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III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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In Schritt 3 geht es darum, die im Vorfeld identifizierten Risiken zu bewerten. Analog zu Schritt 2 wird zwischen dem Vorgehen zur Bewertung der Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und jenem zur Bewertung der Risiken der sonstigen strafbaren Handlungen unterschieden. Ausführungen zu letzterem finden sich weiter unten ab Rn. 177.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 1. Institutsspezifisches Risikomodell