hunger werden stets miteinander in Streit geraten. Deshalb wird das Handwerk eines Soldaten für das ehrenvollste von allen gehalten. Ein Soldat ist nämlich ein Yähu, der gemietet wird, so viele Individuen seiner Gattung wie möglich, die ihn nie beleidigt haben, mit kaltem Blute zu töten.

Es gibt ferner eine Art bettelhafter Fürsten in Europa, die nicht selbst imstande sind, Kriege zu führen, und die deshalb ihre Truppen für einen bestimmten Sold an reichere Nationen vermieten. Davon behalten sie drei Viertel für sich selbst, und dies ist das beste Einkommen für ihren Unterhalt. Dergleichen gibt es in mehreren Teilen Europas.

Mein Herr erwiderte: »Was Ihr mir über den Krieg gesagt habt, zeigt wirklich auf bewunderungswürdige Weise, daß ihr der Vernunft entbehrt, worauf ihr dennoch Anspruch macht; es scheint jedoch ein glücklicher Umstand, daß die Schande größer ist als die Gefahr und daß die Natur euch so gebildet hat, daß ihr nicht viel Unheil anrichten könnt. Da nämlich euer Mund flach im Gesicht liegt, so könnt ihr ohne gegenseitige Einwilligung einander nicht beißen. Eure Klauen ferner, an euren Vorder- und Hinterpfoten, sind so kurz und weich, daß einer unserer Yähus ein Dutzend der euren vor sich hertreiben kann. Berechne ich deshalb die Anzahl derjenigen, die Ihr als in einer Schlacht getötet anführtet, so muß ich glauben, daß Ihr etwas gesagt habt, was nicht existiert.«

Ich konnte es nicht unterlassen, über seine Unwissenheit den Kopf zu schütteln und ein wenig zu lächeln. Da ich nun selbst mit der Kriegskunst nicht unbekannt war, gab ich ihm eine Beschreibung von Kanonen, Feldschlangen, Musketen, Karabinern, Kugeln, Pistolen, Pulver, Degen, Schlachten, Belagerungen, Rückzügen, Angriffen; Minen, Konterminen, Bombardements, Seeschlachten, Schiffen mit tausend Mann, die untergingen, zwanzigtausend Mann, die auf beiden Seiten fielen, dem Wimmern der Sterbenden, Gliedern, die in die Luft flögen; von Rauch, Lärm, Verwirrung, wie Menschen durch Pferdehufe zertreten würden, von Flucht, Verfolgung, Sieg; wie die Felder dann mit Leichen besät seien, die als Fraß für Wölfe, Hunde und Raubvögel liegenblieben; vom Plündern, Berauben, Notzüchten, Verbrennen und Zerstören.

Um die Tapferkeit meiner teuern Landsleute darzulegen, fügte ich hinzu: Ich habe gesehen, wie sie hundert Feinde bei einer Belagerung auf einmal in die Luft sprengten und dieselbe Zahl auf einem Schiffe; die toten Körper seien zur großen Ergötzung der Zuschauer stückweise von den Wolken herabgefallen.

Ich wollte noch mehr Einzelheiten hinzufügen, als mein Herr mir zu schweigen befahl. Er äußerte: Jeder, der mit der Natur des Yähu bekannt sei, werde bei einem so elenden Tiere alles, was ich gesagt habe, für möglich halten, wenn Körperkraft und List ihrer Bosheit gleichkämen. Während nun aber mein Vortrag seinen Abscheu gegen das ganze Geschlecht vermehrt habe, sei dadurch zugleich in seiner Seele ein störendes Gefühl entstanden, das er bis jetzt durchaus nicht gekannt habe. Er glaube, seine Ohren möchten sich allmählich an so schändliche Worte gewöhnen und sie dann auch mit geringerem Abscheu anhören; obgleich er die Yähu dieses Landes hasse, tadle er sie nicht mehr wegen ihrer Eigenschaften als einen Gnnayh (einen Raubvogel) wegen seiner Grausamkeit oder einen scharfen Stein, weil er seinen Huf ritze. Wenn aber ein Geschöpf, das Anspruch auf Vernunft erhebe, Fähigkeiten zu solchen Scheußlichkeiten besitze, so besorge er, die Verderbnis dieser Eigenschaften werde noch schlimmer sein als die bloße tierische Roheit. Er sei deshalb vollkommen überzeugt, daß wir anstatt der Vernunft nur irgendeine Eigenschaft besäßen, die sich dazu eigne, unsere natürlichen Laster zu vermehren, so wie der Widerschein einer gestörten Wasserfläche das Bild eines schlechtgebildeten Körpers nicht allein größer, sondern auch entstellt wiedergebe.

Er fügte hinzu: Sowohl in dieser wie in anderen Unterhaltungen habe er schon zuviel über Krieg gehört. Jetzt könne er noch einen anderen Punkt nicht recht begreifen. Ich habe ihm gesagt, einige Matrosen meiner Mannschaft hätten ihr Vaterland verlassen, weil sie durch das Recht ruiniert seien. Ich habe ihm die Bedeutung des Wortes schon erklärt, er könne jedoch nicht begreifen, wie das Gesetz, das man doch zur Erhaltung aller bestimme, irgend jemand zugrunde richten könne. Deshalb wünsche er, ich möge ihm eine weitere Erklärung von dem geben, was ich unter Recht verstehe und welcher Art die Personen seien, durch deren Gesetzesanwendung das Eigentum anderer verlorenging, anstatt erhalten zu werden, und zwar nach dem gegenwärtigen Verfahren in meinem Vaterlande. Er glaube, Natur und Vernunft seien vernünftigen Tieren genügende Führer, und wir machten ja auf Vernunft sehr viel Anspruch. Beide zeigten uns, was wir tun und vermeiden müßten.

Ich gab Seiner Gnaden die Versicherung, das Recht sei eine Wissenschaft, wovon ich nicht viel erlernt habe; ich habe nur bei manchen mir erwiesenen Ungerechtigkeiten Advokaten genommen, ich würde ihm jedoch alle mir mögliche Aufklärung geben.

Es gibt, fuhr ich fort, bei uns eine Gesellschaft von Menschen, die von Jugend auf in der Kunst auferzogen werden, durch Worte, die man zu dem Zwecke vervielfacht, deutlich zu beweisen, Schwarz sei Weiß und Weiß sei Schwarz, natürlich in dem Verhältnis, wie man bezahlt. Zum Beispiel, wenn mein Nachbar meine Kuh zu haben wünscht, so findet er auch einen Rechtsgelehrten, der beweisen will, er müsse meine Kuh von mir erhalten. Dann muß ich einen anderen Rechtsgelehrten mieten, der mein Recht verteidigt. Es widerstreitet nämlich allen Rechtsregeln, daß irgend jemand für sich selbst sprechen darf. In diesem Fall bin ich, der rechtmäßige Eigentümer, zwei großen Nachteilen ausgesetzt; erstens ist mein Rechtsgelehrter, da er von der Wiege an gewöhnt war, Falschheiten zu verteidigen, durchaus nicht in seinem Elemente, wenn er als Advokat der Wahrheit auftreten soll. Dies ist nämlich ein unnatürlicher Dienst, den er mit großer Ungeschicklichkeit, wo nicht mit bösem Willen leistet. Zweitens muß mein Advokat mit großer Vorsicht verfahren, sonst erhält er einen Verweis von den Richtern und wird von den anderen Advokaten als ein Mensch verabscheut, der die Rechtspraxis gern schädigen möchte. Deshalb kann ich mir nur durch zwei Verfahrensarten meine Kuh retten. Die erste besteht darin, daß ich den Rechtsgelehrten meines Gegners durch ein doppeltes Honorar für mich gewinne. Dann wird er seinen Klienten dadurch verraten, daß er ihm zu verstehen gibt, ich habe das Recht auf meiner Seite. Die zweite Verfahrensart besteht darin, daß mein Rechtsgelehrter meine Sache so günstig wie möglich darstellt, indem er zugibt, meine Kuh gehöre meinem Gegner; geschieht dies mit Geschicklichkeit, so wird dadurch eine günstige Stimmung der Richter für mich gewonnen. Nun müssen Euer Gnaden wissen, daß diese Richter Personen sind, die der Staat dafür besoldet, daß sie alle Streitfragen über Eigentum entscheiden sowie auch die Strafen der Kriminalverbrecher bestimmen. Man wählt sie aus den geschicktesten Rechtsgelehrten, die alt und faul geworden sind. Da sie nun ihr ganzes Leben hindurch gegen Wahrheit und Billigkeit eingenommen wurden, sind sie der unglücklichen Notwendigkeit unterworfen, daß sie Betrug, Meineid und Unterdrückung begünstigen. Einige habe ich gekannt, die lieber eine große Bestechung von der Partei, die recht hatte, ausschlugen, als daß sie den ganzen Stand dadurch beleidigt hätten, daß sie eine der Natur ihres Amtes unwürdige Handlung begingen.

Es ist Grundsatz unter diesen Rechtsgelehrten, daß alles, was früher geschehen ist, rechtmäßigerweise wieder geschehen darf. Deshalb zeichnen sie alle früheren Entscheidungen gegen Gerechtigkeit und den allgemeinen und gesunden Menschenverstand sorgfältig auf. Diese Urteile heißen Präzedenzfälle und werden fortwährend als Autoritäten vorgebracht, um die unbilligsten Meinungen zu rechtfertigen, und die Richter unterlassen es nie, nach jenen Bestimmungen zu entscheiden.

Bei den Verhandlungen vermeiden die Advokaten und Richter sehr sorgfältig, auf die eigentliche Streitfrage ihres Prozesses einzugehen, sie werden laut, heftig und langweilig und verweilen bei allen Umständen, die nicht nur zur eigentlichen Sache gehören. Zum Beispiel in dem obenerwähnten Falle wollen sie niemals wissen, welchen rechtlichen Anspruch mein Gegner auf meine Kuh besitzt, sondern ob er gesagt habe, die Kuh sei rot oder schwarz, mit langen oder kurzen Hörnern; ob das Feld, worauf sie grase, rund oder viereckig sei; ob sie im Stall oder auf der Weide gemolken werde; an welchen Krankheiten sie leide usw. Dann werden die Präzedenzfälle um Rat gefragt, der Prozeß wird von Zeit zu Zeit vertagt und nach zehn, zwölf, dreizehn Jahren endlich entschieden.

Ferner ist zu bemerken, daß diese Gesellschaft ein besonderes Rotwelsch oder einen Jargon besitzt, den kein anderer Mensch versteht und worin alle Gesetze geschrieben sind. Mit besonderer Sorgfalt wird dies vermehrt. Dadurch wird die wahre Essenz der Wahrheit und Falschheit des Rechts und des Unrechts durcheinandergemischt. Somit erfordert die Entscheidung, ob das Feld, das mir von meinen Vorfahren durch sechs Generationen hinterlassen wurde, mir oder einem dreihundert Meilen weit entfernten Fremden gehört, die Zeit von dreißig Jahren.14

In Prozessen von Personen, die wegen eines Verbrechens gegen den Staat angeklagt wurden, ist die Verfahrensart bei weitem kürzer und empfehlenswerter. Der Richter sucht zuerst die Stimmung der Machthaber zu erforschen und kann dann einen Verbrecher sehr leicht retten oder hängen lassen, indem er alle Rechtsformen mit der gehörigen Genauigkeit beobachtet.

Hier unterbrach mich mein Herr mit den Worten: »Wie schade, daß Personen, die nach deiner Beschreibung der Rechtsgelehrten notwendig so wunderbare Geistesfähigkeiten besitzen müssen, nicht lieber angestellt werden, um andere in Weisheit und Kenntnissen zu unterrichten!« Ich erwiderte, mit Ausnahme ihres eigenen Geschäfts seien sie die unwissendsten, dümmsten Bewohner meines Vaterlandes, im gewöhnlichen Gespräch durchaus verächtlich, erklärte Feinde aller Wissenschaft und Gelehrsamkeit, überall geneigt, den gesunden Verstand auf den Kopf zu stellen und jeden Gegenstand, worüber man spreche, in derselben Weise wie in ihrem Geschäft zu verdrehen.

12 Der spanische Erbfolgekrieg unter Königin Anna.

13 Der Leser wird leicht bemerken, daß Swift seine Erzählung in die Zeit vor dem Utrechter Frieden verlegt.

14 Nach dem englischen Recht gilt keine Verjährung in bezug auf das Grundeigentum. Ein Besitztitel ist ungültig, sobald sich irgendein Fehler in der Urkunde findet, und wird er auch erst nach Jahrhunderten entdeckt.

Inselabenteuer. Von Schatzsuchern und Gestrandeten

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