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bb) Money Laundering and Confiscation
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Im Abschnitt „Money Laundering and Confiscation“[7] wird verlangt, dass Geldwäsche im Hinblick auf einen umfassenden Vortatenkatalog als Straftat behandelt wird. Behörden sollen in die Lage versetzt werden, inkriminierte Vermögensgegenstände rechtswirksam zu beschlagnahmen und zu konfiszieren.