Handbuch Ius Publicum Europaeum

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Monica Claes. Handbuch Ius Publicum Europaeum
Handbuch. Ius Publicum Europaeum
Impressum
Vorwort
Inhalt Band VII
Verfasserinnen und Verfasser
§ 110 Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa
1. Einleitung
2. Der Ausgangspunkt: Die justiziable Verfassung
3. Zur „Dekonstruktion“ des heutigen Begriffs
4. Zum zeitlichen Rahmen
5. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums
II. Ansätze der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Parallele Entwicklungen bis 1918
a) Eine fortdauernde Frage
b) Die monarchische Schwierigkeit
c) Die nationale Schwierigkeit
d) Eine fast existenzielle Frage: Die Verfassung in den skandinavischen Ländern
e) Der portugiesische Sonderweg: Diffuse Normenkontrolle in der Verfassung von 1911
2. Staatsgerichtsbarkeit (Verfassungsstreitigkeiten)[75]
a) Verfassungsorganstreit[79]
b) Föderale Streitigkeiten
3. Bürgergerichtsbarkeit (Grundrechte-Gerichtsbarkeit)
4. Zwischenbilanz bis 1918: Fragmente
III. Verfassungsgerichtsbarkeit als evolutionäre europäische Errungenschaft: Konvergierende Entwicklungen seit 1918
1. Die Zwischenkriegszeit: Zwischen Kontinuität und Abbruch (1918–1939)
aa) Kontinuität im stabilen Konstitutionalismus
bb) Kontinuität auch im neuen Konstitutionalismus
b) Der Fall Weimar, zwischen Kontinuität und Abbruch (1919–1933)
c) Der Kelsenian moment
aa) „Hauptstadt Wien“: Der Verfassungsgerichtshof (1920–1933)
bb) Brno: Das tschechoslowakische Verfassungsgericht (1920–1938)
cc) Madrid: Das „Tribunal de Garantías Constitucionales“ (1931–1939)
dd) Liechtenstein (1925)
d) Bilanz der Zwischenkriegszeit
2. Konstante Ausbreitung der Verfassungsgerichte in Westeuropa (1945–1989)
a) Die Nachkriegszeit: Verfassungsrestaurierung und Verfassungsneuschöpfung
aa) Verfassungsrestaurierung: Der österreichische Verfassungsgerichtshof
bb) Hauptstadt Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht[175]
cc) Die Corte costituzionale
b) Übergangsjahre (1956–1974): Erste Schritte in der Umwandlung des französischen Conseil constitutionnel
c) Verfassungsnachholung in Südeuropa (1974–1978)
aa) Griechenland
bb) Spanien
cc) Portugal
d) Verfassungsgerichte via Verfassungsänderung: Belgien, Luxemburg, Andorra
e) Verfassungsgerichtsbarkeit ohne Grenze? Verfassungsinterpretation als primäre Aufgabe der Verfassungsgerichte
3. Verfassungsgerichtsbarkeit ohne Mauer (1989–2009)
a) Die Verfassungsgerichte der europäischen Wende
aa) Polen
bb) Ungarn
cc) Tschechien
dd) 1989: Ein harter Test für die Verfassungsgerichtsbarkeit
b) Supranationale Verfassungsgerichte? EGMR und EuGH
aa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union
cc) Der Verbund der europäischen Verfassungsgerichte
4. 1918–2009: Das Jahrhundert der Verfassungsgerichte
IV. Gesamtrückblick: Das Evolutionäre der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa
Bibliographie
§ 111 Die Verfassungsgerichtsbarkeit in ex-Jugoslawien in der Perspektive des europäischen Rechtsraums
I. Einleitung[*]
1. Ältere Vergangenheit: Der historische Kontext Jugoslawiens
2. Jüngste Vergangenheit: Der mittel- und osteuropäische Transformationskontext
3. Die Zukunft: Der europäische Rechtsraum
II. Europäischer Rechtsraum, sozialistische Rechtskultur und die transformatorische Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit
1. Rechtskultur und Verfassungsgerichtsbarkeit
2. Die sozialistische Rechtskultur und ihre (Un-)Vereinbarkeit mit dem europäischen Rechtsraum
III. Die rechtliche Ausgestaltung der Verfassungsgerichte: jugoslawisches Erbe oder/und Aufbruch zum europäischen Rechtsraum?
1. Die Verfassungsgerichte als Institutionen
a) Zusammensetzung
b) Wahlverfahren und Mandat
c) Ausführung der Verfassung durch ein Gesetz oder eine Geschäftsordnung des Gerichts?
2. Verfassungsgerichtliche Verfahrensarten
a) Abstrakte Normenkontrolle
aa) Der historische Hintergrund
bb) Die gegenwärtigen Regelungen
b) Konkrete Normenkontrolle
c) Die Verfassungsbeschwerde
d) Die anderen Verfahren
e) Die Praxis der Verfahrensarten
a) Der historische Hintergrund
aa) Das Zustandekommen der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen
bb) Die rechtlichen Wirkungen
IV. Umfang und Grenzen des Verbunds im europäischen Rechtsraum
1. Die Rolle der Verfassungsgerichte im nationalen politischen Kräftespiel
a) Aktivismus als politische Opposition
aa) Oppositionelle Strategien: allgemeine Trends im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina
bb) Gefolgschaftstreue Strategien: allgemeine Trends in Serbien, Mazedonien und Montenegro
cc) Zwischen Aktivismus und Zurückhaltung: allgemeine Trends in Kroatien und Slowenien
b) Aktivismus als Beitrag zur Transformation
aa) Wichtige Inhalte im Hinblick auf verfassungsrechtliche Grundsätze
bb) Politisch brisante Fragen
c) Öffentliche Wahrnehmung und Legitimierung
aa) Das gerichtliche Ansehen
bb) Was tragen die Verfassungsgerichte selbst zu ihrer Legitimation bei?
2. Die Rolle der Verfassungsgerichte im europäischen Rechtsverbund
a) Auslegungsmethoden und juristisches Denken: zum Wandel der Rechtskultur
aa) Art, Stil und Methoden der Auslegung
bb) Urteilsstil
b) Das Verhältnis zum Völker- und Europarecht: Umsetzungs- und Übersetzungsfunktionen[201]
aa) Die EMRK
bb) Das EU-Recht
V. Schlussbemerkung
Bibliographie
§ 112 Die Bestellung der Richter in vergleichender Perspektive
I. Einleitung
a) Der Kreis der zuständigen Organe
b) Verteilung der Zuständigkeit zur Wahl auf mehrere Organe
c) Im Besonderen: Die Bestellung des Präsidenten
2. Die Mitwirkung von Ausschüssen
3. Anhörungen
4. Öffentlichkeit des Bestellungsvorgangs
5. Mehrheitserfordernisse
6. Sonderformen der Bestellung (Kooptierung, ex lege-Mitgliedschaften)
7. Faktische Entscheidungsmacht jenseits der Organzuständigkeiten
8. Regelungen im Fall von Konflikten und Verzögerungen
1. Staatsangehörigkeit
2. Mindestalter
3. Juristische Qualifikation
4. Mindestdauer richterlicher oder rechtsberuflicher Tätigkeit vor der Ernennung
5. Ethisch-moralische Standards
1. Attraktivität des Amtes als Folge von Prestige und materieller Ausstattung
2. Unvereinbarkeit mit anderen Ämtern oder politischer Tätigkeit
3. Kultur der Bestellung und Distanz zur Politik
V. Die Zusammensetzung des Gerichts
1. Europäische Menschenrechtskonvention EMRK (Art. 6 EMRK, Art. 34 EMRK)
2. Unionsrecht (Art. 267 AEUV, Art. 47 GRC)
3. Soft law aus der Praxis der Venedig-Kommission
1. Auswahl der Richter des EuGH
2. Auswahl der Richter des EGMR
3. Schlussfolgerungen für die Betrachtung der nationalen Gerichte
VIII. Ziele und Prinzipien in der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung der Richterbestellung
a) Erfahrung der Richter
b) Rechtlicher Sachverstand
c) Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
d) Pluralismus
e) Distanz zu politischen Entscheidungsträgern
2. Allgemeine Verfassungsprinzipien
a) Rechtsstaatlichkeit
b) Demokratische Legitimation
c) Gewaltenteilung
IX. Der Fall Polen: Missachtung von Bestellungsregeln als erster Schritt der Demontage eines Gerichts
1. Der verfassungsrechtliche Rahmen
2. Die Vorgeschichte
3. Die Richterwahlen im Jahr 2015
4. Die Gesetzesänderungen im Dezember 2015 und ihre Auswirkungen
X. Schluss
Bibliographie
§ 113 Die wichtigsten verfassungsgerichtlichen Verfahren im europäischen Rechtsraum
I. Einleitung
1. Fehlen eines einheitlichen Modells der Normenkontrolle im europäischen Rechtsraum
2. Gegenstand und Prüfungsmaßstab der Normenkontrolle
a) Vorbemerkung: Zunehmende Einheit in der Vielfalt
b) Präventive und repressive Normenkontrolle
aa) Präventive Normenkontrolle
bb) Repressive Normenkontrolle
aa) Abstrakte Normenkontrolle
bb) Konkrete Normenkontrolle
4. Komplexität der Entscheidungswirkungen
1. Fehlende und lückenhafte Regelung des Organstreitverfahrens
2. Hauptformen des Organstreits im europäischen Rechtsraum
aa) Überblick
bb) Italien: das Organstreitverfahren als Instrument zum Schutz der Judikative
aa) Überblick
bb) Deutschland: das Organstreitverfahren als Instrument des politischen Minderheitenschutzes
3. Nicht-kontradiktorische Formen der Klärung von Organkompetenzen
4. Gegenstand des Organstreitverfahrens
5. Subsidiarität des Organstreitverfahrens
6. Entscheidungswirkungen
1. Verfassungsrechtliche Individualbeschwerde als Herzstück des Individualrechtsschutzes
2. Hauptformen der Individualbeschwerde im europäischen Rechtsraum
3. Gegenstand und Prüfungsmaßstab der Individualbeschwerde
4. Beschwerdebefugnis
5. Rechtswegerschöpfung
6. Entscheidungswirkungen
V. Schlussbemerkung
Bibliographie
§ 114 Verfassungsgerichtliche Argumentation im europäischen Rechtsraum
I. Einleitung
II. Verfassungsgerichtliche Argumentation im Allgemeinen
1. Verfassungs- vs. Gesetzesauslegung
2. Struktur der Argumente
III. Nichtinterpretative Argumente
1. Analogien
2. Argumente über die Geltung des Verfassungstexts
3. Argumente über die Anwendung oder Nicht-Anwendung des Verfassungstexts
IV. Interpretative Argumente (Auslegungsmethoden)
1. Wortlautinterpretation
2. Systematische Argumente: Argumente aus dem rechtlichen Kontext
a) Harmonisierende Argumente
b) Hinweis auf die Verfassung interpretierende Gerichtsentscheidungen
c) Verfassungsinterpretation im Lichte ungeschriebener Grundprinzipien oder Grundbegriffe
d) Auf Stillschweigen gegründete sprachlich-logische Formeln
3. Wertende Argumente
a) Der Zweck der Norm (objektiv-teleologische Auslegung)
b) Die historische Intention des Verfassunggebers (subjektiv-teleologische Argumente)
c) Nichtrechtliche (moralische, ökonomische) Argumente
4. Inspirative Argumente
a) Hinweise auf die Rechtswissenschaft
b) Rechtsvergleichende Argumente
5. Das Verhältnis zwischen den Methoden
V. Das spezifische Begriffssystem des jeweiligen Verfassungsrechts als Charakteristikum der verfassungsgerichtlichen Argumentation
VI. Allgemeine Popularität einzelner Argumente und globale Tendenzen – die tatsächliche Argumentationspraxis der Verfassungsgerichte
1. Allgemeine Popularität einzelner Argumente
Abbildung 1: Allgemeine Charakteristika und Popularität der Argumente in den Leitentscheidungen der 19 Länderstichproben
Abbildung 2: Popularität der Schlüsselbegriffe in den Leitentscheidungen der 19 Länderstichproben
2. Globale Tendenzen
Abbildung 3: Änderungen der Rangfolge und Verhältnisse der populärsten Schlüsselbegriffe
Abbildung 4: Änderungen der Rangfolge und Verhältnisse der populärsten Argumentationsmethoden
Abbildung 5: Änderungen in der thematischen Ausrichtung der Leitentscheidungen
3. Tatsächliche Praxis rechtsvergleichender Argumente an Verfassungsgerichten
VII. Nationale Besonderheiten einiger verfassungsgerichtlicher Argumentationsstile
1. Österreich und Deutschland: Schwerpunkt Verfassungsdogmatik
2. Frankreich und das Vereinigte Königreich: Die begrenzte Verfassungsgerichtsbarkeit bringt eine begrenzte Begriffsverfeinerung
3. Ungarn und Spanien: Nach der Diktatur folgt man dem deutschen Vorbild
VIII. Gibt es einen europäischen Stil der verfassungsgerichtlichen Argumentation?
Abbildung 6: Hierarchische Clusteranalyse auf der Grundlage der Argumentationsmethoden
Abbildung 7: Argumentative Diversität und begriffliche Diversität in den analysierten Urteilen der jeweiligen Verfassungsgerichte
Bibliographie
§ 115 Verfassungsgerichtliche Legitimität im europäischen Rechtsraum: eine institutionell-verfahrensrechtliche Perspektive
1. Die counter-majoritarian difficulty als Klassiker des Verfassungsrechts
2. Die zunehmende Thematisierung verfassungsgerichtlicher Legitimität in Europa
3. Ansatz und Aufbau des Beitrags
II. Verfassungsgerichtliche Legitimität und gerichtliche Zuständigkeit
1. Die Zuständigkeit zur abstrakten Normenkontrolle
2. Zusätzliche Kompetenzen
3. Klage- und Antragsbefugnis
III. Techniken verfassungsgerichtlichen Entscheidens
1. Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum, Verfahrenskontrolle und Urteilsbegründung
2. „Zurückhaltende“ Entscheidungstechniken
a) Die verfassungskonforme Auslegung
b) Die vorläufige Verfassungsmäßigkeit
c) Die Unvereinbarkeitserklärung
d) Das Aufschieben der Nichtigerklärung
IV. Verfassungsgerichte und Verfassungsgesetzgeber
V. Schlussbemerkungen
Bibliographie
§ 116 Verfassungsgerichtsbarkeit und Gewaltengliederung im europäischen Rechtsraum
1. Fragestellung und Gang der Untersuchung
2. Institutionelle Modelle der Verfassungsgerichtsbarkeit
a) Geltungssicherung durch Parlamente
b) Geltungssicherung durch die Gerichtsbarkeit
c) Geltungssicherung durch spezialisierte Verfassungsgerichte
II. Sicherung der Gewaltengliederung durch Verfassungsgerichtsbarkeit
1. Sicherung der horizontalen Gewaltengliederung
a) Sicherung der horizontalen Gewaltengliederung im Frühkonstitutionalismus
b) Sicherung der horizontalen Gewaltengliederung in demokratischen Verfassungsordnungen
aa) Horizontale Gewaltengliederung in Systemen mit Geltungssicherung durch Parlamente
bb) Horizontale Gewaltengliederung in Systemen mit Geltungssicherung durch die Gerichtsbarkeit
cc) Horizontale Gewaltengliederung in Systemen mit Geltungssicherung durch spezialisierte Verfassungsgerichte
(1) Horizontale Gewaltengliederung durch Organstreitverfahren
(2) Horizontale Gewaltengliederung durch andere Verfahrensarten
2. Sicherung der vertikalen Gewaltengliederung
a) Zentralisierung öffentlicher Gewalt durch Vergerichtlichung im Frühkonstitutionalismus
b) Sicherung der vertikalen Gewaltengliederung in demokratischen Verfassungsordnungen
aa) Schutz gliedstaatlicher Kompetenzen durch Verfassungsgerichtsbarkeit
bb) Prekärer Schutz bei Vereinnahmung der Verfassungsgerichtsbarkeit
III. Bedrohung der Gewaltengliederung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit?
1. Verfassungsgerichtsbarkeit und demokratisch legitimierte Gesetzgebung
2. Materielle Gesetzeskontrolle in Verfassungsordnungen mit parlamentarischer Geltungssicherung
a) Professionalisierung und Vergerichtlichung
b) Aufwertung der Gerichtsbarkeit durch Europäisierung und Internationalisierung
3. Materielle Gesetzeskontrolle in Verfassungsordnungen mit gerichtlicher Geltungssicherung
4. Materielle Gesetzeskontrolle in Verfassungsordnungen mit spezialisierten Verfassungsgerichten
a) Zeitpunkt der materiellen Gesetzeskontrolle
b) Verfahren der materiellen Gesetzeskontrolle
aa) Materielle Gesetzeskontrolle durch Normenkontrollverfahren
bb) Materielle Gesetzeskontrolle durch Individualbeschwerdeverfahren
c) Verwerfungskompetenz und Bindungswirkung
aa) Umfang der Verwerfungskompetenz
bb) Bindungswirkung und Durchsetzung der Entscheidung
cc) Reaktionsmöglichkeiten der Legislative
d) Entscheidungstypen und verfassungsgerichtliche Argumentation
aa) Verfassungsgerichte als „negative“ oder „positive“ Gesetzgeber
bb) Die Formulierung von Handlungspflichten bei gesetzgeberischem Unterlassen
cc) Verfassungskonforme Auslegung
dd) Anforderungen an die Begründung von Gesetzen
e) Transformation der materiellen Gesetzeskontrolle aufgrund des unionalen Grundrechtsschutzes
IV. Verfassungsgerichtsbarkeit und Gewaltengliederung im europäischen Rechtsraum
1. Sicherung der vertikalen Gewaltengliederung durch Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum
a) Präventive transnationale Kompetenzkontrolle
b) Nachträgliche transnationale Kompetenzkontrolle
c) Ansätze zur institutionellen und prozeduralen Konfliktbearbeitung
2. Materielle Kontrolle supranationaler Rechtsakte durch nationale Verfassungsgerichte
a) Überlappende Verfassungen und Maßstabssuche im europäischen Rechtsraum
b) Verfassungsgerichtsbarkeit als Hüterin der Verfassungsidentität
V. Schlussfolgerungen für das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Gewaltengliederung im Kontext transnationalisierter öffentlicher Gewalt
Bibliographie
§ 117 Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechtsschutz in Europa
I. Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechtsschutz
II. Verfassungsgerichtsbarkeit, Grundrechtsschutz und Stufenbau der Rechtsordnung
III. Entwicklung des verfassungsgerichtlichen Grundrechtsschutzes
1. Der Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika als Vorbild?
2. Weichenstellung im Jahr 1848
a) Subsidiarität gerichtlichen Grundrechtsschutzes – das Schweizerische Bundesgericht
b) Prävalenz gerichtlichen Grundrechtsschutzes – das Reichsgericht der Frankfurter Paulskirche
3. Durchbruch verfassungsgerichtlicher Grundrechtskontrolle in den Jahren 1867/1874
a) Das Reichsgericht der österreichischen Verfassung 1867 als erstes effektives europäisches Grundrechtsgericht
b) Die staatsrechtliche Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht nach der Verfassungsrevision 1874
4. Die Verknüpfung von Grundrechtsschutz und Gesetzesprüfung nach dem Ersten Weltkrieg
a) Schutz der Grundrechte gegenüber Exekutive und Legislative durch die postaltösterreichischen Verfassungsgerichte 1919/1920
b) Grundrechtsschutz unter schwierigen Bedingungen – Das spanische Tribunal de Garantías Constitucionales der Verfassung 1931
5. Schutz der Grundrechte als kardinale Aufgabe der Verfassungsgerichte nach dem Zweiten Weltkrieg
a) Die italienische Corte costituzionale und das deutsche Bundesverfassungsgericht als Ausprägungen unterschiedlicher Modelle
b) Auf dem Weg zu Bürgergerichten – der französische Conseil constitutionnel und der belgische Verfassungsgerichtshof
c) Bürgergerichte unterschiedlicher Modellierung – das spanische bzw. das portugiesische Tribunal Constitucional
d) Osteuropäische Verfassungsgerichte als Grundrechtshüter – das polnische und das ungarische Beispiel
6. Grundrechtsschutz ohne Verfassungsgerichtsbarkeit – das finnische und das niederländische System
7. Zwischenbilanz
IV. Europäisierung des Grundrechtsschutzes
1. Die unitarisierende Wirkung der EMRK
a) Affirmation durch Verfassungsrang – die EMRK als zentraler Grundrechtskatalog in Österreich
b) Die EMRK als Hebel für Kompetenzerweiterungen der Verfassungsgerichte – das italienische und das schweizerische Beispiel
c) Die konventionskonforme Auslegung als konsentierte Praxis
8. Die Europäische Grundrechte-Charta als weiteres Instrument der Grundrechtshomogenisierung
a) Innerstaatlicher Grundrechtsschutz als Schranke des Vorrangs des Europarechts
b) Der Ausbau des europarechtlichen Grundrechtsschutzes und der Druck auf die innerstaatlichen Grundrechte
c) Der Versuch eines modus vivendi zwischen EuGH und Verfassungsgerichten – das französische und das österreichische Beispiel
d) Jedes Gericht ein Grundrechtsgericht und der EuGH als europäischer Supreme Court?
V. Bilanz
Bibliographie
§ 118 EuGH und EGMR: zwei Senate einer europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit
I. Zwei Senate einer Verfassungsgerichtsbarkeit?
II. Die reduktionistische Logik der frühen Jahre
1. Der EuGH: ein europäisches Verwaltungsgericht
2. Der EGMR: eine liberal-demokratische Rückfallversicherung
III. Meilensteine zu einer europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit
1. Der Erste Senat: europäische Einheitsbildung
a) Europäische Gesetzgebung als Schlüsselidee
b) Unionsseitige Verfassungsgerichtsbarkeit
aa) Der EuGH als vermeintlich unzulängliches Kompetenz- und Grundrechtsgericht
bb) Die prozedurale Immunisierung europäischer Gesetzgebung
cc) Organstreitverfahren: die kooperative Ausrichtung der Organbeziehungen
c) Mitgliedstaatsseitige Verfassungsgerichtsbarkeit
aa) Die Konstitutionalisierung der Unionsverträge
bb) Das Vorabentscheidungsverfahren als konkrete Normenkontrolle
2. Der Zweite Senat: die Verankerung europäischer Menschenrechte
a) Die Verankerung europäischer Menschenrechte als Schlüsselidee
b) Verfassungsgerichtliche Instrumente zur Verankerung europäischer Menschenrechte
aa) Die verfassungsrechtliche Auslegung der EMRK
bb) Artikel 34 EMRK als Verfassungsbeschwerde
c) Die Diversifizierung der verfassungsgerichtlichen Instrumente zur Verankerung europäischer Menschenrechte
aa) Gesetzgebungsaufträge gegen systemische Defizite
bb) Prozedurale Beurteilungsspielräume als Verankerungsanreiz
IV. Das Verhältnis von EuGH und EGMR: Komplementarität und Irritation
V. Schluss
Bibliographie
§ 119 Verfassungsgerichtliche Kooperation im europäischen Rechtsraum
1. Die gerichtliche Kooperation in Europa – (einige) Gründe für ihre zunehmende Bedeutung
a) Der europäische Mehrebenen-Verfassungsraum als optimaler Schauplatz für verfassungsgerichtliche Kooperationen
b) Nationale Verfassungsgerichte als notwendiges Räderwerk für eine verfassungsgerichtliche Kooperation
c) Der EuGH als Verfassungsgericht für eine einzigartige Rechtsgemeinschaft
d) Der EGMR als Quasi-Verfassungsgericht für den europäischen Menschenrechtsraum
3. Analyse der verfassungsgerichtlichen Kooperation in Europa – Grundelement des Ius Publicum Europaeum
1. Die gerichtliche Kooperation in der EU als eine dem Aufbau Europas inhärente Aufgabe – die zentrale Rolle der Vorabentscheidung
2. Die Beziehungen zwischen dem EuGH und den einzelnen Verfassungsgerichten – die Geschichte eines ständigen „angespannten Friedens“
a) Die Annäherung des EuGH an die nationalen Rechtsordnungen – auf der Suche nach Spezifität, unmittelbarer Wirkung und Vorrang des EU-Rechts
b) Zur Annäherung der nationalen Verfassungsgerichte an das EU-Recht – eine Position zur Wahrung der übergeordneten Geltung der Verfassungen der Mitgliedstaaten
aa) Grundrechte
bb) Ultra-vires-Handlungen der Europäischen Union
cc) Auseinandersetzung um die Letztentscheidung in Verfassungsfragen (Identität der Verfassung)
3. Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen durch die Verfassungsgerichte – ein Tabu wird gebrochen
4. Letztendlich eine Bereicherung für beide Rechtsordnungen – der Weg zur cross-fertilization
a) Bereicherung der Rechtsprechung der nationalen Gerichte
b) Bereicherung der Rechtsprechung des EuGH
1. Die Annäherung des EuGH an die EMRK – eine bedachte, distanzierte und möglicherweise etwas utilitaristische Haltung
a) Von der anfänglichen Rivalität mit dem EuGH zu der jetzigen konstruktiven Zusammenarbeit
b) Verwendung der Rechtsprechung des EuGH durch den EGMR – eine zusätzliche Quelle für die ergänzende Rechtfertigung der eigenen Rechtsprechung
c) Meinungsverschiedenheiten sind unvermeidbar – auf dem Weg zu einem vernünftigen Gleichgewicht nicht ohne gewisse Auseinandersetzungen zwischen den Gerichten
a) Der neue Rechtsrahmen nach dem Lissaboner Vertrag
b) Der Schlag des EuGH gegen den Beitritt der Union zur EMRK
1. Grundlegende Elemente: Autonomie, Subsidiarität, Beurteilungsspielraum und Proportionalität
a) Autonomie der EMRK-Begriffe
b) Subsidiarität
c) Beurteilungsspielraum
d) Proportionalität
a) Kein „self-executing“-Charakter der Urteile des EGMR
b) Der bindende Charakter der EGMR-Entscheidungen
c) Piloturteile
3. Die notwendige Kooperation zwischen dem EGMR und den nationalen Verfassungsgerichten: potenzielle Effekte des neuen Protokolls 16
a) Ausgewählte Beispiele für den gerichtlichen Dialog zwischen dem EGMR und den nationalen Verfassungsgerichten
b) Das Protokoll 16: ein neuartiger Weg der verfassungsrechtlichen Kooperation zwischen dem EGMR und den höchsten nationalen Gerichten
V. Informelle verfassungsgerichtliche Kooperationen – mehr als nur rein persönliche Beziehungen zwischen Richtern
VI. Schlussbetrachtungen – auf dem Weg zur cross-fertilization im Rahmen einer verfassungsgerichtlichen Mehrebenen-Kooperation
Bibliographie
§ 120 Der Einfluss von Unionsrecht und der EMRK auf die nationale Verfassungsgerichtsbarkeit
I. Einleitung
1. Das Ende des Kontrollmonopols von Gesetzen und des Privilegs des Gesetzgebers
2. Das Ende der Lückenlosigkeit verfassungsgerichtlicher Kontrolle
3. Das Ende der Letztentscheidungsbefugnis
4. Das Ende der Außerordentlichkeit des verfassungsgerichtlichen Verfahrens
III. Der Einfluss von Unionsrecht und EMRK auf Systeme ohne zentralisierte Verfassungsgerichtsbarkeit
IV. Schlussbemerkung
Bibliographie
§ 121 Rollen der nationalen Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum
I. Einleitung[*]
1. Konventionsrecht
2. Unionsrecht
III. Mitwirkung bei der europäischen Integration
1. Mitwirkung bei der allgemeinen Entwicklung von Unionsrecht und seiner Rezeption in die nationale Rechtsordnung
2. Mitwirkung bei der Rezeption des Konventionsrechts
IV. Verfassungsgerichte und die Entwicklung eines gemeinsamen Verfassungserbes
V. Verfassungsgerichte auf den Barrikaden
1. Artikel 53 der EU-Grundrechtecharta
2. Die Klausel der nationalen Identität
VII. Schlussbemerkung
Bibliographie
§ 122 Die Venedig-Kommission: Wesen, Arbeitsweise und Bedeutung im Verfassungsgerichtsverbund
I. Einleitung[*]
1. Einrichtung als beratendes Expertengremium
2. Vorgaben für die Schwerpunkte der Tätigkeit der Venedig-Kommission
III. Die Arten der Dokumente
1. Gutachten
2. Studien, Berichte und Leitlinien
3. Amicus Curiae-Stellungnahmen
IV. Das Verfahren der Gutachtenserstellung
V. Die Einwirkung der Dokumente auf die europäische Verfassungsentwicklung
1. Allgemeines
2. Die Auswahl der Gutachter
3. Die Erstinformation
4. Kommentare und Textvorschläge der Gutachter
5. Besuche im Mitgliedstaat
6. Die Erstellung eines Gutachtensentwurfs („draft opinion“)
7. Die Stellungnahme der Regierung
8. Die Beratungen in den Unterkommissionen und im Erweiterten Büro
9. Die Beratungen im Plenum
VII. Beobachtungen zu einigen Rahmenbedingungen der Herausbildung von Verfassungsstandards
1. Name und Sitzungsort der Venedig-Kommission
2. Herkunft, Alter und berufliche Prägung der Mitglieder: Legitimation durch Expertise und Ansehen der Mitglieder
3. Der Faktor Zeit
VIII. Einige Reflexionen zur Entstehung der Texte
IX. Organisatorische Grundlagen der Kooperation im Rahmen und im Umfeld der Venedig-Kommission
X. Schlussbetrachtung
Bibliographie
§ 123 Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik im europäischen Rechtsraum
I. Ausgangslage
1. Rekrutierung der Richter
a) Ausschließliche Parlamentszuständigkeit
b) Geteilte Ernennungsrechte
c) Entpolitisierte Personalauswahl
d) Begrenzte Politisierung
e) Parteipolitische Überformung
2. Herkunft und Amtsverständnis
3. Status und Unabhängigkeit
1. Die politische Dimension der Verfassungsrechtsprechung
2. Institutionalisierte Kontakte zur Politik
3. Informelle Kontakte und Risiken
4. Verfassungsgerichtsbarkeit und Öffentlichkeit
a) Öffentlichkeit und Kritik
b) Öffentlichkeitsarbeit als Integrationsressource
c) Unkonventionelle Maßnahmen
1. Verfassungsgerichte als „strukturelle Opposition“
2. Mechanismen funktionsadäquater Selbstbeschränkung
3. Pfadabhängigkeit des institutionellen Gewichts der Verfassungsgerichtsbarkeit
a) Normverwerfungskompetenz
b) Zugang zur Verfassungsgerichtsbarkeit
c) Korrekturmöglichkeiten der Politik
d) Soziologische und sozialpsychologische Voraussetzungen
1. Begriffe
2. Der Verfassungsgerichtsverbund in der Europäischen Union
a) Durchsetzung des Unionsrechts als gemeinsame Aufgabe
b) Wahrung von Kompetenzordnung und nationaler Verfassungsidentität als gemeinsame Aufgabe
c) Kooperation auf Augenhöhe
a) Loyalitätsgebot bei der Personalauswahl
b) Die Integrationsverantwortung von Regierung und Parlament und ihre verfassungsgerichtliche Kontrolle
aa) Unionsrechtlicher Rahmen für die Mitwirkung der nationalen Regierungen und Parlamente
(1) Erlass und Änderung des Primärrechts
(2) Erlass und Änderung von Sekundär- und Tertiärrecht (aufsteigende Phase)
(3) Implementation von Sekundär- und Tertiärrecht (absteigende Phase)
bb) Innerstaatliche Regelungen und Integrationsverantwortung
cc) Die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung in der Staatspraxis
VI. Erfolg der Verfassungsgerichtsbarkeit und ihre Infragestellungen
Bibliographie
§ 124 Die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum: eine politikwissenschaftliche Analyse
I. Legitimität durch Differenz zwischen rechtlicher und politischer Entscheidungsfindung
II. Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratieprinzip
1. Die Bedingungen für die Legitimität der Verfassungsgerichtsbarkeit
Abbildung 1: Die Bedingungen für die Legitimität der Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum
2. Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der öffentlichen Meinung
3. Der politische Einfluss auf die Wahl ins Richteramt
III. Verfassungsgerichtsbarkeit und Gesetzgebung
1. Die Vorwirkung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf die Gesetzgebung
2. Die Kompetenzen der Verfassungsgerichte
3. Die Verrechtlichung der Politik
1. Die Konstitutionalisierung des Europarechts
2. Die Europäisierung der Interpretation von Grundrechten
3. Die Entwicklung einer europäischen Identität durch Differenz
V. Verfassungsgerichtsbarkeit als Potenzial für legitimes und effektives Regieren
Bibliographie
§ 125 Gestalt und Probleme der europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit
I. Einleitung[*]
II. Wesenszüge eines europäischen Modells der Verfassungsgerichtsbarkeit – Das Ende eines Privilegs
1. Einleitung
2. Das Verfassungsgericht als staatliches Verfassungsorgan
a) Anzahl
b) Das Profil des Verfassungsrichters
c) Amtszeit
d) Die Wahl der Verfassungsrichter
e) Präsident und Vizepräsident: Wahl und Funktionen
f) Der Status des Verfassungsrichters – Die Garantie seiner Unabhängigkeit
4. Die Organisation und das Budget des Verfassungsgerichts
1. Der Verfahrensgegenstand
2. Der Beurteilungsmaßstab
a) Einleitung
b) Die Begründung – Der verfassungsrechtliche Diskurs
c) „Die Stimme der Verfassung“
d) Der Verfassungsrichter als Gesetzgeber
e) Die Korrektur der Verfassungsordnung
4. Die Veröffentlichung der Entscheidung
5. Die Umsetzung der Entscheidung
1. Einleitung
2. Das Verhältnis zum Gesetzgeber
3. Das Verhältnis zu den einfachen Gerichten
4. Die ungewisse Zukunft und die Wiederkunft der Vergangenheit
Bibliographie
§ 126 Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum
I. Einleitung[*]
II. Verfassungsgerichtsverbund und europäischer Rechtsraum
III. Der EGMR als Teil des Verfassungsgerichtsverbundes
IV. Gemeinsame und differenzierte Verantwortung
V. Herausforderungen
1. Demokratische Legitimität
2. Das Gebot konstruktiven Zusammenwirkens
3. Autoritäre Tendenzen
4. Wertbezogene Antworten auf Rechtsstaatskrisen
5. Die Bestimmung der Werte im Verfassungsgerichtsverbund
1. Der Umgang mit problematischen Verfassungsgerichten
2. Selbstreflexion und Dialog
3. Die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit als Akteur
Bibliographie
Personenregister
Sachregister
Отрывок из книги
Der vorliegende Band VII des Ius Publicum Europaeum-Projekts vergleicht die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit in der Perspektive des europäischen Rechtsraums. Er untersucht die Strukturen der Organisation, der Richterernennung, der Verfahren, der Argumentations- und Auslegungsmethoden, ihr Wirken in Staat und Gesellschaft, ihre Legitimität sowie ihre Rolle in der Gewaltengliederung und komplettiert damit das Bild nach den Länderberichten in Band VI. Zu dieser vergleichenden Perspektive tritt eine Betrachtung hinzu, die das Verhältnis zum EuGH, zum EGMR und zur Venedig-Kommission sowie deren (verfassungsgerichtliche) Funktion beleuchtet. Der Band widmet sich schließlich den Herausforderungen, mit denen sich die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum aktuell konfrontiert sieht.
Die Herausgeber sind dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der Fritz-Thyssen-Stiftung zutiefst zu Dank verpflichtet. Sie haben die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit zwischen den Herausgebern, der Redaktion und den Autorinnen und Autoren durch die Finanzierung einer Tagung, von Übersetzungen und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substantielle Hilfe hätte dieser Band nicht in dieser Form verwirklicht werden können. Unser Dank gilt weiterhin dem C.F. Müller Verlag für die Fortsetzung der Reihe und die konstruktive Zusammenarbeit.
.....
aa) Verfassungsgerichte als „negative“ oder „positive“ Gesetzgeber127 – 130
bb) Die Formulierung von Handlungspflichten bei gesetzgeberischem Unterlassen131 – 134
.....