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Als hätte es die Ehe nie gegeben

Kirchlich zu heiraten, ist noch immer die Regel. Eine Annullierung der göttlichen Verbindung ist indes oft noch unbekannt. Zwei Lebenswege.


Im katholischen Kirchenrecht gilt: „Was Gott verbindet, kann der Menschen nicht trennen.“ Doch eine Annullierung kann ein Ausweg sein. Foto: dpa

Von Mario Geisenhanslüke, MZ

Regensburg. An diesem Abend im Mai 2003 bricht für Maria Schmidt eine Welt zusammen. An diesem Abend hat ihr damaliger Mann ihre Eltern dazugeholt. Damit sie sich nichts antue, sagt er. Denn an diesem Abend wird er ihr – nicht wortgetreu, nicht ganz so direkt, aber im Kern zutreffend – eröffnen: Die letzten fünf Jahre habe ich mit einer anderen Frau ein Doppelleben geführt – und mit der will ich jetzt zusammenleben.

Maria Schmidts Ehe war an diesem Abend gescheitert. Florian Weber und Silvia Prey-Weber hingegen sind seit Anfang Mai dieses Jahres glücklich verheiratet. Mit ihrer Tochter Magdalena wohnen beide in einem beschaulichen Reihenhaus in Regensburg.

Schmidt und die Prey-Webers kennen sich nicht. Aber beide haben unserer Zeitung einen kleinen Einblick in ihre jeweilige Lebenswirklichkeit ermöglicht. Denn beide stehen stellvertretend für je eine Seite einer Medaille: die eine für die kirchliche Heirat, die andere für deren Annullierung.

Eine Geschichte mit Happy End

Florian Weber (30) und Silvia Prey-Weber (34), die ihren Doppelnamen behalten hat, sind glücklich. Beide sind, als sie am Küchentisch sitzen, kurz davor zu heiraten. Am 3. Mai war es dann soweit: Vor rund zwei Wochen haben sie in der Gemeinde St. Wolfgang in Eilsbrunn den heiligen Bund der Ehe besiegelt.

Bei Maria Schmidt, die nicht Maria Schmidt heißt, aber ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ist dieser nach zehn Jahren zerbrochen. Sie hat lange gebraucht, um sich von einer Litanei an Schicksalsschlägen zu erholen. Nicht nur, dass ihr Ex-Mann doch noch zu ihr zurück wollte, weil seine zweite Frau sich anders entschied („Das war aber ein No-Go, ich habe mich scheiden lassen.“) – kurz darauf starb auch ihr Vater. Maria Schmidt fand trotzdem noch ihre große Liebe. Ihr zweiter Mann hat ihr ihren Kinderwunsch gleich dreimal erfüllt. Die Jüngste schläft bei ihr auf dem Arm, als sie sich noch einmal erinnert: an ein Kapitel ihres Lebens, das seit Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen ist. Mit am Tisch sitzt Ulrich Kaiser, Bischöflicher Notar und Diözesanrichter beim Konsistorium des Bistums Regensburg.


Florian Weber und Silvia Prey-Weber haben geheiratet. Foto: Prey-Weber

Trotz des neuen Glücks in ihrem Leben war Maria Schmidt lange noch immer eines: kirchlich verheiratet. Deutlich wurde ihr die Problematik vor der Taufe ihrer Tochter. Warum? Ulrich Kaiser bringt es auf den Punkt: „Wer sich scheiden lässt und dann wieder heiratet, begeht nach kirchlichem Verständnis Ehebruch. Das ist eine schwere Sünde und schließt ihn von der Kommunion aus.“ Doch Maria Schmidts Geschichte hat ein Happy End: Sie konnte die Ehe annullieren.

Ehe und deren Annullierung. Das eine bedingt das andere. Doch während die kirchliche Eheschließung meist noch eine Selbstverständlichkeit ist, wissen viele von der Möglichkeit, eine Ehe annullieren lassen zu können, gar nichts. Die Gründe dafür: Es ist etwas völlig anderes als eine Scheidung. Außerdem gar nicht so einfach. Und es heißt oft, die Kirche wolle zwar durchaus informieren, aber gleichzeitig einen inflationären Anstieg solcher „Ehenichtigkeitsverfahren“ verhindern. Ulrich Kaiser widerspricht dem: „Das stimmt nicht. Jeder hat das Recht, seine Ehe auf Gültigkeit überprüfen zu lassen, wenn gewichtige Indizien vorliegen. “

Etwas anderes als eine Scheidung

Während Maria Schmidt so einen Fehler in ihrem Leben berichtigen konnte („Ich bereue es, das Sakrament damals an den Falschen gegeben zu haben und bin sehr dankbar“), machen sich Florian Weber und seine Frau darüber keine Gedanken. Beide haben im Mai kirchlich geheiratet. „Wir hatten eine sehr schöne Trauung und anschließend ein wunderbares Fest“, schreiben sie noch per E-Mail. Der Tragweite ihres Versprechens – dem Bund fürs Leben – sind sich beide bewusst. Sie hatten zusammen sogar einen Ehevorbereitungskurs, der mittlerweile nicht mehr Pficht ist, besucht, der sie nach eigener Aussage noch enger zusammenbrachte.

Eine Scheidung ist die weltliche Seite, juristisch klar geregelt. Doch die kirchliche Ehe bleibt bestehen – im Kirchenrecht auch klar geregelt. Die Annullierung einer Ehe ist die Feststellung, dass es nie eine gültige Ehe gegeben hat. Vor zwei Jahren entschloss sich Maria Schmidt zu diesem Schritt. Begonnen hat alles mit einem Anruf beim Bistum. Danach folgen ein Beratungsgespräch, die Klageschrift und die Zeugenaussagen.

Die Klagepunkte in Maria Schmidts Fall waren: „Ausschluss der Nachkommenschaft“ und „Ausschluss der ehelichen Treue“. Beides gute Gründe, eine Ehe zu annullieren – wenn sie bewiesen werden können. Denn: „Es gilt immer die Rechtsvermutung, dass eine gültige Ehe zustande gekommen ist“, sagt Kaiser. Bewiesen werden muss also das Gegenteil – und dabei zählt alles, was nach der Eheschließung passiert, eigentlich nicht. Es könnten aber Indizien dafür sein, dass keine gültige Ehe zustande gekommen ist, sagt Kaiser. Als Zeugen sagten neben ihrem Ex-Mann ihre Schwester, ihr Bruder, ihre Mutter und eine Freundin aus. Jede Aussage wird einzeln aufgenommen, eine klassische Gerichtsverhandlung gibt es nicht. Am Ende entscheiden drei Richter den Fall in erster Instanz.

Urteil auf Latein und Deutsch

Jedes „Ehenichtigkeitsverfahren“ muss aber von einer zweiten Instanz bestätigt werden. Ihren ersten Klagepunkt konnte Maria Schmidt nicht beweisen. Dafür hätte ihr Ex-Mann zugeben müssen, sie schon vor der Hochzeit betrogen zu haben. Aber während den Regensburger Richtern der zweite Punkt genügte, lehnten die Kirchenrichter in München die Annullierung ab. Doch die Münchner Richter empfahlen ihr, einen weiteren Klagepunkt aufzunehmen, der sich aus der Aussage ihres Ex-Mannes ergeben hatte: „Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe“. Diesen Punkt sahen auch die Kirchenrichter aus der Landeshauptstadt als bewiesen an.

Den endgültigen Urteilsspruch, der auf Latein und Deutsch ausgestellt wird, bekam Maria Schmidt im Dezember vergangenen Jahres per Post. Nun will sie den Vater ihrer Kinder endlich auch kirchlich heiraten. Zwar nicht, wie das Ehepaar Prey-Weber schon im Mai, wohl aber im kommenden Sommer.

Annullierung einer Ehe

Die Ehe Die Ehe zwischen zwei Getauften ist ein Sakrament, so erklärt es das Bistum Regensburg auf seiner Website. Sie basiert auf der Basis der Weisung Jesu „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“. Das Gesetzbuch der katholischen Kirche formuliert es so: „Die gültige und vollzogene Ehe zwischen Getauften kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden.“

Die Annullierung Die Kirche kann jedoch, wenn eine Ehe zerbrochen ist, auf Antrag hin prüfen, ob diese überhaupt gültig zustande gekommen ist. (gi)

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