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A. Steuerbelastung einer inländischen Aktiengesellschaft

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Nachfolgend wird die Steuerbelastung einer Aktiengesellschaft mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400 % dargestellt. Der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens. Dieser Steuersatz gilt unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft den Gewinn ausschüttet oder thesauriert.

Gewinn vor Steuern: 100

./. Gewerbesteuer (100 x 3,5 % x 400 %): ./. 14

= Gewinn nach Gewerbesteuer: 86

./. Körperschaftsteuer (15 % von 100): ./. 15

./. Solidaritätszuschlag (5,5 % von 15): ./. 0,825

= Ausschüttung (Bruttodividende): 70,175

In größeren Städten variieren die Gewerbesteuerhebesätze zwischen ca. 410 % und 490 % (z. B. München).

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