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Vorwort
ОглавлениеAuch 33 Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage dieses Lehrbuchs, das seinerzeit noch auf das Kommunal- und das Polizeirecht beschränkt war und von Peter J. Tettinger allein verantwortet wurde, haben die Kerngebiete des Besonderen Verwaltungsrechts ihren Stellenwert als Pflichtfach in der juristischen Ausbildung behalten. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen landesrechtlichen Juristenausbildungsgesetzes unterliegen die Akzentuierungen innerhalb der drei Gebiete des Kommunalrechts, Polizeirechts und Baurechts allerdings kleinen Abweichungen. Gegenstand dieses Lehrbuchs ist es weiterhin, die in allen Ländern gemeinsamen Grundzüge auf knappe, aber vollständige Weise darzustellen und auf darüber hinaus bestehende landesrechtliche Unterschiede hinzuweisen.
Mit der vorliegenden Neuauflage, die in bewährter Weise aktuelle legislatorische Entwicklungen ebenso verarbeitet wie neuere Rechtsprechung und Literatur zum Besonderen Verwaltungsrecht, zieht sich Wilfried Erbguth aus dem aktiven Autorenkreis zurück. Er hatte seit der 8. Auflage den Abschnitt über das Baurecht bearbeitet und sich die Autorenschaft in der letzten Auflage bereits mit Mathias Schubert geteilt, der nun das Baurecht allein verantwortet. Die Abschnitte zum Kommunalrecht und Polizeirecht liegen weiterhin in der Verantwortung von Thomas Mann.
Ohne die engagierte Unterstützung bei der kritischen Durchsicht des Textes, der Recherche und Aktualisierung der Fußnoten sowie dem Lesen der Korrekturen hätte die Neuauflage nicht in dieser Weise realisiert werden können. Von Göttinger Seite gebührt dafür ein Dank der gesamten „Mann“schaft, insbesondere den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. Sina Fontana, Juliane Hendorf, Katharina Hundertmark und Franziska Schnuch.
September 2019 Thomas Mann, Göttingen Mathias Schubert, Rostock/Kiel