Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts

Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts
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Kaum eine andere arbeitsrechtliche Thematik ist in den vergangenen Jahren so viel diskutiert worden, wie die der Bezugnahmeklauseln. Dies gilt insbesondere für das säkulare Arbeitsrecht. Aber auch im kirchlichen Arbeitsrecht sind viele Fragen im Zusammenhang mit Bezugnahmeklauseln höchst umstritten. Die Beachtung des kirchlichen Propriums, basierend auf der Selbstbestimmungsgarantie der Religionsgesellschaften nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV, steht einer pauschalen Übertragung der im weltlichen Arbeitsrecht geltenden Grundsätze der Bezugnahmeklauseln auf das kirchliche Arbeitsrecht entgegen. Unter Berücksichtigung der Eigenart des kirchlichen Arbeitsrechts werden in der Arbeit die in kirchlichen Arbeitsverhältnissen vereinbarten Bezugnahmeklauseln, ihre Auslegung, ihre Bezugnahmeobjekte, ihre vertragliche Inhaltskontrolle, ihre Reichweite und ihr Fortbestand bei einem Betriebsübergang eingehend untersucht und analysiert. Dabei wird aufgezeigt, welchen Einfluss die Bezugnahmeklauseln auf die Funktionsfähigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts insgesamt haben. Der Fokus liegt auf der Reichweite der Bezugnahmeklauseln sowie auf ihrer Rolle bei einem Systemwechsel durch Betriebsübergang von einem kirchlichen auf einen weltlichen Rechtsträger. Bei der Erarbeitung der Themenkomplexe wird die jüngste nationale und europäische Rechtsprechung zu Bezugnahmeklauseln ausgewertet und – soweit erforderlich – auf die Übertragbarkeit und Auswirkung auf das kirchliche Arbeitsrecht hin geprüft.

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Manuel Jäger. Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts

Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

1. Kapitel Herkunft der Bezugnahmeklauseln und Anwendbarkeit im kirchlichen Arbeitsrecht. A. Einleitung

B. Bezugnahmeklauseln als Instrument des weltlichen Arbeitsrechts

I.Kodifikation in der Tarifvertragsverordnung der Weimarer Republik

II.Keine Normierung im säkularen Tarifvertragsgesetz

III.Bezugnahmeklauseln als anerkanntes Rechtsinstitut

IV.Bezugnahmeklauseln als schuldrechtliche Abrede ohne normative Wirkung

V.Keine Unzulässigkeit aus dem Spannungsverhältnis der Bezugnahmeklauseln

C. Anwendbarkeit weltlicher Grundsätze der Bezugnahmeklauseln im kirchlichen Arbeitsrecht

I.Das Selbstbestimmungsrecht als tragende Säule privatrechtlich begründeter Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Arbeitsrecht

II.Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Arbeitsrecht als Anknüpfungspunkt der Bezugnahmeklauseln

III.Leitgedanke der Dienstgemeinschaft auch bei privatrechtlich begründeten Arbeitsverhältnissen

IV.Erweiterung des kirchlichen Arbeitsrechts – Zuordnung kirchlicher Einrichtungen

1.Säkulare Zuordnungsvoraussetzungen

2.Kircheninterne Zuordnungsvoraussetzungen

a)Katholische Kirche

b)Evangelische Kirche

c)Ökumenische Einrichtungen und Organisationen

V.Fazit

2. Kapitel Bezugnahmeobjekte im kirchlichen Arbeitsrecht. A. Einleitung

B. Betriebliche Mitbestimmung

C. Überbetriebliche Mitbestimmung

I.Der „Dritte Weg“

II.Der „Zweite Weg“

III.Anwendung des „Zweiten und Dritten Weges“ im kirchlichen Arbeitsrecht

D. Notwendigkeit der Bezugnahme im kirchlichen Arbeitsrecht

I.Rechtsgehalt des „Zweiten Weges“

1.Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen

2.Tarifvertrag Evangelische Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz

3.Sonderfall: Tarifvertrag Nordelbische Kirche

4.Fazit

II.Rechtsgehalt des „Dritten Weges“

1.Auffassung der Rechtsprechung zur Rechtsnormqualität der Arbeitsbedingungen des „Dritten Weges“

a)BAG vom 06.11.1996

b)BAG vom 20.03.2002

c)BAG vom 08.06.2005

d)BAG vom 17.11.2005

e)Zusammenfassung der Rechtsprechung

2.Literaturmeinungen zum Rechtsgehalt des „Dritten Weges“

a)Öffentlich-rechtlicher Ansatz

b)Privatrechtlicher Ansatz

3.Stellungnahme zum Rechtsgehalt des „Dritten Weges“ a)Stellungnahme zu den Literaturansichten

b)Stellungnahme zur Auffassung in der Rechtsprechung

4.Fazit

3. Kapitel Bezugnahmeklauseln im kirchlichen Arbeitsrecht. A. Beispiele: Bezugnahmeklauseln in kirchlichen Arbeitsverträgen

B. Dienstvertragliche Vereinbarung als Ausgangspunkt der Bezugnahmeklauseln

C. Grundlegende Typologie von Bezugnahmeklauseln

I.Sachlicher Umfang

1.Verpflichtung zur verbindlichen Wirkung der Regelungen des „Zweiten und Dritten Weges“

2.Auswirkung auf den sachlichen Umfang

II.Grad der Dynamik: Statische oder dynamische Bezugnahme

1.Statische Bezugnahmeklausel

2.Dynamische Bezugnahmeklausel

a)Kleine dynamische Bezugnahmeklausel

b)Große dynamische Bezugnahmeklausel

3.Tendenz zur Verwendung kleiner dynamischer Bezugnahmeklauseln

D. Wirkung kirchlicher Bezugnahmeklauseln. I.Deklaratorische oder konstitutive Wirkung

II.Wirkung der Bezugnahme bei Verweis auf AVR des „Dritten Weges“

1.„Teil-konstitutive“ Wirkung bei dynamischer Verweisung

2.Ablehnung einer „teil-konstitutiven“ Wirkung

III.Wirkung der Bezugnahme bei Verweis auf Regelungen des „Zweiten Weges“

IV.Wirkung einer kollektivrechtlichen Bezugnahme

V.Fazit

E. Auslegung kirchlicher Bezugnahmeklauseln

I.Differenzierung zwischen Bezugnahmeklausel und Bezugnahmeobjekt

II.Auslegung der Bezugnahmeklauseln. 1.Kanon der Vertragsauslegung bei Bezugnahmeklauseln

2.Ergänzende Auslegung von Bezugnahmeklauseln

III.Auslegung der Bezugnahmeobjekte

1.Auslegung kirchlicher Tarifverträge

2.Auslegung AVR

IV.Fazit

F. Bezugnahme auf Tarifwerke des öffentlichen Dienstes

I.Einordnung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im kirchlichen Arbeitsrecht

II.Individualvertragliche Auswirkungen durch Wechsel von BAT auf TVöD

III.Kollektivrechtliche Bezugnahme auf Tarifwerke des öffentlichen Dienstes

G. Bezugnahme auf tarifdispositive Vorschriften des staatlichen Arbeitsrechts. I.Ausgangslage

II.Kirchenklauseln in staatlichen Arbeitsgesetzen

III.Anwendbarkeit der weltlichen Öffnungsklauseln im kirchlichen Arbeitsrecht

IV.Tarifdispositive Vorschriften bei Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

4. Kapitel Inhaltskontrolle von Bezugnahmeklauseln in kirchlichen Dienstverträgen. A. Einleitung

B. Inhaltskontrolle der Bezugnahmeobjekte. I. Inhaltskontrolle kirchlicher Tarifverträge. 1.Ausgangslage

2.Materielle Richtigkeitsgewähr kirchlicher Tarifverträge

3.Reichweite der Bereichsausnahme bei Bezugnahme

II.Inhaltskontrolle AVR

1.AVR des „Dritten Weges“ als AGB

a)Rechtsprechung

b)Literatur

c)Stellungnahme

d)Fazit

2.Ausschluss der Inhaltskontrolle

a)Ausschluss nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB (analog)

b)Ausschluss nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

c)Billigkeitskontrolle des 4. Senats des BAG

3.Fazit

C. Inhaltskontrolle der Bezugnahmeklauseln

I.Kirchliche Bezugnahmeklauseln als AGB. 1.Anwendbarkeit

2.Voraussetzungen nach § 305 Abs. 1 BGB

3.Auslegung von Bezugnahmeklauseln als AGB

4.Bezugnahmeklausel als überraschende Klausel

5.Zweifel bei der Auslegung

II.Reichweite der Inhaltskontrolle kirchlicher Bezugnahmeklauseln

1.Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge des „Zweiten Weges“

2.Bezugnahmeklauseln auf AVR des „Dritten Weges“

a)Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

bb)Uneingeschränkte Inhaltskontrolle kirchlicher Bezugnahmeklauseln

b)Literatur

c)Stellungnahme

d)Uneingeschränkte Inhaltskontrolle bei dynamischer Verweisung

e)Fazit

5. Kapitel Reichweite kirchlicher Bezugnahmeklauseln. A. Einleitung

B. Kirchenrechtliche Verfahrensordnungen des „Dritten Weges“

I.Keine normative Wirkung

II.Geltung durch individualvertragliche Bezugnahmeklauseln

1.Praktische Relevanz

2.Die Rechtsprechung des BAG

3.Zusammenfassung der Rechtsprechung

4.Reaktionen in der Literatur zur Rechtsprechung des BAG

5.Stellungnahme

C. Dienstvereinbarungen

I.Normative Wirkung kirchlicher Dienstvereinbarungen

1.Kircheneigene Regelungen zum Rechtsgehalt von Dienstvereinbarungen

2.Auffassung der Rechtsprechung zur normativen Wirkung von Dienstvereinbarungen

a)Urteil des 1. Senats vom 19.06.2007

b)Urteil des 2. Senats vom 29.09.2011

c)Urteil des 1. Senats vom 24.06.2014

d)Urteil des 5. Senats vom 24.09.2014

e)Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 03.11.2016

f)Zusammenfassung der Rechtsprechung zur normativen Wirkung der Dienstvereinbarungen

3.Literaturansichten zur normativen Wirkung von Dienstvereinbarungen

a)Differenzierung zwischen einer inner- und außerkirchlichen Wirkung

b)Normative Wirkung durch Pflicht zum Erlass kirchlicher Mitarbeitervertretungsordnungen

bb)Beurteilung

c)Betriebliche Eingliederung als Legitimationsgrundlage

d)Normative Wirkung kraft kirchengesetzlicher Anordnung

e)Differenzierung nach „Art“ der Dienstvereinbarung

f)Keine normative Wirkung kirchlicher Dienstvereinbarungen

4.Abschließende Stellungnahme zum Rechtsgehalt kirchlicher Dienstvereinbarungen

5.Ergebnis und Auswirkung auf Bezugnahmeklauseln

II.Individualvertragliche Geltung der Dienstvereinbarungen durch Bezugnahmeklauseln

1.Bezugnahmeklauseln mit Anhaltspunkt im Wortlaut auf Dienstvereinbarungen

2.Bezugnahmeklauseln ohne Anhaltspunkt im Wortlaut auf Dienstvereinbarungen

a)Konkludente Vereinbarung einer Bezugnahme auf Dienstvereinbarungen

b)Auslegung der Bezugnahmeklauseln

3.Wirkung der Bezugnahmeklauseln auf Dienstvereinbarungen

III.Ergebnis: Dienstvereinbarungen und Bezugnahme

D. Fazit zur Reichweite der Bezugnahmeklauseln

6. Kapitel Die Rolle der Bezugnahmeklausel beim Systemwechsel durch Betriebsübergang. A. Einleitung

B. Relevanz der Thematik

C. Kirchliche Spannungsfelder als Gründe für zahlreiche Betriebsübergänge

I.Wettbewerbsdruck durch Privatisierung

II.Globalisierung als Spannungsfeld

III.Gesellschaftliches Spannungsverhältnis

IV.Fazit

D. Die Rolle der Rechtsprechung

E. Der staatliche Normenbestand beim Betriebsübergang

I.§ 613a BGB – Struktur der arbeitsrechtlichen Grundlage beim Betriebsübergang

II.Erweiterung des Anwendungsbereichs nach § 324 UmwG

III.Voraussetzung und Abgrenzung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB

IV.Anwendbarkeit des § 613a BGB im kirchlichen Arbeitsrecht

F. Einordnung der Bezugnahmeklausel im Gefüge des § 613a BGB

I.Bezugnahme auf kirchliche Tarifverträge

1.Herkömmliche Einordnung

2.Neue Einordnung der Bezugnahmeklausel im Gefüge des § 613a Abs. 1 BGB erforderlich?

a)Ausgangspunkt: Art. 3 Abs. 1 und 3 RL 2001/23/EG

b)Die Rechtsprechung des EuGH zur Einordnung der Bezugnahmeklauseln

c)Zusammenfassung der Rechtsprechung

d)Reaktionen auf die Rechtsprechung des EuGH

3.Stellungnahme

4.Zwischenergebnis

II.Bezugnahme auf AVR des „Dritten Weges“

1.Auslegung

a)Wortlautauslegung

b)Richtlinienkonforme Auslegung

2.Analogie

a)Literatur

b)Stellungnahme

3.Zwischenergebnis

III.Bezugnahme auf Dienstvereinbarungen

1.Auslegung

2.Analogie

a)Planwidrige Regelungslücke

b)Vergleichbare Interessenlage

3.Zwischenergebnis

IV.Fazit

G. Weitergeltungsproblematik kleiner dynamischer Bezugnahmeklauseln beim Betriebsübergang von einem kirchlichen auf einen weltlichen Rechtsträger

I.Besonderheiten bei der Weitergeltung von in Bezug genommenen Dienstvereinbarungen

II.Weitergeltung einer kleinen dynamischen Bezugnahme auf Arbeitsbedingungen des „Zweiten und Dritten Weges“

1.Ausgangspunkt

2.Ende der Dynamik durch Auslegung der Bezugnahmeklauseln als Gleichstellungsabrede

a)Auslegung dynamischer Bezugnahmeklauseln als Gleichstellungsabrede

b)Rechtsprechungswandel

c)Übertragbarkeit der Auslegung als Gleichstellungsabrede

3.Ende der Dynamik durch Verlust der kirchlichen Zuordnung

a)Bezugnahmeklausel auf AVR des „Dritten Weges“

b)Bezugnahme auf Tarifverträge des „Zweiten Weges“

c)Fazit

4.Einfluss der europäischen Rechtsprechung auf die Dynamik

a)Urteil Werhof

b)Urteil Alemo-Herron

c)Urteil Asklepios

d)Übertragbarkeit auf das kirchliche Arbeitsrecht

e)Fazit

III.Ergebnis zur Weitergeltung kleiner dynamischer Bezugnahmeklauseln beim Betriebsübergang

Zusammenfassung der Ergebnisse

Literaturverzeichnis

CURRICULUM VITAE

Отрывок из книги

Manuel Jäger

Einleitung

.....

e)Fazit

5.Kapitel

.....

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