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bb) Money Laundering and Confiscation

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Im Abschnitt „Money Laundering and Confiscation“[7] wird verlangt, dass Geldwäsche im Hinblick auf einen umfassenden Vortatenkatalog als Straftat behandelt wird. Behörden sollen in die Lage versetzt werden, inkriminierte Vermögensgegenstände rechtswirksam zu beschlagnahmen und zu konfiszieren.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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