Abb. 2: Finanzierungsarten
Tab. 1: Finanzierungsformen nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber
| Unterschiede zwischen Eigen-, Fremd- und Mezzanine-Kapital |
| Kriterien | Eigenkapital | Mezzanine-Kapital | Fremdkapital |
| Finanzierungsart | Beteiligungsfinanzierung | Hybrid-Kapital, d. h. Mischung aus Eigen- und Fremdkapital | Kreditfinanzierung |
| Rechtsverhältnis | Beteiligungsverhältnis | es dominiert der Fremdkapitalcharakter | Schuldverhältnis |
| Beispiel für Kapitalgeber | Stammaktionär, GmbH-Gesellschafter | Genussscheininhaber, Stiller Gesellschafter | Kreditgeber (Bank), Leasinggesellschaft |
| Haftung für Verluste | (Mit-)Eigentümerstellung, mindestens in Höhe der Einlage | Rangrücktritt gegenüber erstrangigem Fremdkapital | Gläubigerstellung, keine Haftung |
| Ertragsanteil | volle Teilhabe an Gewinn und Verlust (variable Vergütung), Teilnahme am Wertzuwachs | feste und / oder erfolgsabhängige Verzinsungsanteile | i. d. R. fester Verzinsungsanspruch, kein Anteil an Gewinn oder Verlust und keine Teilnahme am Wertzuwachs |
| Verfügbarkeit | i. d. R. unbefristet | befristet | i. d. R. befristet |
| Vermögensanspruch | Quotenanspruch bei Unternehmensverkauf, wenn Liqui da tionserlös größer als Schulden | optionale Beteiligung an Wertsteigerung | Rückzahlungsanspruch in Höhe der Gläubigerforderung |
| Unternehmensleitung | i. d. R. volle Informations-, Kontroll- und Stimmrechte | Informations- und Kontrollrechte möglich | grundsätzlich ausgeschlossen, aber teilweise faktisch möglich, keine Leitungsrechte, wenig Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte |
| steuerliche Behandlung | Gewinn voll belastet durch ESt, KSt, GewSt (variiert nach Rechtsform) | Zinsen als Aufwand steuerlich absetzbar (Einschränkung bei der Gewerbesteuer) | Zinsen als Aufwand steuerlich absetzbar (Einschränkung bei der Gewerbesteuer) |
| finanzielle Kapazität | begrenzt durch das private Vermögen und die Bereitschaft der Kapitalgeber | orientiert sich primär an zukünftig erwarteten Rückflüssen (Cashflows) | abhängig vom Rating, d. h. der Bonität und dem Vorliegen von Sicherheiten |
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
| Aussagen | richtig | falsch |
| a) | Die Kreditfinanzierung ist eine Form der Innenfinanzierung. | □ | □ |
| b) | Zur Innenfinanzierung zählt die Subventionsfinanzierung. | □ | □ |
| c) | Die Selbstfinanzierung ist eine Form der Fremdfinanzierung. | □ | □ |
| d) | Die Beteiligungsfinanzierung zählt zur Innenfinanzierung. | □ | □ |
| f) | Zur Fremdfinanzierung gehört auch die Finanzierung aus Gewinnen und Rücklagen. | □ | □ |
| g) | Zur Fremdfinanzierung zählt man die Inanspruchnahme von Kontokorrent- und Lieferantenkrediten. | □ | □ |
| h) | Unter der Außenfinanzierung versteht man die Finanzierung von Objekten außerhalb des Unternehmens (z. B. Finanzierung der Kunden). | □ | □ |
| i) | Zur Außenfinanzierung zählt die Beteiligungsfinanzierung. | □ | □ |
| j) | Zur Innenfinanzierung zählt die Finanzierung über Rückstellungen. | □ | □ |
| k) | Zur kurzfristigen Fremdfinanzierung gehört die Kundenanzahlung. | □ | □ |