Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 334
c) Besondere Eigenschaften der betreffenden Transaktion/Hochrisikotransaktionen, § 15 Abs. 3 Nr. 3 GwG
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Ein höheres Geldwäscherisiko liegt immer vor bei besonderen, im GwG festgelegten besonderen Eigenschaften einer Transaktion.