CONTENT ohne EIGENTUM
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Michael Wache. CONTENT ohne EIGENTUM
Prolog
Einleitung
Exkurs: Das (Miss-)Verstehen von Begriffen
Anmerkung
Danksagung
1 Die Grundgesetze des Eigentums
Anmerkung
1.1 Erstes Grundgesetz: Was ist Eigentum?
Anmerkung
Exkurs: Schwächen von Eigentumsbegriffen und -theorien
Exkurs: Eigentum und Besitz
Anmerkung
Anmerkung
Exkurs: Privateigentum und Gemein(schafts)eigentum
1.2 Zweites Grundgesetz: Wozu gab und gibt es Eigentum?
1.3 Drittes Grundgesetz: Wer ist der erste Eigentümer eines Guts?
Anmerkung
Anmerkung
Anmerkung
1.4 Eigentumsbeziehungen sind älter als das Menschengeschlecht
Anmerkung
1.5 Resümee
2 Eigentumsbeziehungen zu stofflichen Gütern
2.1 Ökonomische Eigentumsbeziehungen
Exkurs: Geld ist Eigentum pur
2.2 Eigentumsgüter verschaffen Teilhabemöglichkeiten und soziale Macht
2.3 Orientierungssysteme menschlicher Individuen für Eigentumsbeziehungen
Exkurs: Mentale Schemata
2.4 Mittel zum Schutz von Eigentumsrechten an stofflichen Gütern
2.5 Soziale Praktiken für den Umgang mit stofflichen Eigentumsgütern
3 Eigentumsbeziehungen zu geistigen Gütern. 3.1 Verwendungsweisen und Diskurskontexte des Begriffs geistiges Eigentum
Exkurs: Erfindungen, Entdeckungen und Plagiate
3.2 Mein Fokus: Eigentumsbeziehungen zu Contentgütern
3.3 Das erste Grundgesetz des Eigentums bei Contentgütern
Anmerkung
3.3.1 Geist allein reicht nicht
Anmerkung
3.3.2 Ontische Zwitterwesen
Anmerkung
3.3.3 Güter und Werke
Anmerkung
3.3.4 Eigentümer und Nichteigentümer
3.4 Das zweite Grundgesetz des Eigentums bei Contentgütern
3.5 Das dritte Grundgesetz des Eigentums bei Contentgütern
3.5.1 Die Theorie
3.5.2 Die Praxis
3.5.2.1 Das kontinentaleuropäische Urheberrecht
Anmerkung
Anmerkung
Anmerkung
Anmerkung
3.5.2.2 Das angelsächsische Copyright
Anmerkung
Anmerkung
3.5.3 Zwei Praxisvarianten des dritten Grundgesetzes
3.5.4 Nutzer behandeln Offline-Contentgüter wie stoffliche Eigentumsgüter
3.6 Die Historie geistiger Eigentumsbeziehungen
3.6.1 Seit wann gibt es Eigentumsbeziehungen zu geistigen Gütern?
3.6.2 Die Herausbildung der ersten Urheberrechtsgesetze in Deutschland
Anmerkung
Anmerkung
Exkurs: Die utilitaristische Begründung des Copyrightsystems
3.6.3 Die Expansion geistiger Eigentumsbeziehungen in der Offlinewelt
4 Eigentumsbeziehungen zu Contentgütern im Onlinezeitalter. 4.1 Das Onlinezeitalter
Anmerkung
4.2 Contentgüter werden entgrenzt
4.3 Neue Eigentumsverhältnisse
4.3.1 Produktionsmittel sind Eigentum aller Bürger
Exkurs: User generated Content und Free Content
4.3.2 Freizeit- und Berufsproduzenten
4.3.3 Urheber werden Unternehmer oder Freizeitproduzenten
Anmerkung
4.3.4 Contentgüter gratis in Hülle und Fülle – legal und illegal
Exkurs: Impressionen aus der Musikstreaming-Branche
Anmerkung
Anmerkung
4.3.5 Nutzer ignorieren Eigentumsrechte
Exkurs: Nutzerbefragungen haben geringen Erkenntniswert
Anmerkung
4.4 Ertragsmodelle für Contentgüter
4.4.1 Paid-Content und Paid-Ad
4.4.2 Technische Schutzkonstruktionen
4.4.3 Alte Medienhasen und geschäftstüchtige IT-Igel
Anmerkung
4.5 Status quo der Contentgüterwirtschaft und -kultur
4.6 Eigentumsbeziehungen zu Contentgütern sterben ab
Anmerkung
Anmerkung
Exkurs: Online-Contentgüter werden Gemeingüter
4.7 Quo vadis Urheberrecht?
4.7.1 Akteure und Interessen in der Kampfzone Urheberrecht
Anmerkung
Exkurs: (Un)eigennützige Lobbyisten
Anmerkung
4.7.2 Urheberrechtliche Hemmschuhe
Anmerkung
4.7.3 Unreformierbar!
Anmerkung
Epilog
Literatur. Printpublikationen
Digitale Publikationen
Отрывок из книги
Michael Wache
Content ohne Eigentum
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Alle konkreten Funktionen, die Eigentumsbeziehungen im Organisationsgefüge von Gesellschaften und für die Lebensgestaltung menschlicher Individuen hatten und haben, lassen sich auf die o. g. drei Funktionen zurückführen bzw. aus ihnen ableiten. Die Antwort auf die Frage „Wozu gab und gibt es Eigentum?“ lautet demnach: Eigentumsbeziehungen gab und gibt es, weil sie die o. g. drei Funktionen in der Reproduktion sozialer Systeme erfüllen. Das kodifizierte Eigentumsrecht zur normativen Regelung von Eigentumsbeziehungen (Rechtswissenschaftler nennen das das „positive Recht“) ist der sozialen Funktion von Eigentumsbeziehungen historisch und begründungslogisch nachgeordnet. Hier gibt es keine Henne-Ei-Unklarheit: Soziale Eigentumsbeziehungen waren zuerst da. Eigentumsbeziehungen gab es, lange bevor Menschen den Umgang mit Gütern in Gesetzen regelten.
Auch wenn sich das in der Binnenperspektive von Eigentümern anders darstellt: Eigentumsbeziehungen sollen nicht primär den Eigentümern, sondern dem Funktionieren des sozialen Systems dienen. Ihre ursprüngliche und eigentliche Funktion ist es, die Produktion, Distribution und Nutzung von Gütern in sozialen Systemen zu fördern und konfliktfrei zu organisieren. Diese Systemfunktion kommt übrigens in der deutschen Verfassung klar zum Ausdruck: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
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