Читать книгу Thüringen - Zuschüsse zur Digitalisierung - Kristine Henniges - Страница 7
Оглавление3.1.4 Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online über das Portal des jeweiligen Qualitätssicherers. Hier müssen Sie sich registrieren und eine Fülle von Daten zu Ihrem Unternehmen und Ihren weiteren Verbindungen zu anderen Unternehmen machen. Ebenso natürlich zu dem Thema der Beratung, dem Umfang, wie auch Ihr gewünschtes Ziel der Beratung. Weiterhin die letzten Jahresabschlüsse der vergangenen zwei Jahre, eine Gewerbe - An- und gegebenenfalls Ummeldung in Kopie und falls vorhanden der HRA - Auszug. Der Antrag wird online eingereicht und durch den Qualitätssicherer geprüft. Sollten sich hier Fragen auftun, setzt sich dieser mit Ihnen meist telefonisch in Verbindung. Sollten Sie bereits einen Unternehmensberater gewählt haben, unterstützt dieser Sie sicher bei der Beantragung.
Einerseits ist es von Vorteil, dass die Qualitätssicherer vorgeschaltet sind, auf der anderen Seite kosten diese auch Geld, welches Sie aber auch mit 50 Prozent Zuschuss unterstützt bekommen. Die Preise der Qualitätssicherer werden in Abhängigkeit der Beratertage angesetzt und bewegen sich pro Tag zwischen 80 und 95 Euro.
3.1.5. Wann dürfen Sie beginnen?
Sobald Sie den Zuwendungsbescheid bekommen haben, dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Auf eigenes Risiko kann die Beauftragung der Beratung bereits vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen, allerdings NICHT vor dem bestätigten Antragseingang. Also warten Sie auf die Antragseingangsbestätigung des Förderinstitutes.
3.1.6 Die Liquiditätsfrage - Zahlungsablauf
Bei diesem Programm müssen Sie nicht mit der gesamten Zahlung des Beratungshonorars in Vorleistung gehen. Die GFAW überweist den im Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Zuschuss, wenn Sie diesen durch einen Mittelabruf beantragen.
3.1.7 Mittelabruf
Zum Mittelabruf gehört das Formular der Mittelanforderung, der Beratungsvertrag in Kopie, der Tätigkeitsnachweis im Original, das ausgefüllte Formular „Erfolgs- und Zufriedenheitsbarometer”. Alle notwendigen Unterlagen bekommen Sie vom Qualitätssicherer ausgehändigt. Ihr Berater kennt in den meisten Fällen den Ablauf und wird Sie dabei unterstützen.
3.1.8 Verwendungsnachweisführung
Am Ende der Beratung ist der Verwendungsnachweis im Original, die Rechnung des Beraters im Original, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis an den Berater im Original, die Rechnung des Qualitätssicherers im Original, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis an den Qualitätssicherer im Original und der Beratungsbericht mit Unterschrift des Beraters einzureichen.
3.1.9 Ansprechpartner
Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
Niederlassung Thüringen
Gustav-Freytag-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361-51150255
Fax: 0361-51150259
E-Mail: thueringen@ellipsis.de
RKW Thüringen GmbH
Konrad-Zuse-Straße 15
99099 Erfurt
Tel.: 0361-551430
Fax: 0361-5514327
E-Mail: info@rkw-thueringen.de
Die Thüringer Beratungsrichtlinie finden Sie hier
(Die Richtlinie ist zum 31.12.2021 ausgelaufen, wird voraussichtlich in ähnlicher Form ab Frühjahr 2022 wieder aufgelegt)
3.2 „UNTERNEHMERISCHES KNOW HOW“ des BMWI
3.2.1 Zuwendungszweck
Fällt der Umfang der Beratung etwas geringer aus, kann das Programm „Unternehmerisches Know How“ des BMWi in Anspruch genommen werden. Themen der Beratung können allgemeine Beratungen zu folgenden Themen sein:
wirtschaftlich,
finanziell,
personell und
organisatorische Fragen der Unternehmensführung.