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1. Hintergrund: Die Akten der Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA)
ОглавлениеDie Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) mit Sitz der Hauptverwaltung in Berlin und faktischer Rechtsnachfolger der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA) besteht seit 2013 60 Jahre. Mit den ehemaligen Landesversicherungsanstalten für Arbeiter (LVA) und der Bundesknappschaft verwaltet die Deutschen Rentenversicherung Bund als Spitzenorganisation der Deutschen Rentenversicherung derzeit die Rentenangelegenheiten von mehr als 50 Millionen Versicherten und Rentnern in Deutschland und im Ausland lebender Rentenberechtigter. Ferner agiert sie als Abwicklungspartner für mehrere Millionen Arbeitgeber, die die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge für die Rentenversicherung abführen. Ihre Hauptaufgabe nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs ist die Berechnung und Zahlung von Renten und in der Durchführung von Leistungen zur Rehabilitation. Die Beschäftigten widmen sich an verschiedenen Standorten in Deutschland dieser Aufgabe und verwalten etwa 25 Millionen Renten. Der Haushaltsansatz im Jahre 2013 wird ca. 135 Milliarden Euro betragen, wovon 116 Milliarden Euro für ausgezahlte Renten veranschlagt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und fällt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Ihre Aufsichtsbehörde ist die selbstständige Bundesoberbehörde, das Bundesversicherungsamt mit Sitz in Bonn. Die Geschäftsführung der laufenden Verwaltungsgeschäfte übernimmt ein erweitertes Direktorium, bestehend aus neun Personen. Die Selbstverwaltung wird durch Vertreter aus Versicherten, Rentnern und Arbeitgebern realisiert. Durch turnusgemäße Sozialwahlen entsteht die Vertreterversammlung, deren Hauptaufgabe die Wahl Vorstandes und der Geschäftsführung ist.